Datenschutz bei Firmen-eMails

Maastaaa

Troddl
ID: 22745
L
20 April 2006
7.511
1.004
Hi,
wir hatten gestern Abend eine Diskussion ums Thema Datenschutz/Briefgeheimnis bei Firmen-Emails.
Und zwar war es mal vor einiger Zeit auch in den Medien, allerdings wussten wir nicht mehr wie es dort ausgegangen ist.

Wir haben folgende Standpunkte ermitteln können ^^
  • Die Emails darf der Chef lesen, da sie für betriebliche Dinge gesendet wurde. Sollten private Mails dabei sein, hat man Pech gehabt. Dafür ist der Firmenmailaccount ja nicht da.
  • Der Chef darf wissen, von wem die eMails sind, den Inhalt jedoch nicht lesen da dort auch private eMails bei sein könten, welche unter das Briefgeheimnis fallen.
  • Den Chef hat die eMail seiner Mitarbeiter nicht zu interessieren, aufgrund des Briefgeheimnisses.
Weiß einer da Rat, bzw. wie die aktuellen rechtlichen Begebenheiten zur Zeit sind?
 
Wenn es eine Arbeitsanweisung gibt, dass der PC ausschliesslich zur betrieblichen Nutzung da ist (E-Mail und Internet), dann darf der Chef auch alles lesen, was sich darauf befindet, soweit mir bekannt.

Marty
 
Das kommt auf die jeweiligen betrieblichen Bestimmungen an und die können je nach Firma sehr unterschiedlich sein ...

Bei uns in der Firma gilt ...
Der Zugriff auf Mailpostfächer, PC- oder Netzlaufwerke von Mitarbeitern dürfen nur im Ausnahmefall erfolgen und bedürfen der Zustimmung und Beiwohnung des Betriebsrates und des Datenschutzbeauftragten.

Private Mails sind bei uns erlaubt.
 
In der Firma bei dir ich mal Praktikum gemacht habe, hat jeder mit nem eigenen eMailaccount nen Leitfaden zur Computernutzen bekommen. Da wurde darauf hingewiesen dass die eMail gespeichert und unter Umständen auch gelesen werden. Wenn jemand also private Sachen verschickt hat, muss er damit rechnen dass es der Chef liest.
 
Wenn das
Private Mails sind bei uns erlaubt.
so ist, dann darf das
Der Zugriff auf Mailpostfächer, PC- oder Netzlaufwerke von Mitarbeitern dürfen nur im Ausnahmefall erfolgen und bedürfen der Zustimmung und Beiwohnung des Betriebsrates und des Datenschutzbeauftragten.
normalerweise nicht gehen.

Wenn eine private Mailnutzung defintiv erlaubt ist, kann der Arbeitgeber keinen Zugriff auf das Mailprogramm des Mitarbeiters verlangen. Das ginge nur, wenn der Mitarbeiter zustimmt.

Marty
 
Natürlich muss er den Mitarbeiter erst fragen ... wenn er denn noch im Unternehmen ist.

Es kommt aber sicherlich vor, dass in Verdachtsfällen von Geheimnisverrats oder Industriespionage "Gefahr im Verzug" ist und eine "Warnung" des Mitarbeiters eine Beweisvernichtung zur Folge hätte.

In diesem Fall kann der AG auch ohne Zustimmung des Mitarbeiters auf die Daten zugreifen jedoch niemals ohne Zustimmung und Anwesenheit des Betriebsrates und des Datenschutzbeauftragten.
 
Also kann man sagen: Es kommt drauf an welche Vereinbarung zwischen Betrieb und AN besteht. Besteht keine Vereinbarung, dann hat der AG auch kein Recht die Mails des AN zu lesen?
 
Es kommt aber sicherlich vor, dass in Verdachtsfällen von Geheimnisverrats oder Industriespionage "Gefahr im Verzug" ist und eine "Warnung" des Mitarbeiters eine Beweisvernichtung zur Folge hätte.

In diesem Fall kann der AG auch ohne Zustimmung des Mitarbeiters auf die Daten zugreifen jedoch niemals ohne Zustimmung und Anwesenheit des Betriebsrates und des Datenschutzbeauftragten.

Könntest Du dazu mal die rechtliche Grundlage nennen? Ich finde so auf Anhieb keine, da ich in einem Betriebsrat sitze, würde mich das aber interessieren.

Marty
 
Private Mails sind bei uns erlaubt.
Erlaubt oder geduldet? Bei Erlaubnis gibts ja doch meist noch lustige Einschränkungen.

Ich finde https://www.sakowski.de/arb-r/arb-r21.html nicht schlecht.
Ansonsten noch das hier.

Könntest Du dazu mal die rechtliche Grundlage nennen? Ich finde so auf Anhieb keine, da ich in einem Betriebsrat sitze, würde mich das aber interessieren.
Hier steht da ein Absatz, allerdings auch ohne Paragraph.
Private E-Mails lesen darf der Arbeitgeber jedoch nicht. Ausnahmen sind nur zur Gefahrenabwehr zum Beispiel bei Viren, dringendem Verdacht auf Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder zur Aufdeckung von Straftaten erlaubt.

Man lernt also, dass man für sowas dringendst eine Betriebsvereinbarung benötigt.

anddie, der bei sich in der Firma als erstes ebay und gmx im Proxy sperren würde.