"Freund" bestellt auf meinem Namen

IamTheDj

Programmierer
4 Oktober 2006
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Hallo!

Als ich letzte Woche von der Arbeit nach Hause kam und in meinem Briefkasten schaute, staunte ich nicht schlecht als ich einen Brief von einem Inkassobüo erhielt.

Ich hatte angeblich für 600 Euro Elektrosachen im Internet bestellt.
Habe ich aber nicht, daraufhin ließ ich mir die Rechnung dafür zuschicken.

Da waren ein paar Sachen aufgelistet, Rechnungsadresse war meine, Lieferadresse war diese eines alten "Freund".

Was kann ich dagegen unternehmen? Hat dieser *piep* doch wohl auf meinem Namen bestellt und seinen Namen als Rechnugsadresse angegeben (wie blöd kann man eigentlich sein? 8O).

Soll ich jetzt zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Betrug machen oder lieber doch gleich das ganze über einen Anwalt Regeln?

Bitte bedenkt dran, dass bei mir das Österreichische Recht gilt :)
 
Soll ich jetzt zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Betrug machen oder lieber doch gleich das ganze über einen Anwalt Regeln?

Bitte bedenkt dran, dass bei mir das Österreichische Recht gilt :)

Ich sag mal wie es in Deutschland wäre:
Der erste Weg ginge zur Polizei. Anzeige erstatten. Dann bekommt man eine Tagebuchnummer und eine Abschrift der Anzeige, diese reicht man dann beim Inkassobüro ein.
Somit sind die schon mal dazu verpflichtet, das Ganze auf Eis zu legen, bis die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat.

Einen Anwalt braucht man da erstmal noch nicht.
 
Wie steht es mit der Freundschaft? Du hast sie in Anführungszeichen gesetzt. Das Problem bei solchen Geschichten ist oft, dass sie einem die Freundschaft kosten wenn man den rechtlichen Weg geht.

Wenn dies aber in Ordnung wäre, dann würde ich rechtlich dagegen vorgehen. Welche Rechte dafür für dich gelten kann ich dir nicht sagen. Aber ich denke mal Anzeige sollte man schon erstatten.

Ist dir die Freundschaft trotz alledem noch wichtig setz dich mit ihm in Kontakt. Aber lass dich nicht vollsülzen. Das ist wichtig. Setz ihm eine Frist in der er das aufklären soll. Ansonsten würde ich dann auch den rechtlichen Weg bestreiten.

Weil das geht ja mal gar nicht das jemand auf deine Kosten sich ein schönes Leben macht.
 
Sagen wir so, ich war mal mit ihm befreundet.
Er ist der Ex meiner Schwester und seitdem die außeinander sind, herrscht sowieso Krieg zwischen ihm und mir, da er meiner Schwester sehr viel angetan hat.
 
Dann geh zur Polizei und erstatte Anzeige. Leite diese dann wie Schnecke gesagt an das Inkassobüro weiter und erläutere denen den Fall. Wichtig ist nur zu handeln damit der Kerl damit nicht durchkommt.
 
Moment einmal ... wenn deine Adresse die Rechnungsadresse war ... und seine die Lieferadresse ... was hast du den mit den Rechnungen und Mahnungen gemacht welche vorher schon kamen? Ich meine ein Unternehmen schaltet ja nicht per sofort ein Inkassounternehmen an *am kopf kratz*
Hättest du direkt bei der ersten Rechnung interveniert wärs doch niemals so weit gekommn :think:
 
Moment einmal ... wenn deine Adresse die Rechnungsadresse war ... und seine die Lieferadresse ... was hast du den mit den Rechnungen und Mahnungen gemacht welche vorher schon kamen? Ich meine ein Unternehmen schaltet ja nicht per sofort ein Inkassounternehmen an *am kopf kratz*
Hättest du direkt bei der ersten Rechnung interveniert wärs doch niemals so weit gekommn :think:

Das habe ich mich auch schon gefragt, habe allerdings noch keinerlei Rechnung von dort bekommen.

Vielleicht wurde aber auch die Rechnung per eMail verschickt?!?
 
Du meinst zwischen 22:13 Uhr und 22:22 Uhr? :doh:
Schon wieder möchte ich dir ein grünes Reno geben (wie bereits gestern) aber kann das nicht, weil ich dich vor ein paar Wochen wegen irgendeiner Nichtigkeit rot renommiert habe :(
Das Schicksal meint es nicht gut mit mir/uns :roll:

Zum Thema: Wie alle schon sagten, mach ne Anzeige, dann wird er schon sein Fett weg kriegen. Könnte er die Rechnungen abgefangen haben?
 
Ich sag mal wie es in Deutschland wäre:
Der erste Weg ginge zur Polizei. Anzeige erstatten. Dann bekommt man eine Tagebuchnummer und eine Abschrift der Anzeige, diese reicht man dann beim Inkassobüro ein.
Warum so kompliziert?

Du hast keinerlei Vertrag abgeschlossen. Teil das dem Inkassobüro mit. Sie sollen Dir mal den Vertragsschluss belegen. Das können sie nicht. Fall erledigt.

Dann kannst Du ihnen ja netterweise noch mitteilen, dass vermutlich derjenige, der da die Dinge geliefert bekommen hat, falsche Daten angegeben hat. Sie sollen doch mal bei ihm nachfragen.

Du musst nur was machen, wenn ein Mahnbescheid kommt. Dem musst Du widersprechen, mehr nicht.

Gruss
Marty
 
Warum so kompliziert?

Ich hatte in meinem letzten Job mit sowas zu tun. Da ging es um Mobilfunktverträge, die nicht von den Leuten abgeschlossen wurden, die dann die Rechnungen bekamen.

Und da war es so, dass der Kunde viel sagen konnte, wir durften den Vertrag nicht auf Eis legen, bevor wir eine Anzeige vorliegen hatten.

Außerdem isses der sicherste Weg.
 
Und da war es so, dass der Kunde viel sagen konnte, wir durften den Vertrag nicht auf Eis legen, bevor wir eine Anzeige vorliegen hatten.
Das mag ja sein, dass es solch eine Arbeitsanweisung gibt. Trotzdem hat immer derjenige (hier der Lieferant) erstmal das Problem, dass er einen Vertragsschluss beweisen muss mit dem, von dem er Geld fordert. Solange er das nicht kann, kanner auch nichts fordern.

Lustig finde ich dann solche Forderungen, von dem Kunden eine eidesstattliche Versicherung zu verlangen oder ihm aufzubürden, eine Strafanzeige zu stellen.

Warum sollte der Kunde das? Er wird nicht betrogen, der Lieferant wird betrogen. Er wird geschädigt. Soll er doch die Anzeige stellen.

Außerdem isses der sicherste Weg.
Ja, für den Anbieter, er hat keine Arbeit und der unfreiwillige Kunde hat die Lauferei, Schererei und die Kosten. Und niemand ersetzt die.

Gerade Mobilfunkprovider tun sich da hervor: Von mir forderten die Geld für einen Vertrag, von dem ich nicht mal wusste. Da hat wohl jemand einfach die Daten aus meinem Impressum genommen und die Kontodaten von einer Rechnung. Die buchten bei mir ab, ich liess zurückbuchen. Die schickten Mahnungen etc.

Ich teilte immer schön mit, dass ich keinen Vertrag mit denen habe, ich hätte ja auch keine SIM-karte bekommen oder Post. Es kam die Antwort, Rechnungen etc. wären alle per E-Mail (aber nicht an meine) gegangen.

Dann forderten die eine eidesstattliche Versicherung von mir, dass ich keinen Vertrag abgeschlossen habe, sie forderten von mir, dass ich eine Anzeige aufgebe und ihnen die Nummer mitteile... Ich habe geantwortet, dass sollen die mal schön selber machen.

Dem dann kommenden Mahnbescheid habe ich widersprochen, als dann Post vom Amtsgericht kam, habe ich das einem Anwalt übergeben. Dann war die ganze Sache mit zwei Briefen erledigt. Die Kosten des Anwalts hat aber die Gegenseite tragen dürfen.

Hat mich null Aufwand (bis auf drei Mails) gekostet und kein Geld. Wieso hätte ich da sonst was machen sollen?

Marty
 
Wieso hätte ich da sonst was machen sollen?

Ich verstehe das, dass Du Dich nicht in der Pflicht siehst, da irgendwie mehr zu machen - aber wenn man so wie ich mal am anderen Ende der Leitung gesessen hat, dann versteht man auch, warum die Anbieter den betrogenen Kunden zur Anzeige motivieren wollen.

Ich weiß nicht, ob Du Dir vorstellen kannst, wie viele Kunden nach der ersten Mahnung anrufen und sagen, sie hätten den Vertrag nie abgeschlossen und wüssten so gar nicht, was das alles solle. Und das ist nur eine von vielen Ausreden - manche scheuen sich auch nicht davor, auf einmal zu behaupten, sie wären eigentlich gar nicht geschäftsfähig, ihnen wäre der Ausweis geklaut worden oder oder oder...

Das mag für einen Privatmenschen dann unsinnig erscheinen, wenn der Mobilfunkanbieter dann den betrogenen Kunden in die Pflicht nehmen will, da mitzuarbeiten. Trotzdem muss man es machen, denn wie soll man sonst die Spreu vom Weizen trennen?
Dem Mobilfunkanbieter bleibt manchmal doch nichts übrig, als die eidesstattliche Versicherung des Kunden, dass er den Vertrag nicht geschlossen hat.

Klar kann man sich als Kunde dann auch hinstellen, die Arme verschränken und auf seinem Recht beharren - doch was bringt es Dir?
Du kannst am Ende sagen, dass Du Deinen Kopf durchgesetzt hast.
Fein.
Manchmal sollte man aber auch mal jemandem entgegenkommen. Und selbst wenn der "Jemand" ein großer Mobilfunkanbieter ist.
 
Manchmal sollte man aber auch mal jemandem entgegenkommen. Und selbst wenn der "Jemand" ein großer Mobilfunkanbieter ist.

Sicher sollte man wenn man kann auch helfen, aber in dem Fall
sehe ich das nicht so, der Mobilfunkanbieter kann den Typen doch genauso gut anzeigen wie ich und der steht meiner Meinung nach in der Pflicht das zu tun, denn ich hatte mit der Sache überhaupt nichts zu tun der Anbieter hingegen hätte es durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen verhindern können ( ich weiß das ist nicht einfach und kostet Geld )

Ich bin auch nicht der Betrogende, das ist allein der Anbieter

der Anbieter ist auch der das Risiko eingeht, er schickt an irgend jemand wildfremden Waren und hofft das diese dann auch bezahlt werden und er weiß nichtmal ob der der es bestellt hat auch der ist der auf seinem Auftrag steht, wenn er sich da nicht absichert ---> selbst Schuld, er trägt das Risiko also muss er es auch selbst ausbaden
 
Zuletzt bearbeitet:
@Loshai

Also soll ein Mobilfunkanbieter, wenn Kunde XY ihn anruft und sagt, er hätte besagten Vertrag nicht abgeschlossen, sofort eine Anzeige erstatten?
Nach einem Telefonat?

Dann wäre das doch eine tolle Masche, sich seiner unerledigten Rechnungen zu entledigen.

zB wenn einer behauptet, der Vertrag wäre nicht von ihm geschlossen worden, ich habe aber einen Ausweis von diesem Kunden im System vermerkt. Bedeutete, dass der Kunde im Laden war und dem Verkäufer seinen Ausweis gezeigt hat. Auf anderem Wege kam man nicht an einen Vertrag - und bei Internetbestellungen musste man im Bestellformular seine Ausweisnummer eingeben.

Meistens kam dann sowas wie "Nä, mir haben sie den Geldbeutel geklaut gehabt / ich hatte ihn verloren".
Tja und dann?
Dann muss der Kunde doch eh eine Anzeige machen - gegen Unbekannt wegen dem Ausweis. Und wenn ich die dann vorliegen habe, dann glaube ich dem Geschädigten, dann ist der Fall abgehakt. Je nach Höhe der Rechnungen legt man sowas dann in die Ablage P oder man schiesst selber noch eine Anzeige hinterher.

Wenn allerdings so eine Anzeige nicht gemacht wird, dann muss sich der Kunde doch die Frage gefallen lassen, wie der Ausweis in unser System kam.
Oder?
Und bevor ich dann hergehe und meinem Verkäufer im Laden auf die Finger klopfe, brauche ich von dem geschädigten Kunden eine Garantie, dass er niemals in einem unserer Läden stand.
Gibt er mir die nicht mittels Anzeige oder eidesstattlicher Versicherung - wie soll ich ihm dann glauben?
 
@Loshai

Also soll ein Mobilfunkanbieter, wenn Kunde XY ihn anruft und sagt, er hätte besagten Vertrag nicht abgeschlossen, sofort eine Anzeige erstatten?
Nach einem Telefonat?
Warum nicht? Man kann doch auch per Telefonat oder online, ohne jede Identitätsprüfung einen Vertrag abschließen. Da geht das alles ganz einfach. Bloß der Umweg ist dann ganz schwer.

Ist nichts gegen dich ;) , sondern ein grundsätzliches Problem der Onlineanbieter.

Ich hatte sowas auch mal: da hat jemand mit meinen Daten (Name, Adresse) alles Mögliche bestellt, Internetzugänge, Domains, Webspace, Erotikzugänge ( :biggrin: ). Leider nicht mit meiner Email, so dass alle Bestätigungsemails etc nicht bei mir ankamen. Ich habe das erst mitbekommen, als die Mahnungen per Brief eintrudelten, und da hatten die Anbieter ja teilweise schon Leistungen erbracht. Zu meinem eigenen Schutz hab ich da gleich nach dem 1. Brief Anzeige erstattet. Bei folgenden Briefen war da immer nur ein kurzer Anruf bei dem Anbieter nötig "ich war das nicht, Anzeige ist raus, Aktenzeichen ....".

Da die bestellten Sachen alle "nicht-stofflich" waren, also keine Lieferadresse nötig war, waren die Ermittlungen schwierig, und der Typ konnte nicht gefasst werden. Aber die Internetzugänge wurden benutzt, um bei ebay zu betrügen (was genau vorgefallen ist, weiß ich nicht). Da hatte ich dann ein besseres Gefühl, dass ich gleich auf meine Anzeige verweisen konnte.
 
zB wenn einer behauptet, der Vertrag wäre nicht von ihm geschlossen worden, ich habe aber einen Ausweis von diesem Kunden im System vermerkt. Bedeutete, dass der Kunde im Laden war und dem Verkäufer seinen Ausweis gezeigt hat. Auf anderem Wege kam man nicht an einen Vertrag - und bei Internetbestellungen musste man im Bestellformular seine Ausweisnummer eingeben.

gut hier habt ihr ja erstmal nen Nachweis das derjenige der bestellt hat scheinbar wirklich derjenige ist dem der Ausweis gehört

So ein Nachweis existiert ja meistens bei solchen Geschichten gar nicht und wenn mein Ausweis nun wirklich weggekommen ist dann würde ich in dem Fall nun auch ne Anzeige machen die ihr denn auch sehn könntet das wäre ja kein Problem


Gibt er mir die nicht mittels Anzeige oder eidesstattlicher Versicherung - wie soll ich ihm dann glauben?

Wenn ihr keinen Nachweis hättet dann wärs es ganz einfach eurer Problem, denn ihr müßt dem Kunden nachweisen das er bestellt hat und nicht der Kunde das er nicht bestellt hat

Da ihr nen Nachweis habt ist der Kunde dann natürlich unter Zugzwang, das ist richtig