Ebay Fall-Eröffnung. Bewertung?

ryk

BAZINGA!
ID: 66395
L
4 Mai 2006
3.313
115
Hallo,
ich habe gerade ein Problem bei Ebay und bräuchte einen Rat/Tipp.

Ich habe zwei Sofort-Kauf Artikel verkauft für die die Käufer jetzt nicht zahlen wollen. Für beide Arikel wurde eine Storno- bzw. Rückgabe ausgeschlossen. Ich habe nach einigen hin und her mit den Verkäufern Fälle geöffnet. Die Zahlungen blieben weiter aus. Jetzt würde ich die Sache gerne beenden und die Fälle schließen, da ich keinen Erfolg dabei sehe, und würde den Käufern eine dementsprechend negative Bewertung geben. Nun meine Frage: Kann der Käufer mir dann ebenfalls noch eine Bewertung geben? Ich befürchte nämlich dann eine Rachebewertung.

Wäre nett wenn jemand der schon solche Erfahrungen gemacht hat, seine Erfahrungen schildern könnten.

Grüße
ryk
 
Kann sein, daß ich mich irre, aber afaik kannst du als Verkäufer schon länger nicht mehr negativ bewerten. Keine Bewertung ist also schon die "Höchststrafe".

Aber soweit ich weiss, kannst du eh nicht bewerten, wenn der Fall geschlossen wird und du die Gebühren erstattet bekommst.

Gruß Aru
 
Falls es weiter hilft:

Ich habe letztens einen Artikel ersteigert, der Verkäufer hat ihn nicht versendet.
Der Fall wurde von Ebay mit der Rückgabe des Geldes entschieden.
Ich konnte aber immernoch eine Bewertung abgeben :mrgreen:
 
Autsch, okay! Da scheint man als Verkäufer wirklich sehr eingeschränkt zu sein. Trotz Recherche finde ich auf der Ebayseite dazu nur sehr wage Formulierungen.

Kann sein, daß ich mich irre, aber afaik kannst du als Verkäufer schon länger nicht mehr negativ bewerten. Keine Bewertung ist also schon die "Höchststrafe".

Aber soweit ich weiss, kannst du eh nicht bewerten, wenn der Fall geschlossen wird und du die Gebühren erstattet bekommst.
 
Spielt das eine Rolle? Liegt im niedrigen dreistelligen Bereich.
was is den der streitwert ?

Ebay hat auf meine Anfrage reagiert. Es scheint so, dass man keine Bewertung selbst formulieren kann, Ebay aber einen negativen Einrag in den Bewertungen des Käufers vornimmt, sofern der Fall ohne erhaltene Zahlung vom Verkäufer geschlossen wird. Darüber hinaus behält sich Ebay vor den Account des Käufers zu sperren, da Ebay durch die zurückgestatteten Gebühren ebenfalls ein Schaden entsteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
zu den Bewertungen

du als Verkäufer kannst immer bewerten, auch bei Falleröffnung (allerdings nur noch positiv)

für den Käufer jedoch gilt:

Fall wegen Nichtzahlung wurde eröffnen und vom Verkäufer geschlossen - keine Zahlung erfolgt, Käufer hat nicht auf den Disput geantwortet
der Käufer kann keine Bewertung abgeben

der Käufer hat geantwortet oder hat dem Kundenservice nachgewiesen, dass eine Bezahlung erfolgt ist
der Käufer kann bewerten, alle 3 Richtungen (pos, neg, neut)
 
Ebay hat auf meine Anfrage reagiert. Es scheint so, dass man keine Bewertung selbst formulieren kann, Ebay aber einen negativen Einrag in den Bewertungen des Käufers vornimmt, sofern der Fall ohne erhaltene Zahlung vom Verkäufer geschlossen wird. Darüber hinaus behält sich Ebay vor den Account des Käufers zu sperren, da Ebay durch die zurückgestatteten Gebühren ebenfalls ein Schaden entsteht.

ebay nimmt keine Bewertung beim Käufer vor .. der Käufer erhält auf seinem internen Konto eine Verwarnung wegen NIchtzahlung

sofern sich diese in einem gewissen Zeitraum häufen, wird der Account sanktioniert oder gar gesperrt (zumindest in der Theorie)