Mietkaution (Bürgschaft) und Hartz4

Bitte Deine Mieterin darum, die ARGE von ihrer Verschwiegenheitspflicht Dir gegenüber zu entbinden (Dir also eine Art Auskunftsvollmacht auszustellen). Sag ihr, daß Du dann mit denen besser verhandeln kannst. Alles was die Situation in irgendeiner Weise bereinigt, muß ja auch im Interesse Deiner Mieterin sein.
Wenn sie Dir sowas unterschreibt geh damit zur ARGE und erkläre dort, daß Du bereit bist die Kündigung zurückzuziehen, sobald die Mieterin mit ihren Mietzahlungen wieder auf dem laufenden ist. Auf eine Verzinsung der ausstehenden Mietschuld kannst Du ja verzichten, das wäre ein Zeichen des guten Willens.

Ich persönlich würde - wenn das nicht fruchtet - den Druck etwas erhöhen:
Schreib Deiner Mieterin einen förmlichen Brief, in dem Du ankündigst ein Mahnverfahren gegen sie wegen des ausstehenden Mietzinses in die Wege zu leiten. Eine Kopie des Schreibens schickst Du an die Dame von der ARGE, zur Kenntnisnahme.

Vielleicht kannst Du auch der Mitarbeiterin der ARGE etwas Druck machen, indem Du ankündigst eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeitgegen sie einzulegen. Erkläre darin, daß Du auf die Mieteinnahmen angewiesen bist und nicht selbst Kunde der ARGE werden willst. Kündige an, daß die Beschwerde muß an deren Chef und dessen Chef in Abschrift gehen werden (dann kann man die nicht einfach im Papierkorb verschwinden lassen). Selbst, wenn die Dame vielleicht nix dafür kann weil deine Mieterin alle Dokumente verschlampt, ist das für sie eine unangenehme Sache. Alleine schon deshalb könnte sie plötzlich gewillt sein mit Dir zu sprechen. Manche Details, wie etwa die Miethöhe, Tag des Einzugs etc. weiß Du ja ohnehin, also ist nix mehr mit Datenschutz...
 
Ich an deiner Stelle hätt gegen die alte Mieterin schon mit der Räumungsklage begonnen und die wie einen Schuldner zu behandeln. Wozu dieses "ach-die armen-Leute" Verhalten wenn man einen solventen Mieter der zuverlässiger ist, in die Wohnung bekommen kann.

Im Prinzip schon richtig.
Aber hier bei mir in der Gegend ordentliche Mieter zu bekommen ist 1. sehr schwierig und 2. dauert es ziemlich lange.
Davon mal abgesehen, weiß ich selbst, daß ich schon längst hätte Klage einreichen können, aber ich hab ja in meinem vorherigen Postings geschreiben, daß ich es verhindern möchte, weil es ziemlich lange dauert und und den Kosten bleiben meine Schwiegereltern sowieso erst mal sitzen.

Es geht nicht darum, meine Mieterin zu verteidigen, sondern eine Lösung zu finden, daß ich zu meiner Miete komme, ohne endlos zu klagen. Nach dem Termin kann ich immer noch eine Klage einreichen.

threaderstellerin:
es macht wenig sinn, wenn du mit deiner mieterin zu einem termin gehst, aber nicht selbst weisst, welche leistungen deiner mieterin zustehen.
es muss doch da beratungsstellen geben, die einem klipp und klar sagen koennen, das steht dir zu und das koennen sie dir geben, wenn sie "wollen", also eine entscheidung nach sachlage.
nochmal, nur mal schnell da vorbeigehen, bringt euch beiden wohl ausser frust nichts, diesen sachbearbeitern muss man sagen koennen, auf was man ein recht hat!


Also ich lehne mich ja schon ziemlich weit aus dem Fenster.
Woher soll ich wissen, was ihr zusteht oder nicht? Die Wohnung mit der Miete steht ihr zu, darauf haben wir geachtet. Alles andere weiß ich doch nicht und im Grunde genommen, geht mich das auch nichts an, daß muss die Mieterin machen. Und ich werde jetzt meine Zeit nicht damit verschwenden, der Mieterin Händchen zu halten und mit ihr ihre Angelegenheiten zu regeln, so nett bin ich ja nun auch nicht. Jedenfalls ist das nicht meine Aufgabe.
Obwohl ich ihr schon jede Menge Tips gegeben habe, wo und wohin sie sich wenden muss, was sie tun kann etc. Aber das Mädel hört nicht, sie weiß alles besser, die Ämter sind nur gegen sie etc. bla bla. Sie gefällt sich in der Rolle der hilflosen unverstandenen Person und hat schon jede Menge Fehler gemacht (u.A. keine Vaterschaftsanerkennung dadurch kein Unterhaltsanspruch), die einem die Haare zu Berge stehen lassen.
 
es macht wenig sinn, wenn du mit deiner mieterin zu einem termin gehst, aber nicht selbst weisst, welche leistungen deiner mieterin zustehen.
Entschuldige bitte, aber die Threadstellerin ist nicht das Kindermädchen der Mieterin. Es kann ihr egal sein, was der Mieterin zusteht. Alles was sie wissen muß ist, daß die ARGE direkt die Miete an sie zahlen kann, mehr brauch und muß sie nicht interessieren.
 
[...] es macht wenig sinn, wenn du mit deiner mieterin zu einem termin gehst, aber nicht selbst weisst, welche leistungen deiner mieterin zustehen. [...]

Also ich finde es sehr bemerkenswert das Drachenjenny sich die Zeit nimmt um mit der Mieterin zusammen zum Amt zu gehen. Und sie muß auch nicht wissen welche Leistung der Mieterin zustehen. Aber ein persönlicher Besuch kann die ganze Situation vielleicht entschärfen und im besten Fall sogar eine Lösung des Problems bringen. Und dies wäre für alle Beteiligten die preisgünstigste Variante.

Sollte sich bei dem Termin rausstellen, dass das Amt der Begleichung der Mietschulden und die zukünftigen Mietzahlungen auf ihr Konto nicht zustimmt, kann sie immer noch die kostenintensive und nervenaufreibende Methode der Räumungsklage wählen. Nur vermute ich, dass ihre Schwiegereltern bei diesem Weg einen nicht unerheblichen finanziellen Verlust machen werden. Und das zu verhindern ist doch für alle Beteiligten der bessere Weg.
 
Hallo DJ,

mit deiner Mieterin zusammen zum Amt zu gehen ist auf jeden Fall eine sehr gute Entscheidung. Und bei diesem Termin würde ich dem Amt ein schriftliches Angebot vorlegen, dass du bereit wärst die Kündigung nur dann zurück zunehmen, wenn die Mietschulden vom Amt beglichen werden und zukünftige Mietzahlungen vom Amt direkt auf dein Mietkonto gehen. Die Kaution würde ich nicht anrühren. Schon garnicht, wenn das Mietverhältnis fortgeführt werden soll.

Mietschulden werden eh nur übernommen wenn dadurch der Mietraum gesichert wird. Willst du deine Miete haben und sie soll trotzdem ausziehen, dann gibbet nix vom Amt, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Für das Begleichen von Mietschulden ist aber auch nicht das Jobcenter/ARGE zuständig, sondern immer noch das Sozialamt.

Hatte den Fall gerade erst vor 3 Monaten mit meinen Schwiegereltern, habe damals auch allen Behördenkram für die geregelt. Wir wohnen in Berlin, kann also auch nur für Berliner Regelungen sprechen, bei Nachfragen an wen man sich wenden muss bitte PN.
 
Ich würde an deiner Stelle an den Leiter/in der Arge schreiben:
Inhalt in etwas so...

mir ist unverständlich, dass ich als Vermieterin ständig neue Unterlagen bringen muss, meine Geduld endet, wenn bis zum xx (mit Datum) keine Mietzahlung einschließlich Rückstände eingeht, wird Räumungsklage eingelegt,

bei einem Bekannten (auch Vermieter) hat es in Leipzig geholfen...

Wichtig!!! An den/die Leiter/in der ARGE nicht an den Sachbearbeiter und hänge alle Kopien von den Schreiben der ARGE ran.
 
Bitte Deine Mieterin darum, die ARGE von ihrer Verschwiegenheitspflicht Dir gegenüber zu entbinden ... ...

hm, reicht es nicht, wenn ich mit ihr zusammen dort hingehe? Da kann sie ja persönlich vor Ort die Sache bestätigen.

Vielleicht kannst Du auch der Mitarbeiterin der ARGE etwas Druck machen, indem Du ankündigst eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeitgegen sie einzulegen. ...

Na ob ich so einen Weg einschlage, glaube ich mal eher nicht. Ich denke eher, meine Mieterin hat geschlampt, so wie ich sie einschätze.

Mietschulden werden eh nur übernommen wenn dadurch der Mietraum gesichert wird. Willst du deine Miete haben und sie soll trotzdem ausziehen, dann gibbet nix vom Amt....

Sagen wir mal so, wenn das Amt mir bestätigt, die rückständigen Mieten auszugleichen und für die Zukunft die Miete direkt an meine Schwiegereltern zu überweisen, dann steht einer Fortsetzung des MV nichts im Weg. (hab ich schon geklärt). Nur hätte ich gerne vom Amt eben auch gerne eine Sicherheit.

Ich würde an deiner Stelle an den Leiter/in der Arge schreiben:

Geschrieben hab ich denke ich mal genug. OK vielleicht jetzt nicht an den Leiter, aber wie schon gesagt, ich warte mal den persönlichen Termin ab und entscheide dann meine weitere Vorgehensweise.



@Jacky
Vielen lieben Dank für deine Hinweise ;)
komme leider erst morgen dazu, mir das mal in Ruhe anzusehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, also Termin war heute.

Die Bearbeiterin war einfach "herzerwärmend" :roll:

Als erstes blöckte sie mich gleich an: "Sie warten, bis sie dran sind! Als der Irrtum aufgeklärt wurde, durfte ich dann rein (nach 10min Diskussion). Dann hakte die Bearbeiterin ihre Liste ab, ob meine Mieterin auch alles dabei hat. Ich musste dann NOCHMAL schriftlich per Hand erklären, dass meine Mieterin nicht gekündigt hat. Als ich fragte warum (sie hätte doch alle Unterlagen da) sagte sie nur, das ist so, könnte sich ja was geändert haben.

Als ich das mit der Kaution erstmal verweigert haben, weil die Vermieter mit der Höhe der Rückzahlung nicht einverstanden sind und dann ja auch keine Sicherheit mehr da wäre, wenn jetzt die Mieterin doch vielleicht abhauen würde etc. - hatte sie das nur stumm zur Kenntnis genommen.
Auf die Frage, ob der Rückstand nun übernommen wird, bekamen wir nur die Antwort: "Sie werden angeschrieben".
Als meine Mieterin fragte: "Haben sie denn jetzt alle Unterlagen, die sie brauchen?" Antwort: "Sie werden angeschrieben."
Frage: "Wie kam es zu dem Rückstand?" Antwort: "Das geht sie nichts an, dazu geben wir keine Auskünfte"
Meine Mieterin daraufhin: "Sie sind in meiner Angelegenheit von der Schweigepflicht befreit, sie können ihr alles sagen." Antwort: "Darauf muss ich nicht eingehen."
Frage: "Warum wird die Miete nicht direkt vom Arbeitsamt an die Vermieter überwiesen, obwohl (nachweislich) die Mieterin dies beantragt hat?"
Antwort: Das weiß ich nicht, lassen sie sich einen Termin bei der Leistungsabteilung geben, damit habe ich nichts zu tun."


Fazit: Bin genauso schlau wie vorher. :ugly:
 
... also wenn ich an Deiner Stelle gewesen wäre und es die Zeit zugelassen hätte, wäre erstmal an diesem Punkt eine Dienstaufsichtsbeschwerde fällig gewesen.

Die Dame vom Amt ist auskunftspflichtig bei den Sachen, die sie zu verantworten hat und das ist eine ganze Menge.
 
Nach Deiner Beschreibung habe ich ja Mitleid mit jedem, der bei einer solchen Person seine Ansprüche geltend machen muss... Da fühlt sich wohl jemand in einem Amt nicht mehr den Bürgern verpflichtet, sondern nur sich selber...

Marty
 
... also wenn ich an Deiner Stelle gewesen wäre und es die Zeit zugelassen hätte, wäre erstmal an diesem Punkt eine Dienstaufsichtsbeschwerde fällig gewesen.

Den Namen ihres Vorgesetzten habe ich mir geben lassen, nächste Woche ist auch meine Anwältin aus dem Urlaub zurück.

Nach durchsicht der Unterlagen von meiner Mieterin, hat sie zwar auch Schuld - weil sie hätte besser aufpassen sollen - aber die Miete sollte eigentlich schon ursprünglich seit August direkt gezahlt werden.
Und dann war es so, daß voriges Jahr wohl zuviel Leistung gezahlt wurde (ihrem Freund) das Geld von ihrem Freund sozusagen auf ihr Konto aber überwiesen. Laut Amt holte man sich das Geld jetzt von ihr zurück, weil es ihr Konto ist. Dazu kam wie gesagt noch die Mieterhöhung und die Nachzahlungen aus 2006 und sie trennte sich von ihrem Freund. Dadurch verzögerte sich die Bearbeitung und Berechnung ihres neuen Anspruches bis August. Weil ihr Freund ja immer noch nicht ausgezogen ist und das Amt ein Teil der Miete ihm noch zurechnet, was er jetzt eigentlich ihr zahlen müsste, was er nicht tut etc. Von April bis August hatte sie nur Teilzahlungen (hat sie mir gezeigt). Naja und diese Dusseline hatte eben nicht den Mumm mir das alles zu erzählen und wenigstens ein bisschen zu zahlen etc.
So wie es aussieht, bleibt die Mieterin auf den Schulden sitzen (ist ja auch mitunter ihre eigene Schuld).


@Marty
nachdem ich ja nun alles von der Mieterin selber gesehen habe, ist sie zwar auch schuld, keine Frage, aber bei der Bearbeiterin kann ich jetzt ein bisschen verstehen, dass sie sich da nicht durchsetzen konnte. Immerhin spielt bei Ihr die große Angst mit, wenn sie aufmuckt, kriegt sie gar nichts.
Die Bearbeiterin hatte sie ja schon angeschnauzt, wo ich draussen warten musste, mit was für einer Frechheit sie sich erdreistet, mich mitzubringen.
Nur diesmal hatte sich meine Mieterin durchgesetzt und gesagt, sie will, daß ich mit reinkomme um alles zu klären.

Da bin ich froh, dass ich persönlich bis jetzt noch nicht auf solche Ämter angewiesen bin. :-?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach Deiner Beschreibung habe ich ja Mitleid mit jedem, der bei einer solchen Person seine Ansprüche geltend machen muss... Da fühlt sich wohl jemand in einem Amt nicht mehr den Bürgern verpflichtet, sondern nur sich selber...

Marty

Dieses vorgehen ist leider KEIN Einzelfall bei den ARGE´n !
Die wissen mitunter noch nicht einmal was im gesetz steht bzw. wer für was zuständig ist.

Der Grundgedanke des Gesetzes das man EINEN Ansprechpartner hat wird meist auch nicht eingehalten.

Wir haben bislang 13 Leute die sich um uns "kümmern"

Eins ist klar, ohne Klagen kommt man bei dem "Verein" nicht weiter !
In Frankfurt führt übrigens jede 2. Klage zum Erfolg, alleine das zeigt schon wie da geschlampt wird.

@Drachenjenny, Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben ! Dann bei dem "höchstem" einen Termin vereinbaren und zwar mit der "Sachbearbeiterin" Der Mieterin und mit jemandem von der Leistungsabteilung !
Die Dienstaufsichtsbeschwerde im Beisein der "Sachbearbeiterin" überreichen und ruhig auch wärend des Gespräches das wort "presse" fallenlassen.

Wen Du Adressen brauchst wohin Du Dich wenden kannst zwecks öffendlichkeit schreibe mir bitte eine PN, ich suche Dir dann was raus.