VMS-Website und Rechtslage

@Ex: Nur Punkt 4 muss ich korrigieren. Sind 17500 Euro. Dazu gibts aber zu sagen, dass man das bei der Anmeldung beim Gewerbe entscheiden kann. Wenn man aber dann über die 17500 Euro kommt, ist man kein Kleinstunternehmer mehr und muss MwSt. ausweisen und abführen. Drunter kann man sich entscheiden ob man die Regelung nimmt oder nicht. Aber nur einmal und zwar bei der Anmeldung des Gewerbes.
Ich empfehle, nicht die Kleinstunternehmer-Regelung zu nehmen. Denn der Mehraufwand ohne diese Regelung ist gering, die Vorteile dafür empfinde ich als groß. ;) (wenn man übers Gewerbe etwas einkauft)
Trotzdem wurde ich wie gesagt vom Finanzamt so informiert, dass wenn man die Lose nicht in Euro umsetzt/verkauft, man kein Gewerbe benötigt.
 
Wenn du das so siehst. Das Finanzamt sieht das anders. *g*
Als was willst du Lose in der Bilanz ausweisen? Mit welchem Gegenwert? Mit dem aktuellen Kurs der jeden Tag anders ist? So von wegen hier meine aktuelle Bilanz, aber die ist morgen schon nicht mehr gültig und komplett falsch. :mrgreen:
 
Wenn du das so siehst. Das Finanzamt sieht das anders. *g*
Als was willst du Lose in der Bilanz ausweisen? Mit welchem Gegenwert? Mit dem aktuellen Kurs der jeden Tag anders ist? So von wegen hier meine aktuelle Bilanz, aber die ist morgen schon nicht mehr gültig und komplett falsch. :mrgreen:


siehst du, es ist zwar schwierig, aber nicht unmöglich

theoretisch müsstest du dann eben den zum abgabetermin aktuell gültigen losekurs annehmen, aus den sachwerten die entsprechenden geldwerte ermitteln und in der bilanz verrechnen

oder wie machst du das mit gold?
das wird immer mit dem wert ermittelt, der zur bilanzstellung gültig war
 
Ich hab kein Gold. :mrgreen: Und auch keine Losegewinne durch meine Seite von daher.... Ich denke das führt zu weit und man kanns auch übertreiben. Ich ruf aber gerne nächste Woche nochmal beim Finanzamt an und frag nach was die davon halten.

[OT] Weißt du was Full-Quotes sind? Geh mal als Moderator mit gutem Beispiel voran und lass sie sein. :p [/OT]
 
[OT] Weißt du was Full-Quotes sind? Geh mal als Moderator mit gutem Beispiel voran und lass sie sein. :p [/OT]



ja, nur wenn ich mich auf deinen gesamten post beziehe (und damit rechnen muss, dass jemand zwischenpostet) dann quote ich den ganz

ok, in der regeln zerpflücke ich es dann und beziehe mich auf die einzelnen passagen, aber in diesem fall war eine zusammenhängende antwort einmal ausreichend *g*
 
Nur mal kurz ein paar Anmerkungen:

1. Alle die hier immer nach dem Gewerbeschein schreien sollten sich mal überlegen, dass dann jeder der hier Refs wirbt auch einen Gewerbeschein braucht

2. Das hier sehr viele mit Ihren Losegeschäften regelmäßig minus machen und das ganze nur zum Spaß.

3. Selbst, wenn man 50€ Gewinn im Jahr macht, kann man Internetkosten abrechnen. Man hat also immer noch faktisch ein Minus.

4. Ob der Sinn eines Gewerbeschein ist, dass jeder der eine kleine Klick4Lose Seite hat, einen Gewerbeschein hat. Ich hoffe meine Oma, die an Ihre Nachbar Setzlinge verkauft bekommt jetzt keinen Ärger mit de Gewerbeamt oder soll sie jetzt für Ihre 15€ Gewinn im Jahr ein Gewerbe anmelden ;)

5. Es gibt noch Leute, die haben hier mit den Losen Spaß... Zocken, klicken, und machen ne kleine Seite auf. Wenn es diese Leute nicht mehr gibt, fehlen Klamm ne Menge sympathische User.

Ich wünsche Euch allen einen schöne Nacht,

es sind doch nur Lose

Tommek

Nachtrag: Noch ne kurze Frage. Braucht auch jeder, der ne Sig Werbung von WML hat nen Gewerbeschein?
 
Nun, aber man sollte es nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn
:arrow:Unwissenheit schützt vor strafe nicht:arrow: steuerhinterziehung wird mit einer Geldstrafe und Knast bestraft...

Zum Wert, im Gesetzt steht ja das sofern die einnahme nicht in Geldwert besteht, er mit dem um übliche Preisnachläße geminderten Endpreis am Abgabeort angesetzt wird...

Muß man den halt berechnen ;)

@cashnews3000
Nun dafür gibt es noch die sonstigen Einkünfte. Da findet man sicherlich etwas passendes, wo das hineinpasst... hmmm Privates veräußerungsgeschäft würde ich vielleicht sagen....
 
Nun, aber man sollte es nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn
:arrow:Unwissenheit schützt vor strafe nicht:arrow: steuerhinterziehung wird mit einer Geldstrafe und Knast bestraft...

Zum Wert, im Gesetzt steht ja das sofern die einnahme nicht in Geldwert besteht, er mit dem um übliche Preisnachläße geminderten Endpreis am Abgabeort angesetzt wird...

Muß man den halt berechnen ;)

@cashnews3000
Nun dafür gibt es noch die sonstigen Einkünfte. Da findet man sicherlich etwas passendes, wo das hineinpasst... hmmm Privates veräußerungsgeschäft würde ich vielleicht sagen....

Also, die meisten hier werden wohl unterden Freibetrag fallen...

Übrigens, ich habe ein Gewerbe... Wenn ich das Minus aus meinen Losegschäften angeben würde, dann würde ich nie wieder Schwierigkeiten haben, unter der Kindergeldgrenze zu fallen. (hatte im letzten Jahr für ca. 600€ Lose gekauft und für ca. 60€ gekauft) Ich wär mal gespannt, ob das Finanzamt meine Losepielereien als Gewerbe angesehen hätten ;)

Ich wünsch Euch was...

Tommek

Noch ne Nachfrage: Braucht jeder der bei ebay für zehn Euro forced-klicks für ne Bettelseite bucht auch nen Gewerbe?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du mußt das immer im verhältnis sehen, wie gesagt es gibt leute die sich mit den Losen ne Goldene Nase verdienen... Meinst da sagt der staat dann nix zu?? Wohl kaum...

Naja muß jeder für sich wissen...
 
Genau so ist es. Wer mit Losen wirklich verdient, der braucht ein Gewerbe. Wer regelmäßig an und verkauft, der braucht ein Gewerebe. Wer mit seiner Seite mehrere Millionen am Tag verdient, braucht nen Gewerbe...

Wer aber wie ich keine Freunde hat und sich deswegen seine Zeit statt mit Lernen (was ich eigentlich sollte) mit klammlosen die Zeit vertreibt, der braucht sicherlich keins...

Man muss hier von Fall zu Fall differenzieren.


Tommek
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wievielte Mal ist das jetzt eigentlich? Ich sehe das grundsätzlich so wie Witti. Es zählt die Gewinnerzielungsabsicht, nicht ob man wirklich Gewinn macht.

Ich habe bei TK-Firmen gearbeitet, die bis heute keinen Gewinn machen. :biggrin:

Edit:
Richtig ist aber auch, das FA bei keiner vorliegenden Gewinnabsicht das ganz schon mal als "Liebhaberei" beurteilen. Briefmarkensammler, die ein Gewerbe angemeldet haben und regelmäßig Verluste machen, bekommen das wohl besonders oft zu spüren. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wievielte Mal ist das jetzt eigentlich? Ich sehe das grundsätzlich so wie Witti. Es zählt die Gewinnerzielungsabsicht, nicht ob man wirklich Gewinn macht.

Ich habe bei TK-Firmen gearbeitet, die bis heute keinen Gewinn machen. :biggrin:

Edit:
Richtig ist aber auch, das FA bei keiner vorliegenden Gewinnabsicht das ganz schon mal als "Liebhaberei" beurteilen. Briefmarkensammler, die ein Gewerbe angemeldet haben und regelmäßig Verluste machen, bekommen das wohl besonders oft zu spüren. ;)

Genau, und ein Briefmarkensammler hat in den meisten Fällen kein Gewerbe. Wenn ich nur Briefmarken sammel, weil sie mir gefallen und ich keine verkaufe, brauche ich kein Gewerbe...

Wenn ich ne HP habe, weil es mir Spaß macht, aber nicht um damit Geld zu verdienen, brauche ich auch kein Gewerbe, sonst bräuchte theoretisch jede private Website, die nen Refbanner von klamm drin hat, nen Gewerbe ;)

Tommek
 
Im Zweifel sollte man halt sein zuständiges FA fragen. Die agieren nämlich auch nicht so ganz einheitlich. Nur so ist man auf der sicherern Seite. Wobei man hier noch unterscheiden muß. Gewerberecht ist Gemeindesache, Steuerrecht Ländersache. Das heißt, hier kann es durchaus sein, daß das Gewerbeamt ne andere Meinung als das Finanzamt haben kann.

Meine Meinung: Eigene Loseseite, Gewerbepflicht. Banner auf ner privaten Seite, eher nicht.
 
Ich denke auch nicht das man dan keinen Gewerbeschein braucht. Den grundsätzlich wenn ich Lose verdiene kann ich ja keinen Gewinn machen. Wie auch - es gibt ja nicht mal eine offizielle Umrechnung.

Ich mein ich hab auch eine Firma und frage mich wie ich 100 Mio Lose angebe die am Anfang vom Jahr vielleicht 2 € / Mio wert waren und am Ende 20Ct / Mio.

Wie erhebe ich darauf Umsatzsteuer. Wie genau mache ich das dann mit der Gewerbesteuer.

Das dies allerdings in der Einkommenssteuererklärung anzugeben ist ist was anderes.

MfG

do1jz
 
Ähm, wie du das mit der Gewerbesteuer machen würdest, bekämst du dann ganz zwanglos mitgeteilt. ;)

Auch bei der Umsatzsteuer sehe ich keine Probleme. Ich würde das als Finanzbeamter hinbekommen.

Edit: Aber welcher Losewebbi zahlt Gewerbesteuer?
 
Um es mal in ganz einfachen Worten zu sagen und mal das komplizierte rechtliche rauszulassen:

Wenn du vor hast mit Lose Geld zu verdienen, dann brauchst du in der Regel immer ein Gewerbe. Lose brauchen dazu nicht mal einen offiziellen Wert in EUR zu haben. Und wieso ist das so? Weil die Lose an sich das ist, womit du handelst um Geld zu verdienen, so wie andere mit "Getreide anbauen" oder "Computer verkaufen". Lose sind demnach eine virtuelle Ware.

Im Grunde gilt schon, wenn man einen bezahlten Werbebanner auf seiner Webseite hat, gilt das als gewerblich und das ist schon seit mind. einem halben Jahrzehnt so.

Was das Glücksspiel angeht: JA, es ist eindeutig Glücksspiel, was Slotseiten anbieten mit all seinen Nebenerscheinungen, wie z.B. Spielsucht. Im übrigen ist das nicht zu unterschätzen, wenn Minderjährige hier zum Spielen gar mit der Absicht was zu gewinnen animiert werden. Ich bin mir sogar sicher, daß alle Zockseiten sich damit in einer Grauzone bewegen.

Glücksspiel sind alle Spiele bei denen es um Vermögenswerte geht, wo im Grunde nicht die Geschicklichkeit des Spielers eine Rolle spielt. Alles mit einer Gewinnausschüttung gilt als Glücksspiel, sogar Strip Poker könnte man streng genommen somit als Glücksspiel bezeichnen!

Hier mal ein Auszug:
3. Juristische Auslegung
3.1. Definition von Glücksspiel

In Deutschland werden als einschlägige Strafvorschriften der § 284 StGB (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) sowie der § 287 StGB (Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung) genannt.

Das Strafgesetzbuch enthält keine Begriffsbestimmung des Glücksspiels.

Nach einhelliger Auffassung liegt ein Glücksspiel vor, wenn die Entscheidung über Gewinn oder Verlust des Spiels nach den Spielbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten und den Kenntnissen des Spielers abhängt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall.

Das lässt natürlich Raum zur Diskussion, welche dieser Wettarten (Casino, Sportwetten, Pferdewetten, Lotterie oder Unterhaltungsspiele) Glückspiel sind und ob es hierbei nur auf den Zufall ankommt oder ob es entsprechende Kenntnisse sind, die zum Wetterfolg führen.

Bei Pferdewetten und bei Sportwetten kann ja nicht nur das Glück entscheidend sein, denkbar und möglich ist hier natürlich auch, dass der Sachverstand des Spielers zum Erfolg führt. In diesem Falle handelte es sich nicht um ein Glücksspiel – das Wettangebot wäre somit legal.

Bei Lotterien oder beim Spielen im Casino hingegen kommt es sicher nicht auf den Sachverstand an: Hier entscheidet der Zufall, welche Zahlen bei der Lotterie gezogen werden oder welche Karten (Poker, Black Jack) bzw. Kugel (Roulette) im Casino fallen.

Die Rechtssprechung sieht die Sportwette dennoch grundsätzlich als Glücksspiel im Sinne des § 284 an.

Es wäre also empfehlenswert, wenn Seitenbetreiber darauf achten würden, wen sie auf ihren Seiten spielen lassen! Besonders die grossen sollten eine gewisse Verantwortung übernehmen, auch in Bezug auf die Gefahr von Spielsucht, die auch auf Loseseiten unvermindert gegeben ist!