Folgender Sachverhalt:
Ich hatte im Januar ein Vorstellungsgespräch in Riesa. Fahrtkosten: 153 €
Ich sollte dann die Woche darauf Bescheid bekommen. Nach 3 Wochen hab ich mal angefragt, aber mir wurde nur gesagt, ich solle Geduld haben.
Nach weiteren 2 Wochen sah ich meine Chancen eher als gering an, den Job zu bekommen und habe höflich per Brief (normaler Brief) darum gebeten, meine Fahrtkosten zu erstatten. Nix passiert. Brief ignoriert.
Nun wollte ich morgen eine Mahnung rausschicken per Einschreiben, mit Kopie an den Hauptgeschäftsführer. Es gibt ja diesen schönen Paragraphen 670 BGB, der den Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Kosten zu erstatten, da er das nicht von Vornherein ausgeschlossen hat. Nun meine Frage, welche Zahlungsfrist ist angemessen? 7, 10, oder gar 14 Tage?
Welche Möglichkeiten habe ich nach Verstreichen der Frist? Kann ich einfach (so wie das zunehmend bei Paidmailern gemacht wird) einen Mahnbescheid schicken?
153€ sind für mich ne Menge Geld, das ich ungern abschreiben möchte.
Ich hatte im Januar ein Vorstellungsgespräch in Riesa. Fahrtkosten: 153 €
Ich sollte dann die Woche darauf Bescheid bekommen. Nach 3 Wochen hab ich mal angefragt, aber mir wurde nur gesagt, ich solle Geduld haben.
Nach weiteren 2 Wochen sah ich meine Chancen eher als gering an, den Job zu bekommen und habe höflich per Brief (normaler Brief) darum gebeten, meine Fahrtkosten zu erstatten. Nix passiert. Brief ignoriert.
Nun wollte ich morgen eine Mahnung rausschicken per Einschreiben, mit Kopie an den Hauptgeschäftsführer. Es gibt ja diesen schönen Paragraphen 670 BGB, der den Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Kosten zu erstatten, da er das nicht von Vornherein ausgeschlossen hat. Nun meine Frage, welche Zahlungsfrist ist angemessen? 7, 10, oder gar 14 Tage?
Welche Möglichkeiten habe ich nach Verstreichen der Frist? Kann ich einfach (so wie das zunehmend bei Paidmailern gemacht wird) einen Mahnbescheid schicken?
153€ sind für mich ne Menge Geld, das ich ungern abschreiben möchte.