Schmerzensgeld wie läuft das ab?

Zum Thema groß / klein sag ich mal nur: Jeder LKW der von rechts kommt braucht danach ja gar nicht mehr rechts vor links beachten den würde er in die Kreuzung einfahren und von links rauscht einer ihn ihn hinein dann ist ja automatisch der LKW-Fahrer schuld ( er ist ja der grössere ).

Nein, das ist so nicht richtig. Wenn ich mit einem LKW in eine Kreuzung rein fahre und die Kreuzung von Links frei ist und meine Sicht durch nichts behindert war, bekommt der PKW Fahrer die Schuld. Der LKW Fahrer kann ja nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten, bis vielleicht mal einer kommt.
Sollten die Sichtverhältnisse jedoch nicht eindeutig sein oder etwas die Sicht blockieren, bekommen beide eine Teilschuld.
Sollte der LKW Fahrer jedoch in die Kreuzung einfahren obwohl er schon ein Auto sieht, nur weil er Vorfahrt hatte, bekommt er die alleinige Schuld.

Anders gesagt als Fussgänger haben immer die andern schuld wenn mir was passiert die sind grösser und hätten auf mich aufpassen müssen.

So in der Art legen es meisstens die Richter aus auch wenn es offt Unrecht ist.

Auserdem was ihr meint nennt man VORAUSSCHAUEND fahren. Lernt man vor allem als LKW-Fahrer. Das ich das gemacht hab hab ich geschrieben da ich ja mit klingeln den Passanten sogar vorsorglich auf mich aufmerksam gemacht habe bevor er überhaupt auf dem Radweg war.

Wenn du Vorausschauend gefahren wärst, hättest du die Geschwindigkeit so weit bei erkennen der Gefahr reduziert, das du noch rechtzeitig hättest bremsen können und es zu diesem Zusammenstoß erst gar nicht gekommen wäre.
Die Art deiner Verletzungen, lässt aber auf ein noch ziemlich hohes Tempo schließen.

Sorry, aber das sind alles Erfahrungswerte, die ich in etwas abgewandelter Form und nicht als Radfahrer schon alle durch habe.
Es kommt bei solchen Sachen aber auch zum grossen Teil immer auf den Jeweiligen Richter an.
 
OK nur für dich hier mal in groß

Meine frage war ja eigentlich nicht die Schuldfrage die ist soweit klar

Binks
 
...für Dich scheint die Schuldfrage klar, - auch wenn die Polizei den Fußgänger als Verursacher sieht, heißt das im Regelfall noch nicht, dass ein Richter in Deinem angestrebten Zivilverfahren dieser Vorgabe folgen wird....;)

Du wirst sicher noch einen Anhörungsbogen von Deiner Krankenkasse bekommen - die werden auch versuchen, die Behandlungskosten, die aus diesem Unfall entstanden sind beim vermeintlichen "Verursacher" einzufordern. Dir pers. bleibt der Gang zum Anwalt Deines Vertrauens sicher nicht erspart,- wenn die ganze Geschichte dumm läuft, - wovon ich zu 80% ausgehe, wirst Du auch die Kosten eines solchen Verfahrens inkl. der entstandenen Anwaltskosten tragen müssen.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, sieht die Kostenseite natürlich für Dich besser aus....

[IRONIE]
Aus meiner Fahrerfahrung hier im Stadtverkehr würde ich sogar zu einem Messingschild am Katalysator als Pflichtaustattung tendieren:

"Lieber Radfahrer, bitte hier nicht anfassen - ist heiß"

[/IRONIE]

Zu Deiner Führerscheinfrage zu meinem ersten posting: alte Klasse 1+3 seit 1976 - später kam noch die Klasse 2 dazu. Zuzsätzlich wurde ein Personenbeförderungsschein sowie der Busführerschein gemacht.... Fahrleistungen: ca. 4 Mio Kilometer auf 4 Kontinenten.... ;)
 
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Er hat wie erwiesen keine Schuld, weil der Unfallverursacher einfach dem Radfahrer die "Vorfahrt " genommen hat, also eigentlich den Radfahrer ignoriert hat.
Der Fußgänger hat wohl gedacht ach der wird schon bremsen.
Also wie der Ersteller sagte er ist nicht Schuld .
Zum Thema:
Wenn du eine Rechtschutz hast würde ich es auf jeden Fall probieren.
Fals nicht erkundige dich bei einem Anwalt, wie hoch die Kosten sind, wenn du versuchen willst Schmerzensgeld einzuklagen.
Und da der Unfall zu deinem gunsten aufgenommen wurde und der Fußgänger seine Schuld ja eingestanden hat wird er schlechte Chancen haben im nachhinein noch etwas anderes zu behaupten was vor Gericht positiv für IHn ausgelget wird. Die Polizeibeamten + du sind genug Beweis , gegen deinen Kontrahenten.
Ich hatte auch schonmal einen Unfall mit einem Auto , der hat mir lieber direkt 70-80 Euro gegeben , vieleicht kannst du ihm auch persöhnlich einen Brief schicken (per Einschreiben), indem du auf irgendwelche Verfahren und weitere Vorderungen verzichtet , wenn er freiwillg XXX Euro zahlt. Also sozusagen außergerichtlicer Vergleich. Wie schon gesagt um die Krankenkassenkosten wird deine Krankenkasse sich drum kümmern.
 
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...für Dich scheint die Schuldfrage klar, - auch wenn die Polizei den Fußgänger als Verursacher sieht, heißt das im Regelfall noch nicht, dass ein Richter in Deinem angestrebten Zivilverfahren dieser Vorgabe folgen wird.
Kinder, ich weiß gar nicht wie ihr hier darauf kommt immer wieder die Schuldfrage zu debattieren.

Und vor Gericht wird das auch überhaupt nicht mehr diskutiert werden, sollte es überhaupt soweit kommen, denn wenn die Polizei sagt so, dann ist das so und dann zweifelt der Richter das erstmal nicht an.

[...] vieleicht kannst du ihm auch persöhnlich einen Brief schicken (per Einschreiben), indem du auf irgendwelche Verfahren und weitere Vorderungen verzichtet , wenn er freiwillg XXX Euro zahlt.
Würde ich aber auch über einen Anwalt machen, bevor man irgendwas nicht beachtet und nachher in der Patsche steckt.
 
Kinder, ich weiß gar nicht wie ihr hier darauf kommt immer wieder die Schuldfrage zu debattieren.

Und vor Gericht wird das auch überhaupt nicht mehr diskutiert werden, sollte es überhaupt soweit kommen, denn wenn die Polizei sagt so, dann ist das so und dann zweifelt der Richter das erstmal nicht an.

Würde ich aber auch über einen Anwalt machen, bevor man irgendwas nicht beachtet und nachher in der Patsche steckt.

Ja , ob mit oder Ohne Anwalt , behalte aber die Kosten im Blick , ;)
Ein unverbindlicher Besuch beim Anwalt kann aber nicht schaden, und wenn du solch einen Brief mit Anwalt aufsetzt siehts auch seriöser aus.
Würde dir mal raten , erst mal einfach so einen Brief zu erstellen , und dann geh damit zum Anwalt , und dann kannste deinem Anwalt den Brief vorlegen und er soll den für dich überprüfen.
Die Beratung und das kontrollieren kostet aber auch ein bischen ;)
 
Der Ablauf wird folgender sein: Du gehst zum Anwalt, der berät Dich über die folgenden Schritte und die zu erwartenden Kosten. Der erstellt dann eine Schmerzensgeldforderung. Für die Höhe der Beträge gibt es Anhaltspunkt aus früheren Urteilen.

Diese Forderung stellt er dem Verursacher zu. Der wird aus allen Wolken fallen und ebenfalls zum Anwalt laufen. Der wird die Forderung zurückweisen. Dein Anwalt wird dann Klage erheben. Als letztes klärt ein Richter, wieviel Du zu bekommen hast. Dabei spielt dann die Schuldfrage auch eine Rolle. Dazu werden dann die Polizisten als Zeugen gehört.

Was bei einem solchen Verfahren rauskommt, ist sehr unterschiedlich.

Wichtig für Dich ist: Wenn der Verursacher mittellos ist, dann wirst Du nichts bekommen und auf den Kosten sitzenbleiben. Wenn er Haftpflicht versichert ist, zahlt das evtl. seine Versicherung.

gruss
Marty
 
Danke zuerstmal für eure Antworten.
Leider war keine dabei die ich mir erhofft hatte (erfahrungen)

Hab heute mal mit dem Unfall Verursacher telefoniert, dabei hab ich erfahren das er den Unfall schon seiner Versicherung (DEVK) gemeldet hat. Heist er hat eine Haftpflichversicherung was das ganze sicher erleichtern wird, den so kann es sein das mein Anwalt sich nur mit denen auseinander setzen muß und die sich so einigen.
Sicher wird sich das ganze in die längeziehen, werde aber hier das ergebnis bekannt geben. Auser ich bekomme so viel das ich nach Jamaika auswandern kann und da kein I-Net bekomme :mrgreen:
 
Also ich musste damals nichts beim Anwalt bezahlen.

Mir ist ein LKW hinten drauf gefahren. Der LKW Fahrer hatte zugegeben, dass er Schuld hat.
Bin dann gleich zum Arzt und habe mich durchchecken lassen. Ich hatte irgendwas mit der LWS...

Einen Tag später habe ich mir einen Termin bei meinem Anwalt genommen.
Ich habe ihm alles nochmal erzählt und das wars.

Er hat sich die Unterlagen von meinem Arzt besorgt, einen Brief fertig gemacht und 6 Wochen später hatte ich mein Geld.


Bezahlt habe ich keinen Cent
 
Ich hatte auch mal einen Unfall, Autounfall aber. War mir aber 100% sicher, dass der andere schuld war, hier scheint es ähnlich. Bin dann zur besten Anwaltskanzlei in der Stadt, Ergebnis war äusserst zufrieden stellend.

Die Kosten muss komplett der gegner übernehmen.
 
Es gibt im Straßenverkehr eine Hirachie, von groß nach klein.
Immer der Grössere Verkehrsteilnehmer (Du mit dem Fahrrad ) hat auf den kleineren ( Der Fußgänger ) zu achten.
Quatsch, alle haben aufzupassen!

Ein Auto auf Fußgänger und Radfahrer und ein LKW auf Autos Fußgänger und Radfahrer.
Ist nicht immer richtig wird aber in 99% aller Fällen so gehandhabt. Du wirst also wenig Aussicht auf Erfolg mit einer Schmerzensgeldforderung haben. So leid es mir für dich tut
Er hat ihn sogar vor dem Überholen akustisch gewarnt - vorschriftsmäßiger geht es kaum.

Es kommt bei solchen Sachen aber auch zum grossen Teil immer auf den Jeweiligen Richter an.
Auch Quatsch - hieße ja das Recht würde von der Willkür des Richters abhängen.
 
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Quatsch, alle haben aufzupassen!

ach man muss nur § 1 STVO wenig umdichten und schon stimmt es

Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht, es sei denn Du bist kleiner als die anderen dann kannst Du träumend in die Luft gucken und Dir sicher sein das die Größeren auf Dich achten.

(2) Jeder größere Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß alle kleineren Verkehrsteilnehmer nicht geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html
 
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