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Kontonummer oder Empfängername stimmen nicht
Bei beleggebundenen Überweisungen muss die Bank Kontonummer und Empfängername miteinander abgleichen. Stimmen diese nicht überein, ist der Name des Adressaten maßgeblich. Das heißt: Wer die falsche Kontonummer angibt, hat keinen Nachteil. Die Bank hat in diesem Fall die Überweisung falsch ausgeführt und muss ihrem Kunden den Betrag erstatten.
Geschützt sind Verbraucher auch bei einer Online-Überweisung oder bei Überweisungen am Bankterminal. Geht das Geld an den falschen Empfänger, weil die Bank sich nur nach der Kontonummer richtet und nicht den Namen des Begünstigten beachtet, steht sie ebenfalls in der Haftung. Denn auch hier muss die Bank Kontonummer und Name abgleichen (BGH-Urteil v. 15.11.2005, Az: XI ZR 265/04).
Die haben die anzeige zwar aufgenommen, ware aber nicht gerade freundlich, weil das Geld an jemanden aus meiner Familie ging. Naja trotzdem Danke.
das Probelm ist, daß du bei solchen Irrtümern weder die bank noch sonst wen haftbar machen kannst
wie der sich benommen hat wohl eher nicht ohne Druck, es gibt halt leider auch solche Leute