Vertrag gültig? *Antwort erhalten* *closed*

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

T-Offline

GFX-Haudegen
ID: 65803
L
24 April 2006
3.631
262
Hallo...

Ist ein Vertrag, ganz gleich welcher Art erstmal, gültig wenn man ihn eigentlich nicht unterschrieben hat an der Stelle wo das Kreutz ist?

Ich habe nur dort unterschrieben gehabt wo ich auf mein Rücktrittsrecht hingewiesen wurde. Eigentlich hätte ich 2 x Unterschreiben müssen ich poste gleich auch noch einen Screen davon...

Ist der Vertrag jemals zustanden gekommen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo...

Ist ein Vertrag, ganz gleich welcher Art erstmal, gültig wenn man ihn eigentlich nicht unterschrieben hat an der Stelle wo das Kreutz ist?

Ich habe nur dort unterschrieben gehabt wo ich auf mein Rücktrittsrecht hingewiesen wurde. Eigentlich hätte ich 2 x Unterschreiben müssen ich poste gleich auch noch einen Screen davon...

Ist der Vertrag jemals zustanden gekommen?

Glaube das ist bei Vertragsrecht nicht so einfach zu Beantworten. Da ja auch mündliche Absprachen bis zum gewissen Maße eine Bindepflicht haben und ihr sicherlich über den Vertrag gesprochen habt und du darauf aufmerksam gemacht wurdest, dass die unterschrift für den Vertrag sei.

Ich würde da am ehesten mal einen Anwalt für Vertragsrecht fragen , weil es wird dazu sicherlich nun dutzende von Meinungen rein regnen *ggg*
 


Das ist der Vertrag.

Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedarf laut diesem Vetrag auch der Schriftform... gesprochen habe ich mit niemanden.

----------------------------

Noch ne Frage, wenn ich am 9.8.06 den Vertrag an die Firma gesendet habe mit meiner Unterschrift... und am 4.9.06 der Vetrag zurück kam und auch das Datum der Unterschrift des Vertragspartners per STempel auf den 4.9 gelegt wurde... ist der Vertrag doch (ganz abgesehen davon ob das mit der Unterschrift nun hinhaut) erst am 4.9 zustande gekommen und ich wäre noch in der 1 Woche Frist zum Rücktritt, oder ist der Vertag schon am 9.8 zustande gekommen durch meine Unterschrift?

Bin voll durcheinander momentan sry wenn ich hier bissl aufgeregt schreibe aber mein Blutdruck wächst immer weiter...
 
wende dich doch am besten an deinen Anwalt. Du hast definitiv das abgeschlossen was du unterschrieben hast, wenn du nur eine widerrufsklausel unterschrieben hast und es keine Absprachen gab dann hast du wahrscheinlich ?Glück? gehabt. Was ist das denn für ein Vertrag wenn ich fragen darf...
 
Ich denke schon, das der gültig ist. Die Unterschrift ist auf der selben Seite unter dem Vetragstext.
Aus welchem Grund solltest du die Rücktrittsbelehrung unterschreiben, und den Vertrag aber nicht wollen?
Anders wäre es, wenn es verschiedene Seiten (Blätter) wären. Dann kann ja keiner nachweisen, was im Vertrag stand, zu dem diese Unterschrift hier zählt.
 
Totte hat völlig recht!

Ich habe eben meinen Anwalt doch noch telefonisch erreicht und die gewollte Auskunft bekommen, habs schon den halben Tag versucht gehabt und darum euch bemüht hier.

So damit alle wissen was mir gesagt wurde:

- Der Vertrag wurde geschlossen weil rein Rücktrittsrecht (was ich unterschrieben habe) vorraus setzt das ich den Vertrag zustimmen wollte.

Zu meiner zweiten Frage mit dem Vertragsabschluss:

- Der Vertrag ist seit dem 4.9 gültig durch die Unterschrift des anderen Vertragspartners, wann ich unterzeichnet habe ist völlig nebensächlich. Erst wenn beide ihren Willi unter den Vertrag gesetzt haben ist dieser gültig. Das war also am 4.9 laut Stempel der Firma, auch wenn der Vertrag da schon nen Monat gelegen hat zählt für mich der Stempel.

Ich befinde mich also innerhalb der 1 wöchigen Rücktrittsfrist und bin somit auch zufrieden... zum Glück noch rechtzeitig gemerkt das es nicht das war, was ich eigentlich abschließen wollte...

Danke euch allen!
 
[...] und ich wäre noch in der 1 Woche Frist zum Rücktritt, oder ist der Vertag schon am 9.8 zustande gekommen durch meine Unterschrift? [...]

Ich bin kein Anwalt und will daher auch nichts falsches behaupten. Allerdings kommt ein Vertrag meines wissen zustande wenn beide Vertragspartner zugestimmt haben. Da dein Vertragspartner erst am 04.09. unterschrieben hat, ist er meiner meinung nach auch erst dann geschlossen worden.

Es muss natürlich ersichtlich sein, dass der Vertrag vom anderen erst am 04.09. unterzeichnet wurde!


edit: Ok ich bin mal wieder zu spät :(
Glück gehabt dass du noch im Recht bist, was auch immer du abgeschlossen hast ;)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.