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Dazu kommt noch, das ich 2 Straßenübergänge freilegen muss, also 1m Breit durch die Vom Räumdienst aufgeworfenen Haufen - Tolle Wurst!
Ich wohne an einer 90° Kurve, wo natürlich der ganze Schnee in die Ecke geschoben wird. Am 23. sind die dann mit Bagger und LKW (ca 8 Tonner) gekommen und haben erstmal einen ganzen Schneeberg entführt. Wo er gelandet ist, weiß ich nicht
Also bitte: Nehmt rücksicht auf die wenigen mutigen Radler und lasst ihnen eben auch ein wenig mehr Freiraum!
Gefährlich ist es aber dennoch. Wenn ein Fahranfänger (oder wer auch immer) bei dem Wetter mit 50 auf ne Kreuzung zufährt und dann merkt, dass es mit dem Bremsen nichts mehr wird, bis du im schlimmsten Fall platt.
Es ist immer erlaubt die Straße zu benutzen. Es gibt keine Pflicht Radwege zu benutzen.Nun ist es erlaubt, in so einem Fall die Straße zu benutzen.
*Mal ohne Kontext lesen einmisch*
*Mal ohne Kontext lesen einmisch*
Hab vor einer Weile im Radio gehört, dass es Radfahrern nun freisteht, ob sie einen vorhandenen Radweg nutzen oder nicht. Das gilt ab Alter xy.
Also bitte: Nehmt rücksicht auf die wenigen mutigen Radler und lasst ihnen eben auch ein wenig mehr Freiraum!
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Wie du etwas von Autofahrern hören willst ist mir bei vernünftiger Fahrweise absolut unverständlich, die hängen dann ja höchstens 1min hinter dir. Es kann allerdings nicht sein, dass du den ganzen Verkehr blockierst. Das ist sicherlich auch nicht erlaubt (als Autofahrer darf man ja auch nicht mit 10km/h in der 50er Straße rumgurken, wenn nicht spezielle Wetterbedingungen das erfordern).
Da würd ich mir vorher eher noch nen Flammenwerfer zulegen oder mich mitm Fön an die Straße stellen.
Nö das läuft ja erstma n paar Meter weit weg.und dann Eintritt für die Schlittschuhbahn verlangen und Glühwein verkaufen.
Ich verhalte mich genau so, wie du es dir wünschst, ich weiche aus, so bald sich eine Gelegenheit bietet, ich halte dafür manchmal sogar an!
Dann begegnest du wirklich überdurchschnittlich vielen Idioten auf der Straße.
Dann sollte man aber schnell §2 StVO ändern.Ist tatsächlich so, die Benutzung ist nicht mehr verpflichtend.
Dann sollte man aber schnell §2 StVO ändern.