Probezeit bald vorbei...und nu?

Ich denke ich werde das Schreiben (ob er will oder nicht) mal mitnehmen jemanden zeigen, der sich damit auskennt. Vielleicht ist das ja eine Art Nötigung.
Das wird dir nicht viel bringen, weil dein AG bestimmt auch nicht doof ist und seine Verträge bzw. sein Vorgehen in dem Fall von einem RA absegnen lassen hat.

Ich persönlich sehe da auch keine Nötigung. Er legt dir einen (Änderungs-)Vertrag vor, den du unterschreiben kannst oder eben nicht.

Unterschreiben, hinterher klagen und in deinen alten Vertrag zurückrutschen wird definitiv nicht funktionieren.

Am Ende hast du es auf dem Kugelschreieber... Entweder du unterschreibst und akzeptierst damit die verschlechterten Bedingungen, oder du unterschreibst nicht und nimmst die Kündigung während der Probezeit in Kauf.

Was für dich, in deiner aktuellen Situation die bessere Alternative ist, musst du selbst wissen, was ich machen würde hab' ich geschrieben. Die Chance, daß du da mit irgendwelchen Winkelzügen oder Hintertürchen rumkommst, ist imho verschwindend klein.

Gruß Aru
 
Vielleicht ist das ja eine Art Nötigung.

Chill mal, hake den Job ab und suche Dir was neues.. wenn es nötig ist arbeitest du halt noch 1-3 Monate mehr da und bewirbst Dich nebenbei - wenn nicht ist Deine Freundin halt mal kurz Alleinverdiener und Du hast mehr Zeit für die Bewerbungen

Alles nix worüber man sich aufregen müsste
 
Eine Frage bleibt noch. Die Kündigungsfrist während der Probezeit ist 10 Arbeitstage, meine Probezeit endet am 25.12..Wenn ich nun morgen gekündigt werde muss ich aber noch über den 25. hinaus arbeiten, also bis zum 2.Januar.
 
Ich denke mal kurz "Streit mit Freundin spielen".

Irgendein billiges Zimmer bzw. Wohnung anmieten und schon besteht kein Bedarfsgemeinschaft.

Also Geld der Frundin wird nicht angerechnet... .

Und Mietkosten werden auch vom Agentur übernommen.


Kannst weiter mit Freundin wohnen und Zimmer untermieten.

Studenten etc. brauchen keinen Mietvertrag
und manchmal wird auch nur für Paar Wochen oder 2-3 Monate Unterkunft gesucht.

Kommt ja auf Gegend an. Im Dorf ist etwas problematischer..
 
Eine Frage bleibt noch. Die Kündigungsfrist während der Probezeit ist 10 Arbeitstage, meine Probezeit endet am 25.12..Wenn ich nun morgen gekündigt werde muss ich aber noch über den 25. hinaus arbeiten, also bis zum 2.Januar.
Das wäre mir jetzt viel wichtiger.


Natürlich finde ich es ungerecht, dass ich nichts bekomme und andere bekommen die Miete etc. bezahlt. Denen gönne ich das aber auch.
 
Eine Frage bleibt noch. Die Kündigungsfrist während der Probezeit ist 10 Arbeitstage, meine Probezeit endet am 25.12..Wenn ich nun morgen gekündigt werde muss ich aber noch über den 25. hinaus arbeiten, also bis zum 2.Januar.
Schwierige Situtation. Die Frage ist, ob der 24.12. ein halber oder ganzer Arbeitstag ist. Der 25.12. ist ja ein Feiertag. Und dann bin ich mir nicht sicher, obdu unter eine 5-Tage-Woche fällst oder 6-Tage-Woche fällst. Bei letzterem könnte es hinkommen, dass noch innerhalb der Probezeit gekündigt wurde.

Ansonsten ist es meiner Meinung nach automatisch eine reguläre Kündigung, die wäre dann zum 15.Januar 2013.

anddie

P.S.: Genau kann dir das aber nur ein Anwalt sagen, da wir erstens keine Rechtsberatung geben können und zweitens deinen Arbeitsvertrag nicht kennen.
 
Echt krasse Geschichte. Ich würde dort auch nicht arbeiten wollen. Wenn du denen nicht sagst was dir nicht passt dann ändert sich auch nichts. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.
Deine Probezeit ist mittlerweile vorbei...mich würde es interessieren was du nun machst.
 
Ich bin im Moment Krankheitsvertretung als Haustechniker in einem Altenheim. hab aber noch Bewerbungen am laufen und Vorstellungsgespräche.
 
Wie schon gesagt, vor September 2010 habe ich gearbeitet, mehr als ein Jahr. September 2010 bis Ende Juni 2012 war ich in der Technikerschule. Seit Ende Juni bin ich in der Firma. Beträchtlich sind 800 Euro.
Wenn Du länger als 12 Monate am Stück gearbeitet hast und Du zwischen diesem Zeitraum bis heute nicht arbeitslos gemeldet warst, dann hast Du vollen Anspruch auf ALG1.

Bitte korrigiert mich, aber ich habe auch schon mal ALG1 in Anspruch nehmen müssen ohne das dies im direkten Anschluss an eine Tätigkeit war. Es zählt nur der Zeitraum der durchgänigen Beschäftigung, nicht wann diese stattgefunden hat.

Also irgendwas stimmt da nicht, entweder wurdest Du falsch beraten oder ich bin nicht mehr ganz auf dem laufenden, aber da würde ich nochmal genauer nachfragen.