Freundin12 ich 14

Der 182 kann hier gar nicht greifen, weil der Bub ja erst 14 ist, oder? Hier gilt aber der 176er. Der ist ja strenger zu sehen, weil er immer verfolgt werden muss, egal ob die Eltern anzeigen oder nicht.

Aber hier sollte man einen Blick ins Jugendstrafrecht werfen, der ist nämlich hier auch noch relevant. In so einem Fall bringen die Paragraphen alleine nichts.

Ob ein 14 oder 15jähriger vor Gericht kommt, weil er mit Einwilligung! mit einer 12 oder 13jährigen in der Kiste war? Ich weiß es nicht.
 
Ich bin nicht der,der versucht sie in die Kiste zu kriegen,nur das meinen ja alle hier >.<
Ist ja noch harmlos - hier gabs mal Leute die Kinderschänder kastrieren wollten. Sei froh, dass die gerade nicht da sind. :roll:
Ob ein 14 oder 15jähriger vor Gericht kommt, weil er mit Einwilligung! mit einer 12 oder 13jährigen in der Kiste war? Ich weiß es nicht.
Ich kenne einen Fall, wo ein 19-jähriger vor Gericht kam, weil die Eltern nicht wollten, dass er mit seiner 16-järigen Freundin zusammen war. Gab zwar einen Freispruch, vor Gericht war er aber auch nur wegen diverser Vorwände .
Aber bei einer Gerichtsverhandlung gegen einen 14jährigen wegen sexuellen Mißbrauch von Kinder wäre ich gerne mal dabei, ich denke, das kommt nicht so häufig vor.
Die meisten "Kinderschänder" sind eben selbst noch Kinder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ja noch harmlos - hier gabs mal Leute die Kinderschänder kastrieren wollten. Sei froh, dass die gerade nicht da sind. :roll:

Die kommen vielleicht noch, die haben bisher nur die Messer gewetzt. ;)

Ich kenne einen Fall, wo ein 19-jähriger vor Gericht kam, weil die Eltern nicht wollten, dass er mit seiner 16-järigen Freundin zusammen war. Gab zwar einen Freispruch, vor Gericht war er aber auch nur wegen diverser Vorwände .
Kann man nicht vergleichen

Die meisten "Kinderschänder" sind eben selbst noch Kinder.

Die Gesetze wurde hauptsächlich dafür gemacht, dass sich keine Erwachsenen an Kinder ranmachen. Wenn der nicht 14, sondern 17 oder gar volljährig wäre, sähe das ganz anders aus.

Ich weiß ja nicht, wie das wäre. Ich habe halt mit 15 mehr ans Mopedfahren gedacht und hatte daher nur mal wg. fahren ohne Führerschein das Vergnügen mit einem Jugendgericht. ;)

Das man aber ohne Führerschein nicht fahren darf, weiß jeder 15jährige.
 
Die Gesetze wurde hauptsächlich dafür gemacht, dass sich keine Erwachsenen an Kinder ranmachen. Wenn der nicht 14, sondern 17 oder gar volljährig wäre, sähe das ganz anders aus.
Wurden sie nicht:
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
Es gibt wohl auch keinen Ermessensspielraum für solche Grenzfälle.
 
Es gibt wohl auch keinen Ermessensspielraum für solche Grenzfälle.

Du hast mich falsch verstanden. Sicher ist es nach 176 strafbar und muss verfolgt werden, auch wenn nicht die Eltern anzeigen. Das habe ich aber schon geschrieben.

Ob das aber in allen Fällen mit einer Strafe vor Gericht endet, da gibt es ganz sicher Ermessensspielraum. Du zitierst hier einen Paragraphen aus dem StGb.

Dann gibt es, wie gesagt, das Jugendstrafrecht.

Voraussetzung für die Verhängung von Sanktionen [Bearbeiten]

Für jugendliche und heranwachsende Täter gelten keine gesonderten Straftatbestände. § 1 JGG verweist auf die Geltung der allgemeinen Vorschriften (Strafgesetzbuch, strafrechtliche Nebengesetze). Diese bestimmen, welche Handlungen mit Strafe bedroht sind und unter welchen Voraussetzungen ein Täter bestraft werden kann. Lediglich die hierfür festgesetzten Rechtsfolgen kommen nicht zur Anwendung. Ein Verhalten, das nicht den Tatbestand einer Strafnorm erfüllt, bleibt straflos, auch wenn es noch so verwerflich oder "unmoralisch" erscheint bzw. eine besondere Erziehungsbedürftigkeit des Jugendlichen oder Heranwachsenden offenbart.

Grundlage jeder Strafbarkeit ist damit auch im Jugendstrafverfahren das Vorliegen eines gesetzlichen Tatbestandes zum Zeitpunkt der Tat mit
Tatbestandsmäßigkeit
Der Täter muss durch seine Handlungen die Tatbestandsmerkmale der Strafrechtsnorm sowie die subjektiven Voraussetzungen (Vorsatz, Fahrlässigkeit) erfüllt haben.
Rechtswidrigkeit
Ein Verhalten, das tatbestandsmäßig ist, ist in der Regel auch rechtswidrig (Indizwirkung), es sei denn, es liegen Rechtfertigungsgründe vor (z. B. Einwilligung, Notwehr, Notstand etc).
Schuld
Schuldfähigkeit (§§ 3 JGG, 20, 21 StGB) muss gegeben sein und Schuldausschließungsgründe (§§ 17, 33, 35 StGB) dürfen nicht vorliegen.

Und was würdest du dem geben? 20 Stunden gemeinnützige Arbeit?

Da könnte hier auch ganz anders ausgehen. Mit einer eingehenden Beratung über Verhütung und Geschlechtskrankheiten, z.B. ;)

Ist aber nur meine Meinung.
 
Aber bei einer Gerichtsverhandlung gegen einen 14jährigen wegen sexuellen Mißbrauch von Kinder wäre ich gerne mal dabei, ich denke, das kommt nicht so häufig vor.


da bist du aber falsch informiert :)

falls das S*x im gegenseitigem einverstaendnis war, gibt es nur nen strafbescheid ode rwie man das heute nennt.

in den 70igern waren das mal 1200 dm und das war ne menge holz.

peter
 
*grins*

Ein 14 oder 15jähriger bekommt doch keine Geldstrafe. Wenn, dann gibt es ne Verhandlung und er bekommt entweder Arbeitsstunden, oder

§ 3
Verantwortlichkeit

Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie der Familien- oder Vormundschaftsrichter.

Aber er will ja nur spielen. ;) Daher ist das alles nicht relevant.

Wenn beide wirklich mehr wollen, wird es wohl in den allermeisten Fällen nicht rauskommen. Wenn es rauskommt, ist die Frage, machen die Eltern ne Anzeige?
 
Das treibt wieder die Statistiken nach oben und dann gibts mal schärfere Gesetze.
Und was würdest du dem geben? 20 Stunden gemeinnützige Arbeit?
Aber auf jeden Fall sollte sein Foto veröffentlicht werden, so wie in den USA auch. :ugly:

falls das S*x im gegenseitigem einverstaendnis war, gibt es nur nen strafbescheid ode rwie man das heute nennt.

in den 70igern waren das mal 1200 dm und das war ne menge holz.
Geldstrafen sind immer einkommensabhängig und ein 14-jähriger darf vllt mal Zeitungen austragen.
 
tja,

anders als heute, haben wir damals mit 13,5 jahren angefangen geld zu verdienen.
klar ist auch, dass es fast keine infos gab.
der junge damals war 16 :)

gruss

peter
 
Aber bei einer Gerichtsverhandlung gegen einen 14jährigen wegen sexuellen Mißbrauch von Kinder wäre ich gerne mal dabei, ich denke, das kommt nicht so häufig vor.
Apropos, das geht gar nicht, weil so eien Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt findet. Darf darüber denn überhaupt berichtet werden?

anders als heute, haben wir damals mit 13,5 jahren angefangen geld zu verdienen.
klar ist auch, dass es fast keine infos gab.
der junge damals war 16 :)
Dann könnts auch eine Geldstrafe geben.
 
Apropos, das geht gar nicht, weil so eien Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt findet. Darf darüber denn überhaupt berichtet werden?

Das kam mir auch kurz in den Sinn, aber Verhandlungen gegen Jungendliche finden nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Im Fall von sexuellen Missbrauch gegen Kindern wäre das aber durchaus möglich, auch teilweise bei Aussagen des Opfers.

@Peter,

klar, wenn du mit 16 schon arbeitest, kannst du ja keine zusätzlichen Arbeitsstunden machen, dann musst du halt zahlen.
 
Hallo,
das Thema ist nun 2Monate(sogar aufn Tag genau^^) alt...
ich möchte mich entschuldigen für manche Sachen die ich gesagt habe!
Ich mein,im Prinzip hattet ihr ja sicherlich recht,aber ihr wußtet alle nicht auf was ich hinauswollte^^

Auf jeden Fall:
Nach diesen Zwei Monaten bin ich immernoch mit meiner Freundin zusammen,und wir sind auch glücklich,dass wir es so relativ"lange" ausgehalten haben


Aber egal!
Ich möchte mich nur entschuldigen und hoffe,dass ihr es mir nicht übel nehmt

MfG Thomâ
 
soweit ich weiss ist eine Sexuelle Handlung (fängt mit zungenkuss an) mit Kindern unter 14 Jahren generell Strafbar und in DIESEM Fall (unter 14 Jahre) würde sich die Staatsanwaltschaft automatisch einschalten, wie bei z.b. bei einem Mord (ist jetzt n blöder Verlgleich ;) ).
Ich werde mal nochmal nachschauen bzw. meinen Vater fragen, der ist Rechtsanwalt, aber ich bin mir ziemlich sicher.

So soweit zum Gesetz: Im wirklichen Leben schaut da aber keiner drauf, wie soll die Staatsanwaltschaft denn mitbekommen dass ihr GV habt? Gar nicht. Ausser es zeigt euch jemand an.

Edit: oh hab gar nicht gesehen, dass das thema schon vorbei ist, naja ;)