Bitte um hilfe ob meine Freundin zahlen muss oder nicht

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Ich würde sagen sie brauch nicht zahlen, sie ist immerhin keine 18 und hat dazu noch nicht ihre daten sondern fantasienamen und eigentlich alles fantasie eingegeben bis auf ihre handynummer und ihre e-mail, die sind richtig.

...


Ähm, Moment mal...

Du sagst sie habe lediglich ihre Handy-Nr. und ihre Email korrekt eingegeben und der Rest sei erfunden.
Aber wie kommt denn dann die Rechnung zu ihr nach Hause?

Falls ich etwas überlesen habe, sagt bescheid ;)
 
@Alpamiro: solange dadurch kein schaden entsteht, ist egal, wie du dich nennst oder wie alt du dich machst.

Mit dem Namen, wenn es sich um einen Nick handelt, bin ich deiner Meinung. Wenn nach den richtigen Namen gefragt wird, dann muss ich dir da widersprechen. Und mit dem alter ist es das gleiche. Unabhängig davon, ob die AGB's gelesen wurden oder nicht ist auch für den Betreiber die Altersabfrage nochmals eine Sicherheit. Diese zu "verschleiern" ist ja wohl vorsätzlich. Oder sollte ich mich da irren?

Hab da mal was von "Vortäuschen falscher Tatsachen" gehört. <-- starfbar *denk

In diesem Sinne
 
Hab da mal was von "Vortäuschen falscher Tatsachen" gehört. <-- starfbar *denk

In diesem Sinne
Damit lässt sich höchstens der Vertrag anfechten und Schadensersatz verlangen, aber es ist ja kein Schaden entstanden.
Wenn ich Namen und Alter "verschleiere" ist das vorsätzlich was? Es kommt höchstens Betrug in Betracht, und der liegt nicht vor, da kein Schaden entstanden ist, noch die Absicht bestand den Betreiber zu schädigen.

Strafbar ist es keinesfalls.
 
Damit lässt sich höchstens der Vertrag anfechten und Schadensersatz verlangen, aber es ist ja kein Schaden entstanden.
Strafbar ist es keinesfalls.

Die Tatsache falsche Angaben zu machen und damit einen Vertrag zu schliessen ist strafbar. Das ganze dann innerhalb der 2 Wochen Rücktrittsfrist lt. Fernabsatzgesetz nicht wieder zu beenden ist (in diesem Fall ganz besonders) doof. Dadurch hat der Betreiber einen Rechtsgültigen Vertrag. Durch die jetzigen Schreiben entstehen dem Betreiber Kosten (also ein Schaden) wodurch dann, zusammen mit den falschen Angaben, eine Klage ins Haus steht.
Ich kann mich wie so oft irren, aber so hab ich es noch im Hinterkopf...

In diesem Sinne
 
Zur Strafbarkeit gehört (fast) immer ein Vorsatz oder das Bewusstsein für die Tat und den möglichen Schaden.

Welche Kosten sind denn entstanden?
 
Die Tatsache falsche Angaben zu machen und damit einen Vertrag zu schliessen ist strafbar. Das ganze dann innerhalb der 2 Wochen Rücktrittsfrist lt. Fernabsatzgesetz nicht wieder zu beenden ist (in diesem Fall ganz besonders) doof. Dadurch hat der Betreiber einen Rechtsgültigen Vertrag. Durch die jetzigen Schreiben entstehen dem Betreiber Kosten (also ein Schaden) wodurch dann, zusammen mit den falschen Angaben, eine Klage ins Haus steht.
Ich kann mich wie so oft irren, aber so hab ich es noch im Hinterkopf...

In diesem Sinne

Du magst Recht haben, aber wenn Sie einfach nicht reagiert und die kommenden 2 Mahnungen ignoriert wird zu 95% nichts weiter passieren, da sich die Betreiber der Seite über die Rechtslage sicherlich informiert haben und somit wissen, dass sie keine Chance haben.
 
Betrug ist gemäß § 263 StGB das Vortäuschen falscher Tatsachen in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Es muß zudem ein Schaden bei dem Betrogenen eingetreten sein.

^^ Das mal zum Einstieg.

Zur Strafbarkeit gehört (fast) immer ein Vorsatz oder das Bewusstsein für die Tat und den möglichen Schaden.

Welche Kosten sind denn entstanden?

Das Bewusstsein für die Tat war wohl mit dem eingeben der falschen Daten gegeben. Es sei denn, die person weiss nciht, wie sie heisst und wann sie geboren wurde. (bissl Ironie enthalten)

Kosten sind dem Betreiber entstanden, weil ja allein das Vorhandensein der Webseite Kosten verursacht und auch das Absenden der Vertragsdaten durch die Freundin Traffic auf dem Server des Betreibers (und somit wieder Kosten) entstand. Man kann das ganze jetzt bis zum Strom für den Server zerstückeln, aber das würde wohl zu weit gehen. Was ich aussagen will ist, dass es definitiv nicht rechtens ist, wenn falsche Daten eingegeben werden. Über die Rechtslage wird sich der Betreiber schon im Klaren sein. So ist jedenfalls meine Meinung.

Du magst Recht haben, aber wenn Sie einfach nicht reagiert und die kommenden 2 Mahnungen ignoriert wird zu 95% nichts weiter passieren, da sich die Betreiber der Seite über die Rechtslage sicherlich informiert haben und somit wissen, dass sie keine Chance haben.

Kann sie natürlich machen. Aber denkst du, es wird besser, wenn das ganze dann noch weiter geht? Die Kopsten sinken ja dadurch nicht sondern steigen weiter. Aber das wird dann sicherlich der Anwalt schreiben. (wurde so aber schonmal geschrieben in einem der letzten Posts)

In diesem Sinne
 
deine rechnung ist juristisch niemals durchsetzbar. Durch den Traffic des abgeschickten Formulares entstehen Kosten die weit unter einem Cent liegen.

Wenn du schon so schön das mit dem Betrug postet, möchte ich wissen, wo sich die betreffene Person einen Vermögensvorteil beschaffen wollte.
Das Bewusstsein zur Eingabe falscher Daten war vorhanden. Aber das Bewusstsein über die Schädigung des Anbieters war nicht vorhanden.
Sie tat es nicht, um die andere Partei zu schädigen oder sich selbst einen Vermögensvorteil zu verschaffen somit fällt Betrug vollkommen flach.

Bzw. hier der vollständigkeitshaber der komplette Auszug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähm, Moment mal...

Du sagst sie habe lediglich ihre Handy-Nr. und ihre Email korrekt eingegeben und der Rest sei erfunden.
Aber wie kommt denn dann die Rechnung zu ihr nach Hause?

Falls ich etwas überlesen habe, sagt bescheid ;)

die kam per e-mail die rechnung

^^ Das mal zum Einstieg.



Das Bewusstsein für die Tat war wohl mit dem eingeben der falschen Daten gegeben. Es sei denn, die person weiss nciht, wie sie heisst und wann sie geboren wurde. (bissl Ironie enthalten)

Kosten sind dem Betreiber entstanden, weil ja allein das Vorhandensein der Webseite Kosten verursacht und auch das Absenden der Vertragsdaten durch die Freundin Traffic auf dem Server des Betreibers (und somit wieder Kosten) entstand. Man kann das ganze jetzt bis zum Strom für den Server zerstückeln, aber das würde wohl zu weit gehen. Was ich aussagen will ist, dass es definitiv nicht rechtens ist, wenn falsche Daten eingegeben werden. Über die Rechtslage wird sich der Betreiber schon im Klaren sein. So ist jedenfalls meine Meinung.



Kann sie natürlich machen. Aber denkst du, es wird besser, wenn das ganze dann noch weiter geht? Die Kopsten sinken ja dadurch nicht sondern steigen weiter. Aber das wird dann sicherlich der Anwalt schreiben. (wurde so aber schonmal geschrieben in einem der letzten Posts)

In diesem Sinne

also soll sie ne kurze rückinfo geben das sie keine 18 ist und nciht wusste das sie zahlen muss da sie die agbs nicht gelesen hat?

@ all, ersteinmal wollte ich hier an dieser stelle für eure hilfe danken :)
 
die kam per e-mail die rechnung



also soll sie ne kurze rückinfo geben das sie keine 18 ist und nciht wusste das sie zahlen muss da sie die agbs nicht gelesen hat?

@ all, ersteinmal wollte ich hier an dieser stelle für eure hilfe danken :)
Sie soll am Besten schreiben, dass Sie sich nicht im Klaren war, dass das Angebot kostenpflichtig ist, da das auf der Website nicht klar deutlich erkennbar ist, und das sie sowieso keine 18 Jahre alt ist.
 
Wenn du schon so schön das mit dem Betrug postet, möchte ich wissen, wo sich die betreffene Person einen Vermögensvorteil beschaffen wollte.

Ich war auf der beschriebenen Seite. Dort wurde ich mit den Worten "100 Gratis SMS" (als beschreibung des Tabs) begrüsst. Und genau da ist dann auch der Vermögensvorteil zu finden. 100 Gratis- SMS sind ja wohl ein Vermögensvorteil.

In diesem Sinne
 
Unter 18 !!!!!

Also ich hatte das gleiche (auf der selben Seite) ich war auch zu faul die AGB`s zu lesen dachte ist schon nichts bei weil meist steht ja auch überall free-sms etc.
naja also wir haben d ich unter 18 war einfach garnichts gemacht es kamen zweimal mahnungen und daraufhin haben wir eine alterbestätigung hingeschriebn da geht z.B. die geburtsurkunde und dann kam nie wieder was... wenn du oder ihr euch ganz sicher sein wollt geht einfach zu einer verbraucherzentrale in eurer nähe die wissen mehr darüber die haben sowas jeden tag aufm tisch liegen
aber keine panik solange sie unter 18 ist kann ihr nichts passieren
 
Sie soll am Besten schreiben, dass Sie sich nicht im Klaren war, dass das Angebot kostenpflichtig ist, da das auf der Website nicht klar deutlich erkennbar ist, und das sie sowieso keine 18 Jahre alt ist.

Klar erkenntlich für jeden, der Lesen kann. Kein Scrollen und kein kleingeschriebes. So hab ich die Seite hier offen.

Mit einem Klick auf die AGB's, die sie ja bestätigt hat, hätte sie alles lesen können.
Die Tatsache, dass sich die AGB nur als Bild finden lassen weiss ich von der Wichtigkeit nicht einzuschätzen. Eins ist aber sicher. Wenn ich keine Bilder sehen kann, dann kann ich also auch NICHT die GB der Seite lesen und somit KANN ich auch nicht den Haken dafür machen um mich (zudem mit falschen Daten) zu registrieren.

Ich glaube wir drehen uns hier im Kreis. Ich gehe mal auf die Suche nach rechtlichen Grundlagen.

In diesem Sinne
 
Also ich hatte das gleiche (auf der selben Seite) ich war auch zu faul die AGB`s zu lesen dachte ist schon nichts bei weil meist steht ja auch überall free-sms etc.
naja also wir haben d ich unter 18 war einfach garnichts gemacht es kamen zweimal mahnungen und daraufhin haben wir eine alterbestätigung hingeschriebn da geht z.B. die geburtsurkunde und dann kam nie wieder was... wenn du oder ihr euch ganz sicher sein wollt geht einfach zu einer verbraucherzentrale in eurer nähe die wissen mehr darüber die haben sowas jeden tag aufm tisch liegen
aber keine panik solange sie unter 18 ist kann ihr nichts passieren

na des is ja schon was :)

danke
 
Ich war auf der beschriebenen Seite. Dort wurde ich mit den Worten "100 Gratis SMS" (als beschreibung des Tabs) begrüsst. Und genau da ist dann auch der Vermögensvorteil zu finden. 100 Gratis- SMS sind ja wohl ein Vermögensvorteil.

In diesem Sinne
1.Diese gratisSMS hat sie, wenn ich das richtig verstanden habe, aber nicht in Anspruch genommen.
2. Selbst wenn, der Vertrag ist ungültig, da sie nicht ausreichend über die Kosten aufgeklärt wurde.
3. Der angebliche Vermögungsvorteil wurde aber nicht dadurch erreicht, weil sie falsche Angaben gemacht hat(
4. Es ist einfach kein Schaden durch die falsche Angabe von Namen und Alter entstanden.

Klar erkenntlich für jeden, der Lesen kann. Kein Scrollen und kein kleingeschriebes. So hab ich die Seite hier offen.
Häh? Sind wir auf unterschiedlichen Seiten? Ich muss nach unten Scrollen um die Kosten zu entdecken.
https://img11.myimg.de/Unbenannt232b80f.jpg
Es muss klar erkenntlich sein. Und das wäre es selbst dann nicht, wenn alles auf einer Seite wäre.
 
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Klar erkenntlich für jeden, der Lesen kann. Kein Scrollen und kein kleingeschriebes. So hab ich die Seite hier offen.

Mit einem Klick auf die AGB's, die sie ja bestätigt hat, hätte sie alles lesen können.
Die Tatsache, dass sich die AGB nur als Bild finden lassen weiss ich von der Wichtigkeit nicht einzuschätzen. Eins ist aber sicher. Wenn ich keine Bilder sehen kann, dann kann ich also auch NICHT die GB der Seite lesen und somit KANN ich auch nicht den Haken dafür machen um mich (zudem mit falschen Daten) zu registrieren.

Ich glaube wir drehen uns hier im Kreis. Ich gehe mal auf die Suche nach rechtlichen Grundlagen.

In diesem Sinne

jo da hat sie ein bissl mist gebaut des stimmt schon, hoffe für meine kleine das sie da möglichst heil raus kommt und draus gelernt hat, hab ihr auch gesagt sie sollte die agbs schon lesen ;)

naja mal gucken was raus kommt, hab ihr schon gesagt das sie sich auf jeden fall melden soll und die tatsachen auf den tisch legen muss. nicht reagieren is nicht der richtige weg, und sie ist dann auch die ganze zeit im unreinen
 
1.Diese gratisSMS hat sie, wenn ich das richtig verstanden habe, aber nicht in Anspruch genommen.
2. Selbst wenn, der Vertrag ist ungültig, da sie nicht ausreichend über die Kosten aufgeklärt wurde.
3. Der angebliche Vermögungsvorteil wurde aber nicht dadurch erreicht, weil sie falsche Angaben gemacht hat(
4. Es ist einfach kein Schaden durch die falsche Angabe von Namen und Alter entstanden.


Häh? Sind wir auf unterschiedlichen Seiten? Ich muss nach unten Scrollen um die Kosten zu entdecken.

Wir sind nicht auf unterschiedlichen Seiten. Soviel ist mal sicher. Das man durch scrollen noch lesen kann, dass die IP für wissentlichen Falscheingaben gesendet wird steht wohl ausser Frage. Das wird bei JEDER Seite gemacht. Aber die GB's sind direkt zu sehen. Und das ist der entscheidende Punkt. Es ging mir darum, dass mit einem Klick auf den Link die kompletten AGB's offenbart worden wären.

In diesem Sinne

P.S.: hab noch keine rechtlichen Hintergründe gefunden
 
Naja das mit den Kosten befindet sich in der Grauzone, es stimmt dass die Kosten klar sichtbar und ohne zu Scrollen zu sehen sein sollen, aber mit welcher Auflösung? Einer mit 800x600 hat einen viel kleineren "Blickwinkel" als jemand mit 2400x1600.

In den AGB´s steht dass sie 18 sein muss, was sie ja nicht ist, somit darf kein Vertrag entstehen.

Edit: Ich sehe grad das hanz unten steht "Dieser Vertrag gilt nicht für Minderhährige", somit ist der Vertrag nichtig.
 
Es ist unzulässig die Hauptbestandteile eines Vertrages in den AGBs zu verstecken oder klein unten zu schreiben.
Dem Verbraucher muss ersichtlich sein, dass Kosten entstehen und das war hier eindeutig nicht der Fall.

Wieso die falschen Angaben strafbar sein sollen, ist mir leider noch nicht ersichtlich geworden.
 
Naja das mit den Kosten befindet sich in der Grauzone, es stimmt dass die Kosten klar sichtbar und ohne zu Scrollen zu sehen sein sollen, aber mit welcher Auflösung? Einer mit 800x600 hat einen viel kleineren "Blickwinkel" als jemand mit 2400x1600.

In den AGB´s steht dass sie 18 sein muss, was sie ja nicht ist, somit darf kein Vertrag entstehen.

Edit: Ich sehe grad das hanz unten steht "Dieser Vertrag gilt nicht für Minderhährige", somit ist der Vertrag nichtig.

Die Auflösung ist ziemlich egal, da sie ja vor dem Link mit den AGB'S nen Haken machen muss und somit die AGB's lesen MUSS!!!! Das der Vertrag nicht zustandekommen DARF ist ja richtig. Nur mit dem Angeben von falschen Daten ist die Tatsache der minderjähigkeit ja Verschleiert worden (so wie alle anderen Persönlichen daten auch; bis auf Handynummer und E-mail-addi). Daher war die Freundin also für den Betreiber 18 (oder älter). Das ist das worauf ich hinaus will.

Wieso die falschen Angaben strafbar sein sollen, ist mir leider noch nicht ersichtlich geworden.

Weil es nicht rechtens ist sich als eine andere Person auszugeben (ob nun in dem Wissen, dass es diese Person gibt oder nicht). Das ganze nennt sich vor Gericht dann vortäuschen falscher Tatsachen und ist Strafbar. Hattest ja vorhin selbst geschrieben, dass Betrug mit bis zu 5 Jahren bestraft wird. Sie hat versucht jemand anderes zu sein (<-- da sind die wissentlich falschen Angaben) um den Vorteil von 100 Gratis- SMS zu erhalten (<-- da ist der Vermögensvorteil).

In diesem Sinne