Rechtliche Frage: Aufenthalt von Jugendlichen im Freien

Exe

Member
ID: 76060
L
28 April 2006
24
0
Hi

ich hätt mal eine rechtliche Frage:
Darf ich mich als Jugendlicher (unter 16 / über 16) auch nach 0:00 Uhr noch im Freien (also keinen Discos etc.) ohne einem Erziehungsberechtigten aufhalten oder muss ich da dann bereits zu Hause sein?
Vielen Dank im Vorraus!

mfg
Exe
 
Das ganze ist so, wie Phil es gesagt hat. Als Minderjähriger gibt es eben bestimmte Zeiten, zu denen man zu Hause sein muss. Ausnahme ist, wenn ein Erziehungsberechtigter mit dabei anwesend ist.
 
Ok, vielen Dank! War mit bloß nicht sicher, weil ich im JuSchG nichts vom Aufenthalt im Freien gefunden hab.

Eine Frage noch:

§ 4

Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

Wie soll ich das schaffen, dass ich bis um 23Uhr in Gaststätten sein darf, wenn ich bereits um 22Uhr daheim sein muss? :D
 
und wenn die polizei einen nach 12 anhällt, dann einfach sagen, dass man auf dem heimweg ist.

also ich war schonmal um halb 2 auf dem heimweg und die haben nichts gemacht :ugly:
 
Ahjo wenn deine Eltern oder Sorgeberechtigen Personen dabei sind, dann darfst du ja auch länger als 22 Uhr draußen bleiben! Und dem entsprechend auch in Kneipen!
 
ach solange du nicht in keipen bist oder besoffen rumliegst wird dir da nix passieren (von der polizei) sag halt im notfall, du kommst von nem kumpel und gehst heim.
also bei uns in bad reichenhall passiert da nichts !
 
PeterLee schrieb:
ach solange du nicht in keipen bist oder besoffen rumliegst wird dir da nix passieren (von der polizei) sag halt im notfall, du kommst von nem kumpel und gehst heim.
also bei uns in bad reichenhall passiert da nichts !

Du animierst den Threadersteller zum Lügen? tsts... Wenn das die Polizei merkt,gibt's aber erst recht Ärger. :evil:
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn man unter 18 ist bzw. unter 16, wie lange hat man "haussarrest"?
Also ab wann darf man sich dann wieder legal draussen befinden?
Ab 6.00 Uhr, oder?

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
und nach der disko

wenn ich 16 bin darf ich ja bis 24 uhr in diskos bleiben aber was is wenn ich dann noch nach hause muss darf ich dann nach zwölf mit der sbahn noch heim fahrn oder nicht? und wenn ja kann mir jemand des "offiziell" belegen weil sonst darf ich heut abend ed weg xD