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Ein Mahnbescheid wäre meiner Meinung nach! wohl fehl am Platz, da du selber noch keine Leistung erbracht hast.
Na und? Der Käufer schuldet die Zahlung des Kaufpreises, der Verkäufer die Ware. Es ist vereinbart, dass die Ware abgeholt wird, es ist also keine Bringschuld.

Der Verkäufer kann also jederzeit die Zahlung einklagen, oder eben per Mahnverfahren vorgehen.

Marty
 
so ich habe mit meinem Anwalt gesprochen ich erkläre den Verkauf noch per Einschreiben als nichtig.
Er sagte ich muüsste auf Vertragserfüllung klagen war mit hohen Kosten verbunden wären und ca. 9 Monate dauern würde..
Das sind mir 50€ nicht wert
 
Genau auf dieses Verhalten, wird von solchen Leuten spekuliert!

Es kostet viel Zeit, Geld, ein wenig Mühe und etwas Nerven.

Nur ist dieser Aufwand, der einzige richtige Weg, diesen Menschen zu begegnen, sonst werden Sie, immer so weiter machen. ;)
 

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