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Und noch ein Tipp dazu: Nimm deinen Vater oder deine Mutter mit. Ich glaube nämlich fast, dass der Händler sich aufgrund deines Alters so verhält.Geh zum Verkäufer und rate ihm noch einmal etwas bestimmter, er möge bitte für Ersatz sorgen, da du mangelhafte Ware erhalten hast.
Er ist dein Ansprechpartner, nicht der Hersteller.
Nein habe ich nicht. Werde den Laden hier auch nicht nennenhast du es im media-markt gekauft ?
wenn ja dann gibt es ja 2 jahre garantie mit umtausch usw. wenn händler dann hast du eig immer 2 wochen rückgaberecht oder umtausch usw.
Bieten aber die Meisten Geschäfte trotzdem an (Ausnahme Sonderangebot)2 Wochen Rückgabe Recht haste nur beim Onlinekauf.
Somit hat der Threadersteller folgende Rechte:§ 434 Absatz 3 BGB schrieb:§ 434 Sachmangel
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
Der Threadersteller kann also verlangen, dass sein unvollständiges Maus/Tastaturset ihm nach $439 Absatz 1 ersetzt wird:§ 437 BGB schrieb:§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
§ 439 Absatz 1 BGB schrieb:§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.