Theorieprüfung zu früh gemacht

Halogen

Well-known member
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L
31 Mai 2008
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Ich habe ein Problem, dass mich momentan ziemlich belastet.
Und zwar mache ich momentan meinen Führerschein (ab 18 Jahren) und ich habe vor kurzem meine Theorieprüfung abgelegt und habe diese auch mit 0 Fehlerpunkten bestanden. Mein Fahrlehrer hat im nachhinein gesehen, dass ich die Prüfung noch garnicht hätte machen dürfen, da man sie frühstens 3 Monate vor erreichen des Mindestalter also hier 18 machen darf. Ich habe im September Geburtstag, was heißt ich hätte sie frühstens im Juni machen dürfen, ich habe sie aber 2 Wochen vor diesem Termin gemacht und der TÜV hat keinerlei Probleme geäußert.

Nun hat mein Fahrlehrer sich mal erkundigt,da er selbst diesen Fall noch nicht hatte bei einigen Kollegen und dann hat er mir verschiedene Varianten genannt wie es ablaufen kann.

1. Ich gehe zur Fahrprüfung hin und der Fahrprüfer achtet nicht sonderlich auf die Papiere, ich mache die Prüfung bestehe und bekomme meinen Führerschein.

2. Ich gehe zur Fahrprüfung hin, der Fahrprüfer sieht, dass ich die Theorie zu früh gemacht habe und lässt mich nicht antreten, was heißen würde ich müsste erneut die Theorie und erneut die Praxis beantragen, was rund 220 Euro erneut an Gebühren wären. Wo allerdings mein Fahrlehrer sagt, dass er dann darauf bestehen würde, dass ich einen Bogen kriege und die Theorieprüfung vorher kurz ablegen kann, was für mich allerdings sicherlich wieder Stress bedeuten würde und wer weiß ob ich dann die Praxis bestehe.

3.Ich gehe zur Fahrprüfung hin, der Fahrprüfer sieht den Fehler nicht, ich mache die Prüfung bestehe und nach 1-2 Monaten bekomme ich Post, dass die Theorie nicht gültig ist und somit auch die Praxis ungültig ist, wo wieder die Gebühren fällig wären.

Alle 3 Fälle wären bei seinen Kollegen schon vorgekommen, bei Fall 3 wäre ein Fahrschüler von einem Kollegen vor Gericht gegangen und er hat recht bekommen, dass die abgelegte Theorie gültig war, da es ja auch Mitverschulden des TÜVs ist.

Und mein Fahrlehrer ist nun der Ansicht wir sollten es drauf ankommen lassen und wenn nötig sonst den rechtlichen weg gehen.

Es gibt auch noch die Möglichkeit, dass mein Fahrlehrer den Fehler meldet und ich vorher erneut die Theorie ablegen muss, was halt nochmal Aufwand bedeuten würde.


Nun würde ich gerne mal eure Meinungen zu diesem Problem hören und vll kennt ihr ja ähnliche Fälle. Der TÜV hat ja nunmal mitverschulden, da er mich zugelassen hat.

lg
Halogen
 
drauf ankommen lassen

Hallo,

ich habe auch einen Sohn, der zur Zeit den Führerschein macht und weiß, daß es auch so genug Stress ist.
Ich sehe den Fehler beim Fahrlehrer und auch beim TÜV und würde es darauf ankommen lassen. Allerdings würde ich im Vorfeld abklären, was geschieht, wenn es doch bemerkt wird. Denn da bin ich der Meinung, daß für die Kosten, die dann wieder entstehen, der Fahrleher gerade stehen muß und nicht noch zusätzlich abkassieren kann, in welcher Form auch immer. Es ist seine Schuld, er hätte darauf achten müssen und er soll die Konsequenzen ziehen. Solltest du nochmals zur Theorie müssen, kostet es ja schließlich wieder enorm viel Geld und das würde ich dem tollen Fahrlehrer auf jeden abziehen.
Ich würds wie gesagt riskieren und drück dir die Daumen für die Prüfung! Lass uns wissen, ob du es ohne weiterer Theorieprüfung geschafft hast :)
 
also die Fahrprüfer sind zum Großteil doch recht gemütliche Leute was ich so gehört hab, also ich denke Fall 2 ist eher unwahrscheinlich.
Fall 3 könnte natürlich schon eintreten und wäre sicher sehr unangenehm bzw. auch mühsam dagegen anzukämpfen.

Dennoch würde ich es drauf ankommen lassen und es einfach mal so probiern ;)

und wenn ihr den Fehler jetzt melden würdet, dann würden keine weiteren KOsten enstehen?
Denn das wäre dann natürlich schon ne Überlegung wert, da die Theorieprüfung ja eh leicht zu schaffen ist und nach deiner Leistung sollte das ja auch keine Probleme machen...
 
Wenn es wirklich drauf ankommt wäre die Frage, ob der Fahrlehrer die Pflicht hat darauf zu achten, oder ob du selber aufpassen musst. Die Verordnung wo das steht ist ja sicherlich öffentlich einsehbar. Wie das dann beurteilt werden würde kann ich nicht einschätzen.

Ansonsten hört es sich so an, als wollte sich der Fahrlehrer gerne den Ärger und die Diskussion mit dem TÜV ersparen. Ist ja auch logisch. Für ihn wäre es also unklug jetzt vor der praktischen Prüfung den TÜV zu informieren, da er, sofern du darauf bestehst, am Ende wohl auf den Kosten sitzen bleiben würde. Für dich wäre es dagegen die sauberste Möglichkeit, weil du dich dann in Ruhe auf die praktische Prüfung vorbereiten kannst.

An sich ist der ganze Fall total lächerlich. Mal wieder typisch deutsche Bürokratie.
 
Wenn es wirklich drauf ankommt wäre die Frage, ob der Fahrlehrer die Pflicht hat darauf zu achten, oder ob du selber aufpassen musst. Die Verordnung wo das steht ist ja sicherlich öffentlich einsehbar. Wie das dann beurteilt werden würde kann ich nicht einschätzen.

Ansonsten hört es sich so an, als wollte sich der Fahrlehrer gerne den Ärger und die Diskussion mit dem TÜV ersparen. Ist ja auch logisch. Für ihn wäre es also unklug jetzt vor der praktischen Prüfung den TÜV zu informieren, da er, sofern du darauf bestehst, am Ende wohl auf den Kosten sitzen bleiben würde. Für dich wäre es dagegen die sauberste Möglichkeit, weil du dich dann in Ruhe auf die praktische Prüfung vorbereiten kannst.

An sich ist der ganze Fall total lächerlich. Mal wieder typisch deutsche Bürokratie.

Ja es ist typisch deutsche Bürokratie und das ist einfach das lächerliche...
Im Grunde müsste mein Fahrlehrer es nur melden und ich würde die Theorieprüfung erneut machen, was ein Kostenpunkt von 11 Euro wäre, die wohl keinem Weh tun würden. Ich müsste zwar nochmal meine Bögen auspacken, aber das würde ich wohl hinkriegen. Nur er tendiert eher dazu es drauf ankommen lassen, was womöglich um einiges teurer werden könnte...
Und das wegen lächerlichen 2 Wochen...
 
Ich würde es drauf ankomm lassen, musst die die Theorie wirklich neu machen die Kosten der Fahrschule in Rechnung stellen, ist ja deren Schuld...
 
Jau, lass es melden und mach die Theorie nochmal. Dann bist du auf der sicheren Seite und es ist eindeutig weniger Stress als die andere Variante.

Ich bin zwar auch der Meinung, dass es "im Prinzip" auf diese zwei Wochen nicht ankommt und dass dem TÜV das hätte auffallen müssen, aber ich würd's nicht drauf ankommen lassen.
 
Im Grunde müsste mein Fahrlehrer es nur melden und ich würde die Theorieprüfung erneut machen, was ein Kostenpunkt von 11 Euro wäre, die wohl keinem Weh tun würden.
Wenn du kein Problem damit hast dir noch mal ein paar Fragebögen anzugucken und im schlimmsten Fall noch die 11 EUR zu übernehmen, dann soll dein Fahrlehrer seinen Fehler eingestehen und fertig.

So steht das immer auf der Kippe. Und wenn du schon lange mit deinem Führerschein abgeschlossen hast, kommt womöglich auf einmal ein Schreiben und du musst noch mal irgendwas nachholen und hast noch Ärger damit.
 
Ich würd die Theorie nochmal machen. Da du die ja beim ersten Mal mit 0 Fehlerpunkten bestanden hast, seh ich darin kein Problem für dich. Das war dann sicher nicht nur ein "Glückstreffer". Dass es deinem Fahrlehrer lieber wär, ihr würdet es darauf ankommen lassen, ist klar. Sonst müsste er ja seinen Fehler eingestehen. Aber DU bleibst am Ende auf den Kosten sitzen. Und überleg mal, mit welchem Stress du an dem Tag zur Prüfung gehst! Da ist die Chance, dass du mit den Gedanken woanders bist, doch sehr hoch. Und die praktische Prüfung kostet auch (wenn ich mich recht erinnere und das noch ähnlich ist) um die 130€, wenn du sie nochmal machen musst!
 
Hallo,
ich würde die Prüfung zur Not wiederholen... es aber in keinem Fall drauf ankommen zu lassen. Das mit der Theorie würde ich immer im Hintergedanken haben und das würde mich nicht gerade in der Fassung halten.

Die Kosten betragen 11 €. Die möglichen zusätzlichen Kosten stehen in keinem Verhältnis und die Warscheinlichkeit, dass das nicht alles problemlos verläuft, ist dafür zu groß. Ich würde das Risiko nicht eingehen und die Theorieprüfung wiederholen, wenn der TÜV es möchte. Kann ja auch sein, dass der TÜV sein OK dazu gibt.
 
Schließe mich den Vorrednern an und gebe noch zu bedenken:

Wenn Du die Prüfung nicht machst und es dann schief läuft, sagt ein Gericht womöglich Du hattest früh genug Kenntnis von der Lage und Du bleibst womöglich auf einem Teil der Kosten hängen.
 
Wie sagt man so schön " Ehrlichkeit zahlt sich aus "

und könnte mir sogar vorstellen das entweder die Fahrschule die 11.- übernehmen oder gar bei Deinem Fall die Prüfungsstelle denn hattest ja schonmal bezahlt.
Der Fehler liegt ja nicht bei Dir daher gibt es verschiedene Möglichkeiten da von Kulanz her etwas zu machen.

Sei ehrlich und sage was Sache ist, kann ja auch sein das die bei der Prüfung sagen. " ach so ernst sehen wir das nicht und danke das Sie uns dennoch informiert haben "

Ich würde es auf keinem Fall drauf ankommen lassen denn dieser Schritt kann teurer werden ;)

MFG Herby
 
ich denke auch ,dass du ehrlich bleiben solltest, es ist leztendlich ja auch nicht dein Verschulden. Nur wenn es bemerkt wird, hast du auf jeden Fall die besseren Karten, zumal du ja von dem Fehler weißt. Die Gebühren für die zweite Prüfung würde ich jedoch nicht zahlen bzw. der Fahrschule/TÜV in Rechnung stellen, eben weil du nicht für deren Dummheit etwas kannst.
 
Hi,

ich sehe dein Problem aktuell nicht.
Wenn ich richtig informiert bin, kannst du ja Theorie mittlerweile schon früher machen über den B17 also begleitetes Fahren.
Dann darfst die Prüfung ja schon mit 17 ablegen.

Bei deinem Fall : Soweit ich weiß, ist eine bestandene Theorieprüfung 1 Jahr gültig. Heißt, soweit ich das beurteilen kann, ist alles korrekt.

Und ich habe mittlerweile 3 Führerscheine und hatte noch nie Probleme und der Prüfer hat auch noch nie geschaut, wann ich Theorie geschrieben habe.

Money-sms
 
Ich würde nichts neu machen. Der Prüfer der Theorieprüfung hat sich nach §16(3) FeV per Personalausweis/Reisepass und Ausbildungsbescheinigung von der Erfüllung der Voraussetzungen zu überzeugen. Daraus kann man meiner Meinung lesen, dass auch das Prüfungsalter geprüft wird. Denn liegen die Voraussetzungen (noch) nicht vor - wozu ja auch die 3 Monate vor Mindestalter gehören - dürfte die theoretische Prüfung gar nicht stattfinden.

Für die praktische Prüfung gibt es dann wieder eigene Voraussetzungen. §17(1) FeV sagt dann
Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Eine bestandene theoretische Prüfung (die jünger als 12 Monate ist) kannst du nachweisen und wenn der Monat vor Mindestalter sowie deine Idendität korrekt sind, gibt es keinen Grund dich von der praktischen Prüfung auszuschließen.

Der Gesetzgeber scheint deinen Fall nicht bedacht zu haben. Wenn eine aus welchem Grund auch immer zu früh abgelegte Theorieprüfung ungültig sein sollte, dann müsste sich dazu in §16 oder 17 etwas dazu finden lassen. Ein schlichter Satz am Ende von 16(3) wie "Eine vor dem Zeitpunkt des Satzes 2 [also den 3 Monaten] abgelegte Prüfung gilt als nicht bestanden." würde dazu schon ausreichen.
 
@money-sms:
So einfach kann man das aber nicht sagen. Der Führerschein mit 17 ist meines Wissens eine rechtlich getrennte Sache, die nur ohne weitere Voraussetzung ab dem 18. Lebensjahr rechtlich in einen normalen Führerschein umgewandelt wird. Das Mindestalter findet sich in §10 FeV und dort ist für Klasse B das 18. LJ vorgesehen.

Der Führerschein mit 17 ist in §48a FeV geregelt. Dort heißt es
[..] beträgt nach Maßgabe der folgenden Vorschriften abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 das Mindestalter für Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE 17 Jahre.
Daraus lese ist, dass die 17 Jahre auch wirklich nur für den Führerschein mit 17 gelten. Außerdem wird im weiteren Verlauf des Paragraphen auf eine andere Prüfbescheinigung verwiesen.

Ich habe bereits vier praktische Prüfungen bestanden und keine Ahnung auf was der jeweilige Prüfer bei den Unterlagen geachtet hat. Außerdem kann man wohl kaum damit argumentieren, dass das woanders rein praktisch gerüchteweise keine Rolle spielt.
 
Wenn ich richtig informiert bin, kannst du ja Theorie mittlerweile schon früher machen über den B17 also begleitetes Fahren.
Dann darfst die Prüfung ja schon mit 17 ablegen.
Das ist dann aber wieder je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

In NRW muss man das begleitete Fahren z.B. extra anmelden, ein weiteres Formular ausfüllen usw. Ich glaube nicht, dass man sich in so einem Fall hier dann einfach auf das Fahren mit 17 berufen kann.