Beurlaubung wegen gerichtliche Angelegenheit

Goreng

-Gustav Gans-
26 Februar 2009
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Hallo. Ich muss morgen vor Gericht erscheinen weil von meinen Verwandtenkreis eine Angehörige verstarb und ich jetzt ihr Erbe "ausschlagen" muss. Ich mache z. Z. eine schulische Ausbildung und wollte fragen, ob hier einer weiss ob es rechtens ist wenn ich dann morgen in der Schule anrufe und bescheid sage, dass ich zum Gericht muss und eine Bescheinigung vom Gericht vorlege (Beglaubigung meiner Anwesenheit).
 
Einfach anrufen und sagen "ich komm heut nicht" ist imho nicht drin, Beurlaubungen müssen idR immer im Voraus stattfinden.

Mit anderen Worten: Ich an deiner Stelle würde mit dem Schreiben zum Direktor dackeln, und mich entsprechend freistellen lassen. Einer gerichtlichen Vorladung - wenn es denn wirklich eine ist - kann man sich nicht entziehen, sollte also eigentlich ein reiner Verwaltungsakt sein.

Das ist allerdings nur die Meinung eines Laien. Keine Garantie auf Richtig- oder Vollständigkeit ;).
 
Wenn Du ein Schreiben bekommen hast vom Gericht oder der Polizei dann wirst Du für diese Zeit immer Frei gestellt.
Einfach den Wisch vom Gericht dann bei Arbeit oder Schule vorzeigen und bist entschuldigt.
 
Einer gerichtlichen Vorladung - wenn es denn wirklich eine ist

Nein, es ist keine gerichtliche Vorladung. Meine Eltern meinten nur das sie da hin müssen und dann das Erbe ausschlagen sollten, von einen Brief war da nicht die Rede aber ich kann dann morgen einen Nachweiss erfragen, bei dem drinsteht das ich da war. Ich konnte mich vorher nicht beurlauben lassen weil ich erst heute davon erfahren habe.
 
Weil ich das 18. Lebensjahr überschritten habe und so als Erbe in Frage komme. Das heisst wenn ich das Erbe nicht ausschlage, es dann bekommen kann und wenn ich Pech habe Schulden Erbe.
Was hat das denn mit dem Alter zu tun? Bist du nach deinen Eltern denn der direkt Nächste in der Erbfolge? Gibts da keine anderen Verwandten?
 
Was hat das denn mit dem Alter zu tun? Bist du nach deinen Eltern denn der direkt Nächste in der Erbfolge? Gibts da keine anderen Verwandten?

Wenn man unter 18 Jahre ist kann der Staat auch nicht Dich als Erbe vorschlagen und wenn die nächste Erbfolge das Erbe ausschlägt, dann suchen die die entfernteren Verwandten. Die wollen ja die evtl. Schulden loswerden oder aber jeden die Chance geben ein evtl. Erbe zu bekommen was Reichtum bewilligt.
 
Wenn du nicht nach deinen Eltern direkt Erbe bist, dann mußt du da nicht hin, es sei denn alle anderen vor dir in der Erbfolge sind auch da. Die können nicht vorher ausschlagen, bevor sie dran sind.
 
Wenns dann soweit ist erfährst du das immernoch früh genug.
Also heißts für dich: brav in die Schule.
Als mein Vater damals verstarb, konnte man das jeden Tag ausschlagen, da gab es keine Temine..
 
8O Uiuiui... Für die Erbausschlagung gibt es selbstverständlich Fristen!

Und einen Tag in der Schule zu fehlen, ist ja wohl kein Beinbruch?

Wenn Du das Schreiben allerdings nicht selbst bekommen hast, woher weißt Du dann, dass Du überhaupt als Erbe in Betracht kommst? Normalerweise müsstest Du vom Nachlassgericht einen eigenen Brief erhalten.
 
8O Uiuiui... Für die Erbausschlagung gibt es selbstverständlich Fristen!

Ja, aber dazu muss er erstmal Bescheid bekommen, hat er aber noch gar nicht.
Und ab dem Bescheid dann 4 oder 6 Wochen, da sollte man es dann auch schaffen dem Lehrer vorher Bescheid zu geben, das Ganze ist ne Sache von max. 10 Minuten, Perso und Stammbuch vorlegen, Text anhören und bestätigen, unterschreiben, fertig.
Da muss man dann keinen ganzen Tag in der Schule fehlen, echt nicht.
 
Ja. So ist das in Ordnung. Aber ohne den Fristenhinweis fand ich Deinen Post etwas gefährlich... (Wer weiß, ob der Bescheid nicht schon da ist, allerdings in Händen der Eltern... :roll:)

Man muss deswegen sicher nicht den ganzen Tag fehlen, da gebe ich Dir recht. Ihn umbringen, oder seine Schllaufbahn zerstören wird es aber auch nicht.
 
Moin,

weiß ja nicht, ob sich seit meiner Schulzeit viel geändert hat in der Beziehung (vielleicht ist es sogar bundeslandabhängig?)

Bei mir wars so, wer 18 war, konnte sich selbst entschuldigen. Nen einfaches Schreiben "Hiermit entschuldige ich mich für Tag x" hat da gereicht. Wenn man nett war noch ne Begründung dazu. Wo du ja nun ne gute Begründung hast.
Irgend nen Schreiben oder ähnliches wollten die nie haben.
Es sei denn man hats übertrieben und hat sich ständig selbst entschuldigt, aber das ist ne andere Geschichte...
 
Ja. So ist das in Ordnung. Aber ohne den Fristenhinweis fand ich Deinen Post etwas gefährlich... (Wer weiß, ob der Bescheid nicht schon da ist, allerdings in Händen der Eltern... :roll:)

Man muss deswegen sicher nicht den ganzen Tag fehlen, da gebe ich Dir recht. Ihn umbringen, oder seine Schllaufbahn zerstören wird es aber auch nicht.

Siehe unten, der Bescheid ist nur für die Eltern gültig. Um ihn geht es bisher überhaupt nicht. Sollte er der nächste in der Erbfolge sein erfährt er das früh genug und kann dann den Termin innerhalb von 6 Wochen (hab nochmal nachgeguckt) wahrnehmen. Da hat er genug Zeit seinem Lehrer Bescheid zu geben. Je nachdem wo das Gericht ist muss er dafür dann halt nicht den ganzen Tag beurlaubt werden. Ich bin damals um 14 Uhr nach Schulschluss hin, kurz was angehört und unterschrieben und fertig. 14:15 Uhr saß ich Zuhause beim Mittagessen.
Meine Eltern meinten nur das sie da hin müssen und dann das Erbe ausschlagen sollten, von einen Brief war da nicht die Rede [..]

Naja, Schullaufbahn ist relativ. Immerhin macht er eine schulische Ausbildung, da gibt es meines Erachtens nach dann doch den ein oder anderen Unterschied. Immerhin darfst du dir in deiner Ausbildung nur eine gewisse Anzahl von Fehltagen/Stunden (und die sind ziemlich niedrig) leisten sonst bist du draußen. In der Schule ist das alles etwas lockerer, klar, in seinem Fall allerdings nicht.
Und das man seine "Freitage" dann für einen bürokratischen Aufwand von max. einer Stunde opfern will ist halt das, was ich nicht so ganz verstehe.
 
Hallo. Ich muss morgen vor Gericht erscheinen weil von meinen Verwandtenkreis eine Angehörige verstarb und ich jetzt ihr Erbe "ausschlagen" muss. Ich mache z. Z. eine schulische Ausbildung und wollte fragen, ob hier einer weiss ob es rechtens ist wenn ich dann morgen in der Schule anrufe und bescheid sage, dass ich zum Gericht muss und eine Bescheinigung vom Gericht vorlege (Beglaubigung meiner Anwesenheit).

Das hättest du vielleicht im Vorfeld mit dem Schulleiter oder wem auch immer klären sollen. Du weißt ja sicher nicht erst seit gestern, dass du da evtl. hin musst. Alle weiteren Infos hierzu kannst du über Suchmaschinen finden oder nimm dir einen Anwalt der dich berät.

Und meine persönliche Meinung: Du solltest langsam mal selbst Entscheidungen treffen und überlegen was zu tun ist.
 
Für alle die, die meinen vorherigen Post nicht verstanden haben. Das mit dem Anwalt bezog sich nicht auf den Tag schulfrei sondern auf die restlichen Erbangelegenheiten.

Und wenn der gute Goreng es doch erst seit gestern wusste hat er ja noch paar Tage Zeit um das Erbe auszuschlagen. Ich bitte um Verzeihung, wenn ich dies in seinem Post überlesen habe.

Achja, danke für die anonymen Renos :D