Gegenstand auf den Bahngleisen

Paragrafen hin oder her,

eine unbefugte Person hat im Gleisbereich nichts zu suchen.
Unbefugt ist jeder der keine Dienstliche Anweisung (Auftrag) hat
was es unmöglich macht nicht über die Gleise zu gehen. (z.b. er muss über die Gleise weil er sonst nicht zu seinem Arbeitsplatz kommt)

Alles andere ist unbefugt, und alleine das aufhaltem im Gleisbereich ist ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr.

Das is das gleiche wenn du dich als unbefugte Person auf dem Rollfeld eines Flughafen befindest = gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr.

Und das wird dann auch so geandet. Nun ist nur noch festzustellen welches Strafmaß. Das ist abhängig davon wie gefährlich es war. Hätte er z.b. einen Zug gesehen und das auf die Gleise gelegt und wieder runtergenommen wäre das Strafmaß um ein vielfaches höher.

Selbst DB Mitarbeiter könnten theoretisch eine Strafe bekommen wenn nachzuweisen ist, das er keinen Dienstlichen Auftrag hat um dorthin zu kommen. Und selbst dann bekommt er noch eine Strafe, wenn er einen sicheren Weg hätte nehmen können der 500m länger ist. Denn den hätte er nehmen müssen.

So steht es in den Vorschriften von DB Netz


PS: Ich hatte doch schon erwähnt das ich in der Instandhaltung der DB tätig bin oder?

lg superfutzi
 
Sch**ss drauf, dass er total kindischen Scheiß gemacht hat, der sein Leben und das Leben anderer völlig sinnlos gefährdet hat ... hauptsache man weiß, was die Gesetzbücher dazu sagen.
Nach deiner Logik dürfte man ja auch nicht Autofahren, ist ja auch potenziell gefährlich und gefährdet das Leben anderer völlig sinnlos; man kann ja auch zu Fuß gehen.

Alles andere ist unbefugt, und alleine das aufhaltem im Gleisbereich ist ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr.
Wie schon oft genug erwähnt: Nein.
Du willst also Leute direkt für mind. 6 Monate wegsperren, nur weil sie sich im Gleisbereich aufgehalten haben?

PS: Ich hatte doch schon erwähnt das ich in der Instandhaltung der DB tätig bin oder?
Und? Was soll das für Auswirkungen auf die strafrechtliche Beurteilung der Situation haben?


Interessant ist noch, ob die Bahngleise umzäunt waren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sch**ss drauf, dass er total kindischen Scheiß gemacht hat, der sein Leben und das Leben anderer völlig sinnlos gefährdet hat ...
Nach deiner Logik dürfte man ja auch nicht Autofahren, ist ja auch potenziell gefährlich und gefährdet das Leben anderer völlig sinnlos; man kann ja auch zu Fuß gehen.

Richtig, du hast mich verstanden, das freut mich! :)
Das sinnlose Autofahren ist schließlich tatsächlich verboten, zumindest in Ortschaften und wenn es andere belästigt. Aber das Abstellen von Fahrrädern ist ja auch nicht überall verboten - wohl aber auf Bahngleisen, wo es sicher auch Züge belästigt.
 
Ich habe nicht gesagt das er 6 Monate weggesperrt wird nur weil er sich im Gleisbereich aufgehalten hat. Hättest du weiter gelesen hab ich geschrieben, dass das Strafmaß festgelegt werden muss und das macht ein richter. An und für sich ist es aber trotzdem ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr. Und zwar jede unbefugte Person die sich im Gleisbereich aufhält begeht einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.

Wie gesagt nochmals, Das Strafmaß kann von wenigen Euro Strafe bis eben 6 Monaten hingehen. Es kommt immer darauf an was man gemacht hat. Das macht ein Richter.


Und damit das ich in der Instandhaltung bei der Bahn arbeite, wollte ich euch sagen das ich heute von meinem Arbeitsplatz das EBA (Eisenbahnbundesamt) angerufen habe und dir mir eben das gesagt haben.

Für die, die nicht wissen wofür das EBA zuständig ist: Das EBA ist für die Sicherheit des Bahnbetriebes zuständig und ist eine Staatliche aufsichtsbehörde die die Bahn überwacht. ca. sowas wie das Kraftfahrzeugbundesamt.


lg superfutzi
 
An und für sich ist es aber trotzdem ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr. Und zwar jede unbefugte Person die sich im Gleisbereich aufhält begeht einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.

Nein. Personen die sich unbefugt an den Gleisen aufhalten begehen keinen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit(ka welche genau, die heißt aber sicher nicht "gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr").


Und damit das ich in der Instandhaltung bei der Bahn arbeite, wollte ich euch sagen das ich heute von meinem Arbeitsplatz das EBA (Eisenbahnbundesamt) angerufen habe und dir mir eben das gesagt haben.

Für die, die nicht wissen wofür das EBA zuständig ist: Das EBA ist für die Sicherheit des Bahnbetriebes zuständig und ist eine Staatliche aufsichtsbehörde die die Bahn überwacht. ca. sowas wie das Kraftfahrzeugbundesamt.
Dann haben die sich falsch ausgedrückt oder keine Ahnung.
 
ja klar wird es auf eine Ordnungswidrigkeit hinauslaufen...


aber wenn jemand erwischt wird, dann wird auf jeden fall mal wegen "gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr" ermittelt.

wie jetzt schon das dritte mal gesagt, er wird nicht in den Knast gehen oder sonst was bei sowas höchstens eine Geldstrafe (oder seine Eltern).

Aber hab ich ja alles schon gesagt. Aber es ist und bleibt verboten und es ist keinem zu raten das auch nur aus "scherz" zu tun.
 
also ganz ehrlich- selbst für den versuch solltest du ne strafe bekommen, allein für den gedanken sowas zu tun.
Es genügt nicht viel um ne folgenschwere Katastrophe auszulösen. Es ist z.b oft genug vorgekommen das auch normale Steine auf die Gleise gelegt wurden.
Glück im Unglück, in dem Fall waren es straßenunabhängige vignolschienen- die Steine wurden wie Pfefferkörner zerlegt...wäre es in einer rillenschiene (in straßen eingebettete schienen) gewesen hätte das durchaus zu einer entgleistung führen können. Natürlich wusste niemand etwas, und keiner hat etwas gesehn... wie denn auch, ist ja immer so in solchen Fällen...
Man kann es dem Zugführer auch nicht verübeln, dass dieser sofort die Polizei kommen lässt. Man befördert Menschen hinter sich, man ist für jedes Leben in diesem Moment verantwortlich, dass seit euch mal bewusst...- Wenn der Fahtezugführer misst macht, kann das über Leben und tot entscheiden. (Nur mal rein informativ...) Auch wenn die Steine zerfetzt worden sind, heißt das nicht, dass trotzdem Beschädigungen an den Rädern entstanden sind. Und dann wirds richtig teuer. Von der Liste der Straftaten ganz abgesehn!
Man hat als Fahrer genug Verantwortung und Stress. Da haben Kinder die mit ihrer Freizeit nichts anfangen können und solch Bullshit fabrizieren gerade noch gefehlt.