Selbstständig machen, aber in welcher Form? GmbH?

Benne-man

Active member
ID: 303463
L
25 November 2007
25
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Hallo,

Ich wollte mich nebenbei Selbstständig machen nur weis ich noch nicht genau in was für einer Geschäftsform ob GmbH, mbH, ... und Co.KG.

und zwar wollte ich das privat und geschäftsvermögen getrennt sind und ich mir jeden Monat wie ein Gehalt einen bestimmten Betrag auszahle und evtl. noch einen Mitarbeiter einstellen.

mfg Benneman
 
Kommt immer etwas darauf an, was Du machen willst.

So weit ich weiß, schließen sich GmnbHs bei Apotheken aus.
Im IT Umfeld bekommst Du mit weniger als GmbH wiederum kaum Aufträge.

gruss kelle!
 
Ups... nebenbei Selbständig mit einer GmbH....
Da würde ich erstmal denn Steuerberater meines Vertrauens fragen, in welcher Form das möglich ist.

Vieleicht noch einige Zeit warten, da das GmbH-Recht ja geändert wird.

Oder alternativ evtl. über eine Ltd & Co.KG nachdenken.
 
Ist halt die Frage ob du 25K € für ne GmbH auftreiben kannst. Ne Ltd. ist auch ne Möglichkeit, aber man muss sich mit dem englischen Recht auseinandersetzen.

Welche Gesellschaftsformen hast du dir schon angeguckt und welche schließt du von vorne herein aus?

PlaciD
 
Ist halt die Frage ob du 25K € für ne GmbH auftreiben kannst. Ne Ltd. ist auch ne Möglichkeit, aber man muss sich mit dem englischen Recht auseinandersetzen.

Müssen keine € sein, können auch gegenstünde im gegenwert sein.

Aber das wirklich die Frage 25k€ (bzw. gegenwert) ist nicht wenig.

@(Bier)Kelle
was ist weniger und was ist mehr als ne GmbH??

Andres gesehen, bei einer GmbH wird nur mit dem gesellshcaftsvermögen (was auch nur 1€ betragen kann) gehaftet, bei ner GbR,OHG, KG mit dem Vermögen der Gesellschafter (was viel mehr sein kann)
 
Andres gesehen, bei einer GmbH wird nur mit dem gesellshcaftsvermögen (was auch nur 1€ betragen kann) gehaftet, bei ner GbR,OHG, KG mit dem Vermögen der Gesellschafter (was viel mehr sein kann)

Ups... Hallo, das Gesellschaftervermögen, sprich die Einlage, kommt dann zum tragen, wenn es in die Insolvenz geht.
Ist das Kapital nicht nachweisslich voll eingezahlt, besteht Nachschußpflicht, des oder der Gesellschafter, bis zur Höhe des Stammkapitals, zur Zeit mal ausgehend von 25K € GmbH Mindeststammkapital.
 
@Randyandy01
Ja stimmt, dass eine ausnahme, die ich mal auseracht gelassen habe.

Vielleicht hattest nicht verstanden was ich meinte, daher mal genauer:

bei Gründung:
Gesellschaftsvermögen=Stammkapital=25k (Wenn sie nicht voll erbracht wurde, dann haftet der Gesellschafter natürlich mit seinem Privatvermögen mit der Summe).

Im Verlauf kann aber passier
Gesellschaftsvermögen>Stammkapital (Durch Gewinne steigt das Gesellschaftsvermögen)

Gesellschaftsvermögen<Stammkapital (Durch Verluste sinkt das Gesellschaftsvermögen).

Insolvent> Wenn die Forderungen größer dem Gesellschaftsvermögen sind.

Noch eine Außnahme, bei einer verschleppung der Insolvenz, haftet der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen.


Also mir wäre eher ne AG als geschäftpartner lieber ;) dannach ne GbR und erst zum schluß ne GmbH gefolgt von ner ltd. (da würde ich eher gar keine Geschäfte mit machen, bzw. nur auf Vorkasse).
 
Halt, mal langsam....

zu 1. Mit irgentwas muß ich ja die Firma gründen, Sacheinlage, Geldeinlage. Bei Insolvenz und nicht voll eingezahltem Stammkapital, Nachschusspflicht der oder des Gesellschafters.

zu 2. Durch Gewinn steigt das Stammkapital nicht.

zu 3. Durch Verlust sinkt das Stammkapital nicht.

Zu 4. Insolvenz ist dann gegeben, wenn der Kapitaldienst ( Cash-Flow ) nicht mehr erbracht werden kann.

Zu 5. Bei Insolvenzverschleppung haftet der Geschäftsführer, der Gesellschafter nur in Höhe seiner Stammeinlage, ist diese erbracht, sind keine weitern Forderungen an Ihn zu titulieren.

Dieses alles, nun mal versucht in sehr einfache Worte zu fassen
 
1. habe ich doch so gesagt

2. u 3. habe ich auch nie gesagt mit stammkapital. Steht doch, dass das Gesellschaftsvermögen Steigt uns sinkt.

zu 4. das sollen einfache worte sein? Naja, ich denke meine waren eher einfacher, auch wenn man das genauer beschreiben könnte... Dafür gibt es aber wiki

zu 5.er wäre hier ja sowohl als auch, ist eigentlich doch immer so bei ner 1-Mann GmbH oder?
 
@Randyandy01

bei Gründung:
Gesellschaftsvermögen=Stammkapital=25k (Wenn sie nicht voll erbracht wurde, dann haftet der Gesellschafter natürlich mit seinem Privatvermögen mit der Summe).

Hier schreibst du, siehe was ich zitiert habe, eine Gesellschaft mit Stammkapital 25k. diese wird nicht vermehrt durch Gewinne, sonder durch einen Gesellschafterbeschluss auf einer Gesellschafterversammlung, was von einem Notar beglaubigt werden muß und ins Handelsregister eingetragen wird, mit Veröfftentlichung im Bundesanzeiger.

Das Vermögen einer Gesellschaft, ist nicht gleich dem Stammkapital.

zu 5. deswegen habe ich ja geschrieben er soll wirklich mit einem Steuerberater sprechen, vor allem aus dem Grund weil er diese NEBENBERUFLICH machen möchte.
 
Hy

ich möchte mich im Bereich Online Marketing Selbständig machen.

Was währe dafür die passende Form?

Ich brauche praktisch kein startkapital, Homepage und Vermarktung mach ich selber. Ich brauche keine Lagerräume oder muss nicht Waren kaufen und hoffen das ich Sie los werde etc.

Sprich keine Aufträge keine Gewinne aber auch praktisch keine Verluste.

MFG
TL
 
Dann beschränkst du dich am besten erstmal auf ein kleines Gewerbe, bist selbstständig und hast einen Gewerbeschein. Dazu musst du nicht gleich was Größeres gründen! Es sei denn, du arbeitest allein und brauchst Geld.. dann wär die KG das richtige :biggrin: Aber deiner Beschreibung nach, hast du kaum Ausgaben und musst nicht befürchten, groß haften zu müssen.

Also Einzelunternehmen .. genau wie der kleine Blumenverkäufer an der Ecke ;)
 
Hm, es gibt viele wenn und aber´s, in welcher Form selbständig machen.

Einzelunternehmen? klar, nur ich hafte mit allem was ich habe.
dazu gehört auch.....
Kleinunternehmen nach § 19, bei Artikeln die hoch im Preis liegen, sollte schon überlegt werden ob es Sinn macht.......

Wenn ich Haftung ausschließen möchte GmbH, nur 25 K € Einstiegkosten....
hm, vieleicht dazu, noch etwas warten, es soll ja die 1 € AnspargmbH kommen, nur dann hat man, so wie geplant, laufend einen Prüfer im Haus.

evtl. Ltd. ok, auch mit Kosten verbunden, halt nur nicht so hoch wie bei einer GmbH, hat aber den gleichen Status...

allerdings ob GmbH oder Ltd. jeweils monatliche Ust-Erklärung, genau wie bei einem normalen Einzelunternehmen, nicht nach § 19

guten Steuerverräter Fragen... Erstberatung ist meist kostenlos...

viel Spass:)