Einkommensteuererklärung

Mowee

Well-known member
ID: 266520
L
22 Dezember 2006
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Ich muss jetzt zum ersten Mal in meinem Leben eine Einkommensteuererklärung machen. Vorher war dies bislang noch nie nötig gewesen. Ich wurde jetzt vom Finanzamt angemahnt das ich meine Einkommensteuererklärung von 2006 noch nicht gemacht habe und habe jetzt nochmal eine Fristverlängerung erhalten.

Ich habe jetzt in diesem Jahr keinerlei Einkünfte gehabt. Ich denke mal also das dies die ganze Sache vereinfacht :) Ich bin jetzt auf der Suche nach einem Formular was ich ausfüllen kann und dem Finanzamt schicken kann. Zuschicken wollten die mir Formulare leider nicht und haben mich auf www.elster.de verwiesen wo ich aber bislang noch nichts finden konnte.
 
I[...] Ich bin jetzt auf der Suche nach einem Formular was ich ausfüllen kann und dem Finanzamt schicken kann. Zuschicken wollten die mir Formulare leider nicht und haben mich auf www.elster.de verwiesen wo ich aber bislang noch nichts finden konnte.

Elster ist ein Programm von der Finanzverwaltung, welches dem Bürger das Erstellen der Steuererklärung erleichtern soll. Nach dem man diese Onlineformulare ausgefüllt hat, können diese direkt via Internet an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Aber ich denke mal du suchst Formulare, die du einfach nur ausdruckst und dann ausgefüllt mit der Post zum Finanzamt schicken willst.
:arrow: Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung
 
Wenn du keinerlei Einkünpfte hattest dann dürftest du gar nicht bei dem Finanzamt registiert sein so viel ich weis.

Machst du ne Lehre oder gehst du zur schule?

Normal ist das beste du gehst zu Finanzamt und die machen dir das kostenlos in 10 min.

Fertig;)

mfg
 
Hmm wundert mich auch, dass du aufgefordert wurdest. Aber vielleicht findest du bei der Gelegenheit ein paar vorweggenommene Werbungskosten, die dir dann in den Folgejahren ein paar Euro Steuern sparen könnten. Wenn du wirklich gar keinen Euro an Einkünften hattest sieht es dafür sicher ganz gut aus. Irgendwelche Schulbücher o.ä. wirst du doch mal gekauft haben.
 
Genau, wenn du keinerlei Einkünfte hattest, dann hast du ja auch keinerlei Einkommenssteuer bezahlt. Daher brauchst du eigentlich keine Erklärung abgeben. Finde ich ja auch ein wenig merkwürdig.
 
Ich habe jetzt in diesem Jahr keinerlei Einkünfte gehabt. Ich denke mal also das dies die ganze Sache vereinfacht :)

Ist damit 2006 gemeint oder 2008.

Das FA will ja von 2006 eine EStErklärung...

Für mich hört es sich an, als wenn er jetzt keine Einkünfte hatte, denn sonst würde das FA ja auch nichts erwarten.
 
Ich muss jetzt zum ersten Mal in meinem Leben eine Einkommensteuererklärung machen.
Du "musst"? Warum?

Ich wurde jetzt vom Finanzamt angemahnt das ich meine Einkommensteuererklärung von 2006 noch nicht gemacht habe und habe jetzt nochmal eine Fristverlängerung erhalten.
Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür? Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Du hast entweder eine Steuerkarte mit Freibeträgen, eine andere Steuerklasse als die I oder Einkünfte aus Gewerbe, Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge. Was davon trifft zu? Wenn nichts, dann musst Du auch keine Erklärung abgeben.

Ich bin jetzt auf der Suche nach einem Formular was ich ausfüllen kann und dem Finanzamt schicken kann.
Du kannst die Formulare bei Deinem Finanzamt beim Pförtner abholen, so war das zumindest bei uns früher. Mit dem Programm ELster ist das noch einfacher und bei 0 Einkünften mit den Angaben der persönlichen Daten erledigt.

Marty
 
Ich hatte mir gemerkt, dass eine Aufforderung durch das Finanzamt quasi auch eine Pflichtveranlagung begründet, was die Frage nach dem "muss" beantworten würde.

Allerdings bin ich gerade etwas in Selbstzweifeln, weil ich der festen Meinung war, dass das im § 46 EStG stehen würde, doch auch in alten Gesetzesversionen und auch in der AO habe ich jetzt nichts gefunden. :think:
 
Ich danke euch vielmals für eure Antworten. Das müssen erklärt sich dadurch, dass ich damals eine gbr mit einem Freund gegründet habe. Wir wollten durch das gemeinsame erstellen von Homepages uns ein bisschen was dazu verdienen. Daher will das Finanzamt jetzt natürlich auch wissen ob es was gibt was ich zahlen müsste :)
Aber es ist leider nie dazu gekommen das wir was draus gemacht haben. Daher auch keine Einkünfte da ich damals noch zur Schule gegangen bin.

Meinte natürlich auch das Jahr 2006 das ich dort keinerlei Einkünfte hatte. 2008 ist ja noch gar nicht um und inzwischen bin ich ja auch Arbeitnehmer :)

Ich werde mir jetzt ersteinmal die Links anschauen und vielleicht doch nochmal beim Finanzamt vorbeischauen. Eine extra Software wollte ich jetzt eigentlich nicht installieren.
 
Naja gut, wenn du 2005 pflichtveranlagt warst, geht das Finanzamt natürlich richtigerweise davon aus, dass weiterhin eine Pflichtveranlagung vorliegt.
 
Meine Verwirrung ist übrigens überwunden. Ich hatte mir mal im Gesetz die Nummerierung weitergeführt und dort §149 AO und §56 EStDV vermerkt, womit sich in meiner Erinnerung irgendwie manifestiert hat, dass das dort enthaltene wirklich eine der Nummern aus §46 EStG ist.

§149 AO schrieb:
(1) Die Steuergesetze bestimmen, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist [-> insbesondere §46 EStG]. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird. ..

Somit bleibt die grundsätzliche Aussage bestehen, dass nun spätestens mit Aufforderung eine Abgabepflicht besteht.
 
Ja klar, AO gilt nicht für Privatpersonen :roll:

Die AO ist ein Sammelsurium an Regelungen, die für alle Steuergesetze von Bedeutung sind und daher auch in allen Steuergesetzen geregelt sein müssten. Da es aber zu aufwendig wäre überall die gleichen Paragraphen zu hinterlassen (und die AO hat davon schon ein paar hundert Stück), sind sie in einem separaten Gesetz enthalten - eben der AO.

Wenn man eine Einkommensteuererklärung macht, können auch noch ganz andere Steuergesetze betroffen sein, auch wenn es überhaupt keinen gewerblichen Zusammenhang gibt.
EStG, EStDV,
AO,
BewG,
SolzG,
KiStG (z.B. KiStG-He),
..
LStDV
..
BRKG
..
bis hin zur DAFamEStG
 
Ich hab da noch ne Frage, welche auch ins Thema passt: Und zwar hatte ich während der Ausbildung keine Lohnsteuererklärung gemacht, Chef meinte jetzt ich müsste die noch machen, damit ich meine VL angerechnet bekomme. Ist das richtig? Wenn ja: Wie lange rückwirkend kann man seine Erklärung abgeben?
 
Ja du mußt die VL beantragen, auf dem ESt Formular gibt es dafür ein extra Kästchen das angekreuzt werden muß (ganz oben links oder rechts?? habs gerade nckht vor augen)

Für 2006 hast du noch bis 31.12.2008 Zeit. So die bsherige Regelung, joschiein weiß das aber sicherlich, ob nun die änderung durch ist, die geplant wurde, habe nur am Rande mitbekommen, dass es verlängert werden soll. Aber wahrscheinlich dann nur für die kommenden Jahre...
 
Die Frist für Antragsveranlagungen ist für Veranlagungszeiträume ab 2005 durch und beträgt nun wie die Festsetzungsfrist 4 Jahre - allerdings ohne Anlaufhemmung.

Allerdings steht im §14 VermBG weiterhin, dass der Antrag bis zum Ende des zweiten Folgejahres gestellt werden muss. Das ganze wird zwar auf den gleichen Formularen beantragt, muss aber nicht zwangsläufig gleich behandelt werden. Bis vor kurzem konnten Anträge auf Feststellung eines 10d-Verlustes (vom Gesetzgeber unbeabsichtigt) auch bis in die Unendlichkeit nachgeholt werden.

Richtig wäre es, wenn hier ebenfalls die 4 Jahre gelten würden, aber zur Zeit sieht es wohl nicht so aus. Ich glaube zwar nicht, dass es absichtlich nicht geändert wurde und daher könnte man mit entsprechender Gesetzesauslegung den eigentlichen Willen des Gesetzgebers interpretieren, doch das ist natürlich immer eine heikle Sache und ob wirklich mal jemand für 40€ klagt wage ich stark zu bezweifeln.

Ich hatte mich in der Zeit, als die Verlängerung auf 4 Jahre anstand auch schon gefragt, ob das auch die Sparzulage gilt, aber seitdem habe ich nie was dazu gehört/gelesen. Vielleicht sollte sich mal jemand für das ausschlaggebende Urteil wühlen, das erst den Anstoß zur Verlängerung gegeben hat, vielleicht war da zufällig auch die Sparzulage beantragt.
 
Passend zum Thema hab ich auch eine Frage: Wie sieht denn eine (privat) BWA aus? Ich hab gehört, da reicht ein A4 Blatt mit den Ausgaben, die man hatte (z.B. Porto). Allerdings find ich bei google nur betriebliche BWAs und das ist doch ein wenig zu viel ;) Selbst die Vorlagen sind ziemlich komplex.
Kann mir jemand helfen?
 
Was meinst du mit "(privat) BWA"? Für wen soll die sein? Etwa für die Einkommensteuererklärung?

Ich bin zur Zeit dabei mir ein eigenes System zu programmieren, das Kassenbuch, Bilanz und GuV für den reinen Privatbereich abdeckt (quasi als interne Kosten- und Leistungsrechnung) und daraus auch direkt Daten für externe Zwecke z.B. die ESt-Erklärung, Nebenkostenabrechungen usw. ziehen kann. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob du wirklich sowas in der Richtung meinen könntest. Ich habe einige Programme getestet, die mir aber alle nicht so ganz zugesagt haben und auch alle nicht das können, was ich brauche, doch eines war im Bereich Privatkassenbuch sehr ordentlich und bietet auch die Möglichkeit eigene Auswertungen zu stricken. Weiß aber den Namen nicht mehr.