Was eine Zwangslage ist, hat im Einzelfall die Staatsanwaltschaft zu prüfen und ein Gericht zu entscheiden.
Beim § 176 ist es ganz klar, unter 14 geht nix.
Der § 174 ist auch ganz klar
Der § 182 ist eben nicht so klar, hier gibt es sicher Ermessensspielraum. Ich denke aber, dass es nicht viele Verurteilungen gibt, ausschlaggebend sind hier sicher auch die Aussage der Betroffenen. Grob gesagt, wenn der S*x freiwillig war und eine "gewisse" geistige Reife (wie auch immer) festgestellt wird, halte ich eine Verurteilung für unwahrscheinlich.
Das ist aber nur mein Eindruck.
Das wäre mal interessant zu wissen, wie das ausgegangen ist. Wenn die Eltern vorher davon wussten und ihn erst nach der Schwangerschaft angezeigt haben, wird er wohl freigesprochen worden sein.
Beim § 176 ist es ganz klar, unter 14 geht nix.
Der § 174 ist auch ganz klar
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
(1) Wer sexuelle Handlungen
1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind
Der § 182 ist eben nicht so klar, hier gibt es sicher Ermessensspielraum. Ich denke aber, dass es nicht viele Verurteilungen gibt, ausschlaggebend sind hier sicher auch die Aussage der Betroffenen. Grob gesagt, wenn der S*x freiwillig war und eine "gewisse" geistige Reife (wie auch immer) festgestellt wird, halte ich eine Verurteilung für unwahrscheinlich.
Das ist aber nur mein Eindruck.
Eine Ex-Klassenkameradin von mir wurde von einem über 21jährigen geschwängert, was eine Anzeige der Eltern zur Folge hatte. Fragt mich nicht wie das ganze ausgegangen ist, sie hat sich bemüht so schnell wie möglich von der Schule abzugehen.
Das wäre mal interessant zu wissen, wie das ausgegangen ist. Wenn die Eltern vorher davon wussten und ihn erst nach der Schwangerschaft angezeigt haben, wird er wohl freigesprochen worden sein.