Welche Pflichten hinsichtlich der Vertretung der Mitarbeiterinteressen hat der Betriebsrat eines Unternehmens?
Speziell geht es darum, dass meine Mutter schon seit einem Jahr die Chefin von sich vertreten muss, da diese (eigentlich nur Übergangsweise) in eine andere Niederlassung versetzt wurde. Normalerweise hätte meine Mutter nach spätestens 8 Wochen unaufgefordert "Chefzuschlag" bekommen müssen. Leider ist dies bis heute nicht geschehen. Der Betriebsrat wurde mittlerweile auch schon unterrichtet, allerdings ist noch immer nichts geschehen.
Jetzt habe ich mir gedacht, dass ich dem Betriebsrat mal einen "schärferen" Brief schreibe, in dem ich sie explizit auffordere, dass meiner Mutter die Zulagen (nach-)gezahlt werden. Ich wollte auch erwähnen, dass sie schließlich die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten haben, was sie im Falle meiner Mutter, bisher allerdings in keinster Weise getan haben. Ich wollte auch erwähnen, dass wir uns arbeitsrechtliche Schritte vorbehalten.
Was meint ihr dazu?
Speziell geht es darum, dass meine Mutter schon seit einem Jahr die Chefin von sich vertreten muss, da diese (eigentlich nur Übergangsweise) in eine andere Niederlassung versetzt wurde. Normalerweise hätte meine Mutter nach spätestens 8 Wochen unaufgefordert "Chefzuschlag" bekommen müssen. Leider ist dies bis heute nicht geschehen. Der Betriebsrat wurde mittlerweile auch schon unterrichtet, allerdings ist noch immer nichts geschehen.
Jetzt habe ich mir gedacht, dass ich dem Betriebsrat mal einen "schärferen" Brief schreibe, in dem ich sie explizit auffordere, dass meiner Mutter die Zulagen (nach-)gezahlt werden. Ich wollte auch erwähnen, dass sie schließlich die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten haben, was sie im Falle meiner Mutter, bisher allerdings in keinster Weise getan haben. Ich wollte auch erwähnen, dass wir uns arbeitsrechtliche Schritte vorbehalten.
Was meint ihr dazu?