Losekauf Bargeld

ballaman

Well-known member
ID: 348898
L
29 April 2009
727
55
Hallo,

mich würde es interessiere,ob es erlaubt ist,Lose zu kaufen,die dann mit Bargeld per Post bezahlt werden.Also einen Therad aufzumachen,ich suche X Lose,bezahle X€ in Bargeld per Post.

Danke schonmal für eure Hilfe.
 
Erkundige dich mal bei der Post. Ich glaub, dass für den Bargeldversand besondere Bedingungen gelten.
 
Also wenn ich Bargeld verschicke dann immer im Luftpolsterumschlag. Da kann man die Scheine nicht ertasten kann. Vielleicht mal so als Tip.

Gruß Ebook
 
Es ist schon erlaubt,Bargeld zu versenden - nur wenn das Geld gestohlen wird,gibt es keinen Ersatz.
So habe ich das im Netzt gefunden,jedoch sollte das ganze per Einschreiben oder Expressversand sehr sicher sein,da ist der Brief bis zu einem bestimmten Wert versichert.

Mich hat nur primär interessiert,ob es hier bei Klamm beim Losehandel erlaubt ist,wir können aber gerne noch ein wenig über die Sicherheiten und Konditionen der Postagenturen diskutieren.
 
Mich hat nur primär interessiert,ob es hier bei Klamm beim Losehandel erlaubt ist,wir können aber gerne noch ein wenig über die Sicherheiten und Konditionen der Postagenturen diskutieren.
Solange du seitens der Post gegen nichts verstößt, erlauben wir das freilich.

Du musst dir halt nur überlegen, ob das überhaupt Sinn macht. Immerhin kostet dich der Geldtransfer dann was, nämlich die Portokosten (+Unsicherheitsfaktor). Wieso nicht einfach ne normale Banküberweisung? :hö:
 
Die AGB der Post untersagen Geld in Briefsendungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG für den BRIEF NATIONAL (Stand: 01.01.2004).
LINK, siehe §2, Abs(2) Pkt5

Die Deutsche Post schließt nur Beförderungsverträge für Sendungen, die keine ausgeschlossenen
Güter (nachstehend aufgelistet) enthalten; der Absender kann die Übernahme
von Sendungen, die ausgeschlossene Güter enthalten, nicht als Annahme seines Angebots
auf Abschluss eines Beförderungsvertrags verstehen. Mitarbeiter der Deutschen Post und
sonstige Erfüllungsgehilfen sind nicht berechtigt

...

...

5. Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine,
Kunstgegenstände, Unikate, Antiquitäten oder andere Kostbarkeiten oder
Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren
durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), enthalten; zugelassen sind
aber Briefmarken und Telefonkarten, jeweils bis zu einem tatsächlichen Wert von
25,00 EUR, sowie einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten.
 
Manche verkaufen ihre Lose für Geld per Post billiger als per PayPal oder Überweisung,daher.

Das sind dann meistens die, die dem Amt nicht zeigen wollen, dass sie Geld einnehmen ... oder die als gewerblicher Verkäufer vielleicht etas vorbei an der Steuer schleusen wollen .. oder oder oder
 
Danke Totte,am besten schaue ich beim nächsten mal gleich selber in den AGB´s nach,als irgendwo im Netz zu suchen.


Das sind dann meistens die, die dem Amt nicht zeigen wollen, dass sie Geld einnehmen ... oder die als gewerblicher Verkäufer vielleicht etas vorbei an der Steuer schleusen wollen .. oder oder oder

Da hast du sicherlich Recht,das bei einigen sowas missbraucht wird.
Manchen könnte Cash aber auch ganz lieb sein,für Lebensmittel und den täglichen Bedarf braucht man auch ständig Bargeld,ob man es am Automaten/Schalter abhebt oder gleich so bekommt...
Risko bleibt aber bestehen,dass die Sendung irgendwo hängen bleibt.
Überweisung ist wohl der sicherste Weg,auch vor PayPal.