Gerichtstermin einen Tag vorher vom Richter abgesagt - Schadensersatz?

TDS

Webbie u. Progger
ID: 36770
L
25 April 2006
1.473
61
Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich hätte morgen einen Gerichtstermin und habe dafür wegen der Vorladung schon Fahrkarten gekauft (als Azubi natürlich die Spartickets). Heute ruft mein Anwalt an und meinte das der Richter den Termin abgesagt hat da ein Zeuge plötzlich morgen eine Klausur schreibt.

Meine Frage: Was kann ich in dem Fall machen? Nochmal Fahrkarten für den neuen Termin werd ich nicht kaufen, das wäre zu teuer. Bekomme ich die jetzigen Kosten ersetzt? Immerhin kann man ja nicht eben einen Tag vorher absagen...

Gruß TDS
 
Ich glaub da kann dir dein Anwalt am besten helfen. Oder rufe bei der Staatsanwaltschaft an, die dich vorgeladen hat.
 
Meine Frage: Was kann ich in dem Fall machen? Nochmal Fahrkarten für den neuen Termin werd ich nicht kaufen, das wäre zu teuer. Bekomme ich die jetzigen Kosten ersetzt? Immerhin kann man ja nicht eben einen Tag vorher absagen...

Gruß TDS

Also wenn du vor geladen bist, als Zeuge z.B., kostet dich das keinen Cent. Die Kosten werden zu 100% für Anreise und Abreise und Verdienstausfall vom Gericht übernommen.
 
Braucht man als Zeuge einen Anwalt?

Bzw. Übernimmt das Gericht auch die Kosten, wenn ich der Angeklagter oder Ankläger bin?
 
Also es geht darum das mir jemand letztes Jahr ins Auto gefahren ist. Im September erhielt ich Schadensersatz. Im Oktober klagte dennoch die gegnerische Versicherung rückwirkend. Ich bin vorgeladen als Beklagter im Beisein meiner Versicherung welche als Hauptangeklagter agiert.

Jetzt ist die Frage wegen der Kostenerstattung :-?
 
Kostenübernahme Angeklagter:
Nur wenn Du als Angeklagter freigesprochen wirst.

Aha, also sollte die Klage abgewiesen werden (der Gegner hat ja bereits gezahlt), dann bekomme ich auch die Kosten erstattet? Wenn nicht bleibe ich darauf sitzen?
Was ist wenn ich erneut geladen werde und als Azubi das Geld für die Fahrt nicht aufbringen kann?
 
Aha, also sollte die Klage abgewiesen werden (der Gegner hat ja bereits gezahlt), dann bekomme ich auch die Kosten erstattet? Wenn nicht bleibe ich darauf sitzen?
Was ist wenn ich erneut geladen werde und als Azubi das Geld für die Fahrt nicht aufbringen kann?

Wenn man Dich angeklagt hat und der Richter spricht Dich frei, übernimmt die Staatskasse deine gemachten Auslagen. Nicht verwechseln mit Klage-Abweisung. Da kann es sein, dass der Richter entscheidet, dass jeder seine eigene Kosten trägt. Oder: als Angeklagter darf man vor Gericht schweigen. Wenn Du aber durch Dein Schweigen den Prozess verschleppst (z.B. wenn Du Sachen weißt, die den Fall klären könnten und Deine Unschuld bewiesen hätten und trotzdem schweigst), dann kann der Richter auch entscheiden, dass Du Deine eigene Kosten trägst. Hättest Du nämlich nicht geschwiegen, hättest keine Kosten gehabt. Logische Schußfolgerung.

Bezüglich der Unkostenübernahme bei einer Zeugenvorladung: schaue mal auf den Wisch drauf. Normalerweise steht das da auf der Rückseite drauf (irgendwo unten), wie und wo du Deine Fahrtkosten zurückkriegst. Ich habe meine damals nach meiner Zeugenaussage direkt an der Gerichtskasse zurück gekriegt (Fahrscheine und Beleg Verdienstausfall vorlegen). Rufe einfach morgen bei der Gerichtskasse an und frage denen, ob Du Deine (jetzt unbrauchbaren Fahrkarten) denen zuschicken kannst, damit Du das Geld wieder kriegst. Erkläre aber, dass das Gericht den Termin abgesagt hat und dass Du also schuldlos auf den Kosten sitzen geblieben bist.
 
Also es steht nichts Konkretes drin. Aber mein Anwalt hat mir ein Schreiben in Kopie zukommen lassen. Da schreibt er das der Verlierer des Rechtsstreits die Kosten übernehmen wird bzw. ich darauf sitzen bleibe. Dem Gericht wurde aber eine Forderung zur Erstattung der Kosten wegen widriger Umstände der kurzfristigen Absage gestellt.
 
War heute auch im Gericht...

Nachdem ich ne halbe stunde gewartet habe, habe ich erfahren das der Termin kurzfristig verschoben wurde ;)

Tolle sache sowas