Bieten unter Vorbehalt

Demigu

Einen Versuch wert
ID: 329788
L
6 Oktober 2008
1.114
28
Hallo,

Ich bin zwar nicht mehr ganz neu hier, habe aber trotzdem noch eine Frage- Ich möchte ja nicht gegen irgendwelche Regeln hier verstoßen. :)

Ich habe eine Frage zum "Bieten unter Vorbehalt", welches ja verboten ist. In den Regeln habe ich keine Antwort gefunden und deswegen stelle ich meine Frage jetzt hier:

Gilt es als "Bieten unter Vorbehalt", wenn ich bei einer Auktion mitbiete, allerdings ein bestimmte Apz-Anzahl von dem User verlange und die Lose erst nach dem Erfüllen dieser Apz auszahle, sollte der User sich dann anmelden?

Ich würde mich über eine Antwort freuen!

Gruß
Demigu
 
Gilt es als "Bieten unter Vorbehalt", wenn ich bei einer Auktion mitbiete, allerdings ein bestimmte Apz-Anzahl von dem User verlange und die Lose erst nach dem Erfüllen dieser Apz auszahle, sollte der User sich dann anmelden?

Gebote, die "unter Vorbehalt" oder nur bei Erfüllung bestimmter Bedingungen abgegeben werden, sind ungültig.

ich würde behaupten, ja.
 
Jepp, genau das ist es. Das müsstest du VORHER mit dem User klären und wenn er dem zustimmt, dann kannst du auch bieten.

Gebote unter Vorbehalt erkennst du sehr leicht, sie sind IMMER an Bedingungen oder mögliche Ereignisse geknüpft.

2 Mio, wenn ...

3 Mio, falls ...

4 Mio, unter der Voraussetzung ...
 
ja, diese Gebote sind, wie schon oben zu ersehen, ungültig

wenn also keine AP Stufen in der Auktion vorgesehen sind, dann ist das Pech
du musst dann halt abwägen, ob du da mitbietest, oder eben nicht
 
Achja, was mir dann auch noch einfällt:

Jemand möchte für Seite XY geworben werden und du bist noch nicht dort angemeldet und bietest, ist das ebenfalls verboten. Du darfst NUR mitbieten, wenn du dort schon einen Account hast, denn sonst ist es quasi:

X Mio, unter der Bedingung, dass ich mich dort gleich anmelde.

Klingt komisch, ist aber so. Die Ausnahme (für alles gibt es Ausnahmen) ist, dass ein Dienst gerade erst starten will und du quasi eine Vorab Downline aufbaust, dann kannst du natürlich nicht angemeldet sein und darfst so mitbieten.
 
Gebote unter Vorbehalt erkennst du sehr leicht, sie sind IMMER an Bedingungen oder mögliche Ereignisse geknüpft.

2 Mio, wenn ...
3 Mio, falls ...
4 Mio, unter der Voraussetzung ...

Folgendes sind keine Bedingungen, das sind also gültige Gebote (obwohl da auch "wenn" und "falls" vorkommt). Ich erwähne es nur, weil es da bereits Diskussionen gab.

Auktion: User sucht Werber für Seite XYZ.

Ich biete 2 Mio,

  • wenn du das wirklich ernstgemeint hast im 1. Beitrag (na logisch, sonst wärs ja keine gültige Auktion)
  • falls ich in Losen zahlen kann (was sonst, ist ja Lose4irgendwas)
  • wenn du da noch keinen Werber oder wenn du eine Freigabe hast (wenn er einen Werber hätte, würde er ja keinen suchen)
usw usf ... Das Erfragen von Selbstverständlichkeiten oder das Bieten nur unter der "Bedingung", dass alles seine Richtigkeit hat, sind keine Bedingungen, die ein Gebot ungültig machen. Ihr glaubt gar nicht, was wir da schon für Diskussionen hatten :ugly:


Weitere Beispiele:
  • User1 sucht Werber, Start 1 Mio, Sofortkauf 10 Mio
  • User2 schreibt: wenn du den Sofortkauf auf 5 Mio senkst, mache ich SK :arrow: ungültig
  • User3 schreibt: wenn das Gebot vor mir ungültig sein sollte, sage ich mal Start :arrow: das ist ein gültiges Gebot (weil die "Bedingung" keine Einschränkung darstellt)
oder:
  • User1 will Lose per Auktion verkaufen
  • User2 schreibt: ich biete 123 Euro, wenn wir den Handel per Treuhand machen können :arrow: das ist ein gültiges Gebot, weil Treuhand nicht abgelehnt werden darf.
 
Wenn sich einer per SK versteigert und dann einer schreibt:

SK, wenn BL ok sind (und es stand nicht im ersten Post, dass sie ok sind)

und ich danach schreibe SK

wie ist es dann?
 
dann ist das erste Gebot ungültig

jedoch, und das muss man hier ja noch dann sagen:
bis zur Abgabe des ersten gültigen Gebotes kann theoretisch noch alles geändert werden
akzeptiert der User also diesen ersten SK, beendet er quasi die Auktion

entweder weil die Auktion dann dahingehen abgeändert wurde
oder aber das Ende auf Ende sofort gesetzt wird

das wäre also ein Sonderfall, den man immer einzeln betrachten muss
 
Wenn ich aber SK poste bevor der Ersteller was schreibt hab ich gewonnen?


dann ja
denn die quasi "Abänderung" des SK würde ja mit der Annahme stattfinden, wird nicht angenommen, ist es ein Gebot unter Vorbehalt und ungültig, sofern danach ein gültiges Gebot erfolgt

selbst wenn hier nun ein Start erfolgen würde, wäre das Start dann gültig
 
Oha, da habe ich ja eine richtige Diskussionsrunde ausgelöst.
Ich danke allen, die mir hier geantwortet haben!

Gruß
Demigu