Pflichten des Betriebsrates

prachtie

Mausi´s "Zicke"
ID: 306640
L
25 Juni 2007
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Welche Pflichten hinsichtlich der Vertretung der Mitarbeiterinteressen hat der Betriebsrat eines Unternehmens?

Speziell geht es darum, dass meine Mutter schon seit einem Jahr die Chefin von sich vertreten muss, da diese (eigentlich nur Übergangsweise) in eine andere Niederlassung versetzt wurde. Normalerweise hätte meine Mutter nach spätestens 8 Wochen unaufgefordert "Chefzuschlag" bekommen müssen. Leider ist dies bis heute nicht geschehen. Der Betriebsrat wurde mittlerweile auch schon unterrichtet, allerdings ist noch immer nichts geschehen.

Jetzt habe ich mir gedacht, dass ich dem Betriebsrat mal einen "schärferen" Brief schreibe, in dem ich sie explizit auffordere, dass meiner Mutter die Zulagen (nach-)gezahlt werden. Ich wollte auch erwähnen, dass sie schließlich die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten haben, was sie im Falle meiner Mutter, bisher allerdings in keinster Weise getan haben. Ich wollte auch erwähnen, dass wir uns arbeitsrechtliche Schritte vorbehalten.

Was meint ihr dazu?
 
Der "Chefzuschlag" würde ja quasi eine Beförderung mit sich bringen.
Und Beförderungen sind i.d.R ja nicht ohne weiteres möglich, d.h soweit ich weiß müssen die erst durch verschiedene Instanzen gehen. Die sehen deine Mutter sicherlich nur als "Vertretung" an.

Aber sprich doch mal mit deiner Mum darüber, wenn dann sollte Sie das in die Hände nehmen, für den Arbeitgeber wirkt es nämlich sicherlich komisch wenn die Tochter/der Sohn einen Brief schreibt um die Rechte der Mutter einzufordern.
 
:biggrin: Nein, den Brief würde ich schon in ihrem Namen schreiben und sie weiß ja auch bescheid. Sorry, is vielleicht etwas missverständlich rüber gekommen. Ja, sie ist im Prinzip "nur" die Vertretung, aber wenn diese Vertretung über einen längeren Zeitraum geht, bekommt man nach 6 Wochen normalerweise den "Chefzuschlag". Das Problem ist halt auch, dass Mutter ein wenig zögert, weil sie etwas Muffe hat. Aber ich habe ihr auch gesagt, dass der Brief ja wenn, an den Betriebsrat gehen würde und nich an die Geschäftsleitung.
 
Ja, sie ist im Prinzip "nur" die Vertretung, aber wenn diese Vertretung über einen längeren Zeitraum geht, bekommt man nach 6 Wochen normalerweise den "Chefzuschlag".

Ich frage mich gerade, wo das normalerweise geschrieben steht.

Ist mir persönlich nicht bekannt.

gruss kelle!
 
Das steht bei denen in der Betriebsvereinbarung oder so. Hat ja der Betriebsrat auch schon in nem persönlichen Gespräch bestätigt, nur passiert in dem Saftladen irgendwie nichts. :(
 
Welche Pflichten hinsichtlich der Vertretung der Mitarbeiterinteressen hat der Betriebsrat eines Unternehmens?
Eine Menge, unter anderem die Überwachung der Einhaltung von Betriebsvereinbarungen.

Normalerweise hätte meine Mutter nach spätestens 8 Wochen unaufgefordert "Chefzuschlag" bekommen müssen. Leider ist dies bis heute nicht geschehen. Der Betriebsrat wurde mittlerweile auch schon unterrichtet, allerdings ist noch immer nichts geschehen.
Erstmal sicherstellen, dass es wirklich eine Betriebsvereinbarung ist und die auch in diesem Fall gilt. Dann dem Betriebsrat Protokolle der Besprechungen liefern, wo Umfang der Tätigkeit (die diese Höhergruppierung rechtfertigen) sicherstellen. Eigentlich hätte damals der BR schon informiert werden müssen.

Hat Deine Mutter das selber überhaupt schon mal bei ihrem Vorgesetzten angesprochen? Das ist doch erstmal ihre Aufgabe.

Jetzt habe ich mir gedacht, dass ich dem Betriebsrat mal einen "schärferen" Brief schreibe, in dem ich sie explizit auffordere, dass meiner Mutter die Zulagen (nach-)gezahlt werden.
Daraufhin würde ich dann erstmal Mittagspause machen. Deine Mutter möchte doch etwas vom Betriebsrat. Da helfen "schärfere" Briefe gar nichts. Wenn ich von Dir was möchte, dann drohe ich Dir ja auch nicht.

Mal abgesehen davon zahlt das Gehalt doch der Arbeitgeber. Warum schreibt ihr dahin nicht den "schärferen" Brief?

Ich wollte auch erwähnen, dass sie schließlich die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten haben, was sie im Falle meiner Mutter, bisher allerdings in keinster Weise getan haben. Ich wollte auch erwähnen, dass wir uns arbeitsrechtliche Schritte vorbehalten.
Und? Woher weißt Du, dass der BR bisher nichts unternommen hat? Gegen wen willst Du arbeitsrechtliche Schritte unternehmen?

Wenn Deine Mutter sich nicht mal traut, ihren Vorgesetzten anzusprechen, was sollen dann Drohungen gegen den Betriebsrat. Soll der dann zum Vorgesetzten gehen und dem erzählen, ihm wurde von Frau XY gedroht und sie wolle jetzt endlich ihr Geld, sonst geht sie vors Arbeitsgericht?

Also: 1. Vorgesetzten ansprechen 2. Personalchef ansprechen 3. Betriebsrat einbeziehen

Marty
 
Erstmal sicherstellen, dass es wirklich eine Betriebsvereinbarung ist und die auch in diesem Fall gilt.

Ja, die gibt es wirklich und sie gilt auch. Wie gesagt, es gab ja schonmal ein Gespräch mit dem Betriebsrat und die haben ja auch meine Mutter rechtgegeben.

Hat Deine Mutter das selber überhaupt schon mal bei ihrem Vorgesetzten angesprochen? Das ist doch erstmal ihre Aufgabe.

Natürlich, aber ihre Bezirkschefin ist eine ziemlich dumme Person. Was die so alles anstellt, da kämen andere für in´s Gefängnis (hat gerade diese Woche ein Fahrer gesagt :biggrin: )

Deine Mutter möchte doch etwas vom Betriebsrat. Da helfen "schärfere" Briefe gar nichts. Wenn ich von Dir was möchte, dann drohe ich Dir ja auch nicht.

Wie gesagt, mit der Chefin ist da nicht zu reden und dann ist die nächste Instanz ja eigentlich der Betriebsrat.

Mal abgesehen davon zahlt das Gehalt doch der Arbeitgeber. Warum schreibt ihr dahin nicht den "schärferen" Brief?

Die Personalkosten sind eigentlich Sache der jeweiligen Bezirke und somit deren Leiter. Außerdem möchte man es sich ja auch nicht direkt mit der Chefetage verderben.

Und? Woher weißt Du, dass der BR bisher nichts unternommen hat? Gegen wen willst Du arbeitsrechtliche Schritte unternehmen?

Wenn er was unternommen hätte, würde meine Mutter sicher endlich ihr Geld haben oder mindestens mal etwas vom Betriebsrat oder sonst wem gehört haben.

Natürlich würden die rechtlichen Schritte dann gegen den AG eingeleitet werden. Aber dazu würde es bei meiner Mutter ja sowieso nicht kommen. Aber anscheinend nützen hier nette Worte und bitten nichts mehr.

Soll der dann zum Vorgesetzten gehen und dem erzählen, ihm wurde von Frau XY gedroht und sie wolle jetzt endlich ihr Geld, sonst geht sie vors Arbeitsgericht?

So in der Art, und das meine ich, ist auch seine Aufgabe.