Na und? Der Käufer schuldet die Zahlung des Kaufpreises, der Verkäufer die Ware. Es ist vereinbart, dass die Ware abgeholt wird, es ist also keine Bringschuld.Ein Mahnbescheid wäre meiner Meinung nach! wohl fehl am Platz, da du selber noch keine Leistung erbracht hast.
Der Verkäufer kann also jederzeit die Zahlung einklagen, oder eben per Mahnverfahren vorgehen.
Marty