VMS-Website und Rechtslage

CHRISMA

Well-known member
ID: 258608
L
29 September 2006
135
3
Hallo,

da ich mich für den Aufbau einer VMS-Website intessiere möchte ich wissen wie es mit der Rechtslage aussieht. Da man ja sozusagen mit Geld, in Form von Klammlosen spielt, fällt die ganze Sache ja unter Glücksspiele? Wie gestalten das die Betreiber von solchen Seiten? Zum Teil sieht man in den Impressum nicht einmal eine Steuernummer, geschweige eine Gewerbeanmeldung etc.

Kann dazu jemand einen Hinweis geben um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten?

MfG
CHRISMA
 
Naja Lose gelten ja nciht als echte Währung! Ist ja nur ne Internetwährung, also spielen die User ja nicht mit echtem Geld!
 
Im Casino spielt man auch mit Jetons und nicht mit echtem Geld, aber kann diese zu echtem Geld machen - gleich wie die Klammlose ;-)
Für mich ist das ein wichtiges Thema und habe hier im Forum keinerlei Hinweise bzw. Tipps dazu finden können.
 
Im Casino spielt man auch mit Jetons und nicht mit echtem Geld, aber kann diese zu echtem Geld machen - gleich wie die Klammlose ;-)
Für mich ist das ein wichtiges Thema und habe hier im Forum keinerlei Hinweise bzw. Tipps dazu finden können.

Im Casino kannst du die Jetons aber direkt in Geld tauschen und solange man das auf einer Loseseite nicht kannst, haben die Lose auch keinen Wert bzw. brauchst du kein Gewerbe. ;) Sobald du aber Lose verkaufst auf der Seite sieht es da schon anders aus. ;)
 
Im Casino kannst du die Jetons aber direkt in Geld tauschen und solange man das auf einer Loseseite nicht kannst, haben die Lose auch keinen Wert bzw. brauchst du kein Gewerbe. ;) Sobald du aber Lose verkaufst auf der Seite sieht es da schon anders aus. ;)

OK, dass klingt schon mal nicht schlecht, Gewerbe ist kein Problem, weil ich den Gewerbeschein habe :) Ich habe nur eben Bedenken bzgl. Glückspiel mit Einsatz etc.
 
OK, dass klingt schon mal nicht schlecht, Gewerbe ist kein Problem, weil ich den Gewerbeschein habe :) Ich habe nur eben Bedenken bzgl. Glückspiel mit Einsatz etc.

Wie gesagt, die Lose bekommen ja erst einen Wert, sobald du ihnen einen Wert gibst. ;) Solange du nur mit Losen arbeitest und kein Geld damit Verdienst ist das kein Problem. Sobald du sie verkaufst brauchst du einen Gewerbeschein. ;)
 
berichtigung

auch als betreiber einer loseseite braucht man ein gewerbe
ob du die lose nun verkaufst oder nicht

das wurde hier im forum nun wirklich oft genug durchgekaut, wenn man sucht, wird man vielleicht auch noch threads dazu finden, vielleicht auch noch welche, in denen dann auch die passenden links zwecks gesetze sind

auf jeden fall braucht die loseseite auch einen gewerbeschein
 
Oh dann muss ich mich entschuldigen. Das wusste ich nicht.
thinking.gif
 
Oh dann muss ich mich entschuldigen. Das wusste ich nicht.
thinking.gif


es ist nicht auschlaggebend, in welcher art die einnahmen sind
es ist auschlaggebend, dass man das macht, um einen zugewinn, ob nun geldwerte oder sachwerte (lose würde ich persönlich dann ehr in letzteres sehen)

egal ... wurde schon oft genug breitgetreten
und irgendwann wird es sicherlich mal ein böses erwachen unter denen geben, die das ganze so als kleine nebeneinnahme laufen haben ohne gewerbe

aber das muss man mal sehen
 
Danke für`s Feedback, mir ging es nicht wegen Gewerbe haben oder nicht, dass steht für mich sowieso ausser Frage, weil ich die Berechtigung ja habe. Mir ging es viel mehr wegen der Thematik Glücksspiel mit Einsatz bzw. Glücksspiel-Monopol.

MfG
CHRISMA
 
Sorry witti, aber da sagt mein Finanzamt was anderes.
Wenn man 2 Jahre lang nix verdient bekommt man das Gewerbe geschlossen weil hinter einem Gewerbe Gewinnabsicht (Euro) stecken muss. das heißt machst du 2 Jahre lang nur Verlust oder keinerlei Umsatz bekommst das Gewerbe abgemeldet weil das Finanzamt sagt, das ist Privatvergnügen.
Nach deiner Aussage müsste jeder Mailtausche jede Seite mit Punktetransfair-System ein Gewerbe haben egal ob man auf der Seite die Punkte kaufen kann oder nicht. Und das ist Quatsch. Wenn die User die Punkte unter sich verkaufen ist das nicht das Problem des Betreibers.
Punkte bleiben Punkte (Lose) und keine Euro. Oder was gibst du dann in deiner Umsatzsteuervoranmeldung an? Hab da noch kein Feld für Lose gefunden. :mrgreen:
Selbst bei geringen Einnahmen sagt das Finanzamt, dass man kein Gewerbe benötigt. Hatte da vor 2 Jahren oder so mal angerufen als ich nur normale Homepages hatte und da Bannerwerbung von Ad-Sponsoren drauf. Hab dann beim Finanzamt angerufen und gefragt ob ich ein Gewerbe benötige. Der Sacharbeiter hat mich dann gefragt bei was die Einnahmen liegen. Ich meinte "so 20-30 Euro vielleicht". Daraufhin hat er gemeint, dass ich dann kein Gewerbe brauche, ich soll keins anmelden deswegen.

Noch zur Info. Ich habe ein Gewerbe, allerdings mit Sicherheit nicht wegen meiner Loseseiten. ;)
 
das thema glückspiel wurde noch nicht wirklich bisher erörtert

bisher wurde es immer auf eine geldlose spielvariante rausgeschoben, dazu dürfen auf der seite selber aber keine tauschmöglichkeit gegen geld vorhanden sein

ob das aber nun das allerheilmittel ist, um aus dem passus glücksspiel rauszusein, das hat bisher noch keiner wirklich klären können

sieh es also eher als eine art grauzone an
 
das thema glückspiel wurde noch nicht wirklich bisher erörtert

bisher wurde es immer auf eine geldlose spielvariante rausgeschoben, dazu dürfen auf der seite selber aber keine tauschmöglichkeit gegen geld vorhanden sein

ob das aber nun das allerheilmittel ist, um aus dem passus glücksspiel rauszusein, das hat bisher noch keiner wirklich klären können

sieh es also eher als eine art grauzone an

Genau auf das wollte ich hinaus und man findet auch nichts konkretes hier, aber denke auch das eine Art Grauzone ist. :roll:
 
Sorry witti, aber da sagt mein Finanzamt was anderes.
Wenn man 2 Jahre lang nix verdient bekommt man das Gewerbe geschlossen weil hinter einem Gewerbe Gewinnabsicht (Euro) stecken muss. das heißt machst du 2 Jahre lang nur Verlust oder keinerlei Umsatz bekommst das Gewerbe abgemeldet weil das Finanzamt sagt, das ist Privatvergnügen.

So kann man das nicht sagen, das wird genau geprüft, denn du kannt auch verluste machen, und hast dennoch gewinn absicht z.b. weil du laufend investierst...
Gibt firmaen, die machen laut Bilanz Jahre lang verlust, aber gelten dennoch als gewerbe...
 
So kann man das nicht sagen, das wird genau geprüft, denn du kannt auch verluste machen, und hast dennoch gewinn absicht z.b. weil du laufend investierst...
Gibt firmaen, die machen laut Bilanz Jahre lang verlust, aber gelten dennoch als gewerbe...


danke, du hast es schon geschrieben

zu der gewinnabsicht gehört nicht alleine ein zuwachs an geldwerten

auch aktienwerte und sachwerte gelten als zugewinn

wenn du also imer wieder in einen neuen computer investieren würdest, so müsstest du in der bilanz dann X computer oder eben die verkaufserlöse dazu stehen haben

ihr müsst euch mal von dem begriffen lose und euro trennen

denn diese begriffe kommen in den gesetzestexten allesamt nicht vor!
 
Genau auf das wollte ich hinaus und man findet auch nichts konkretes hier, aber denke auch das eine Art Grauzone ist. :roll:

Hier mal ein schönes Zitat dazu:

Damit hat sich noch keiner beschäftigt, weil es keiner muss. Nur die Spielbanken, die € annehmen, damit gezockt werden kann, ist in der Pflicht.
Klamm-Lose sind umsetzbar und haben einen Wert in €! Unbestritten und ich verfechte es ja auch. Aber alle Betreiber von Glücksspielen bedienen sich ja rein der Klamm-Lose. Sie bieten keinen Umtausch an. Solange sind sie in einer Grauzone und werden es auch bleiben. Der Sinn- und Zweck des Erfinders der Klamm-Lose liegt ja ganz woanders. Wenn aber ein Webbi anfängt, die verzockten Lose in € durch rechtliche Verfahren einzutreiben, dann wird es problematisch! Aber welcher Webbi tut das schon? Was verzockt wird muss vorhanden sein.

Die tatsächliche Vollstreckung der Klamm-Lose findet im Kreditbereich oder im Schuldenbereich statt. Und da ist es legitim und kein Glückspiel ist im Spiel
b_wink.gif


Und darauf eine gezielte Antwort:

Nach meinen Ausführungen nicht. Die Glücksspiele finden in Losen statt, die der jeweilige Webmaster nicht auf der Seite oder selber als Umtausch anbietet. Die steuerrechtliche Sache mit dem Gewerbeschein ergibt sich daraus, dass man mit der Seite Lose schäffelt und später in € umsetzt oder umsetzen kann. Es fehlt an der Kausalität
b_wink.gif
 
danke, du hast es schon geschrieben

zu der gewinnabsicht gehört nicht alleine ein zuwachs an geldwerten

auch aktienwerte und sachwerte gelten als zugewinn

wenn du also imer wieder in einen neuen computer investieren würdest, so müsstest du in der bilanz dann X computer oder eben die verkaufserlöse dazu stehen haben

ihr müsst euch mal von dem begriffen lose und euro trennen

denn diese begriffe kommen in den gesetzestexten allesamt nicht vor!

Naja ich hätte jetzt mal an Werbung oder so gedacht, also an Verbrauchsgüter bzw. Dienstleistungen, wo dann am ende nichts an gegenwert vorhanden ist...
 
Moin,

eigentlich ganz einfach zu erklären:

Glücksspiel ist:

1. wenn man auf seiner Seite das spielen ermöglicht, das Ergebnis durch ein Script beeinflusst wird und man die Lose auf der eigenen Seite verkauft und aber auch gleichzeitig wieder ankauft, also ein Wechsel stattfindet.

2. Man den Usern Punkte virtuell verkauft, sie damit spielen können und dann auch die Punkte wieder zurückkauft.

Gewerbe braucht man:

1. wenn man eine Gewinnerzielungsabsicht hat und den Gewinn (in diesem Fall Lose) auch zu Euros macht.

2. wenn man auf seiner Seite Gewinne durch Sponsoren (Affilinet, Adbutler, private Verkäufe usw.) erzielt

3. eine UStID benötigt man wenn man Handel auch ausserhalb Deutschlands betreibt (dazu gehören auch Auszahlungen z.B. bei Mailern nach Österreich oder der Schweiz).

4. Kleinstunternehmer ist man wenn man im ersten Jahr der Selbstständigkeit nicht über 18500 Euro (glaube ist so wenig) Umsatz macht. Man darf dann auch keine MwST berechnen und ausweisen.

Ich glaube das sollte alles soweit erklären ;)
Wenn etwas falsch sein sollte korrigiert mich bitte :)