Bezahlung in Kleinbeträgen

Über den Sinn und den häufiger vertretenen Unsinn deutscher Gesetze diskutieren wir ja nicht :ugly:
Das Gesetz sagt, dass der Schuldner kein Recht auf Teilzahlungen hat. Punkt. (Abgesehen von gegebenenfalls abweichenden vertraglichen Vereinbarungen.)
Wenn du also nicht über Sinn oder Unsinn des Gesetzes diskutieren willst, ist die Frage doch damit geklärt...
 
Die Frage ist ob er in dem moment ein Schuldner ist oder ob er erst dann der Schuldner im Rechtssinne ist wenn die Fälligkeit durch ist ?

Im gegenzug hiesse das wenn ich 20 kleine Überweisungen bei einer Vorkasse mache wäre das in Ordnung da ich in dem moment ja noch kein Schuldner sondern ein normaler Käufer ohne Vertrag bin, welcher erst zum Schuldner wird, wenn die Gegenleistung erbracht ist ohne das ich meinen Teil dazu beigetragen habe.
 
Aha, wenn du das so siehst, dann würde ich ja sagen, wird der Verkäufer auch nicht Schuldner der Leistung, die du kaufen wolltest.
Hmm, kann er dann das Geld behalten, weil du ja nicht deine Schuldbeglichen hast sondern hmm, k.a. ihm das Geld Geschenkt hast oder was auch immer?

So mal nun im Ernst ;)
Käufer ohne Vertrag? Gibt es das? Ich glaube nicht, das ist eher ein Interessent oder ähnliches. Wo steht denn das du erst Schuldner bist wenn die Gegenleistung erbracht wurde?
 
Es war von 28€ die Rede, nicht von größeren Summen.
Für mich wäre es fast Querulantentum, da noch zu stückeln...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht doch hier nicht darum, das etwas versäumt wurde sondern lediglich um das Splitting der Anweisungen an sich und da sehe ich keinen Grund wieso dies nicht machbar ist
Hast Du den bereits genannten §266 BGB gelesen? Wenn nicht, hole das nach, dann weisst Du es.

Die Frage ist ob er in dem moment ein Schuldner ist oder ob er erst dann der Schuldner im Rechtssinne ist wenn die Fälligkeit durch ist ?
Du hast nicht sehr viele Ahnung von Vertragsrecht und der Fälligkeit von Forderungen oder? Forderungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig. Und §266 BGB sagt eben, dass Teilleistungen nicht zulässig sind. Der Empfänger kann die Entgegennahme verweigern und kommt damit nicht in Annahmeverzug.

Im gegenzug hiesse das wenn ich 20 kleine Überweisungen bei einer Vorkasse mache wäre das in Ordnung da ich in dem moment ja noch kein Schuldner sondern ein normaler Käufer ohne Vertrag bin, welcher erst zum Schuldner wird, wenn die Gegenleistung erbracht ist ohne das ich meinen Teil dazu beigetragen habe.
Quatsch. Wenn Du einen Vertrag schliesst, der Zahlung per Vorkasse beinhaltet, dann hast Du einen Vertrag. Und die Zahlung per Vorkasse ist Bestandteil dieses Vertrags. Und wenn Du keine Teilzahlungen vereinbart hast, ist der Betrag sofort voll fällig.

Marty
 
Es geht doch hier nicht darum, das etwas versäumt wurde sondern lediglich um das Splitting der Anweisungen an sich und da sehe ich keinen Grund wieso dies nicht machbar ist

Ganz simpel - Arbeitsaufwand. Automatische Postenschließung wird erschwert - wenn dann die Rechnungsnummer nicht korrekt ist, quasi unmöglich. Falls einer die Buchungen von Hand zuordnen muss, ist der Mehraufwand sowieso klar.

Bei uns gehen bspw. pro Tag Überweisungen im oberen 2-stelligen bis unteren 3-stelligen ein. Wenn da jeder auf Teilzahlungen nach belieben wechselt, wird ne neue Teilzeitkraft zur Zuordnung fällig :ugly:
 
Wenn ich meine rechnung in Teilbeträgen zahlen möchte wer bitte soll mir das verbieten ?

Nein, aber im BGB (wurde doch nun schon oft genug zitiert).

Aber es ist shcon Verständlich, dass Unternehmen lieber den vollen betrag wollen, denn ein Geschäftskonto ist meist recht teuer, da kostet dann eine Buchung schon mal 30 Cent!

Es geht doch hier nicht darum, das etwas versäumt wurde sondern lediglich um das Splitting der Anweisungen an sich und da sehe ich keinen Grund wieso dies nicht machbar ist

Die gebühren sind aus meiner Sicht auch mit 30 Cent arg hoch angegeben, das GmbH Konto meines Chefs hatte für 9,90 € 100 Freibuchungen und darüber hinaus kostete jede weitere 5 Cent

Also...

Warum das Splitting, welches sich hier als Recht rausgenommen wurde, nicht rechtens ist, wurde schon oft erwähnt, es ist soger gesetzlich verankert. Das Recht, sich dann den Aufwand der Kulanz entlohnen zu lassen, liegt auf Seiten des Gläubigers.

Zu den Kontoführungsgebühren:
Wir haben mehrere Konten, eines davon hat zB eine Monatspauschale, alle Zahlungen frei .. ein weiteres hat eine gewissen Anzahl im Monat frei, jede weitere Buchung kostet 35 Cent.
Wenn ich also nun sehe, dass jemand 7 Teilzahlungen vornimmt, kommt auf Konto 2 schonmal alleine eine Summe von 2,45€ auf mich an Kosten zu. Dazu ein Mehrwaufwand, die Sachen eventuell manuell dann zu summieren, zu prüfen und auf die Rechnung zu buchen, nehmen wir gesamt mal eine Stunde dafür, die wir mal mit 8€ berechnen (dürfte im Bereich Buchhaltung wohl eher unterster Lohn sein) .. dann kostet das Splitting schon locker 10€.
Nun schauen wir auf den Betrag von 28 Euro, rechnen Nebenkosten, Einkauf und Co von diesem ab, rechnen noch die 10€ für das Splitting ab .. es bleibt dann wohl sogar schon Richtung MINUS.

Es kann doch wohl nicht angehen, dass ein Unternehmer die Blödheit des Kunden zu zahlen hat, oder?
Die 5€ sind hier schon sehr kulant berechnet. Ich empfinde es da eher als anmaßend, sich darüber aufzuregen, dass ein Anbieter nur 5€ berechnet, statt hier gleich eine komplette Rechnung aufzustellen!
 
35 Cent is echt happig, und wie gesagt wo ich nun gesehen habe sind aktuell die Preise wo anders... Ich zahle auch 30 Cent, d.h. wechseln, aber schnell...
 
Es kann doch wohl nicht angehen, dass ein Unternehmer die Blödheit des Kunden zu zahlen hat, oder?

Hast du die vorigen Beiträge gelesen? ich dachte auch erst: "wie, kann Champ2000 keine 28 Euro auf einmal zahlen, is der echt so arm dran 8O ?", aber dann hat sich ja aufgeklärt, warum er ein bisschen rumzicken will. Meiner Meinung nach absolut nachvollziehbar:
https://www.schadenfixblog.de/abzocke-durch-contipark/

Also keine "Blödheit der Kunden", sondern bewusste Reaktion auf Dreistigkeit des Unternehmens. Und in dem Fall würde ich auch gern 5 Euro mehr zahlen, um Kosten zu erzeugen, die sicher über den 5 Euro liegen :evil:
 
@Mone
Vielleicht meint er damit, die Blödheit, dass er dort geparkt hat?
Ist aber shcon echt heftig was die verlangen...
 
Hast du die vorigen Beiträge gelesen?

Ja, das habe ich .. deswegen bezog ich mich hier auf den allgemeinen Tenor, nicht auf den expliziten Fall.

Dass diese Firma da eh immer Murks macht, das war mir nicht so wichtig, da ich mich auf die Diskussion um die Rechtmäßigkeit einer solchen Handlung bezog.
 
@Mone
Vielleicht meint er damit, die Blödheit, dass er dort geparkt hat?
Ist aber shcon echt heftig was die verlangen...
Da wo ich geparkt habe, war immer Mo-Sa 6-20 Uhr gebührenpflichtig. Ich hab Sonntag Mittag dort geparkt. Das die kurz vorher umgestell haben auf Mo-So 24h am Tag gebührenpflichtig, wußte ich nicht.
Mir gehts nicht um die 28 Euro, ich will einfach nur Kosten verursachen. Und da bin ich munter dabei. Die bekommen ständig eine Mail von mir und Antwort kommt 2 Tage später per Post. LOL

Champ
 
Das wird da wohl aber irgendwo gestanden haben, wann der Parkplatz gebührenpflichtig ist und wenn er das nun rund um die Uhr ist, dann ist das dein Problem, dann kann hier von Abzocke ja mal überhaupt nicht gesprochen werden!
 
@birnchen
Wenn du regelmäßig wo Parkst (und danach hörte sich sein Posting an), wirst du dir sicherlich nicht jedesmal die "Öffnungszeiten" anschauen.

Das ist doch mal ne gute Masche an mehr Geld zu kommen...
Ich behaupte jetzt mal eine Seriöse Firma würde erstmal auf die neuen "Öffnungszeiten" hinweisen und erst nach Zeit X auch "Strafen" verlangen.

Und wie im Bericht (siehe Link von Mone) geschrieben, wurde bereits nach wenigen Minuten Überziehung ordentlich Geld kassiert...

@Champ2000
Hast du auch mal die DB angeschrieben, wieso die Ihre Fläche an eine Firma vergeben, die solche Geschäftsgebaren hat?
 
Das wird da wohl aber irgendwo gestanden haben, wann der Parkplatz gebührenpflichtig ist und wenn er das nun rund um die Uhr ist, dann ist das dein Problem, dann kann hier von Abzocke ja mal überhaupt nicht gesprochen werden!
Wenn ein Tagesticket 2 Euro kostet und ein Strafzettel 29 Euro (mit den 28 hatte ich mich vertan), dann ist das Abzocke!

@Champ2000
Hast du auch mal die DB angeschrieben, wieso die Ihre Fläche an eine Firma vergeben, die solche Geschäftsgebaren hat?
Die Bahn juckt das überhaupt nicht, die geben ihre ganzen Parkflächen an die Abzocker ab. Wahrscheinlich kassiert da die Bahn noch mit, zutrauen würde ich es ihnen.

Champ
 
Joa, aber kontaktier die doch auch, das verursacht denen ja dann auch Kosten und vielleicht ändern die ja was...

Wenn nen Tagesticket nur 2 € kostet, gibts da überhaupt nen für eine Stunde oder so? 2€ ist wiederum ja ein Witz fürn Tag...