Selbstverwaltung / Deutsches Reich / BRD-GmbH

Mir reicht es schon, dass nicht klar wird, von wann z.B. die Reden von Waigel und Schäuble sind, in welchem Zusammenhang das Bundesverfassungsgericht sein Urteil fällte und welches Folgerung das Gericht selber daraus zog. (Dazu reichen übrigens 2 Minuten Film - es müssen nicht 25 sein, denn besser wird es nicht...) :yawn:
 
Nimm dir doch einfach mal den Handelsregisterauszug von Frankfurt da ist die BRD GmbH eingetragen.


Und der Teil wo Schäuble sagt , dass Deutschland seit 1945 nicht mehr Souverän ist, ist vom letzten Jahr.
 
Film bis Minute 25 anschauen danke und Frage geklärt.
ich habe ihn komplett geschaut (den Comic am Ende kannte ich aber schon)

die Hauptaussage des Films war doch nur, dass das Volk sich eine Verfassung geben muss und dann ist alles geritzt ...

theoretisch muss unsere (Verwaltungs-)Regierung doch nur eine Volksabstimmung machen mit der Frage: "Soll das aktuelle Grundgesetz, als Verfassung übernommen werden und der Artikel 146 GG (und evtl. andere nun überflüssige Artikel) gestrichen werden und somit die Regierung vom Verwaltungsinstrument zum Staatsführungsinstrument erklärt werden?"

51% des wählenden Volkes sagt "Ja" und zack sind alle Probleme gelöst und alles ist wie vorher :ugly:
 
Das ganze ist aber obsolet, da wir in einer parlamentarischen Demokratie leben und der Bundestag entschlossen hat, dass das Grundgesetz als Verfassung zu gelten hat...
 
Ja und wann wurde das vom Bundestag beschlossen ?? Hätte da gerne mal ein Beleg dafür und desweiteren da diese regierung gar nicht legitimiert ist können sie gar nichts beschließen also ist dann doch eher eine große Show.
 
Ja und wann wurde das vom Bundestag beschlossen ?? Hätte da gerne mal ein Beleg dafür und desweiteren da diese regierung gar nicht legitimiert ist können sie gar nichts beschließen also ist dann doch eher eine große Show.

Seit dem 03.10.1990 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html :arrow: lesen bildet...

Und wie kommst du darauf, das die Regierung (Die hat das nämlich gar nicht zu entscheiden...:doh:) das Parlament nicht legitimiert ist?
 
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Nimm dir doch einfach mal den Handelsregisterauszug von Frankfurt da ist die BRD GmbH eingetragen.

Es gab zumindest mal eine BRD GmbH, die war für die Verwaltung und den Vertrieb der Bundesanleihen zuständig, ganz normal, wie ich finde. Im Augenblick finde ich die in Frankfurt gar nicht mehr.

Übrigens, wer sich hier amüsiert hat, sollte sich unbedingt mal

https://www.reichsdeppen.pinkolatorium.com/ ansehen, er wird auf seine Kosten kommen.

Überaus passend gewählt, der Name.

Da heute Sonntag und eher Entspannung angesagt ist, bietet sich "Fundsachen" und die "Litfaß Säule" an. ;)
 
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Ein Schreiben an die GEZ !!


Bis 1990 hatte das Grundgesetz einen Geltungsbereich: den Artikel 23. Der wurde dann aber bereits vor “dem Beitritt des Gebietes des DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes” – denn genau so wird die “Wiedervereinigung” juristisch definiert – gestrichen. Diese Streichung wurde am 23. September 1990 im Bundesgesetzblatt als rechtswirksam vollzogen verkündet. Also auf jeden Fall VOR dem 3. Oktober 1990!

Das heißt, als am 3. Oktober 1990 die “Wiedervereinigung” vollzogen werden sollte als “Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes”, da hat es diesen – bereits vorher rechtskräftig gestrichenen – Geltungsbereich des Grundgesetzes überhaupt nicht mehr gegeben!

Deshalb ist dieser Beitritt und ist damit die “Wiedervereinigung” (die sowieso nur eine Teilwiedervereinigung gewesen wäre) nie rechtswirksam vollzogen worden; das Gebiet der DDR und damit die “neuen Bundesländer” sind nie rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland geworden! Das heißt, dort gilt kein Gesetz und keine Verordnung oder sonst irgendetwas der BRD – da dieses Gebiet ja wie geschildert niemals rechtswirksam Bestandteil der BRD geworden sein konnte.

Und auch für die “alte” BRD selber ist die Lage klar: Nach der Streichung des Geltungsbereiches des ihr gegebenen Grundgesetzes war dieses Grundgesetz selber erloschen, da ein Gesetz ohne Geltungsbereich nirgendwo gilt. Und wenn ein Gesetz unbedingt einen in einem eigenen Artikel festgelegten Geltungsbereich haben muß, dann ist das ein Grundgesetz. Da auf diesem Grundgesetz alle andere Gesetze und Rechtsanwendungen gründen.
Da nun mit der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes dieses damit also selber und insgesamt erloschen ist, ist auch die gesamte auf diesem Grundgesetz gründende Rechtsordnung der BRD erloschen – da es keinen juristisch festgeschriebenen Geltungsbereich mehr dafür gibt.

Auch die neue Präambel des Grundgesetzes und die Neufassung des Artikels 146 zum Beispiel sind, wie alles, was nach der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes getan wurde, über einen rein faktischen Charakter hinaus rechtlich absolut bedeutungslos. Die BRD konnte da ja bereits nichts mehr rechtswirksam am Grundgesetz ändern, da die Rechtsgrundlage ihres rechtswirksamen Handelns in dem Moment insgesamt erloschen war, als die Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes als rechtskräftig vollzogen im Bundesgesetzblatt verkündet worden war – und das war am 23. September 1990 gewesen.

Alles, was danach durch die BRD geändert und getan wurde, hat nur rein faktischen Charakter, solange die BRD ihre Willkürherrschaft noch gegenüber dem über die wirkliche Rechtslage belogenen und betrogenen Deutschen Volk aufrechterhalten kann, ist aber von seiner Rechtswirksamkeit her nur heiße Luft.

Selbstverständlich konnte nach der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auch dessen Präambel nicht mehr rechtswirksam zur heutigen Form abgeändert werden. Geradezu absurd ist die Behauptung, dieses prosaische Vorwort könnte den Artikel zum Geltungsbereich ersetzen, denn: Wenn dem Grundgesetz, und das ist ja gerade im Hinblick auf die Unabdingbarkeit eines Geltungsbereichs das Entscheidende: “für” die Bundesrepublik Deutschland dieses Grundgesetz konstituierend ein in einem eigenen Artikel bestimmter Geltungsbereich mitgegeben wurde, dann kann von dieser konstituierenden Bedingung des in einem eigenen Artikel festzulegenden Geltungsbereichs Zeit des Bestehens dieses Grundgesetzes “für” die Bundesrepublik Deutschland nicht abgerückt werden. Schon gar nicht solange der konstituierende und damit unabänderlich unaufgebbare Elementarauftrag des Grundgesetzes nicht erfüllt wurde: Die Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS nach dem im Artikel 116 als einziger Stelle im ganzen Grundgesetz dafür genannten Staatsgebiet vom 31.12.1937 und die VERFASSUNGSGEBUNG in FREIER SELBSTBESTIMMUNG durch das Deutsche Volk nach Artikel 146.

Das heißt: Der Geltungsbereich des Grundgesetzes als eigener Artikel 23 (und nicht als Floskel im Vorwort) ist ein diesem konstituierend mitgegebener und über die Maßen entscheidend tragender, unaufgebbarer Bestandteil des Grundgesetzes “für” die Bundesrepublik Deutschland und muß als solcher unter allen Umständen für alle Zeiten im Grundgesetz enthalten bleiben – bis dieses seine Aufgabe durch die Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands erfüllt hat und von einer vom Deutschen Volk sich in freier Selbstbestimmung gegebenen Verfassung abgelöst wird.

Es ist rechtlich und in jeder Hinsicht absolut unmöglich, den ihm konstituierend mitgegebenen Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23, vor dem Beitritt aller Teile Gesamtdeutschlands zu streichen! Und selbst dann dürfte dieser Geltungsbereich eines Grundgesetzes “für” die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich niemals gestrichen werden, sondern müßte auf die beigetretenen Gebiete erweitert als Geltungsbereich beibehalten werden.
Was unter den Teilen Deutschlands, die nach Artikel 23 zusammengeführt Gesamtdeutschland bilden, als deutsches Staatsgebiet zu verstehen ist, ist wiederum im Grundgesetz ganz klar – unaufgebbar und unabänderlich – im Artikel 116 festgelegt: Es ist das Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937.
Es gibt keinen anderen Artikel im Grundgesetz als den Artikel 116, dem ansonsten zu entnehmen wäre, welches Gebiet dasGrundgesetz mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint!

Es ist also ganz eindeutig einleuchtend und es versteht sich völlig von selbst: Das Grundgesetz trägt in sich das Gebot zur Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands; das Grundgesetz benennt, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist!

Anders ginge es auch gar nicht, denn wer sollte sonst rechtsverbindlich wissen, welches Gebiet überhaupt wiedervereinigt werden soll?

Das Grundgesetz sagt dementsprechend klar: Das ganze Deutschland soll es sein – das in den Grenzen vom 31. Dezember 1937: Westdeutschland, Mitteldeutschland und die Ostgebiete!

Im, um was es hier ja geht, noch vor dem Beitritt der „neuen Bundesländer“ zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gestrichenen Geltungsbereich des Grundgesetzes (wodurch dieser Beitritt eben nicht mehr rechtswirksam vollzogen werden konnte) Artikel 23, hieß es auch unmißverständlich: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Es hieß dort also wohlgemerkt nicht: „im anderen Teil Deutschlands“ (vulgo der SBZ/DDR), sondern wortwörtlich: „in den anderen Teilen Deutschlands“. Diese anderen Teile (Plural) werden bestimmt durch Artikel 116: Grenzen vom 31.12.1937. Weil, wie unterdessen zur Genüge dargelegt wurde, ein Artikel, dem anderslautend zu entnehmen wäre, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist, sich nirgendwo im Grundgesetz findet oder jemals fand – aber andererseits ein Grundgesetz, dessen konstituierender Wesenskern im unaufgebbaren Auftrag zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Gesamtdeutschlands besteht, ganz unstrittig eine Stelle beinhalten muß, die verbindlich benennt, welches Gebiet unter diesem Gesamtdeutschland denn zu verstehen ist. Andernfalls wäre das Grundgesetz ja von Deppen verfaßt worden, und das wird wohl niemand annehmen wollen. Daß heute offensichtlich solche über dieses “wachen”, steht auf einem anderen Blatt.

Kommen wir nun auf den nie rechtswirksam vollzogenen Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zurück: Der Geltungsbereich des Grundgesetzes hätte denn also bei einer rechtswirksam vollzogenen (Teil)Wiedervereinigung nach dem Beitritt des Gebietes der DDR um dieses Gebiet ERWEITERT werden müssen; er hätte niemals, und das auch noch VOR diesem Beitritt, GESTRICHEN werden dürfen – was ja das unglaubliche Narrenstück eines Beitritts zum Geltungsbereich des Grundgesetzes NACH der Streichung dieses Geltungsbereiches als rechtswirksamen Vollzug völlig und absolut unmöglich machte.

Da das Gebiet der DDR aufgrund der durch die Sachlage gegebenen Unmöglichkeit niemals rechtswirksam der Bundesrepublik beigetreten ist und also niemals rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik geworden ist, gilt dort auch kein Gesetz und keine Verordnung, gar nichts der BRD. Alles geschieht nur auf der Basis von Willkür, arglistiger Täuschung und Volksbetrug! – Ohne jede Rechtsgrundlage.
 
Die Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS nach dem im Artikel 116 als einziger Stelle im ganzen Grundgesetz dafür genannten Staatsgebiet vom 31.12.1937 und die VERFASSUNGSGEBUNG in FREIER SELBSTBESTIMMUNG durch das Deutsche Volk nach Artikel 146.
Artikel 146 erlaubt dem Volk sich ab einem gewissen Zeitpunkt eine Verfassung zu geben, zwingt sie aber nicht dazu.

Und der Artikel 116 definiert nicht das endgültige Staatsgebiet, sondern die Staatsangehörigkeit von Flüchtlingen und Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit aus bestimmten Gebieten.

Es gibt keinen anderen Artikel im Grundgesetz als den Artikel 116, dem ansonsten zu entnehmen wäre, welches Gebiet dasGrundgesetz mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint!
Womit also nirgendwo im GG "Gesamtdeutschland" definiert wäre und damit, auch sowas wie, sagen wir:
[QUOTE="Zwei-plus-Vier- Vertrag", 12. September 1990]Artikel 1

(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.

(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag. [/QUOTE]
möglich wäre? Ich weiß jetzt allerdings nicht ob es relevant ist, dass der 12. vor dem 23. und September vor Oktober ist.
 
Scheinbar gehts dir in deiner "BRD" noch viel zu gut, sonst würdest du dich mal ein bisschen mit der deutschen Geschichte befassen!!

Oder bist du gar kein Deutscher???



Liebe(r) vivica,

bevor du Kommentare abgibst, solltest du dich nur ein bisschen selber auf die Suche nach der Wahrheit machen.

Hier siehst du, dass die BRD als Firma existiert und nichts, aber auch wirklich nichts anderes ist (das ist im Übringen der Handelsregisterauszug aus dem Handelsregister in Frankfurt am Main):

https://www.daslebenbefreien.de/startseite/aktuelles/politik_und_gesellschaft/Finanzagentur BRD.pdf


Und noch etwas: Die Firma Deutschland GmbH ist genau im gleichen Gebäude wie die Deutsche Bank und andere, natürlich ganz legitime Firmen.

Ich rechtfertig mich jetzt nicht weiter in diesen Thread. Ich gebe nur jeden einzelnen den Rat, sich mit der deutschen Geschichte zu befassen und die Wahrheit zu sehen, denn

Wer die Augen nicht benutzt um zu sehen, wird sie gebrauchen um zu weinen!


Viel Glück auf all euren Wegen, die ihr das lest.

Bleibt stark!!

Bleib ruhig. Ich habe den Artikel am Anfang auch gelesen.
Das ist einer der entweder genug gutes von dieser "GmbH", oder überhaupt keinen Blassen von der Geschichte hat. Oder aber meine erste Vermutung trifft zu, und jetzt will er allen, die vorhaben der BRD GmbH der symbolischen Rücken zu kehren Angst machen, das sie alles Verlieren würden und Rechtlos währen. Solche Pfeifen, die Tag-Täglich probieren den Leuten davor Angst zu machen gibt´s im Netz zu hunderten. Ich glaube manchmal gar, die werden von besagter GmbH dafür bezahlt. Wundern würde mich das nicht.
MfG. Werner

Das ganze ist aber obsolet, da wir in einer parlamentarischen Demokratie leben und der Bundestag entschlossen hat, dass das Grundgesetz als Verfassung zu gelten hat...

Ach, die dürfen das so einfach beschließen ?? Sag mal wo lebst den Du ??
Mach Dich mal kundig ab wann eine Verfassung in Kraft treten würde !!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ach, die dürfen das so einfach beschließen ??
Änderungen des Grundgesetzes, auch wenn sie den ohnehin schon immer vorhandenen Verfassungscharakter weiter bestärken, waren (bis auf wenige schutzbedürftige Elemente) schon immer erlaubt. Die verfassunggebende Gewalt gab der verfassten Gewalt, unter Einhaltung entsprechender Verfahren, das Recht dazu.
Mach Dich mal kundig ab wann eine Verfassung in Kraft treten würde !!!
Ab wann denn? Es kann gar kein Gesetz geben, dass der verfassunggebenden Gewalt vorschreibt, wie es seine Verfassung zu bestimmen hat. Die Legitimation des Grundgesetzes als Verfassung leitet sich doch praktisch schon aus dem Mangel an Revolutionen ab.
 
wenn sich nur solch verwirrte Leute(...)
Hätte A. Gründler "verworren" nicht angemarkert, wäre mir das gar nicht aufgefallen. :ugly:

Kannst du mir kurz zusammenfassend erklären warum Art. 116 GG gegen Art. 139 GG vertoßen soll und wen das im Zusammenhang mit §40a Staatsangehörigkeitsgesetz (und anderen bislang ungenannten Gesetzen) nach dem 8.12.2010 überhaupt betrifft und dessen Status zwischen dem 1.8.1999 und dem 8.12.2010 erläutern? Der Blogger bleibt dem leider schuldig und ich mag mich nicht einlesen.
 
Lächerlich :roll:

Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Art 146 erlaubt uns, die jetzige Verfassung (die - warum auch immer - den Namen "Grundgesetz" erhalten hat) durch eine andere Verfassung zu ersetzen - nicht mehr und nicht weniger.
 
Lächerlich :roll:

Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Art 146 erlaubt uns, die jetzige Verfassung (die - warum auch immer - den Namen "Grundgesetz" erhalten hat) durch eine andere Verfassung zu ersetzen - nicht mehr und nicht weniger.


Ein Grundgesetz ist keine Verfassung
Die oft bemühte Feststellung

"Das Grundgesetz ist die deutsche Verfassung."
ist sachlich unrichtig. Das geht unter anderem indirekt aus Artikel 146 GG hervor: