Frage bzgl. Ebay und Gewährleistung

Choco_Softie

Well-known member
ID: 256014
L
6 September 2006
159
3
Hi Leute,

habe letztens meine PS2 und jede Menge Spiele (einzeln) über Ebay verkauft. So, nun bekam ich gestern Abend eine Mail von jemanden, der ein einzelnes Spiel gekauft hatte, bei deren Lesen ich beinahe vom Stuhl gekippt wäre. Und zwar wird mir mehrmals unterstellt, ich hätte trotz Bescheidwissens absichtlich defekte Ware verkauft. Der Käufer fordert mich auf das Geld zurückzuzahlen, ansonsten mache ich Bekanntschaft mit der Gerichtsbarkeit. Ich soll selbstverständlich komplett für die Portokosten aufkommen und zuerst das Geld verschicken, erst dann erhalte ich meine mangelhafte Ware zurück.
Eigentlich bin ich ja der Typ, der mit sich reden lässt und bin auch immer bereit bei irgendwelchen Problemen die auftreten, einen Kompromiss zu finden, aber wenn ich auf so eine Art und Weise angefahren werde, dann habe ich dazu aucht nicht wirklich Lust. Ich verstehe auch gar nicht, wie derjenige darauf kommt, so etwas zu behaupten. Ich habe zwar weniger Bewertungen als er/sie, bisher trotzdem ein Bewertungsprofil mit ausschliesslich positiven Bewertungen. Es ist ja nicht so, dass ich eine Hülle ohne CD oder ein Päckchen mit Steinen verschickt hätte. :-?
Zu 100% kann ich es nicht ausschliessen, dass das Spiel defekt sein könnte. Meine Ps2 stand schon seit Ewigkeiten nur herum und wurde nie gespielt, trotzdem habe ich mir etwa 6-7 Stunden Zeit genommen alles noch einmal durchzutesten und hierbei traten keinerlei Schwierigkeiten bei dem Spiel auf. :(

Nun hab ich aber folgende Fragen:
Ich hab bei der Artikelbeschreibung angegeben, dass der Artikel ohne Gewährleistung, von privat, so wie er ist usw. verkauft wird. Ist es dennoch möglich, ich sags mal so, sollte irgendetwas auf mich zukommen, derjenige Nutzer gegen mich im Recht sein könnte?

Ist es mir eigentlich erlaubt den Inhalt der Mail zu kopieren, wenn ich den Namen herausnehme? Zumindest den Link zu der Auktion dürfte ich doch posten?

Und hat jemand eine Ahnung was "Obf" bedeuten könnte?? Ich kenne zwar MfG, aber nicht Obf. Das steht am Ende des Briefes direkt vor dem Namen.

Vielleicht hat ja schon jemand von euch Erfahrungen in so einer Richtung gemacht. Danke schonmal für eure Hilfe! :roll:
 
Also zuerstmal liegst du im Recht. Erstens ist das ausdrücklich ein Privatverkauf und da musst du keine Gewährleistung, Garantie oder Rückgabe anbieten. In so einem Fall liegt der Kunde in der Beweißlast, dass die Ware bereits bei dir defekt war, was er nicht beweisen kann.

Ich würd zurückschreiben wie oben erwähnt, dass er erstmal beweisen muss dass die Ware bereits vorher defekt war. Sonst wäre folgendes Beispiel ganz simpel: Stell dir vor, du kaufst eine Vase von Privat. Diese kommt auch heil an, aber sie gefällt dir einfach nicht trotz ausreichender Beschreibung. Dann wirfste die einfach auf den Boden und behauptest, sie sei defekt angekommen. So würdest du dein Geld wieder einfordern wollen. Geht aber nicht da bei Verkäufen von Privat an Privat immer der Käufer in der Beweislast liegt (außer versteckte Mängel).

Den Link kannste schon posten, warum auch nicht? Ist ja eine beendete Auktion.
 
Hallo,

also zu deinem Problem kann ich folgendes sagen:

Wenn du von Privat eine Auktion machst und ausdrücklich den Umtausch und Rückgabe der Ware ausschließt, kann dir der Typ garnichts. ich habe die Vermutung (was mir auch schon beinahe passiert wäre), dass der Typ dich übers Ohr hauen will. Ich kann dir erst mal nur soviel raten lass dir die "defekte Ware" beweisen, sprich ohne Nachweis, dass die Ware defekt ist würde ich dem Typen garnichts ausser meinem Rücken zu kehren!!

auf meiner mich-Site bei Ebay habe ich folgende Informationen, diese sind aus den aktuellen Gesetzesauflagen und werden jährlich aktuallisiert! Ich kann dir nur Raten mach dich schlau und lass dir die Vorwürfe beweisen, meistens ergibt sich dann der rest von selbst und der kleine möchtegern verstummt.

Hast du eine Rechtschutzversicherung, diese ist gerade in so Fällen wichtig, da es verrückte gibt die dan wirklich plötzlichj mit Anwalt kommen.

Hier die Rechtlichen Hinweise:

Bei meinen Auktionen handelt es sich ausschließlich um private Auktionen – daraus folgt:

Bei erfolgreicher Beendigung einer Auktion kommt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zwischen Höchstbietendem und Verkäufer zustande, auf die gesetzlich festgelegten Konsequenzen wird hingewiesen!

Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Kaufvertrages § 433 BGB in Verbindung mit § 312d Absatz 4 Nr.5 BGB.

Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt sich der EBAYer ausdrücklich damit einverstanden, auf einen Artikel ohne weitergehende Gewährleistung zu bieten, weiterhin wird jeder Anspruch auf Rückgabe, Reparatur oder Umtausch ausgeschlossen. Von einem Widerrufsrecht kann kein Gebrauch gemacht werden.

Weitere Gesetzlich Hinweise gibt es auch im Handelsgesetzbuch aber für Privatauktionen ist ausdrücklich das BGB zuständig.

Weiterhin würde ich auf alle Fälle mit EBAY Kontakt aufnehmen, und denen kannst du alles bereitstellen, was du über Ebay abwickelts. Weiter würde ich alles was mit Ebay zu tun hat auch über Ebay machen. also auch emais an Käufer/Verkäufer!! dadurch kannst du sichergehen, dass du von Ebay immer ünterstützung bekommst, da Ebay alles nachvollziehen kann, was über Ihre Server läuft.

Hoffe ich konnte fürs erste helfen. Für weitere Fragen, kannst du mich auch kontaktieren (Klamm.de Private Nachricht oder Mail an mich)

Schöne Grüße
 
Hi,

bist wahrscheinlich aus dem Schneider, da privat Verkauf und die Gewährleistung von dir ausgeschlossen wurde! Falls du dich doch noch kulant zeigen möchtest, so bitte den Käufer, dir die CD zwecks Überprüfung erstmal zurück zu schicken, bevor du ihm eventuell sein Geld erstattest (ist die übliche Reihenfolge)! Ich würde mich aber bei jemanden der mich gleich "anfährt" auf nichts mehr einlassen und auf den hoffentlich in der Auktion stehenden privat Verkauf hinweisen! Als Folge wirst du dir wohl eine rote Bewertung einfangen, schreib einen passenden, sachlichen und nicht beleidigenden Kommentar darunter und gut, ich hab mittlerweile zwei rote aber damit kann ich gut leben!

Ich denke aber auch das "der Typ dich vielleicht linken will", eventuell hat er das Spiel schon kopiert (geht das überhaupt) oder aber wahrscheinlicher, du schickst das Geld zurück,bekommst das Spiel aber nicht wieder (man glaubt ja nicht was alles bei der Post verschwindet ;) besser angeblich verschwindet)!

Du kannst dich auch mal durch die ebay-foren klicken (Starseite-Gemeinschaft), da findest du meist auch noch brauchbar Antworten!

Solltest du allerdings "viele" Auktionen in der Vergangenheit abgewickelt haben könnte dir der Käufer gewerblichen Handel unterstellen, als gewerblicher Anbieter gilt man leider schneller als man glaubt (auch ohne Gewerbeschein) und in dem Fall kannst du die Gewährleistung nicht auschließen, hierzu ein Urteil aus dem letzten Jahr (gut der Typ war auch noch Powerseller wird also nicht umbedingt zutreffen):

Käufer des Internet-Auktionshaus "Ebay" steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn sie von einem gewerblichen Verkäufer Waren ersteigern. Das Landgericht Mainz entschied: Ein Verkäufer gilt als gewerblich, wenn er als "Powerseller" auftritt und binnen zweieinhalb Jahren 252 Waren verkauft hat (Az.: 30 184/04)

Bitte nicht anmeckern, das Urteil ist aus dem letzten Jahr, weiß ich und es gibt mittlerweile neuere, weiß ich auch, die hab ich nur leider gerade nicht zur Hand:( (das hatte ich noch auf der Festplatte)!
 
Also grundsätzlich brauchst als Privatverkäufer nichts erstatten, wenn du das mit bei der Auktion erwähnt hast.

Jedoch kommt noch eins hinzu, nämlich, wenn Du in der Artikelbeschreibung erwähnt haben sollest so sinngemäß "Spiele sind voll funktionsfähig" oder so ähnlich, dann kann er Dir schon evtl. was anlasten. Denn wenn es wirklich kaputt ist ohne sein Verschulden, dann hättest Du ne Vortäuschung falscher Tatsachen in der Auktion gehabt.
Wenn Du geschrieben hast "Bis jetzt hat das Spiel funtioniert, übernehme aber keine Garantie dafür" oder so, dann ist es das Problem des Käufers.
 
Ersteinmal danke für eure Antworten und Tipps,
ich werde ihm jetzt erstmal schreiben, bleibe dabei natürlich sachlich. Hier der Link zur Auktion:

https://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dl...70026639439&rd=1&sspagename=STRK:MESO:IT&rd=1

Ich kann mir kaum vorstellen, dass mich jemand bei einem so geringen Verkaufspreis übers Ohr hauen möchte. Aber genauso wenig kann ich mir vorstellen, wie derjenige darauf kommt, dass ich dasselbe bei ihm vorhatte!
Wie gesagt, habe ich angegeben, dass das Spiel einwandfrei funktioniert, aber das hatte es auch, als ich es zuhause getestet habe.
Sollte sich jetzt jemand fragen, warum ich mir bei so einem geringen Verkaufspreis den Stress gebe, und das Geld nicht rücküberweise, mir geht es bei der Sache ums Prinzip. Hätte man mir das Ganze normal mitgeteilt und nicht irgendwelche betrügerischen Vorhaben unterstellt, wäre ich sicher bereit, das Geld zurückzuüberweisen. Im Notfall wäre ich über meinen Vater Rechtschutzversichert. Ob ich dann eine negative Bewertung erhalte, ist mir auch egal!
Mal schauen, wie er reagiert.. :roll:
 
eBay kann in bestimmte Fällen auch einschreiten bzw. Bewertungen löschen.

Zuerst solltest du mal hier schauen:
https://pages.ebay.de/help/tp/index.html
(eBay-Hilfe/Sicherheit)

Viel kann ich jetzt auch nicht mehr sagen, denn was dringend mitzuteilen war ist dir durch die anderen Antworten schon bekannt.

Aber nochmal (da du den Rechtsschutz deines Vaters erwähntest):

Bei einem privaten Verkauf steht immer! der Käufer in der Beweislast. D.h. du hast absolut keinerlei Konsequenzen (rechtlicher Art) zu befürchten, vorrausgesetzt der Fall ist definitiv so wie du ihn schilderst. Eine negative Bewertung kann evtl. umgangen werden wenn du über eBay den Fall prüfen läßt.

Habe mir mal das Profil angeschaut von dem Käufer. Er scheint normalerweise sehr solvent und ein guter eBayer zu sein. Doch hat er am 02.04. selber eine negative Bewertung erhalten (...schlechte Qualität, viele Kratzer, Tasten funktionieren nicht alle...)
Ich nehme an das er einfach total brüskiert ist (vorallem über die Bewertung, er einfach nur seine Wut rauslassen möchte - wobei ich tatsächlich mir vorstellen kann das etwas mit der CD nicht funktioniert / Ein eBayer mit solchen Bewertungen währe schon wirklich dumm wenn er sich seinen guten Namen auf diese Art und Weise schlecht machen würde.)

Dennoch hat er hier einfach Unrecht. Natürlich kannst du so kulant sein und das Geschäft rückgängig machen. Doch der Ton macht die Musik!
 
Auktion ist in Ordnung, Text mit Sachmängelhaftungsausschluss auch. Du brauchst Dir keine Gedanken zu machen.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass mich jemand bei einem so geringen Verkaufspreis übers Ohr hauen möchte.
Das haben bei mir schon Leute wegen 2,50 Euro probiert. Der Wert spielt da keine Rolle, glaube ich.

Du kannst dem Käufer mitteilen, dass Du die Haftung ausgeschlossen hast, das Spiel bei Dir noch funktioniert hat und alles andere nicht mehr Dein Problem sei.

Marty
 
Hi,

hab mir gerade mal deine Auktion angeschaut, hast ja sogar auf die Kratzer hingewiesen und auch die Gewährleistung ausgeschlossen. Denke da kannst du erstmal ganz entspannt abwarten ob überhaupt noch was kommt!

Der Käufer kommt ja aus Österreich, bitte nicht falsch verstehen aber langsam bekomme ich den Eindruck, die Österreicher sind "Problem" Kunden;), den bei mir meckern sie immer über die hohen Versandkosten (verschicke aber auch fast alles versichert und das kostet halt)!
 
Der Käufer kommt ja aus Österreich, bitte nicht falsch verstehen aber langsam bekomme ich den Eindruck, die Österreicher sind "Problem" Kunden;), den bei mir meckern sie immer über die hohen Versandkosten (verschicke aber auch fast alles versichert und das kostet halt)!

OT:

Das kann und werde ich nie verstehen. Als Käufer sehe ich doch welche Versand- und Portokosten auf mich zukommen. Dann brauche ich mich hinterher auch nicht über die zu hohen Porto- und Versandkosten beschweren. Sowas... tssss.. gibts leider mehr von als man denkt.
 
Bei mir ist pauschal eingestellt "Versand nur innerhalb Deutschlands" daher gebe ich natürlich auch nur Inlands Versandkosten an. Vielleicht gibt es in Östereich aber die Funktion "Frage an den Verkäufer stellen" nicht;) , den sonst könnten sie ja Fragen und wüßten was auf sie zukommt!
Das witzige ist das ich mit Polen solche Probleme noch nie hatte, die Fragen immer vorher :)!

Zurück zum Thema, hatte ich eben vergessen, wenn er wirklich Geld zurück haben will (nach der Auktion bist du dazu aber nicht verpflichtet, kommt auf deine Kulanzbereitschaft an) muß er dir die CD erstmal zum überprüfen zurück senden!
 
OT:

Das kann und werde ich nie verstehen. Als Käufer sehe ich doch welche Versand- und Portokosten auf mich zukommen. Dann brauche ich mich hinterher auch nicht über die zu hohen Porto- und Versandkosten beschweren. Sowas... tssss.. gibts leider mehr von als man denkt.

Dann kann man auch nicht meckern. Hatte aber auch schon mal, dass 5€ Versandkosten angegeben waren und dann kam das ganze ungepolstert in einem Umschlag mit 1,44€ Porto. Da hab ich mich auch beschwert....
 
Dann kann man auch nicht meckern. Hatte aber auch schon mal, dass 5€ Versandkosten angegeben waren und dann kam das ganze ungepolstert in einem Umschlag mit 1,44€ Porto. Da hab ich mich auch beschwert....

Na und? Solange man weiss, das Versandkosten eben nicht nur Porto ist...

Marty
 
Dann kann man auch nicht meckern. Hatte aber auch schon mal, dass 5€ Versandkosten angegeben waren und dann kam das ganze ungepolstert in einem Umschlag mit 1,44€ Porto. Da hab ich mich auch beschwert....

Hast ja irgendwo recht aber wenn da 5,00 € als Versandkosten standen dann sind die auch zu zahlen, aus!!!! Klar ist es vielleicht ärgerlich wenn dann nur 1,44 € Porto bezahlt wurden. Aber es gibt nunmal Leute, die sind so "arm" das sie auch die Abnutzung der Schuhsohlen einrechnen müssen ;)! Verbuch es einfach als gute Tat ;)! (Achtung: Ironie!)

Mal im Ernst, Gebot + Versandkosten = Kaufpreis und der Kaufpreis ist das was ich bereit bin zuzahlen! Beispiel die DVD xyz möcht ich haben und bin bereit dafür max. 10,00 € zuzahlen! Anbieter A hat Versandkosten von 5,00 € mein Höchstgebot ebenfalls max. 5,00 € macht 10,00 €. Anbieter B hat Versandkosten von 2,00 € also mein Höchstgebot max. 8,00 € macht wieder 10,00 € den letzlich ist die höhe der Versandkostens doch egal, der Endpreis zählt und als Nebeneffekt macht man bei hohen Versandkosten oft ein Schnäppchen da weniger mitbieten!

So zurück zum Thema:
ist wohl erstmal nichts hinzuzufügen oder:think:
 
nochmals Danke für eure Hilfe (auch wenn einiges an OT dabei war :biggrin:) ,

bin jetzt um einiges beruhigter. ;)
Nun hab ich jedoch gefragt wie er auf die ganzen Beschuldigungen kommt und wie ich mir im Gegenzug sicher sein kann, dass, wenn ich ihm das Geld zuerst rücküberweise, ich auch meine Ware wiedererhalte.
Anscheinend hat er meine Mail nicht gelesen oder einfach ignoriert, denn als Antwort kam nur ein "Ich brauche noch Ihre Adresse, damit ich das Spiel zurückschicken kann."

Werde ihm jetzt den Vorschlag machen, mir die Ware zuerst zurückzuschicken und erst dann das Geld wiederzuerhalten. Dabei bezahle ich jedoch nur die einfachen Portokosten und nicht zweimal. Wenn er damit nicht einverstanden ist, hat er eben Pech gehabt und kann tun was er will.

Bin gespannt was für eine Antwort diesmal kommen wird.
 
Das man negative nicht berechtigte Bewertungen wieder löschen lassen kann von ebay stimmt nicht so ganz. Zumindest hat das bei mir nicht geklappt obwohl der Verkäufer bei ebay gesperrt wurde wegen Betrug. Da muss man schon mit Anwalt kommen oder ich hatte einfach Pech mit dem "Kundenservice".:roll:
 
Na und? Solange man weiss, das Versandkosten eben nicht nur Porto ist...

Marty

Hast ja irgendwo recht aber wenn da 5,00 € als Versandkosten standen dann sind die auch zu zahlen, aus!!!!

Ist schon klar, dass sich die Versandkosten aus Porto und Verpackung zusammensetzen. Ich bin auch bereit dafür einen angemessenen Betrag zu zahlen. Aber wenn ich schon 5€ für die Verpackung zahle, dann will ichs auch orgentlich verpackt geschickt bekommen und nicht einfach in nen einfachen Umschlag gestopft. War nämlich reines Glück, dass die Ware (weitgehend) unbeschädigt angekommen ist...
 
Hi,

eigentlich sollte es auch so laufen das er die CD zurück schickt und du dann erst das Geld überweist.
Versandkosten: bei einem netten Käufer würde ich den Betrag erstatten, den er mir überwiesen hat, also der Käufpreis und die in der Auktion angegebenen Versandkosten hier also 11,23€ aber da der Käufer ja wohl sehr unfreundlich ist würde ich in diesem Fall erstmal nur den Kaufpreis (8,93€) ohne Versandkosten erstatten und mal abwarten wie er reagiert;) !

Zum Käuferprofil es gibt wesentlich schlimmere aber so ohne ist der anscheinend auch nicht, insgesamt vier negative Bewertungen, ok es zählen davon nur drei sowie zwei neutrale Bewertungen.
Diese ist aber interessant, war ein Käufer bei deinem Kunden:
neutral: "alles schnell/gut geliefert,Cam funktioniert nur nicht(keine Ahnung warum)" war zwar am 03.07.02 also lange "verjährt", nur ob er wohl erstattet hat:think:?

AndyH: geht zwar wieder am Thema vorbei, du zahlst nicht 5,00€ für die Verpackung sondern für den gesamten Versand (Porto, Verpackung, eventuell Arbeitszeit/Lohnanteil, Fahrtkosten usw.)! Schau dir mal Dell an, Versandkosten für die meisten Produkte 75,00€ egal ob komplett PC (dafür wohl auch noch angemessen) oder Notebook, die liefern auch nur in den üblichen Papkartons und nicht in Stahlkisten! Es regt sich aber keiner auf, warum? Es steht im Prospekt! :LOL: