Amazon-Rückbuchung Frage

Wasweissdennich

Hakuna Matata
ID: 96572
L
21 April 2006
11.830
979
Folgender Sachverhalt:

1. Kunde bestellt 2 Artikel zu je 30 Euro über Amazon, jedoch bei einem anderen Händler

2. Ware wird geliefert, Kunde ist unzufrieden über die Qualität der Ware, versucht über das Amazon-Portal
mit Händler in Kontakt zu treten, Händler gibt jedoch auf mehrere Nachrichten keine Antwort

3. Kunde ist nun sauer, lässt das Geld einfach zurück buchen und schickt die Ware an den Händler zurück

4. Kunde wird bei Amazon gesperrt, soll sich das "Geld beim Händler zurück holen, Amazon wäre in Vorleistung getreten", Amazon will insgesamt nun 120 Euro vom Kunden

Was sollte Kunde nun machen?

(der Sachverhalt liegt mehrere Jahre zurück, Amazon hat sich das Geld nie geholt, was sie wohl getan hätten wenn ein rechtlicher Anspruch da wäre)
 
Es war ein anderer Verkäufer als Amazon, also wohl das was jetzt da Marketplace heißt und das der offizielle Rückgabeweg eben nicht eingehalten wurde ist ja nun das Problem
 
Dann hat der "Kunde" etwas falsch gemacht und ist zur Zahlung verpflichtet (incl. Rückbuchungsgebühren, Zinsen etc).
Da es einige Jahre zurückliegt, wird es wohl schwierig, den Händler noch zu "greifen".
Rücksendeschein noch vorhanden? Empfangsbestätigung des Händlers für die Rücksendung vorhanden?
Schwierige Sache. Amazon kann sich, wenn der Weg eingehalten worden wäre, das Geld beim Händler holen. Solche Widerspruchssachen laufen ansich schnell und problemlos, nach 2-3 Tagen ist das Geld retoure.
Solche Sachen kann man wohl hier schlecht klären. Amazon kontaktieren und dort um Klärung ersuchen, zur Not bezahlen ist wohl der einfachere Weg.
 
Amazon Marketplace ist nur eine Vermittlungsplattform auf (unverschämte) Provisionsbasis.

Es wurde also ohne Gutschrift eine Lastschrift zurückgegeben. Somit schuldet der Kunde dem Verkäufer Geld. Kann der Kunde nachweisen, das der Händler die Ware zurück erhalten hat? In dem Fall fehlt nur noch die reguläre Gutschrift und die Kostenübernahme der geplatzten Lastschrift, dann ist der Fall geklärt und kann bei Amazon als erledigt gemeldet werden, Kunde wird wieder freigeschaltet.

Bestätigt der Händler die Rücksendung nicht, hat der Kunde Pech gehabt. Erst reklamieren, dann auf Kosten des Verkäufers zurücksenden und mind. eine Woche Gutschrift abwarten. Kommt keine Gutschrift, rechtliche Schritte einleiten. Einfach die Lastschrift zurückzugeben ist eine schlechte Wahl die nur Probleme verursacht, für alle beteiligten.

Nur mit Hilfe des Verkäufers kann diese Situation geklärt werden, Amazon hat mit dem eigentlichen Geschäft nichts zu tun, sofern es sich um Amazon Marketplace handelt.
 
Die Sache wurde wegen Umwegen/Nebenschauplätzen etwas aufwändiger geklärt, aber des langen Weges kurzes Ergebnis: der Kunde bezahlt 100 Euro und die Sache ist aus der Welt
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Infogespräch beim Anwalt vereinbaren, die sind meistens kostenlos. Dazu Amazon kontaktieren, die Sachlage versuchen zu klären, damit sich wenigstens die Zinsen aufhören zu steigern.