Auszug ohne Bürgschaft

kann daric nur zustimmen!


zum Thema an sich.
Ich bin in ner 5er WG. Bei uns wurden nur 2 Monatskaltmieten als Kaution genommen und unsere Vermieter sind längst über 70... ich hör grad zum ersten Mal von Bürgschaft etc. 8O
Bei uns hats ausgereicht zu sagen, dass wir Bafög und/oder Kindergeld bekommen und evtl Nebenjobs...
dafür waren wir aber auch noch nie in Verzug mit irgendeiner Zahlung.

Würde mir gar nicht erst ne Bude suchen, die mich da nur reinlassen, wenn ich denen Bürgen benenne...So ein Schmarrn, Sind wir in D schon so weit? 8O



edithundklaushabenauchnochwaszusagen:

gebt doch die Kohle, die ihr angespart habt euren Eltern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die dann immer noch nicht bereit sind, ne Bürgschaft zu übernehmen. Was sind das dann für Eltern, die ihren Kindern misstrauen? o_O
 
Also ich habe für meine Wohnung (immerhin 600€ warm) nie irgendeine Bürgschaft oder auch nur Gehaltsnachweise vorlegen müssen - obwohl ich Student bin. Aber wenn ich mich richtig erinnere wurde ich auch danach nie gefragt. Drei Monatsmieten Kaution und gut wars. Und der Vermieter ist eine Wohnbaugesellschaft.

Ist also immer unterschiedlich - einfach mal mit dem Vermieter reden.
 
zu der sache mit meinem besten freund und "lasst es lieber"....das hört man immer und überall, aba ich kenn genug beispiele wo es sehr gut klappt und mein bester kennt mich in und auswendig und ich ihn...mit all unseren macken, also das sollte dann ja wohl unser problem sein ;) und das wir ein paar werden is sehr unwahrscheinlich, also diese option gäbe es erst recht ni ;)

ich denk ni das mir meine eltern misstrauen...sie wissen wohl einfach ni was bürgschaft wirklich heißt...aber sie lassen auch ni mit sich reden, sobald ich mit dem thema anfange wars das...sie lassen mich ni ausreden, wie soll ich mich da durchsetzen...

die eltern meines besten freundes werden sicher ni bürgen, erst recht ni für uns beide, das wöllte ich aber auch gar nicht...mir würde es ja reichen wenn sie sich mit meinem einkommen zufrieden geben und der kaution, die 3 KM sind...mehr dürfen sie rechtlich auch nicht verlangen...

nun ja, mal sehen ob wir es die woche schaffen mal die genossenschaft zu besuchen und auszuquetschen^^
 
Soweit ich weiß darf vom Gesetz her eine Mietkaution max. 3 Monatsmieten hoch sein. Nun gilt ja aber Vertragsautonomie, und wo kein Kläger da kein Richter. Von daher ist die beste Lösung wohl wirklich eine höher Kaution zu machen, die sich evtl. ja nach einer gewissen Laufzeit auch wieder verkleinern darf.
Versucht doch mal eurem Vermieter diese Bürgschaftsgeschichte auszureden. Ich weiß nicht wer euer Vermieter ist, aber wenn es eine Privatperson ist dürfte er sich eh kaum in Sachen Bürgschaft auskennen. Kannst dich ja mal bisschen schlau googlen oder einfach mal das BGB aufschlagen. Eine "gewöhnliche" Bürgschaft ist nämlich immer an eine zu beziffernde Forderung geknüpft, die es in diesem Fall ja nicht gibt. Nur eine "Eventualforderung". Noch dazu gibt es z.B. die Einrede der Vorrausklage, sprich der Vermieter muss zuerst erfolglos bei euch/dir klagen bevor der Bürge überhaupt einen Finger rühren muss. Ein nett aufgesetztes Schriftstück mit "Im Falle von Mietrückständen verpflichte ich - xyz - mich die Rückstände auszugleichen" dürfte jeder Anwalt leicht auseinander nehmen können :mrgreen:
Kurzum: WENN irgendwas schief läuft, dürfte der Vermieter was die Bürgschaft angeht eh in die Röhre gucken, weil es viele Wege gibt um die Zahlung herum zu kommen ;) Die Kaution kann er sehr viel einfacher, sicherer und unkomplizierter verwerten. Macht ihm das nur einfach mal klar ^^
 
Eine "gewöhnliche" Bürgschaft ist nämlich immer an eine zu beziffernde Forderung geknüpft, die es in diesem Fall ja nicht gibt. Nur eine "Eventualforderung".

Ich weiß ja nicht wie Du das siehst, aber eine monatliche Miete von X € ist eine ganz klar definierte Forderung

Kurzum: WENN irgendwas schief läuft, dürfte der Vermieter was die Bürgschaft angeht eh in die Röhre gucken, weil es viele Wege gibt um die Zahlung herum zu kommen ;) Die Kaution kann er sehr viel einfacher, sicherer und unkomplizierter verwerten. Macht ihm das nur einfach mal klar ^^

Genau...
Eine Kaution in Höhe von sechs Monatsmieten bringen bei einem Jahr Mietausfall extrem viel...

gruss kelle!
 
stimmt....eigentlich ist ja die kaution dafür da, dass sie mietausfälle deckt (wenn es denn welche geben sollte)...dachte ich jedenfalls immer^^
also ihr meint, wenn ich dem vermieter jetz einfach vorschlage ne höhere kaution zu zahlen anstelle einer bürgschaft, könnte ihn das vlt überzeugen? hm, ich bin zwar trotzdem skeptisch, weil es eine genossenschaft ist, aber probieren kann man das ja mal ;)
 
Was ich mich gerade frage ist, ob das die einzige Wohnung ist, die für Euch in Frage kommt. Mir ist diese Bürgschaftsgeschichte auch das erste Mal über den Weg gelaufen. Ich denke nicht, dass ihr bei allen Vermietern solche Probleme bekommen werdet.
 
@Kelle
Wenn du heute als Bürge die Bürgschaft unterschreibst, weißt du nicht annähernd für wieviel du bürgst. Sinds vielleicht nur 3 Monatsmieten, oder sinds dann doch eher 30, vielleicht sogar noch irgendwelche Schäden? Mieterhöhungen sind dann auch nur schwer machbar, weil der Bürge dann ja evtl. für mehr eintritt als er ursprünglich zugesichert hat usw.
Daher ist die Forderung eben nicht "vorhanden" und damit ist ne normale BGB Bürgschaft auch nicht realisierbar. Mag andere Vertragskonstrukte geben von wegen Höchstbetrag usw., was aber wieder einer Kaution gleich kommt. Wenn ein Bürge nicht zahlen will, wird er in diesem speziellen Falle auch sicher irgendwie drum herum kommen.

Und zu Punkt zwei ... lieber 6 Monatsmieten Sicherheit als ne wertlose Bürgschaft und damit 0 Monatsmieten Sicherheit ... oder nicht? Irgendwo muss man ja die Grenze ziehen (und sie ist ja auch gezogen, bei 3 Monatsmieten), sonst müsste man ja z.B. zwei Jahresmieten im vorraus bezahlen oder als Kaution hinterlegen, das kann nicht funktionieren.
Wird wohl aber auch kaum Vermieter geben die erst aktiv werden wenn bereits ein Jahr Rückstand angesammelt ist ...
 
Was ich mich gerade frage ist, ob das die einzige Wohnung ist, die für Euch in Frage kommt. Mir ist diese Bürgschaftsgeschichte auch das erste Mal über den Weg gelaufen. Ich denke nicht, dass ihr bei allen Vermietern solche Probleme bekommen werdet.

wir sind ja schon ne weile auf wohnungssuche...hier findet man nirgends einen vermieter der keine bürgschaft verlangt...was sicherlich daran liegt das wir studenten sind...und die wohnung die wir jetzt im auge haben ist eben die günstigste, deswegen würden wir die auch gerne nehmen...
 
die schreiben das ja auch nicht in ihre anzeigen rein, das wird einem dann gesagt wenn mans ich die wohnung anschaut und fragt wies nu weiter geht, was se brauchen und so...dann kommt "schufa, bürgschaft, etc"
 
.....aba ich weiß einfach ni wie man die überzeugen soll...
....also diese option gäbe es erst recht ni

ich denk ni das mir meine eltern misstrauen...sie wissen wohl einfach ni was bürgschaft wirklich heißt...aber sie lassen auch ni mit sich reden, sobald ich mit dem thema anfange wars das...sie lassen mich ni ausreden, wie soll ich mich da durchsetzen...

die eltern meines besten freundes werden sicher ni bürgen, erst recht ni für uns beide, das wöllte ich aber auch gar nicht;)......
?????



Ich denke auch, dass du mit denen sprechen kannst, indem du denen seinen BaFöG Bescheid vorlegst und so weiter.
Ansonsten: gibt es nicht irgendwelche anderen Leute, die bürgen könnten? Deine Oma, seine Eltern, Tante, Onkel....?

Für mich hat zum Glück auch mein Vater gebürgt, -eine Maklerin wollte uns sogar erst eine Wohnung anschauen lassen, nachdem sie einen Schrieb von seinem Steuerberater zugeschickt bekommen hat. :nö: Blöde Kuh. Die Wohnung war nichtmal toll :roll:.
 
hast du was gegen mein schönes sächsisches "ni"?^^

nein, jemand anders kann ni bürgen, würden meine eltern auch nicht zulassen...also das zum beispiel meine großeltern bürgen
und wie schon gesagt, seine eltern wollns auch nicht
 
zum Thema an sich.
Ich bin in ner 5er WG. Bei uns wurden nur 2 Monatskaltmieten als Kaution genommen und unsere Vermieter sind längst über 70... ich hör grad zum ersten Mal von Bürgschaft etc. 8O
Ist in manchen Städten mittlerweile nicht mehr ungewöhznlich, daß man als Interessent die Hosen runterlassen muß, was die finanzielle Situation angeht. Da muß man ein Schrieb vom vorhergehenden Vermieter vorlegen, daß man keine Mietschulden hat, dann noch der Schrieb von der Schufa und dann noch ein Einkommensnachweis. Sollte man kein Einkommen haben, wird auch eine Bürgschaft akzeptiert.

Ich bekomme bei sowas immer Bauchschmerzen, geht das doch meines erachtens zu weit. Aber wenn einem die Wohnung gefällt...
 
[...]
Und zu Punkt zwei ... lieber 6 Monatsmieten Sicherheit als ne wertlose Bürgschaft und damit 0 Monatsmieten Sicherheit ... oder nicht? Irgendwo muss man ja die Grenze ziehen (und sie ist ja auch gezogen, bei 3 Monatsmieten), sonst müsste man ja z.B. zwei Jahresmieten im vorraus bezahlen oder als Kaution hinterlegen, das kann nicht funktionieren.
Wird wohl aber auch kaum Vermieter geben die erst aktiv werden wenn bereits ein Jahr Rückstand angesammelt ist ...

Naja, er wird sicher nicht so lange warten, aber wenn man mal bei SternTV oder so solche Themen hatte, dauert es meistens vom Tätig werden, bis was passiert Monate, oder gar ein Jahr. In Deutschland dauern Urteile leider ewig, da es einfach zu viele Klagen und Verhandlungen gibt.
Trotzdem, sollten 6 Monatsmieten meiner Meinung nach auch ausreichen, aber jeder sieht dies anders.

Zum Thema Kaution ist für Schäden:
Eigentlich richtig, wenn jedoch jemand auszieht und die Wohnung ist super gepflegt übergeben worden, wird die Kaution zur Deckung der eventuell existierenden Mietschulden herangezogen.
Also wäre beides denkbar.

Zum Thema Bürgschaft:
Die Beträge sind sehr oft nicht klar, also wäre das hier auch egal.
Da wird ein Maximalbetrag genommen und bis dahin kann der Bürger herangezogen werden.
Wenn bei einem Kredit ein Bürge unterschreiben muss, dann weis der ja vorher auch nicht, was auf ihn zu kommt.
Monatsraten und Zinsen lassen den Betrag in beide Richtungen schwanken.
Daher wird eingetragen, Bürge haftet bis 25.000€, eventuell der 2. Bürge haftet für weitere 10.000€.
Inwieweit dies allerdings bei Wohnungsmieten dann Gesetzlich geregelt ist, keine Ahnung, allerdings schließt ein nicht feststehender Betrag eine Bürgschaft nicht aus.


So und nun back to Topic. ;)

Bin gespannt, ob die Gesellschaft mit sich reden lässt.

Wenn dein Kontakt zu deinen Großeltern gut ist, könntest du ja mal versuchen heraus zu bekommen, wie es war, als deine Eltern ausgezogen sind, ob damals eine Bürgschaft oder Kaution fällig war und wer dies getragen hat, vielleicht können dann deine Großeltern deine Eltern überzeugen, dich das ganze mal genau erklären zu lassen.

Viel Erfolg euch beiden!
 
also meine großeltern werd ich wie gesagt nicht fragen, erstens weil meine eltern es nicht wollen, zweitens weil ich es auch nicht will, sie drittens auch nicht wirklich das geld haben
und meine eltern brauchten damals keine bürgschaft, sie waren verlobt und haben somit irgendwelche förderungen bekommen, abgesehn davon hatten beide einen job und konnten die wohnung auch bezahlen...
achja, manchmal war die ddr doch nicht so blöd ;)