Wohnungsübergabe |Streichen ja oder nein?

TDS

Webbie u. Progger
ID: 36770
L
25 April 2006
1.473
61
Hallo,
ich muss meine Wohnung bald übergeben.
Nachdem was ich weiß muss ich auch alles in weiß streichen. Doch eine Bekannte meinte das seit ein paar Jahren die Wohnung nur noch besenrein übergeben werden muss.
Also das ich die ohnehin weißen Wände nicht nochmal streichen muss.

Was wisst ihr davon? Steht das im Mietrecht? Sind Klauseln in Mietverträgen durch das Gesetz damit hinfällig?

Danke für eure Hilfe im voraus.
 
Das was deine Bekannte sagt stimmt so nicht.

Was genau steht denn übers Renovieren in deinem Mietvertrag?
 
Es ist so, dass die Wände in ordentlichem Zustand, aber nicht unbedingt frisch gestrichen und auch nicht unbedingt weiß sein müssen. Es kann also auch ein dezentes beige oder gelb sein. Und dies kann auch in einem Mietvertrag anders drin stehen und ist nach aktueller Rechtssprechung hinfällig.

EDIT: insbesondere sind Regelungen zur regelmäßigen Ausführung von Schönheitsreparaturen nicht mehr erlaubt.

Beschädigungen etc. sind aber immer zu reparieren, wenn Du die Wohnung auch in gutem Zustand übernommen hast.

Sind die Wände weiss und nicht verschmutzt, hast Du vielleicht nur kurz dort gewohnt, musst Du nichts machen.

Ich hatte meine Wohnung bei Einzug tapezieren und Streichen lassen und bin nach 1,5 Jahren ausgezogen. Ich habe absolut nichts gemacht. Allerdings kann es auch notwendig sein Löcher zu füllen, etc.
 
Es ist so, dass die Wände in ordentlichem Zustand, aber nicht unbedingt frisch gestrichen und auch nicht unbedingt weiß sein müssen.

EDIT: insbesondere sind Regelungen zur regelmäßigen Ausführung von Schönheitsreparaturen nicht mehr erlaubt.

Sind die Wände weiss und nicht verschmutzt, hast Du vielleicht nur kurz dort gewohnt, musst Du nichts machen.
Das ist so nicht richtig. Es kommt auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an!
 
Na darum geht es ja. Der Mietvertrag habe ich, wegen Untermieter, per Fax bekommen. Ist von 1997. Werd morgen nochmal genau gucken ob nicht doch was drin steht. Dann poste ich das hier.
 
Wenn er so alt ist, dann stehen die Chancen nicht so schlecht, daß du eine ungültige Klausel drin hast. Poste am besten mal alles, was mit Renovieren zu tun hat.
 
Besenrein würde ich nicht so stehen lassen.

Sicherlich ist es Fakt, dass regelmäßige Renovierungsklauseln inzwischen für unwirksam erklärt wurden.

Die Wohnung muss so übergeben werden, dass sofort der nächste kann.

Ein schwarz gestrichenes Wohnzimmer von vor drei Monaten musst Du trotzdem neu malern, da es im Normalfall keinem zuzumuten ist, in ein dunkles Loch zu ziehen.

Helle Farbtöne können sich immer zu ner Diskussion entwickeln, weil nicht jeder mag mediterranes Orange in Tupftechnik.

Ich würde eine Wohnung sauber mit einer Tapete/Wandfarbe übergeben, die nach allgemeinem Stand in Ordnung ist.

gruss kelle!
 
Hab jetzt gerade geschaut:
$22 Beendigung des Mietverhältnisses
Ist das Mietverhältnis beendet oder zieht der Mieter vor Beendigung des Mietverhältnisses aus, hat er die Mieträume in sauberem Zustand vollständig geräumt zurückzugeben. Sämtliche Schlüssel ...

Das heißt doch das nur eine saubere Übergabe stattfinden muss. Also nicht nochmal die weißen Wände streichen. Nur noch einmal Teppich saugen (der war schon drin) und fertig. Richtig?
 
Sicherlich ist es Fakt, dass regelmäßige Renovierungsklauseln inzwischen für unwirksam erklärt wurden.
Richtig, und wenn solche Klauseln ungültig sind, dann gilt das Gesetz. Und das Gesetz sagt: der VERmieter ist für diese Renovierung zuständig.

Die Wohnung muss so übergeben werden, dass sofort der nächste kann.
Das wäre dann auch Aufgabe des Vermieters.

Ein schwarz gestrichenes Wohnzimmer von vor drei Monaten musst Du trotzdem neu malern, da es im Normalfall keinem zuzumuten ist, in ein dunkles Loch zu ziehen.
Das stimmt allerdings.

Helle Farbtöne können sich immer zu ner Diskussion entwickeln, weil nicht jeder mag mediterranes Orange in Tupftechnik.
Das ist dann aber wieder egal. Ich würde im Zweifel alles so lassen, dann kann der neue Mieter das machen, wie er das will.

Das heißt doch das nur eine saubere Übergabe stattfinden muss. Also nicht nochmal die weißen Wände streichen. Nur noch einmal Teppich saugen (der war schon drin) und fertig. Richtig?
Richtig. Und was steht noch so in dem Mietvertrag zu Renovierungen? Wenn das dort gesetzeskonform drinstehen würde (was ich nicht vermute), dann müsstest Du trotzdem renovieren.

Marty
 
Ich bin ja nicht der Hauptmieter, sondern habe ein Raum in der 2er WG gemietet. Alle 3 Jahre sollte eine Renovierung stattfinden. Der Vertrag ist vom 01.08.2006. Ich zog am 1.11.2007 ein und am 31.03.2009 aus. Also weniger wie 3 Jahre. Somit muss ich keine größere Renovierung machen :D
 
Stehst Du im Mietvertrag?
Ja, aber der andere ist noch in der Wohnung bis Ende des Jahres. Er hat sich auch nicht um einen Nachmieter gekümmert, etc. Hab den Raum sauber hinterlassen.
Steht das so im Mietvertrag?
Ja, es steht drin. Zusätzlich 75EUR/Jahr für kleinere Mängelbeseitigungen.
Das hängt immer noch davon ab, was WÖRTLICH im Mietvertrag steht. Kannst Du das nicht abschreiben? Es kommt da auf die genau Formulierung an.
Das ist nen Absatz über paar Zeilen. Genau werde ich das nicht abschreiben. Mal gucken wenn ich heute abend wieder zuhause bin.
 
Ich bin ja nicht der Hauptmieter, sondern habe ein Raum in der 2er WG gemietet. Alle 3 Jahre sollte eine Renovierung stattfinden. Der Vertrag ist vom 01.08.2006. Ich zog am 1.11.2007 ein und am 31.03.2009 aus. Also weniger wie 3 Jahre. Somit muss ich keine größere Renovierung machen :D

Regelungen, die sich streng nach Jahren richten sind - wie oben schon von mehreren geschrieben - generell erstmal unwirksam. die Nutzung kann bei unterschiedlichen Personen einfach vollkommen verschieden sein. Wenn man nie kocht, ist es beispielsweise Quatsch eine Küche alle 2 Jahre streichen zu müssen.

Die Rechtssprechung hat allerdings nur diese starren Fristen ad acta gelegt. Generell gilt weiterhin, dass mein eine Wohnung so übergeben sollte, dass der nächste einziehen kann, wenn man sie so auch erhalten hat. Viele Vermieter machen es mittlerweile andersherum und übergeben Wohnungen ohne ordentlichen Anstrich etc. und fordern diesen dann auch beim Auszug nicht.

Du sagst, dass Du kein Hauptmieter bist. Was dann? Untermieter im Mietvertrag? Oder hast Du nur eine Vereinbarung mit dem Hauptmieter und der einen Freifahrtsschein vom Vermieter zur Untervermietung?

Sobald Du im Mietvertrag mit dem Wohnungsbesitzer stehst, musst Du Dich mit dem auch auseinandersetzen und da würde es sicher am meisten bringen erstmal kurz mit ihm zu sprechen.

Das ist so nicht richtig. Es kommt auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an!

Nein, ich kann in den Mietvertrag auch schreiben, dass er mir die Türzargen vergolden muss beim Auszug, das ist dann aber auch nicht rechtlich haltbar. Privatpersonen sind bei Mietverträgen weitgehend geschützt und sofern ich eine Wohnung in bezugsfertigem Zustand bekommen habe, gebe ich sie auch in diesem wieder ab.

Dazu muss ich nicht zwingend nach 3 Jahren einen bestimmten Raum streichen, sondern dann, wenn dieser einen Anstrich benötigt. Sicher, darüber kann man manchmal streiten und im Zweifelsfall ist es einfacher sich auch an nicht ganz korrekte Formulierungen im Mietvertrag zu halten und damit schneller rauszukommen. Allerdings gibt es so viele Urteile zur Nichtigkeit der Jahresangaben bei Schönheitsreparaturen, dass Mietervereine von einer generellen Ungültigkeit sprechen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein, ich kann in den Mietvertrag auch schreiben, dass er mir die Türzargen vergolden muss beim Auszug, das ist dann aber auch nicht rechtlich haltbar.
Deswegen sagte ich ja, es kommt auf die genaue Formulierung an.

Im übrigen bist du doch hier schon lange genug um zu wissen, daß Doppelposts nicht gern gesehen sind...
 
Im übrigen bist du doch hier schon lange genug um zu wissen, daß Doppelposts nicht gern gesehen sind...

Wenn ich auf zwei getrennte und inhaltlich nicht gleiche Beiträge antworte, tue ich das lieber in zwei Schritten. Es wird schon oft genug Offtopic-Kram in die Threads gebracht, da muss man inhaltlich wenigstens Ordnung halten ;)

~Setz einen Absatz oder so ;) - mehrere Beiträge hintereinander sollten wirklich vermieden werden, gerade in solch kurzer Zeitspanne -by Cybo~
 
Du erwartest, daß wir uns hier die Mühe machen, dir genügend zu helfen, bist aber selber zu faul, entsprechende Passagen abzuschreiben? :roll:

Ich schreibe doch nicht um 22Uhr wenn ich nächsten Tag eine Klausur in BWL schreibe 8O Ich werde nachher alles posten was drin steht ;)
 
Ja, aber der andere ist noch in der Wohnung bis Ende des Jahres.
Verstehe ich zwar nicht, macht aber für den Sachverhalt wenig. Habt ihr beide beim Vermieter zum Ende des Jahres gekündigt. Wenn ihr beide Mieter seid, dann könnt ihr auch nur zusammen kündigen.

Ja, es steht drin. Zusätzlich 75EUR/Jahr für kleinere Mängelbeseitigungen.
Der nächste Punkt, der evtl. nicht gültig ist.

Das ist nen Absatz über paar Zeilen. Genau werde ich das nicht abschreiben. Mal gucken wenn ich heute abend wieder zuhause bin.

Dann warten wir mal ab. Ohne Wortlaut keine sichere Aussage.

Marty