Ich habe ein Problem, dass mich momentan ziemlich belastet.
Und zwar mache ich momentan meinen Führerschein (ab 18 Jahren) und ich habe vor kurzem meine Theorieprüfung abgelegt und habe diese auch mit 0 Fehlerpunkten bestanden. Mein Fahrlehrer hat im nachhinein gesehen, dass ich die Prüfung noch garnicht hätte machen dürfen, da man sie frühstens 3 Monate vor erreichen des Mindestalter also hier 18 machen darf. Ich habe im September Geburtstag, was heißt ich hätte sie frühstens im Juni machen dürfen, ich habe sie aber 2 Wochen vor diesem Termin gemacht und der TÜV hat keinerlei Probleme geäußert.
Nun hat mein Fahrlehrer sich mal erkundigt,da er selbst diesen Fall noch nicht hatte bei einigen Kollegen und dann hat er mir verschiedene Varianten genannt wie es ablaufen kann.
1. Ich gehe zur Fahrprüfung hin und der Fahrprüfer achtet nicht sonderlich auf die Papiere, ich mache die Prüfung bestehe und bekomme meinen Führerschein.
2. Ich gehe zur Fahrprüfung hin, der Fahrprüfer sieht, dass ich die Theorie zu früh gemacht habe und lässt mich nicht antreten, was heißen würde ich müsste erneut die Theorie und erneut die Praxis beantragen, was rund 220 Euro erneut an Gebühren wären. Wo allerdings mein Fahrlehrer sagt, dass er dann darauf bestehen würde, dass ich einen Bogen kriege und die Theorieprüfung vorher kurz ablegen kann, was für mich allerdings sicherlich wieder Stress bedeuten würde und wer weiß ob ich dann die Praxis bestehe.
3.Ich gehe zur Fahrprüfung hin, der Fahrprüfer sieht den Fehler nicht, ich mache die Prüfung bestehe und nach 1-2 Monaten bekomme ich Post, dass die Theorie nicht gültig ist und somit auch die Praxis ungültig ist, wo wieder die Gebühren fällig wären.
Alle 3 Fälle wären bei seinen Kollegen schon vorgekommen, bei Fall 3 wäre ein Fahrschüler von einem Kollegen vor Gericht gegangen und er hat recht bekommen, dass die abgelegte Theorie gültig war, da es ja auch Mitverschulden des TÜVs ist.
Und mein Fahrlehrer ist nun der Ansicht wir sollten es drauf ankommen lassen und wenn nötig sonst den rechtlichen weg gehen.
Es gibt auch noch die Möglichkeit, dass mein Fahrlehrer den Fehler meldet und ich vorher erneut die Theorie ablegen muss, was halt nochmal Aufwand bedeuten würde.
Nun würde ich gerne mal eure Meinungen zu diesem Problem hören und vll kennt ihr ja ähnliche Fälle. Der TÜV hat ja nunmal mitverschulden, da er mich zugelassen hat.
lg
Halogen
Und zwar mache ich momentan meinen Führerschein (ab 18 Jahren) und ich habe vor kurzem meine Theorieprüfung abgelegt und habe diese auch mit 0 Fehlerpunkten bestanden. Mein Fahrlehrer hat im nachhinein gesehen, dass ich die Prüfung noch garnicht hätte machen dürfen, da man sie frühstens 3 Monate vor erreichen des Mindestalter also hier 18 machen darf. Ich habe im September Geburtstag, was heißt ich hätte sie frühstens im Juni machen dürfen, ich habe sie aber 2 Wochen vor diesem Termin gemacht und der TÜV hat keinerlei Probleme geäußert.
Nun hat mein Fahrlehrer sich mal erkundigt,da er selbst diesen Fall noch nicht hatte bei einigen Kollegen und dann hat er mir verschiedene Varianten genannt wie es ablaufen kann.
1. Ich gehe zur Fahrprüfung hin und der Fahrprüfer achtet nicht sonderlich auf die Papiere, ich mache die Prüfung bestehe und bekomme meinen Führerschein.
2. Ich gehe zur Fahrprüfung hin, der Fahrprüfer sieht, dass ich die Theorie zu früh gemacht habe und lässt mich nicht antreten, was heißen würde ich müsste erneut die Theorie und erneut die Praxis beantragen, was rund 220 Euro erneut an Gebühren wären. Wo allerdings mein Fahrlehrer sagt, dass er dann darauf bestehen würde, dass ich einen Bogen kriege und die Theorieprüfung vorher kurz ablegen kann, was für mich allerdings sicherlich wieder Stress bedeuten würde und wer weiß ob ich dann die Praxis bestehe.
3.Ich gehe zur Fahrprüfung hin, der Fahrprüfer sieht den Fehler nicht, ich mache die Prüfung bestehe und nach 1-2 Monaten bekomme ich Post, dass die Theorie nicht gültig ist und somit auch die Praxis ungültig ist, wo wieder die Gebühren fällig wären.
Alle 3 Fälle wären bei seinen Kollegen schon vorgekommen, bei Fall 3 wäre ein Fahrschüler von einem Kollegen vor Gericht gegangen und er hat recht bekommen, dass die abgelegte Theorie gültig war, da es ja auch Mitverschulden des TÜVs ist.
Und mein Fahrlehrer ist nun der Ansicht wir sollten es drauf ankommen lassen und wenn nötig sonst den rechtlichen weg gehen.
Es gibt auch noch die Möglichkeit, dass mein Fahrlehrer den Fehler meldet und ich vorher erneut die Theorie ablegen muss, was halt nochmal Aufwand bedeuten würde.
Nun würde ich gerne mal eure Meinungen zu diesem Problem hören und vll kennt ihr ja ähnliche Fälle. Der TÜV hat ja nunmal mitverschulden, da er mich zugelassen hat.
lg
Halogen