Der 182 kann hier gar nicht greifen, weil der Bub ja erst 14 ist, oder? Hier gilt aber der 176er. Der ist ja strenger zu sehen, weil er immer verfolgt werden muss, egal ob die Eltern anzeigen oder nicht.
Aber hier sollte man einen Blick ins Jugendstrafrecht werfen, der ist nämlich hier auch noch relevant. In so einem Fall bringen die Paragraphen alleine nichts.
Ob ein 14 oder 15jähriger vor Gericht kommt, weil er mit Einwilligung! mit einer 12 oder 13jährigen in der Kiste war? Ich weiß es nicht.
Aber hier sollte man einen Blick ins Jugendstrafrecht werfen, der ist nämlich hier auch noch relevant. In so einem Fall bringen die Paragraphen alleine nichts.
Ob ein 14 oder 15jähriger vor Gericht kommt, weil er mit Einwilligung! mit einer 12 oder 13jährigen in der Kiste war? Ich weiß es nicht.