Führungszeugnis

Schramm

Klamm Urgestein
26 April 2009
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Hi Leute!

Hab ein riesen Problem!

[...] kurzum, ich hatte vor kurzem ein Vorstellungsgespräch in einem führenden Discounter in Deutschland...mir wurde am selben tag, die Einstellung zugesprochen...und ich würde ein Anruf zur Vertragsunterzeichnung bekommen. So den Anruf habe ich bekommen, auch das ich die Stelle bekomme und soll nun diese Woche zur Unterzeichnung...er will von mir Meldebescheinung der Krankenkasse, Sozialversicherungsausweis, Kündigungsbestätigung und Führungszeugnis ebenso ein Zeugnis von meinem Arbeitgeber...

Also als er mir sagte, er bräuchte die Kündigungsbestätigung...war ich schon ziemlich skeptisch...er meinte aber ich brauche mir da keine Sorgen machen...allerdings müsste ich bei meinem Arbeitgeber eben kündigen da ich ja 4 wwochen Kündigungsfrist habe. Sonst klappt das mit dem Wechsel zum 1.4 nicht.

Also habe ich gekündigt...habe nur noch auf das Führungszeugnis gewartet...heute kam es um...es stehen 2 Einträge drin!
2x je zu Betrug in einem Zeitraum der 2 Jahre zurückliegt. insgesamt 35 Tagessätze zu einer Geldstrafe.

Muss ich jz befürchten, das ich den Job nit bekomme?
Das wäre mal echt ein witz, ich habe extra gekündigt! Weil er sagte er bräuchte das.

Und ich habe im Inet nachgelesen, dass bis zu 90 Tagessätzen nichts drin steht.

Was kann ich da jetzt tun? Löschung beantragen? Das ganze war mitte 2009.

Könnte es jetzt sein das ich die Stelle nicht bekomme? Obwohl ich ja trotzdem seit mitte 2010 schon im Einzelhandel arbeite und nicht auffällig geworden bin? Ich weiß nicht wie das gewichtet wird.

Danke für eure Antworten.
lg.
 
[...] kurzum, ich hatte vor kurzem ein Vorstellungsgespräch in einem führenden Discounter in Deutschland...
Sollst du da auch an der Kasse sitzen? Dann könnte das mit dem Führungszeugnis u.U. problematisch werden...

Wurdest du nicht nach evtl. Einträgen oder Vorstrafen gefragt?
Wenn du da gelogen hast, kannst du die Stelle definitiv knicken...

Gruß Aru
 
Ja, das sind Ablehnungsgründe. Die Löschung solcher Einträge ist gesetzlich vorgeschrieben, aber das ist mehr als 2 Jahre nach Eintrag.

Ich denke mal, du solltest in Erwägung ziehen, dich woanders neu zu bewerben
 
Wurdest du nicht nach evtl. Einträgen oder Vorstrafen gefragt?
Wenn du da gelogen hast, kannst du die Stelle definitiv knicken...

Ich wurde nicht gefragt, er verlangt es aber eben und ich habe nachgelesen, dass bis zu 90 tagen nichts drin steht.

Und ich dachte auch das es nicht drin steht.
 
Du musst unterscheiden zwischen Gerichtsbeschluss (steht nicht drin bis zu deiner genannten Höhe) und Gerichtsurteil (die stehen drin, egal wie)
Also warst du schon 2x in einer Gerichtsverhandlung deswegen, oder?
 
Schau mal hier.

Ob Deine Situation schon eine unbillige Härte ist, vermag ich nicht zu beurteilen, aber einen Versuch ist es sicher wert.
 
Du musst unterscheiden zwischen Gerichtsbeschluss (steht nicht drin bis zu deiner genannten Höhe) und Gerichtsurteil (die stehen drin, egal wie)
Also warst du schon 2x in einer Gerichtsverhandlung deswegen, oder?

Ich war noch nie in einer Gerichtsverhandlung. Ich hab das per Post bekommen, also das Urteil. Eingeladen wurde ich nicht.
 
Aber halt zweimal. Was Du gelesen hast gilt nur für Erststraftaten. Und automatisch gelöscht werden sie nach drei Jahren. Steht alles im BZRG.
 
Das was ich oben verlinkt habe, ja. Das ist ja extra für Fälle da, für die die vorhandenen Regeln nicht ausreichen. Nur zu den Erfolgsaussichten kann ich nichts sagen, tut mir leid.
 
Danke dir für die Antworten...ich werde es aufjedenfall gleich morgen versuchen...
 
Ich wurde nicht gefragt,...
Das wundert mich ehrlich gesagt etwas. Ich kenne das eigentlich nur so, daß einem beim Vorstellungsgespräch schon mitgeteilt wird, ob ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss und was ggf. "K.O.-Einträge" sind.
In der Regel wird man dann auch gleich gefragt, ob da was in der Richtung drin stehen könnte, um sich evtl. sowas, wie jetzt bei dir eingetreten ist, zu sparen.
Für deinen potenziellen Arbeitgeber ist das schliesslich auch nicht die angenehmste Situation.

Gruß Aru
 
Das wundert mich ehrlich gesagt etwas. Ich kenne das eigentlich nur so, daß einem beim Vorstellungsgespräch schon mitgeteilt wird, ob ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss und was ggf. "K.O.-Einträge" sind.

Nein, wurde nicht gefragt ob was drin steht und was ggf. K.O.-Einträge sind.
Wurde nur gesagt, ich muss das vorlegen.

versuchen kannst du es,aber es wird warscheinlich eh abgelehnt,weiss ich aus eigener erfahrung........:roll:

Ich werde es auch versuchen, es ist ja nicht nur so dass dadurch mein eventueller neuer Job flöten geht, sondern das dadurch auch meine Existenz auf dem Spiel steht. Wie gesagt, ich habe bereits bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt und meine wirtschaftliche Lage ist auch nicht gerade berauschend, so dass ich eben auf den Job angewiesen bin. Dies werde ich auch alles in dem Antrag mit reinschreiben...und ebenfalls Kopien von Kontoauszügen etc... beifügen.
 
Ja aber ich bin eher verwundert darüber, dass dein jetziger das nicht wollte. Eigentlich ist doch klar, dass immer ein Führungszeugnis gewollt ist?! Ich mein, ich als Arbeitgeber möchte doch wissen, wen ich einstelle und ich persönlich würde auch niemanden einstellen, der wegen Betrug schon eine Anzeige hat, geschweige denn 2.
 
Eigentlich ist auch bekannt das man niemals den alten Job kündigt bevor man den anderen Vertrag nicht unterschrieben hat. Und ein seriöser Arbeitgeber läßt da auch mit sich reden.

Es ist tatsächlich so das eine Anzeige wegen Betrug im Führungszeugnis die Anstellungschancen gegen 0 senkt, sofern Vertrauen in Dich, z.B. im Umgang mit größeren Mengen Bargeld, Bestandteil Deiner Stelle ist.