S*x ab 14?!

Was eine Zwangslage ist, hat im Einzelfall die Staatsanwaltschaft zu prüfen und ein Gericht zu entscheiden.

Beim § 176 ist es ganz klar, unter 14 geht nix. ;)

Der § 174 ist auch ganz klar

Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind

Der § 182 ist eben nicht so klar, hier gibt es sicher Ermessensspielraum. Ich denke aber, dass es nicht viele Verurteilungen gibt, ausschlaggebend sind hier sicher auch die Aussage der Betroffenen. Grob gesagt, wenn der S*x freiwillig war und eine "gewisse" geistige Reife (wie auch immer) festgestellt wird, halte ich eine Verurteilung für unwahrscheinlich.

Das ist aber nur mein Eindruck.


Eine Ex-Klassenkameradin von mir wurde von einem über 21jährigen geschwängert, was eine Anzeige der Eltern zur Folge hatte. Fragt mich nicht wie das ganze ausgegangen ist, sie hat sich bemüht so schnell wie möglich von der Schule abzugehen.

Das wäre mal interessant zu wissen, wie das ausgegangen ist. Wenn die Eltern vorher davon wussten und ihn erst nach der Schwangerschaft angezeigt haben, wird er wohl freigesprochen worden sein.
 
@ Topic wenn mann genau nach dem Gesetz geht ja :ugly:

Die Gesetze gehören besser aufeinander abgestimmt!
Die einen sind mit 14 reifer die andere nicht jeder muss Wissen was er will und wann er es will wobei die Risiken nicht ausser acht gelassen werden dürfen.
Und dann währe ja auch noch das wenn der Partner/die Parternin älter als du bist dann könnte es auch schon mal vor Gericht eine Vergewaltigung sein. :roll:
 
@ Topic wenn mann genau nach dem Gesetz geht ja :ugly:

Die Gesetze gehören besser aufeinander abgestimmt!
Die einen sind mit 14 reifer die andere nicht jeder muss Wissen was er will und wann er es will wobei die Risiken nicht ausser acht gelassen werden dürfen.
Und dann währe ja auch noch das wenn der Partner/die Parternin älter als du bist dann könnte es auch schon mal vor Gericht eine Vergewaltigung sein. :roll:

da muss ich dir recht geben wenn es vor gericht kommt werd das gebrüft per gutachten aber in denn meisten fällen ist es doch so wo kein gläger auch keine anglage ;)
 
Ähm meines Wissens nach liegen viele hier falsch.

-Pornos sind ab 18 (weil Frauen oder Männer nur als Objekt der
begierde angesehen werden bzw behandelt werden.)
z.b. Orgien Kinder würden bei sowas eventuell Störungen bekommen..
Orgien = S*x mit 1 Frau mit bis zu 100 Männern oder umgedreht wo das andere Geschlecht das eine Geschlecht nur zur Befriedigung benutzt.

- anders. Sadomasso, Kamasutra, Bondage, Bizarre, Bukkake, Pissing, Squirting, Fetish usw.
Das sind z.b. Sexarten die nicht Jeder(manns)(fraus) Sache sind und bei Jugendlichen könnten gerade solche Schriften der Pornographie extreme schäden hervorrufen.

Deswegen sind sie für Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich verboten da sie auf grund ihrer minderer Erfahrung nicht unbedingt wissen warum das gemacht wird.

Eroktikfilme sind ab 16
Viele fragen sich wo der Unterschied liegt.... Bei Erotikfilme werden keine Intimen Bereiche gezeigt oder falls werden sie ausgeblendet (zensiert)

Ab 14 darf man S*x haben ist schon richtig.
- Aber nur mit gleichaltrigen.
= 14 - 14 / 15 - 15
Pornos machen und schauen verboten
Erotikfilme machen und schauen verboten
Nacktbiler machen und schauen verboten


Ab 16 darf man S*x haben mit älteren.
- 16 17 (18 )
- Über 18 Jahre dürfen kein S*x mit Jüngeren haben die Jünger als 18 sind.
- 16 Jährige dürfen nicht mit Jüngeren S*x haben
Pornos machen und schauen verboten.
Erotikfilme machen verboten anschauen erlaubt.
Nacktbilder anschauen erlaubt.
Nacktbilder nur als Erotikbilder machbar aber auch nur durch solche Agenturen selbständig verboten.


/- Natürlich mit Einverständniss geht das aber mündlich zählt nicht... Also könnte man das ganze unterschreiben lassen dann wär es Legal. Andersfalls ist der Jüngere immer im Recht sofern unter 18. -\

S*x unter 14 Jahren ist defintive in DEU nicht erlaubt.
Dennoch haben sie es einfach weil man ja nicht alles jedem erzählt und wenn man es selbst wollte erzählt man es sowieso nicht.

Theroretisch:
Ich hatte vor kurzem eine Freundin sie war 19 und ich noch 16.
Theoretisch hätte ich sie wegen sexueller Nötigung oder sonstigem Anzeigen können. Sie hätte normal keine Intime Beziehung zu mir halten dürfen.
Aber Praktisch wär ich ja im grunde blöd gewesen sie anzuzeigen oder?...

Alle Angaben ohne Gewähr *g*

Edit: Denkt dran das die Kirche auch ihre Finger da im Spiel hat.
Menschen mit dem Katholischem Glauben ist es sowieso verboten S*x zu haben wenn er nicht dazu dient um für Nachwuchs zu sorgen.
Also S*x aus reiner Begierde, Lust und Befriedigung ist verboten solange es nicht dazu dient ein Kind zu zeugen.
Hetero ist von der Kirche sowieso aus verboten.
Außerdem ist Selbstbefriedigung eine schwere Sünde..

*g* Kirche halt... und ähm neja ist aber nicht gesetzlich aber wenn jemand den Katholischen Glauben hat und auch richtig glaubt dürfte er das nicht machen ;)

Also ich kann es auch nicht genau sagen, aber ich bin auf einem anderen Stand, zumindest was das Alter in Bezug auf S*x angeht.

Soweit ich mich erinnern kann, (ich kann zwar nicht mehr sagen, woher ich das weiß, aber ich bin eigentlich der Meinung, dass es aus einer sehr zuverlässigen Quelle stammt) darf man...

... wenn beide unter 14 sind miteinander schlafen, wiel ja wie schon oft gesagt wurde, beide noch nciht strafbar sind (ob man es wirklich tun sollte, ist sehr fraglich, weil man evt. noch nicht reif dafür ist und auch für evt. Folgen, aber das ist ja jedem selbst überlassen, bzw. sollten da die Eltern ein Auge drauf werfen)

... wenn einer über 14 und einer unter 14 ist, ist es verboten. (Ich denke mal dazu muss cih nicht mehr sagen)

... wenn beide über 14 sind, oder einer 14 und einer unter 18 ist es auch erlaubt. (wobei es bei Paaren, wo einer über 14 (und unter 16) und einer über 18 ist auch keine probleme gibt, wenn es von beiden seiten aus ging und wenn die eltern nichts gegen diese Beziehung haben und es von keiner der betroffenen personen (kind (unter 16), oder eltern) angezeigt wird.)

... wenn ein Partner über 16 und einer unter 21 ist, ist es auch erlaubt. (weitere Regelungen siehe oben)

... wenn ein Partner über 18 ist und der andere auch, dann können sie frei machen was sie wollen...


wobei man bei allen Fällen sagen muss, dass es von beiden Seiten ausgehen muss und dass sowas wie heimlich aufnahmen verboten (ausser beide sind gewillt dieses zu tun) sind und dass wenn man diese aufnahmen (selbst wenn beide mit der aufnahme einverstanden waren) ohne das wissen der zweiten (oder sogar dritten, vierten etc.) Person veröffentlich nicht nur strafbar, sondern auch moralisch falsch ist.

Wie gesagt, ich bin mir auch nicht so sicher, aber so macht es für mich auch den größten sinn, weil ich finde nciht, dass man mit 16 schon machen sollte, was amn will.