Online Banking: Falsche Kontonummer eingegeben

Du gehst einfach zur deiner Bank und ziehst den Antrag zurück. Dies Kostet dich aber rund 3,00 € (eine Rückschrift) je nach Bank.
 
Das dürfte nichts kosten, da die Banken ja verpflichtet sind den Namen zu Prüfen.

https://www.vzb.de/UNIQ118630068501967/link310902A.html
Kontonummer oder Empfängername stimmen nicht
Bei beleggebundenen Überweisungen muss die Bank Kontonummer und Empfängername miteinander abgleichen. Stimmen diese nicht überein, ist der Name des Adressaten maßgeblich. Das heißt: Wer die falsche Kontonummer angibt, hat keinen Nachteil. Die Bank hat in diesem Fall die Überweisung falsch ausgeführt und muss ihrem Kunden den Betrag erstatten.

Geschützt sind Verbraucher auch bei einer Online-Überweisung oder bei Überweisungen am Bankterminal. Geht das Geld an den falschen Empfänger, weil die Bank sich nur nach der Kontonummer richtet und nicht den Namen des Begünstigten beachtet, steht sie ebenfalls in der Haftung. Denn auch hier muss die Bank Kontonummer und Name abgleichen (BGH-Urteil v. 15.11.2005, Az: XI ZR 265/04).
 
tjo, dürfte aber nicht, weil die Empfänger bank wie gesagt das Prüfen muß.
Müßte somit auch automatisch zurückgebucht werden, machen die meisten aber leider nicht.
 
Ja und das "zurück Buchen" berechnen die ja.
Das gleiche ist ja auch wenn ne Lastschrift zurück kommt, da zahlst du auch Gebühren!
 
tjo und normal dürfte das auch nichts kosten (bei der eigenen Bank), da die Bank diese Lastschrift wegen Mangelnder Deckung erst gar nicht hätte ausführen dürfen....
 
Das weiß doch die Bank vorher nicht.
Wenn jemand via Lastschrift von dir was einfordert und du kein Geld auf dem Konto hast, greifst du automatisch auf die Anlagen der Bank zu. Das Geld kommt dann mangels Deckung aber automatisch zurück. Und die Bearbeitungsgebühr beträgt bei JEDER Bank rund 3-5€ !

Dies steht auch in den AGBs bei ALLEN Banken!
 
Ja das ist richtig. Dann hab ich dich wohl falsch verstanden.
Sorry :)

Aber allen noch einen schönen Sonntag!
 
Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage.

Ich wollte meine Miete online überweisen, habe diese aber leider an eine falsche Kontonummer überwiesen und es ist mir nicht aufgefallen. Erst als mein Vermieter mich einen Monat später freundlich anrief und sagte die Miete wäre noch nicht da.

Ich habe dann die Person angerufen der ich das Geld überwiesen hatte und sie meinte das Geld hätte sie ausgegeben und lachte. Habe mich dann im Internet durchgelesen und bin jetzt etwas verwirrt.

Auf manchen seiten stand das die Bank laut dem Urteil BGH-Urteil v. 15.11.2005, Az: XI ZR 265/04 dazu verpflichtet ist auch bei Online Überweisungen Name und Kontonr. abzugleichen, auf der anderen Seite gibt es ein Urteil Az. 222 C 5471/07 wo steht bei Onlineüberweisungen kein Abgleich geben muss und die Bank nicht dafür haften muss.

Habe mich an die Bank gewendet wo das Geld hingegangen ist, die haben mir am gleichen Tag noch einen Brief geschickt das sie keine Rückbuchung vornhemen dürfen laut Größmann in Bankrechts-Handbuch §52,Rn 15 m.w.N und Hellner/Escher-Weingart in Bankrecht und Bankpraxis, Rn 6/172 m.w.N.

Bin jetzt verwirrt, welches Urteil stimmt und ob ich mein Geld wieder bekommen kann oder nicht.

Kann mir da jemand weiter helfen? Denn es geht um viel Geld und ich weiß nicht wo ich die fehlende Miete jetzt hernehmen soll.

Danke im Vorraus.
 
Geh zum Anwalt bzw. zur Polizei und lass es vom falschen Empfänger zurückfordern.
Mit Urteilen kommst du nicht weit, wie du selber ja merkst. Urteile sind immer Einzelfallbezogen, die kann man recht selten auf die Allgemeinheit umlegen. Überall gibt es andere Gegebenheiten und kein Fall ist wie der andere
 
Danke für die Antwort, dass werde ich wohl auch müssen. Werde direkt Montag gehen. Bei der Polizei war ich bereits am Tag als es aufgefallen ist. Die haben die anzeige zwar aufgenommen, ware aber nicht gerade freundlich, weil das Geld an jemanden aus meiner Familie ging. Naja trotzdem Danke.
 
LoL, wem hast du denn da das Geld überwiesen ^^

Außerdem ist deine Hausbank dein Ansprechpartner für Rückbuchungen und nicht die Bank des Empfängers.
Also probier es bei deiner Bank. Ansonsten geh vor Gericht. Mit dem Namen und dem Betreff den du angegeben hast, sollte das kein Problem sein.

EDIT: gerade erst gelesen. Du hast das Geld einem Familienmitglied überwiesen? und der gibt es nicht zurück? was ne familie...
 
Die haben die anzeige zwar aufgenommen, ware aber nicht gerade freundlich, weil das Geld an jemanden aus meiner Familie ging. Naja trotzdem Danke.

verständlich.

wenn jeder seine Familie verklagen würde... 8O

die Geschichte is mir irgendwie suspekt.

Die Person lachte und sagte sie hätte es ausgegeben? und nu isses wer aus der Familie? Wie kann das denn passieren? :ugly:
 
Also im normalfall müsste es die Hausbank zurückholen können, da die Daten (Kto Nummer und Name) ja wohl nicht übereinstimmen, bzw sollte es die Bank wo es hinging es erst nicht annehmen und zurückweisen.

Mir ist schon des öfsteren ein Zahlendreher unterlaufen, immer wurde es zurückgewiesen mit der angabe das Empfängerdaten nicht übereinstimmen. Die Hausbank kann ja vorab schlecht prüfen wenn es eine externe Bank ist. Nur bei überweisungen innerhalb der Hausbank kann sie es. Und genau da liegt der Haken bei den Onlineüberweisungen.... dies müssen die nicht prüfen, da es sich nicht um einen externen eingang handelt. (Alles was in die Bank kommt musst geprüft werden und im Fehlerfall zurückgewiesen werden, streng genommen sogar wenn nur ein Buchstabe Falsch ist, aber wird oft tolleriert).

Wenn hier mit Korrekten Angaben (Nummer und Name stimmen) an jemand überwiesen wurde -> Kann dieser es ausgeben... Laut Bank hat dieser es ja zurecht bekommen, die Bank kann ja nix dazu das man 2 Felder komplett Falsch ausfüllt, was bei Autovervollständigen einiger Browser gern der Fall ist)... Dann siehts Mau aus....
 
zja

das Probelm ist, daß du bei solchen Irrtümern weder die bank noch sonst wen haftbar machen kannst und wenn der falsche Empfänger meint er braucht sich nur stur zu stellen.....hatte das Problem auch mal und hab mir das Geld unter Androhung eines Inkassoverfahrens zurück holen müssen. Allerdings geht das nur ohne üble Retourkutsche wenn du auch nachweisen kannst, daß es irrtümlich woanders gelandet ist...aber DAS dürfte ja nicht so schwer sein, oder!?
 
das Probelm ist, daß du bei solchen Irrtümern weder die bank noch sonst wen haftbar machen kannst

Ja es ist wirklich ein Problem das man für seine eigenen Fehler niemanden anders haftbar machen kann :ugly:

Versteh auch nicht wie man an nen Verwandten versehentlich die Miete überweisen kann, aber das sollte sich doch klären lassen - sogar ohne Mahnverfahren :ugly:
 
wie der sich benommen hat wohl eher nicht ohne Druck, es gibt halt leider auch solche Leute:roll:

Was heißt ohne Druck ? in der Familie muss man wohl kaum die staatlichen Wege belasten um Druck zu machen , sicher gibt es da auch Leute die einen blöde kommen können aber wenn man die dazu bringt weiter als von hier bis zur Tür zu denken dann bekommt man wahrscheinlich eher Geld als der Gerichtsvollzieher
 
ojeee

Du hast aber wirklich keine Ahnung, INKASSO hat weder was mit gerichtl. Maßnahmen zu tun und erst recht nicht mit einem Gerichtsvollzieher. Inkasso ist nichts anderes als Unternehmen die zunächstmal das Geld zurückholen können FÜR jemanden, sonst nichts und selbst wenn die weitergehen müssen um das Geld zu holen, dann bezahlt immer noch der Schuldner für weitere Maßnahmen und nicht die Allgemeinheit.Leider gibts innerhalb von Familien Verhältnisse die man nicht braucht wie Mißgunst oder andere "Grenzüberschreitungen, solchen Leuten sind die verwandtschaftl. Gefüge leider völlig egal.