Ebay Nokia 6020 gekauft gezahlt, aber bekomme keine Ware

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Sporky

Well-known member
10 November 2006
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Guten Morgen

Ich habe am 06.12 bei ebay das Nokia 6020 für 98,00€ inkl Versand gekauft bei einem Händler bis heute ist das Handy nicht da. Ich habe vor gut 8 Tagen Unstimmigkeit gemeldet aber darauf antwortet er auch nicht warum auch immer.

Jetzt habe ich versucht die Firma telefonisch zu erreichen leider ohne erfolgt es geht keiner ans Telefon.

Jetzt meine Frage was kann ich machen, denn ich will mein Geld wieder zurück haben.
 
Über eBay kannste nur den Weg der Unstimmigkeit machen. Da kann man glaub nochmal nachhaken, aber ansonsten geht über eBay nix mehr. Jetzt ist wohl der Weg zum Anwalt fällig. Aber ob sich das lohnt bei den Kosten?
 
Über eBay kannste nur den Weg der Unstimmigkeit machen. Da kann man glaub nochmal nachhaken, aber ansonsten geht über eBay nix mehr. Jetzt ist wohl der Weg zum Anwalt fällig. Aber ob sich das lohnt bei den Kosten?

Das wollte ich auch sagen... Aber aus Erwahrung weiß ich (bitte jetzt nicht falsch verstehen... Ich verschicke die Ware immer pünktlich), dass die User die man wegen Unstimmigkeit bemerkbar macht das dann sofort verschicken oder sich bei dir melden...
 
Na ich werde der Firma doch keine 100,00€ schenken. Und der Anwalt kostet mich zum Glück nichts:)

Ich werde gleich mal einen netten Brief an diese Firma schicken per Einschreiben Rückschein vielleicht bekomme ich dann mal eine Antwort.
 
ein Anwalt ist hier nicht notwendig

der Gang zur Polizei und Erstattung einer Anzeige sind hier der richtige Weg
 
Na ich werde erst mal einen netten Brief schriebe und wenn ich dann immer noch keine Antwort bekomme werde ich Anzeige machen.
 
aber dann bekommt man das Geld auch nicht wieder :(


warum nicht?

wenn es ein halbwegs bewanderter Mensch ist, wird er nach dem Brief von der Kripo schon die Rückzahlung einleiten.

wenn es ein Betrüger ist, entstehen auf deiner Seite nur Anwaltskosten, denn dann wird er auch nach dem Anwaltsschreiben nicht zahlen, und die Kripo und Staatsanwaltschaft würde eh eingeschaltet.

Warum also bei einem Betrug noch den Zwischenschritt über den Anwalt?
 
Ich warte auch noch auf ein Handy, was nicht pünktlich zum Weihnachtsfest ankam. Willst du mir den Namen deines Händlers per PN schicken? Aber noch habe ich Geduld: Viele Versandhäuser etc. machen zwischen Weihnachten und Silvester gar nichts ;)
 
Ich werde gleich mal einen netten Brief an diese Firma schicken per Einschreiben Rückschein vielleicht bekomme ich dann mal eine Antwort.

Den Mehraufwand kannst du dir ruhig sparen. Du zahlst eine Menge Geld und hast am Ende bloß ein Infoschreiben von der Post, dass irgendein Brief zugestellt wurde. Rechtlich gesehen hast du damit nichts gewonnen. Ein unter Zeugen aufgesetzter und abgeschickter, konventioneller Brief ist da mehr Wert.

Aber noch habe ich Geduld: Viele Versandhäuser etc. machen zwischen Weihnachten und Silvester gar nichts ;)

Ich würde auch noch ein paar Tage warten. 1. Ist bei vielen Versandhändlern der Warenausgang zwecks vereinfachter Inventur über die Feiertage gestoppt, 2. Wollen die auch Weihnachten genießen und legen den Betrieb oft ein paar Tage still.
 
Den Mehraufwand kannst du dir ruhig sparen. Du zahlst eine Menge Geld und hast am Ende bloß ein Infoschreiben von der Post, dass irgendein Brief zugestellt wurde. Rechtlich gesehen hast du damit nichts gewonnen. Ein unter Zeugen aufgesetzter und abgeschickter, konventioneller Brief ist da mehr Wert.


naja

es geht bei einem Einschreiben lediglich um den Erhalt, denn den muss der Absender im Streitfall nachweisen.
Dazu reicht es aber schon, das ganze als Einwurf-Einschreiben zu versenden, kostet ein paar Cent weniger, wie ein reguläres Übergabeeinschreiben oder gar mit Rückschein.
Das Einwurfeinschreiben kann online abgefragt werden, und der Erhalt ist dort nachvollziehbar.

Und es ist unerheblich, ob der Brief, den du schreibst, unter Zeugen aufgesetzt wurde, ein Vorteil bietet es nur, dass diejenigen bestätigen können, das du den Brief in Form X geschrieben hast.
Dann müssten diese Zeugen, um eine lückenlose Beweiskette zu haben, aber auch mit dir den Brief verpacken und bei der Post zum Versand abliefern ...

in der Regel, für den Rechtsweg, reicht es aus, das Teil als Einschreiben zu versenden, mache ich mit unseren Mahnschreiben nicht anders, hat bisher immer ausgereicht. (Mahnkosten 3€ und die Ausgaben sind gedeckt)
 
Das Ebayhandy kam' bei mir übrigens noch an, wie sieht's beim Threadersteller aus?
 
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