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Solange du seitens der Post gegen nichts verstößt, erlauben wir das freilich.Mich hat nur primär interessiert,ob es hier bei Klamm beim Losehandel erlaubt ist,wir können aber gerne noch ein wenig über die Sicherheiten und Konditionen der Postagenturen diskutieren.
Die Deutsche Post schließt nur Beförderungsverträge für Sendungen, die keine ausgeschlossenen
Güter (nachstehend aufgelistet) enthalten; der Absender kann die Übernahme
von Sendungen, die ausgeschlossene Güter enthalten, nicht als Annahme seines Angebots
auf Abschluss eines Beförderungsvertrags verstehen. Mitarbeiter der Deutschen Post und
sonstige Erfüllungsgehilfen sind nicht berechtigt
...
...
5. Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine,
Kunstgegenstände, Unikate, Antiquitäten oder andere Kostbarkeiten oder
Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren
durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), enthalten; zugelassen sind
aber Briefmarken und Telefonkarten, jeweils bis zu einem tatsächlichen Wert von
25,00 EUR, sowie einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten.
Manche verkaufen ihre Lose für Geld per Post billiger als per PayPal oder Überweisung,daher.
Das sind dann meistens die, die dem Amt nicht zeigen wollen, dass sie Geld einnehmen ... oder die als gewerblicher Verkäufer vielleicht etas vorbei an der Steuer schleusen wollen .. oder oder oder