Steuerklasse ändern im Scheidungsjahr ?

Apocalyptica

ò_Ó
ID: 500290
L
4 Mai 2006
268
9
hoffe hier gibt es jemanden der helfen kann :)

also ne freundin von mir hat sich vor kurzem von ihrem mann getrennt, leben also im scheidungsjahr.. sie haben zusammen 1 kind.

nun hat sie eine vollzeitstelle bekommen. derzeit hat sie lohnsteuerklasse 5.
ab januar 09 möchte sie es auf klasse 4 ändern. demenstprechend muss ihr ex-mann natürlich auch auf 4. das amt muss aber beide steuerkarten haben um diese ändern zu können.
wenn ihr ex-typ nun nicht seine steuerkarte rausrückt, kann mann da rechtlich trotzdem was machen, dass sie die steuerklasse ändern kann ?
das kind lebt übregins bei ihr.

hoffe ihr habt verstanden was ich meine :)
 
https://www.anuber.de/steuerklasse.html
Steuerklasse II wird das, nicht die IV ;)
Da braucht man die andere Karte nicht, und wenn er sie nicht ändert, muss er halt nachzahlen

asoooo
also ist es völlig egal das sie noch verheiratet sind ? hauptsache sie leben getrennt richtig ?

warum sagen die beim amt dann der der noch-ehemann auch seine abgeben muss?
hm evtl ist es mit dem kind falsch ausgedrückt. sorgerecht haben beide.
hat es damit was zu tun ?
 
Wenn sie eine neue Adresse hat, eine andere als er, wenn sie dauernd getrennt leben, gibt es ansich keine Probleme. Ich denke mal, der Gesetzgeber hat diese Situation/ Möglichkeit der Weigerung durchaus in Betracht gezogen.
Ob nun der Sachbearbeiter da so wirklich durchsieht, muss nicht sein, aber eine Schilderung der Situation sollte helfen. Ansich hat sie ja das ganze Jahr (Kalenderjahr) Zeit, das zu ändern, einmal im Jahr ist es (auch rückwirkend) möglich. Mit dem Sorgerecht hat das nichts zu tun, wichtig ist die Meldeadresse des Kindes, sein Lebensmittelpunkt (auch feststellbar am Kindergeldbezug)
Dauernd getrennt lebend ist ja das Trennungsjahr, wobei das Trennungsjahr nicht unbedingt 2 Adressen bedeutet. Man kann auch in einer Wohnung dauernd getrennt leben (schwer, aber möglich)
2 Haushalte sind vorhanden, da dürfte es keine Probleme geben. Zur Not wird er von Amtswegen angeschrieben