Dürfen Anbieter auf Einzugsermächtigung bestehen?

G

Gelöschtes Mitglied 710

Hi,

ich habe da mal eine Frage. Entweder bin ich zu blöd zum googeln, oder .... wahrscheinlich bin ich zu blöd.

Es geht darum, ob Anbieter von Leistungen (hier Congster), auf Einzugsermächtigungen zur Begleichung angefallener Posten bestehen dürfen.

Ich meine irgendwann einmal gelesen zu haben, dass das so nicht geht. Ein Anbieter müsste immer die Möglichkeit einräumen, Forderungen auch per Überweisung begleichen zu können.

Sogar die engstirnigen Jungs von Premiere und O2 konnte ich zu einer Überweisung der Rechnungsbeträge bewegen. Nur Congster stellt sich da quer. Die Mädels dort meinen, sobald ich die Einzugsermächtigung widerrufe, käme das einem Vertragsbruch gleich und sie würden umgehend meinen Vertrag kündigen.

Haben die Recht? Wie gesagt, ich finde die Info nicht wieder. Hat da jemand einen Link zu einem Gesetzesauszug, egal ob ja oder nein?

Danke und Gruß,
Kai
 
Wenn die Einzugsermächtigung Teil des Vertrages bezw. deren AGB waren / sind, dann ja.
Dann wäre das ein Vertragsbruch und kann zur Kündigung führen.
 
Bei Premiere und O2 stand das auch so in den AGB. Dennoch haben beide einer Begleichung per Überweisung stattgegeben. OK, freiwillig nicht ganz. Ich habe beiden die Einzugsermächtigung widerrufen. Kam aber kein Meckern oder ähnliches.

Wie dem auch sei. Als künftiger Insolvenzler und ALG-II Empfänger würden die Abbuchungen von Congster eh ins Leere laufen. Und genau hierfür wäre eine Begleichung per Überweisung natürlich sinnig. Aber Congster will sich da nichts von annehmen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es gibt durchaus eine Möglichkeit ein Mobiltelefon auf Überweisungsbasis zu benutzen. Dieses Geschäftsmodell nennt sich Prepaid.
 
Ich rede nicht von Mobilfunkverträgen (congstar), sondern von Internetzugängen (noch congster).
 
Oh, sorry... Naja, bei Internetz könnte ich mir bei entsprechender Wohnsituation eventuell vorstellen, bei einem Nachbarn "mitzusurfen". In meiner alten Wohnung hat auch eine Nachbarin über meine Leitung mitgesurft...
 
Meine Nachbarn können Internet nicht einmal schreiben ;-)
 
jeder anbieter,

der einen nicht unbedingt zur taeglichen lebensbedarferfuellung gehoerigen artikel anbietet, kann die zahlungsweise selbst bestimmen.

manche anbieter glauben halt, dass eine lastschriftabbuchung sicherer ist als eine ueberweisung, die der kunde durchfuehren kann oder auch nicht.

ob das nun sinnvoll ist oder auch nicht, bleibt dahingestellt, denn auch lastschriften koennen zurueckgehen :)

aber irgendwie sehe ich das problem nicht, wer mich nicht so bezahlen lassen will, wie ich moechte, bekommt mich nicht als kunde.

peter
 
[...] Haben die Recht? Wie gesagt, ich finde die Info nicht wieder. Hat da jemand einen Link zu einem Gesetzesauszug, egal ob ja oder nein? [...]

Also ich habe nur ein BGH-Urteil vom 23. Januar 2003 (Az. III ZR 54/02) zu Mobilfunkverträgen gefunden. In denen ist eine solche Klausel zulässig, wenn zwischen Rechnung und Abbuchung mindestens 5 Werktage liegen. Dies ist sicher auch auf Verträge mit Internetprovidern übertragbar.
 
Verwsuch mal ein Auto anzumelden, das geht nur wenn du einer Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer zustimmst.
 
jeder anbieter,

der einen nicht unbedingt zur taeglichen lebensbedarferfuellung gehoerigen artikel anbietet, kann die zahlungsweise selbst bestimmen.

manche anbieter glauben halt, dass eine lastschriftabbuchung sicherer ist als eine ueberweisung, die der kunde durchfuehren kann oder auch nicht.

ob das nun sinnvoll ist oder auch nicht, bleibt dahingestellt, denn auch lastschriften koennen zurueckgehen :)

JA aber die Rückbuchung ist mit einem Aufwand verbunden, also ist die Hemmschwelle größer und damit ist das Risiko für das Unternehmen geringer
aber irgendwie sehe ich das problem nicht, wer mich nicht so bezahlen lassen will, wie ich moechte, bekommt mich nicht als kunde.

peter

Glaub ich dir so nicht, oder hast du kein Internet, keine Wohnung, kein Telefon und kein Auto ?
Weil 99,9 % der Telekomunikationsunternehmen bestehen auf Lastschrift, die Zulassungstelle besteht auf Lastschrift ect. Miete läuft auch fast immer über Lastschrift.

Verwsuch mal ein Auto anzumelden, das geht nur wenn du einer Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer zustimmst.

Ja.

@HoloDoc

wo liegt das Problem ? Wenn du deine Rechnungen gewillt bist zu bezahlen , dann ist doch Lastschrift für dich viel einfacher und viel sicherer. Kann zb. nicht passieren, das man dir das Handy oder den Internetzugang sperrt weil du mal eine Rechnung vergessen hast zu bezahlen. Also woran liegt es das du keine Lastschrift willst ?
 
Also woran liegt es das (du) keine Lastschrift willst ?

Es kann dafür mehrere Gründe geben

ich denke, der Wichtigste :

Wenn eine Firma mal (z.B. durch ein PC-Problem) zuviel abbucht kann es manchmal etwas dauern bis das Geld wieder auf deinem Konto ist. Wenn dann dein Konto noch ins Minus rutscht kann es zu erheblichen Problemem und Ärger kommen.

Für Rechnungsposten die sich monatlich nicht ändern favorisiere ich auch das Lastschriftverfahren, ansonsten (wenn Möglich) eine Rechnung!
 
ganz einfach:

Wenn man nicht sooooo viel Geld hat, isses ganz Praktisch wenn man nach der Rechnungsstellung noch n paar Tage Zeit zum zahlen hat (zB. Telekom -> Zahlungsziel 10 Tage)
 
kein Schwachsinn, wieviele Autos dieses Jahr angemeldet ? Du kannst die Steuern nicht mehr per Rechnung zahlen zumindest nicht in BAdenWürtteng und nicht in Hessen.

Ich 2 und du ?


dieses Jahr keines angemeldet, aber in NRW werden Steuern, ganz gleich welche, immer in beiden Möglichkeiten beglichen

die Einzugsermächtigung auf den Formularen, welche immer unten steht, ist eine KANN, keine MUSS Bestimmung ... da steht, dass man die Steuern per Einzugsermächtigung begleichen kann ...

PS: ein Bekannter hat sein Auto dieses Jahr angemeldet, ebenfalls ohne Einzugsermächtigung ... also muss das bei euch wohl eine Besonderheit sein
 
dieses Jahr keines angemeldet, aber in NRW werden Steuern, ganz gleich welche, immer in beiden Möglichkeiten beglichen

die Einzugsermächtigung auf den Formularen, welche immer unten steht, ist eine KANN, keine MUSS Bestimmung ... da steht, dass man die Steuern per Einzugsermächtigung begleichen kann ...

PS: ein Bekannter hat sein Auto dieses Jahr angemeldet, ebenfalls ohne Einzugsermächtigung ... also muss das bei euch wohl eine Besonderheit sein

nein ganz sicher geht das nicht mehr, glaub es. Es geht nicht mehr.
 
nein ganz sicher geht das nicht mehr, glaub es. Es geht nicht mehr.


so, gerade den Kollegen angerufen

angemeldet hat er im Frühjahr dieses Jahres, und hat keine EInzugsermächtigung


jedoch habe ich gerade auch das gefunden!

Lastschrifteinzugsverfahren

In NRW ist ab dem 01.11.2005 für die Zulassung eines Fahrzeugs zwingend die Teilnahme am Lastschrift- Einzugsverfahren erforderlich. Das Lastschrift-Einzugsverfahren bietet Ihnen folgende Vorteile:

komisch?!

oder handhaben das die Zulassungsstellen, wie es denn beliebt?!

zumal ich auch für meine aktuell 4 Fahrzeuge (2 PKW, 2 Anhänger) meine Steuern immer per Überweisung bezahle (wird dann wohl nur für Neumeldungen gelten)
 
oder handhaben das die Zulassungsstellen, wie es denn beliebt?!

Offensichtlich ja.

Standard ist auch in Niedersachsen KfZ Steuer über Einzugsermächtigung.

Aber back2topic:

Ich persönlich mag auch eher Einzugsermächtigungen.
Ob nun Rechnung oder Lastschrift, entweder das Geld ist da oder nicht.
Ein zwei Tage verschieben bringt da nicht wirklich was...
Zumindest nicht langfristig.

gruss kelle!
 
Ich persönlich bin eher einer , der lieber per Rechnung bezahlt

Grund:
Teledumm hat bei unserem Neuanschluß für den Laden damals einfach mal eben so 350€ Installationspauschale berechnet, weil der Techniker ja bei uns im Laden hat werkeln müssen

dazu muss man sagen

- er hat nichts gemacht, nur einmal den Prüfstecker in den Anschluß gesteckt und die Leitung auf Funktion getestet
- er hat KEINE Messungen durchgeführt, wie es die DIN VDE eigentlich verlangt, und auch kein Messprotokoll ausgestellt

aber genau das sollte berechnet werden

nachdem ich dann mit unserer Anwältin gedroht hatte, waren die Folgemonate alle kostenfrei, bis diese 350€ abgestottert waren, denn zurücküberweisen wollte Telekom nicht, auch wenn ich ein Recht auf diese Rücküberweisung gehabt hätte ... aber ok, als Guthaben für die Folgerechnungen war es ja auch ok

das ist ein Grund, warum ich nur per Rechnung zahle, so hat man die Kontrolle und kann falsche Rechnungen direkt reklamieren ohne das Geld direkt bezahlt zu haben