superfutzi
Well-known member
- 2 Oktober 2008
- 165
- 26
Paragrafen hin oder her,
eine unbefugte Person hat im Gleisbereich nichts zu suchen.
Unbefugt ist jeder der keine Dienstliche Anweisung (Auftrag) hat
was es unmöglich macht nicht über die Gleise zu gehen. (z.b. er muss über die Gleise weil er sonst nicht zu seinem Arbeitsplatz kommt)
Alles andere ist unbefugt, und alleine das aufhaltem im Gleisbereich ist ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr.
Das is das gleiche wenn du dich als unbefugte Person auf dem Rollfeld eines Flughafen befindest = gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr.
Und das wird dann auch so geandet. Nun ist nur noch festzustellen welches Strafmaß. Das ist abhängig davon wie gefährlich es war. Hätte er z.b. einen Zug gesehen und das auf die Gleise gelegt und wieder runtergenommen wäre das Strafmaß um ein vielfaches höher.
Selbst DB Mitarbeiter könnten theoretisch eine Strafe bekommen wenn nachzuweisen ist, das er keinen Dienstlichen Auftrag hat um dorthin zu kommen. Und selbst dann bekommt er noch eine Strafe, wenn er einen sicheren Weg hätte nehmen können der 500m länger ist. Denn den hätte er nehmen müssen.
So steht es in den Vorschriften von DB Netz
PS: Ich hatte doch schon erwähnt das ich in der Instandhaltung der DB tätig bin oder?
lg superfutzi
eine unbefugte Person hat im Gleisbereich nichts zu suchen.
Unbefugt ist jeder der keine Dienstliche Anweisung (Auftrag) hat
was es unmöglich macht nicht über die Gleise zu gehen. (z.b. er muss über die Gleise weil er sonst nicht zu seinem Arbeitsplatz kommt)
Alles andere ist unbefugt, und alleine das aufhaltem im Gleisbereich ist ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr.
Das is das gleiche wenn du dich als unbefugte Person auf dem Rollfeld eines Flughafen befindest = gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr.
Und das wird dann auch so geandet. Nun ist nur noch festzustellen welches Strafmaß. Das ist abhängig davon wie gefährlich es war. Hätte er z.b. einen Zug gesehen und das auf die Gleise gelegt und wieder runtergenommen wäre das Strafmaß um ein vielfaches höher.
Selbst DB Mitarbeiter könnten theoretisch eine Strafe bekommen wenn nachzuweisen ist, das er keinen Dienstlichen Auftrag hat um dorthin zu kommen. Und selbst dann bekommt er noch eine Strafe, wenn er einen sicheren Weg hätte nehmen können der 500m länger ist. Denn den hätte er nehmen müssen.
So steht es in den Vorschriften von DB Netz
PS: Ich hatte doch schon erwähnt das ich in der Instandhaltung der DB tätig bin oder?
lg superfutzi