Umziehen / Wohnung kündigen

yerusha

abgemeldet
20 April 2006
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Moinsen,

ich hab mal ein paar Fragen, vielleicht gibt's hier ja Leute, die sich damit besser auskennen als ich.

Also, ich habe beschlossen umzuziehen, weil diese Wohnung für meine Lebenssituation einfach zu teuer ist. Leider muß ich das Risiko eingehen, jetzt "blind" zu kündigen, ohne schon was neues in Aussicht zu haben, denn es gibt kaum die Möglichkeit, Wohnungen jetzt schon zum 1.7. oder 1.8. zu mieten. Ich kann es mir finanziell aber auch nicht leisten, 3 Monate Doppelmiete zu zahlen und man hat ja nun mal 'ne Kündigungsfrist.

Da ich kein besonders inniges Verhältnis zu meiner Vermieterin habe (auch kein ausgeprägt schlechtes, aber sie ist ein wenig - nun ja, seltsam und nachlässig und kümmert sich recht wenig um alles), möchte ich einiges vorab wissen, um mir meiner Lage sicher zu sein.

Wenn ich jetzt diesen Monat noch kündige, dann geht das zum 31.7. Ich hab vor, zum 1.7. oder 15.7. eine Wohnung zu suchen, eine Doppelmiete kann ich wohl aufbringen und ich brauch halt auch ein wenig Zeit für alles, je nachdem was noch gemacht werden muß und so. Erste Frage: Wenn ich jetzt nix finde, gibt es die Möglichkeit, den Mietvertrag um 1 Monat zu verlängern? Oder muß ich dann am 31.7. raus, egal ob ich was neues hab oder nicht? Wäre eine Verlängerung dann von ihrem Wohlwollen abhängig oder hat man ggf. ein "Recht" darauf?

Dann ist es so, daß ich hier eine Einzugsrenovierung gemacht hab, als ich eingezogen bin, und dementsprechend beim Auszug keine machen muß. Nun ist allerdings der Parkettfußboden an zwei Stellen leicht beschädigt worden und zwar von mir (alter Schreibtischstuhl mit Kunststoffrollen und ich hatte keine Parkettschutzmatte). Er ist leicht gesplittert. Zählt das auch zu den normalen Abwohn-Beschädigungen oder kann da auf mich zukommen, daß das ein Schaden ist, den ich trotzdem beheben muß? Wenn ja, weiß jemand, ob eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung für so einen Schaden aufkommt?

Und dringendste Frage: Wie lange vorher muß ich meiner Vermieterin Besichtigungstermine mit Interessenten zugestehen? Ab dem Zeitpunkt der Kündigung schon? Und wie oft, 1x pro Woche, 1x im Monat, öfter? Und vor allem: Ich will im Kündigungsschreiben formulieren, daß sie auf gar keinen Fall berechtigt ist, eine Anzeige mit MEINER Telefonnummer aufzugeben, sondern daß sie gefälligst ihre eigene Telefonnummer anzugeben hat und sich dann mit mir absprechen soll. Ich weiß nämlich noch, daß das bei meiner Vormieterin so lief, als ich hier angerufen hab ist die aus allen Wolken gefallen, weil die Vermieterin ihr den ganzen Besichtigungsstreß ohne Absprache in die Schuhe geschoben hatte.
Das will ich auf keinen Fall und ich glaube auch nicht, daß ich dazu verpflichtet bin, da ich ja nicht vorzeitig aus dem Vertrag raus will. Doch wie formuliere ich das im Brief an sie so, daß es zwar absolut klar ist, daß ich mich da auf keine Diskussion einlasse, jedoch nicht all zu unhöflich klingt?

So, langes Posting, ich hoffe daß hier ein paar Leute sind, die mir Tips geben können. Ich ziehe zwar nicht zum ersten Mal um, aber die letzten Male lief das irgendwie immer ganz locker und ich dieses Mal sehe ich schon auf mich zukommen, daß es Probleme geben könnte. Von daher will ich einfach, was meine Fragen angeht, etwas Sicherheit über meine rechtliche Situation haben. Ich hab zwar schon gegoogelt, aber so wirklich fündig bin ich nicht geworden.

LG,
yerusha
 
Ich bin zwar auch kein Profi in dieser Hinsicht, habe aber schon einige Wohnungswechsel hinter mir und glaube mich ein wenig in diesem Metier auszukennen.
Erste Frage: Wenn ich jetzt nix finde, gibt es die Möglichkeit, den Mietvertrag um 1 Monat zu verlängern? Oder muß ich dann am 31.7. raus, egal ob ich was neues hab oder nicht? Wäre eine Verlängerung dann von ihrem Wohlwollen abhängig oder hat man ggf. ein "Recht" darauf?
Wenn der Mietvertrag durch eine offizielle Kündigung wirksam ist, musst du tatsächlich nach dem Verstreichen der Kündigsfrist ausziehen. Allerdings kannst du aber mit deiner Vermieterin versuchen einen zusätzlichen Monat abzuhandeln - insofern sie noch keinen Nachmieter gefunden hat. Das ist sicherlich auch in ihrem Interesse, da ansonsten ja eine Zeit lang keine Miete eingehen würde. Ein Recht dazu hast du aber sicherlich nicht da du rechtens gekündigt hast.

Du könntest es allerdings halten wie ein sogenannter "Mietnomade" (Ironie)
Diese haben auch kein Recht mehr auf längeren Aufenthalt, seitens der Kündigung, vorzugsweise durch den Vermieter. Allerdings ziehen diese dennoch nicht aus und warten getrost bis sie alle Schikanen ausgereizt haben. Der Vermieter müsste einen wirksamen Gerichtsbeschluss zur Räumung erwirken, welcher aber in der Bearbeitung mehrere Monate im minimum dauert.
Dann ist es so, daß ich hier eine Einzugsrenovierung gemacht hab, als ich eingezogen bin, und dementsprechend beim Auszug keine machen muß. Nun ist allerdings der Parkettfußboden an zwei Stellen leicht beschädigt worden und zwar von mir (alter Schreibtischstuhl mit Kunststoffrollen und ich hatte keine Parkettschutzmatte). Er ist leicht gesplittert. Zählt das auch zu den normalen Abwohn-Beschädigungen oder kann da auf mich zukommen, daß das ein Schaden ist, den ich trotzdem beheben muß? Wenn ja, weiß jemand, ob eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung für so einen Schaden aufkommt?

Ich würde meinen, das gehört sicherlicher zur normalen Abnutzung. Du hast das Parkett nicht absichtlich zerstört bzw. war es auch kein Unfall. Abnutzung über Jahre hinweg ist nicht anfechtbar. Deine Vermieterin hat keinerlei Punkte in den Vertrag aufgenommen, die besagen das du das Parkett durch eine Parkettschutzmatte unter dem Bürostuhl schützen musst. Insofern ist das nicht angreifbar. Wobei, selbst wenn diese Klausel in dem Mietvertrag eingebaut währe, währe diese wohl wahrscheinlich ebenso unwirksam. Abnutzung ist Abnutzung.

Solltest du eine Haftplicht- bzw. Hausratversicherung besitzen, könnte man den Spieß wohl so drehen das diese (eher Haftpflicht) Versicherung für den Schaden aufkommt. Für solche Dinge ist die Haftpflichtversicherung auch da.

Und dringendste Frage: Wie lange vorher muß ich meiner Vermieterin Besichtigungstermine mit Interessenten zugestehen? Ab dem Zeitpunkt der Kündigung schon? Und wie oft, 1x pro Woche, 1x im Monat, öfter? Und vor allem: Ich will im Kündigungsschreiben formulieren, daß sie auf gar keinen Fall berechtigt ist, eine Anzeige mit MEINER Telefonnummer aufzugeben, sondern daß sie gefälligst ihre eigene Telefonnummer anzugeben hat und sich dann mit mir absprechen soll. Ich weiß nämlich noch, daß das bei meiner Vormieterin so lief, als ich hier angerufen hab ist die aus allen Wolken gefallen, weil die Vermieterin ihr den ganzen Besichtigungsstreß ohne Absprache in die Schuhe geschoben hatte.
Das will ich auf keinen Fall und ich glaube auch nicht, daß ich dazu verpflichtet bin, da ich ja nicht vorzeitig aus dem Vertrag raus will. Doch wie formuliere ich das im Brief an sie so, daß es zwar absolut klar ist, daß ich mich da auf keine Diskussion einlasse, jedoch nicht all zu unhöflich klingt?
Ja, ab dem Zeitpunkt der Kündigung hat deine Vermieterin das Recht einen Nachmieter zu suchen, was auch zur Folge hat, das sie bei Bedarf deine Wohnung mittels Vereinbarung mit dir, betreten darf. Soweit ich weiß, gibt es aber keinerlei Gesetze die die Häufigkeit von Besichtigungen anbelangen. Das ist wohl eher durch normale Absprache zu händigen. Sollten dir die Besichtigungen überdrüssig werden, weil zb. alle 2 Tage eine stattfinden soll, so ist das sicherlich auch eine Art der Ruhestörung bzw. Belästigung, welche ggf. nicht akzeptiert werden muss.

Ich würde der Vermieterin höflich mitteilen, das du gern bereit bist, des öfteren etwaige Besichtigungstermine zu vereinbaren. Jedoch sollten diese sich im Rahmen halten. Bitte sie daher, Sammelbesichtungstermine abzuklären. Das ist nichts unübliches. Schon oft habe ich Besichtigungstermine gehabt, wo innerhalb 2-3 Stunden gleichzeitig 20 Personen die Wohnung besichtigt haben.

P.S.: Viel Erfolg bei deiner Wohnungssuche.
Du kannst auch zu Wohnungsgesellschaften gehen und einen Vordringlichkeitsantrag stellen. Oft sogar reicht auch ein persönliches Bittgespräch mit einer Gesellschaft, in dessen Unterhaltung etwas auf die "Tränendrüse" gedrückt wird. Meine jetzige Wohnung zb. ist von der Ravensburger Heimstätten. Das ist ein großer, eher sozialer Träger/ Vermieter. Ich habe dort vorgesprochen und eklatant meine Not vorgetragen und dabei immer wieder versucht, den Bürohengst zu beeinflussen. Natürlich habe ich nicht zu dick aufgetragen. Da muss man schon ein zwischending finden. Jedenfalls hatte ich keine drei Tage später ein Wohnungsangebot, welches ich auch annahm :)

Auch die Bürohengste in Verwaltungen sind "nur" Menschen. Mit ein wenig Taktik läßt sich immer und überall verhandeln. Selbst bei der ArGe :D
 
Hallo Drangi,

danke für Deine ausführliche Antwort, das hilft mir schon mal weiter.
Ja, mit den Besichtigungsterminen könnte ich mir durchaus vorstellen, daß ich 1x pro Woche einen Sammel-Besichtigungstermin anbiete. Allerdings wohnt die Vermieterin auch nicht in Kiel, und ich schätze sie wird das allzu gern auf mich abwälzen wollen, aber da werde ich nicht mitspielen. Sie muß sich schon selber drum kümmern.

Einfach nicht ausziehen ist natürlich ne Möglichkeit, aber sowas muß ich nun nicht provozieren. Ich hab nächste Woche ohnehin Termine zur Beratung, werde zur größten Kieler Wohnungsbaugesellschaft marschieren, zum Wohnungsbauamt und mir den WB-Schein ausstellen lassen, daneben ist gleich ne Vermittlungsstelle für Wohnungen, außerdem hab ich morgen und Montag schon mal Besichtigungstermine. Ich kann zwar jetzt noch keine Whg. mieten, weil die alle wohl zum 1.5. schon weg sollen, das ginge nicht, aber ich kann mir ja den Wohnungsmarkt schon mal anschauen, hab ich beschlossen.

Denke auch nicht, daß es wirklich so kommen würde, daß ich Mitte Juli ohne was dastehe. Und wenn das wirklich der Fall sein sollte, kann ich immer noch auf die Tränendrüse drücken, wenn's sein muß.

Na, ich lasse das mal auf mich zukommen. Mal schauen ob noch andere was dazu schreiben.

LG,
yerusha
 
Mir gehts grad ähnlich, will auch umziehen (wohne im Keller, das wird auf Dauer deprimierend, ich fühle mich schon wie Arthur Spooner aus KoQ). Von demher hab ich eigentlich die selben Fragen wie Yerusha und les hier mal fleißig mit :)
 
Mir gehts grad ähnlich, will auch umziehen (wohne im Keller, das wird auf Dauer deprimierend, ich fühle mich schon wie Arthur Spooner aus KoQ). Von demher hab ich eigentlich die selben Fragen wie Yerusha und les hier mal fleißig mit :)

Dem kann ich mich nur anschließen, danke für den Thread. :p
 
Soweit ich weiß, muss deine Vermieterin Besichtigungstermine 3 Tage vorher ankündigen. Einfach so auf der Matte stehen geht jedenfalls nicht. Ich bin mir nur nicht sicher, über den Zeitrahmen.

Du musst außerdem auch den Nachmieter, wenn er denn feststeht, nicht mehrmals in deine Wohnung lassen, also so von wegen: Frau X ich will mal eben messen, wie groß die Küche ist, und dann ein paar Tage später: Mensch ich wollt doch auch das Schlafzimmer ausmessen. Musst du nicht, einmal kannst du, macht immer nen guten Eindruck, aber als Dauergast geht gar nicht.

Und lass dir von mir einen guten Rat geben: Bilder und Zeugen! Knips jeden Winkel, jede Ecke deiner Bude, aus allen Winkeln, hab einen nichtverwandten Zeugen bei der Übergabe, mach eine Vorabnahme, auch mit Zeugen.
 
Und lass dir von mir einen guten Rat geben: Bilder und Zeugen! Knips jeden Winkel, jede Ecke deiner Bude, aus allen Winkeln, hab einen nichtverwandten Zeugen bei der Übergabe, mach eine Vorabnahme, auch mit Zeugen.

Oh, umgehend notiert. Damit hast Du Recht. Ich ärgere mich noch heute, daß ich beim Einzug keine gemacht hab damals. Aber die Vermieterin weiß selber, daß diese Wohnung einige Ecken hat, die unter aller Sau aussehen.

Wenn sie die Wohnung gut neu vermieten will, müßte sie hier richtig was reinstecken. Bad ist grauslig, 3x übergestrichene Fliesen wo die Farbe abblättert (Beim Einzug hat sie mir Sanierung versprochen, später war ihr das dann zu teuer, ergo leb ich seit 6 Jahren in einem häßlichen Bad), einige Ecken hier sehen echt schrecklich aus, eine ist feucht, eine schlecht gearbeitet, also damals hab ich das in Kauf genommen, aber ob sich so ein Nachmieter findet... nun ja, nicht mein Problem. Dafür ist sie für die Größe gesehen eigentlich relativ günstig.

Egal, Fotos werde ich auf jeden Fall machen. Ich werde morgen oder in den nächsten Tagen, wenn ich Zeit habe, schon mal die Kündigung vorformulieren, vor allem den Absatz, daß ich ihr untersagen will, meine Telefonnummer in die Annonce zu setzen.

Mal sehen wie das alles werden wird *seufz*. Ich hätte den ganzen Sch*** ja zu gern schon hinter mir :cry:
 
Moinsen,

ich weiß, ich weiß - Doppelposting, ganz, ganz pöse... :evil:

Will es trotzdem nicht ins vorige hineineditieren, sonst wird das zu lang.

Ich habe gerade dieses Kündigungsschreiben formuliert und würde gern wissen, was Ihr davon haltet oder was ich noch anders formulieren könnte / sollte.

THX schon mal vorab ;)

Greetz,
yerusha

Sehr geehrte Frau xxx,


hiermit kündige ich das Mietverhältnis für die Wohnung in der xxxstraße xx, xxxxx Kiel, fristgerecht zum 31.07.2007.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung umgehend schriftlich.


Selbstverständlich stehe ich Ihnen ab sofort für Besichtigungstermine mit Interessenten zur Verfügung. Da ich weiß, daß es für Sie umständlich ist, jedesmal nach Kiel anzureisen, empfehlen sich fest vorgegebene Termine von 1 - 2 Stunden für Sammelbesichtigungen. Ich bitte Sie, diese mindestens 3-4 Tage vorher mit mir telefonisch abzusprechen. In dieser Zeit können Sie in meiner Gegenwart Interessenten gern die Wohnung zeigen.

Sollten Sie die Wohnung in der Zeitung inserieren wollen, weise ich Sie vorsorglich darauf hin, daß ich nicht damit einverstanden bin, dieses unter Angabe meiner Telefonnummer zu tun.

Möglicherweise möchten Sie sich ja auch zuerst einen Überblick vom Zustand der Wohnung machen. Da ich, wie Sie wissen, beim Einzug eine Renovierung gemacht habe, muß ich keine Auszugsrenovierung machen. Außerdem ist Ihnen ja selber bekannt, daß diese Wohnung schon beim Einzug einige Makel hatte, z.B. der Zustand des Bades. Natürlich stehe ich Ihnen auch für eine vorausgehende "Bestandsaufnahme" nach telefonischer Absprache zur Verfügung.


Vielleicht rufen Sie mich in den nächsten Tagen einfach mal am Nachmittag / frühen Abend an, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können. Ich kann mich bei Ihnen leider nicht telefonisch melden, da die Telefonnummer, die ich von Ihnen habe, mal wieder nicht mehr aktuell zu sein scheint.


Mit freundlichem Gruß,
 
Zuletzt bearbeitet:
joa klingt ganz gut, aber den letzten satz würde ich umformulieren.

ich bin auch grad am neue wohnung suchen, aber ich hab das glück, einen super hausmeister zu habend er genau weiß, wie die vermieter einen hier übern tisch ziehen wollen. der guckt mit mir die wohnung an und wenn ich glück hab, dann renoviert er sie mir preisgünstig :biggrin:
 
Bei einer Wohnung spricht man von Mängeln, nicht Makeln.

Und das mit der Telefonnummer würd ich eher so schreiben:

Da ich sie telefonisch nicht erreichen kann, bitte ich Sie, mich anzurufen. Doe beste Zeit wäre ...
 
Danke Euch beiden.
Ja, der letzte Satz ist mir so rausgerutscht. Auch das hat 'ne Vorgeschichte. Meine zukünftige Ex-Vermieterin hat in den Jahren, die ich hier jetzt wohne, einige Male ihre Wohnungen und Telefonnummern gewechselt. Sie hatte es aber nie nötig, mir das auch mitzuteilen. Teilweise wußte ich nicht mal, wo oder wie ich sie hätte erreichen können, wenn was wichtiges mit der Wohnung gewesen wäre.

Aber ich hab's dann so formuliert wie rehhaile es vorgegeben hat. Ist wohl besser :shifty:

birnchen (sorry, ich weigere mich da ein "killer" vorzusetzen
pueh.gif
), meinst Du jetzt die Wohnung aus der Du ausziehst, also Auszugsrenovierung, oder wenn Du eine neue findest, in der was gemacht werden muß? Auf jeden Fall Dir auch viel Glück bei der Suche, Hamburg dürfte ja wohl noch ne Spur schwieriger und auch teurer sein als Kiel.

Wenigstens diesbezüglich hab ich relatives Glück. Hier muß ich nix mehr machen, weil ich unrenoviert eingezogen bin und hier damals alles selber gemacht hab (steht zum Glück auch im Mietvertrag), aber der normale Fall ist ja eher, daß man in eine renovierte Wohnung einzieht. Wenn ich also Glück habe, muß ich gar nix bis relativ wenig machen. Spart Geld, Zeit und Nerven :biggrin:
 
birnchen (sorry, ich weigere mich da ein "killer" vorzusetzen
pueh.gif
), meinst Du jetzt die Wohnung aus der Du ausziehst, also Auszugsrenovierung, oder wenn Du eine neue findest, in der was gemacht werden muß? Auf jeden Fall Dir auch viel Glück bei der Suche, Hamburg dürfte ja wohl noch ne Spur schwieriger und auch teurer sein als Kiel.
nee ich mein die aus der ich auszieh. haha, hamburg wäre ja noch okay mit wohnung finden, aber ich zieh ja nach marburg, da gibts wohnungen, wenn überhaupt, nur gegen provision und ich hab leider keinen goldesel im keller. ich fürchte ich muß in ne wg oder so, obwohl ich dafür nicht geschaffen bin. :-?
 
nee ich mein die aus der ich auszieh. haha, hamburg wäre ja noch okay mit wohnung finden, aber ich zieh ja nach marburg, da gibts wohnungen, wenn überhaupt, nur gegen provision und ich hab leider keinen goldesel im keller. ich fürchte ich muß in ne wg oder so, obwohl ich dafür nicht geschaffen bin. :-?
Marburg? Beruflich oder wie?
Ist ne nette Stadt. Wäre für mich allerdings nix, zu bergig :ugly:
Ja, ich weiß. Ich hatte eine Freundin, die dort studiert hat, das war die reine Katastrophe. Die ist eine Zeitlang alle paar Wochen umgezogen, weil sie immer nur was zur Zwischenmiete gefunden hat.
Dann drück ich Dir erst Recht die Daumen. Vielleicht erstmal WG und wenn man erstmal dort ist, direkt vor Ort weitersuchen. So hat es eine Freundin von mir gemacht bzw. macht es grad, die jetzt beruflich zum 1.4. nach HH ziehen mußte, aber auf die Schnelle nix finden konnte. Die lebt jetzt auch erstmal in einer WG.
 
Ich habe gerade dieses Kündigungsschreiben formuliert und würde gern wissen, was Ihr davon haltet oder was ich noch anders formulieren könnte / sollte.

Hier ist ja eine ganze Menge geschrieben worden in dem Thread. :)

Das meiste ist ja schon gesagt worden, was ich persönlich auch nur für richtig halten kann. Insbesondere die Fotos sind eine gute Sache. Wobei ich gleich nochmal ab dem übernächsten Absatz was zu Mängeln schreiben möchte.

Und wie meine beiden Vorredner auch, würde ich den letzten Satz einfach umformulieren. Die Formulierung von rehaile würde ich glatt kopieren. *g*

Übrigens: Was das renovieren anbelangt..

Ich habe jetzt schon öfter mal gehört, das sämtliche Klauseln in Mietverträgen unwirksam sind, wird die Renovierung an den Mieter abgetan.

Und jetzt letztens erst, war bei Johannes B. Kerner im ZDF dieser nette Rechtsanwalt und Autor des "Lexikons der Irrtümer" zu Gast. Dieser hatte definitiv ausgesagt, das eine Renovierung immer Sache des Eigentümer ist. Mieter bräuchten überhaupt nicht zu renovieren und das auch auf Gerichtsurteilen beruht. 8O
Im Falle von mutwilliger Zerstörung währe das natürlich etwas anderes. Aber dafür ist dann ja auch die Kaution da, die dann im Umfange der Reparaturkosten einbehalten würde.

Achja: Also du scheinst ja schon einiges zu unternehmen recht zügig eine Wohnung zu finden. Besser könnt ich es glaube ich auch nicht machen. Ich denke auch das du recht schnell eine passende Wohnung finden wirst.

Viel Glück nochmal. :)
 
.....
Übrigens: Was das renovieren anbelangt..

Ich habe jetzt schon öfter mal gehört, das sämtliche Klauseln in Mietverträgen unwirksam sind, wird die Renovierung an den Mieter abgetan.

Und jetzt letztens erst, war bei Johannes B. Kerner im ZDF dieser nette Rechtsanwalt und Autor des "Lexikons der Irrtümer" zu Gast. Dieser hatte definitiv ausgesagt, das eine Renovierung immer Sache des Eigentümer ist. Mieter bräuchten überhaupt nicht zu renovieren und das auch auf Gerichtsurteilen beruht. 8O
Im Falle von mutwilliger Zerstörung währe das natürlich etwas anderes. Aber dafür ist dann ja auch die Kaution da, die dann im Umfange der Reparaturkosten einbehalten würde.
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Also so pauschal würde ich das aber nicht so sehen. Ich mache auch seit Jahren Hausverwaltung, aber eher auf gesundem Menschenverstand und wie der Vermieter es möchte und nicht nach Vorschriften und Gesetzen (im positiven Sinne für den Mieter). Von daher hab ich mich auch rausgehalten.

Aber wenn eine Wohnung frisch renoviert übernommen wurde, dann kann der Vermieter auch eine renovierte Wohnung zurück verlangen. Es sei denn, die Schönheitsreparaturen wurden durchgeführt und die Wohnung sieht ok aus. Bisher hatte ich diesen Passus in meinem Mietverträgen immer drin und bisher hatte ich auch nie Schwierigkeiten mit den Mietern.
Genauso ist es auch mit Bohrlöchern etc. eigentlich müssten die wieder weg gemacht werden, von daher überstreicht man es dann auch wieder.

Aber wie gesagt, da ich keine strenge Verwalterin in dem Sinne bin, muss ich mich erstmal wieder schlau machen.

@Yerusha, aber du hast ja geschrieben, dass du sie unrenoviert übernommen hast. Da würde ich mir dann keine Sorgen machen.
 
@Yerusha, aber du hast ja geschrieben, dass du sie unrenoviert übernommen hast. Da würde ich mir dann keine Sorgen machen.

Ne, mache ich mir auch nicht grundsätzlich wegen der kompletten Wohnung, ich hab damals sogar die Türen & Türrahmen gestrichen - das ist nicht das Problem. Eben halt nur die Beschädigung am Parkettfußboden, ich glaub ich fotografier das nachher mal und lade das Bild hier hoch, damit Ihr Euch 'ne Vorstellung davon machen könnt (aber erst, wenn ich wach bin).
 
Moinsen,
Erste Frage: Wenn ich jetzt nix finde, gibt es die Möglichkeit, den Mietvertrag um 1 Monat zu verlängern? Oder muß ich dann am 31.7. raus, egal ob ich was neues hab oder nicht? Wäre eine Verlängerung dann von ihrem Wohlwollen abhängig oder hat man ggf. ein "Recht" darauf?

Ein recht darauf hast Du nicht, denn wenn ein Interessent da ist wird es recht schwierig. Wenn keiner da ist, lassen sich die meisten Vermieter darauf ein.

Dann ist es so, daß ich hier eine Einzugsrenovierung gemacht hab, als ich eingezogen bin, und dementsprechend beim Auszug keine machen muß. Nun ist allerdings der Parkettfußboden an zwei Stellen leicht beschädigt worden und zwar von mir (alter Schreibtischstuhl mit Kunststoffrollen und ich hatte keine Parkettschutzmatte). Er ist leicht gesplittert. Zählt das auch zu den normalen Abwohn-Beschädigungen oder kann da auf mich zukommen, daß das ein Schaden ist, den ich trotzdem beheben muß? Wenn ja, weiß jemand, ob eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung für so einen Schaden aufkommt?

Tja das liegt erstmal im Auge des Betrachters, sind es normale Abnutzungen oder mehr? Nun nach 6 Jahren ist die Abschreibung für Fußboden eh erledigt. Von daher sollte da nix mehr kommen.
Wenn nix geht übernimmt solche Schäden die Haftpflichtversicherung. Du hast das ja nicht bewußt gemacht sondern abgewohnt.

Und dringendste Frage: Wie lange vorher muß ich meiner Vermieterin Besichtigungstermine mit Interessenten zugestehen? Ab dem Zeitpunkt der Kündigung schon? Und wie oft, 1x pro Woche, 1x im Monat, öfter? Und vor allem: Ich will im Kündigungsschreiben formulieren, daß sie auf gar keinen Fall berechtigt ist, eine Anzeige mit MEINER Telefonnummer aufzugeben, sondern daß sie gefälligst ihre eigene Telefonnummer anzugeben hat und sich dann mit mir absprechen soll. Ich weiß nämlich noch, daß das bei meiner Vormieterin so lief, als ich hier angerufen hab ist die aus allen Wolken gefallen, weil die Vermieterin ihr den ganzen Besichtigungsstreß ohne Absprache in die Schuhe geschoben hatte.
Das will ich auf keinen Fall und ich glaube auch nicht, daß ich dazu verpflichtet bin, da ich ja nicht vorzeitig aus dem Vertrag raus will. Doch wie formuliere ich das im Brief an sie so, daß es zwar absolut klar ist, daß ich mich da auf keine Diskussion einlasse, jedoch nicht all zu unhöflich klingt

Deine Telefonnummer darf sie nicht rausgeben!

Aber reh hat es Dir so schön vorgeschreiben.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen ab sofort für Besichtigungstermine mit Interessenten zur Verfügung. Da ich weiß, daß es für Sie umständlich ist, jedesmal nach Kiel anzureisen, empfehlen sich fest vorgegebene Termine von 1 - 2 Stunden für Sammelbesichtigungen. Ich bitte Sie, diese mindestens 3-4 Tage vorher mit mir telefonisch abzusprechen. In dieser Zeit können Sie in meiner Gegenwart Interessenten gern die Wohnung zeigen.

Hier würde ich sie auf einen festen Tag nageln, immer Montags oder so, es sei denn für dich ist das variable besser.

Viel Glück!