Arbeitgeber hat den letzten Lohn nach Kündigung nicht gezahlt...

razor9.1

Well-known member
ID: 341209
L
12 Februar 2009
584
37
Hallo

Bis Anfang April habe ich noch Zeitungen ausgeteilt.
Dann hatte ich keine Lust mehr (für einen Billiglohn von unter 3€ zu arbeiten) und habe vorschriftmäßig 4 wochen vorher gekündigt (also im März).
Jetzt hat mir mein Arbeitgeber aber für den einen Einsatz im April kein Geld ausgezahlt. Zusätzlich habe ich nach überprüfen festgestellt, dass er mir seit Januar auch noch insgesamt einen halben Monatslohn zu wenig ausgezahlt hat.
Somit hat er mir insgesamt knapp 27 € verwehrt (ich weiß, ist nicht die Welt).
Natürlich erstmal eine schriftliche, höfliche Erinnerung.
Nach einem Monat immer noch kein Geld.
Mehrmals angerufen (konnte ihn aber nur einmal erreichen bei ca. 7 Anrufen - was weiß ich, was der während seiner Arbeitszeit anstellt:roll:) . Dann meinten die, das das überprüft wird.
Bis heute immer noch kein Geld!

Also darf ich denen jetzt mit einer Anzeige drohen? Lohnt sich eine Anzeige bei dem Betrag? Wie sieht es rechtlich aus?
Habe da keine Ahnung von.

Danke für eure Hilfe.
 
Du hättest die Möglichkeit das Geld vorm Arbeitsgericht einzuklagen... Bleibt abzuwägen, ob es sich bei der Summe überhaupt lohnt. Zahlen musst du zwar nichts, wenn dir nachweislich Geld fehlt, was du aber auf jedenfall machen musst, ist ihm schriftlich eine Frist setzen... am besten unter Zeugen den Brief überreichen oder einwerfen...
 
Du hättest die Möglichkeit das Geld vorm Arbeitsgericht einzuklagen... Bleibt abzuwägen, ob es sich bei der Summe überhaupt lohnt. Zahlen musst du zwar nichts, wenn dir nachweislich Geld fehlt, was du aber auf jedenfall machen musst, ist ihm schriftlich eine Frist setzen... am besten unter Zeugen den Brief überreichen oder einwerfen...

Darf ich die Kosten für das Papier und die Briefmarke auf deren Rechnung stellen?
 
Bleibt abzuwägen, ob es sich bei der Summe überhaupt lohnt.

bei 27 Euro kann man davon ausgehen das der Arbeitgeber davon ausgeht das man nix größere unternehmen wird und er einfach nur ne Weile auf Durchzug schalten muss bis man aufgibt


und den Spaß wird man ihn ja nun nicht können wollen ;), also auf jeden Fall was machen:
https://www.mdr.de/umschau/5372190.html

schade ist nur das man diese Sache nicht einfach nen Anwalt übergeben kann da jede Partei Ihre Anwaltskosten selbst trägt :roll:
 
schade ist nur das man diese Sache nicht einfach nen Anwalt übergeben kann da jede Partei Ihre Anwaltskosten selbst trägt :roll:

Auf jeden Fall kann er sich kostenlos beim Arbeitsgericht beraten lassen. Die würden dann auch alles Fertig machen, sprich Klage usw. Wenn dir tatsächlich der Lohn fehlt brauchst du in der Regel auch keinen Anwalt... Bei anderen Geschichten, die eher nicht so eindeutig sind, auf welcher Seite denn nun das Recht steht würde ich schon einen Anwalt bevorzugen...
 
Auf jeden Fall kann er sich kostenlos beim Arbeitsgericht beraten lassen. Die würden dann auch alles Fertig machen, sprich Klage usw. Wenn dir tatsächlich der Lohn fehlt brauchst du in der Regel auch keinen Anwalt... Bei anderen Geschichten, die eher nicht so eindeutig sind, auf welcher Seite denn nun das Recht steht würde ich schon einen Anwalt bevorzugen...

man braucht keinen Anwalt, aber ist doch nett wenn man den Aufwand an jemand Anderen übergeben kann und der dadurch Einkommen vom Verursacher erhält

das geht hier nicht, also hab ich durch die Frechheit des Verursachers Aufwand, den ich nicht vergütet bekomme
 
Das Arbeitsgericht ist zwar die richtige Stelle, aber dort ist es so, dass du als Arbeitnehmer deine Anwaltskosten selber zahlst, unabhängig davon, ob du Recht bekommst oder nicht. Die Gerichtskosten muss der Verlierer des Rechtstreites zahlen.

Wie wärs, wenn du einen Brief schreibst mit deiner Forderung und einer Frist und die Forderung begründest? Kannst ja was Druck machen, aber ob sich das dann wirklich lohnt weitere Schritte einzuleiten, wage ich zu bezweifeln.

Edit: Da kam ich deutlich zu spät. :ugly:

Da stimme ich Loshai zu. Der Fall ist zwar eindeutig, aber ist dann mit Aufwand verbunden.
 
Du meinst sicher 270€ oder?

Denn für 27€ kannst du kaum erwarten das sich da jemand auch nur deine Story anhört, selbst wenn du im Recht bist.

Geh zu dem Arbeitgeben hin und laß dir von der Buchhaltung die Abrechnungen Deiner Beschäftigung zeigen, die wissen ja auch von wann bis wan du gearbeitet hast. Evtl klärt sich da die Situation, denn kein Arbeitgeben bescheißt seine Angestellten absichtlich um so einen lächerlichen Betrag.

Du mußt auch wissen wann ein Abrechnungszeitraum anfängt und endet, um Forderungen zu stellen, dies deckt sich nicht immer mit einem Kalendermonat. Kann durchaus sein das dies nur ein Mißverständnis deinerseits ist.
 
...

Hallo Razor,

Grüße ins schöne Stadtoldendorf. Kenne dort ja sonst nur nette Menschen.

Wer ist denn Dein Arbeitgeber?

Tageszeitung, oder Subunternehmer?

Sofern Sub, wende Dich doch mal an den Zeitungsverlag direkt. Vielleicht helfen die direkt, ist ja für die auch nicht ruffördernd, wenn ihr Geld an Dich unterschlagen wird, die zahlen ja auch an den Sub dann ...

@Loshai oder andere (in diesem Fall :mrgreen: ) Wissende:

Bekommt man evtl. dafür bei Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe, oder gilt die nicht beim Arbeitsgericht?
 
Ähm...

Ja, ich meine 27€.
Ja, ich weiß schon, dass mein Gehalt nicht zum Ende des Kalendermonats überwiesen wird, sondern erst zum 15.
Nein, ich kann nicht einfach dort hin gehen, da ich selbst mit dem Auto 30 Minuten brauche!
Nein, es handelt sich um kein Missverständnis!


So....

Ich habe es mittlerweile geschaft, die nochmal zu erreichen. Die freundliche Frau am Telefon meinte, sie habe es aber weitergereicht und sie müsse mal ein Wörtchen mit dem Zuständigen reden.
Abwarten...

Hallo Razor,

Grüße ins schöne Stadtoldendorf. Kenne dort ja sonst nur nette Menschen.

Wer ist denn Dein Arbeitgeber?

Tageszeitung, oder Subunternehmer?

Sofern Sub, wende Dich doch mal an den Zeitungsverlag direkt. Vielleicht helfen die direkt, ist ja für die auch nicht ruffördernd, wenn ihr Geld an Dich unterschlagen wird, die zahlen ja auch an den Sub dann ...

Ne, keine Tageszeitung.
Ich habe nur Kontakt zum Werbeverlag. Von denen bekomm ich ja auch die Überweisungen.
 
Evtl klärt sich da die Situation, denn kein Arbeitgeben bescheißt seine Angestellten absichtlich um so einen lächerlichen Betrag.

klingt für mich wie aus ner anderen Welt


Bekommt man evtl. dafür bei Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe, oder gilt die nicht beim Arbeitsgericht?

ja bekommt man bei Bedürftigkeit und guten Erfolgsaussichten, fänd ich jetzt aber in diesem Fall doch übertrieben
 
Du hättest die Möglichkeit das Geld vorm Arbeitsgericht einzuklagen... Bleibt abzuwägen, ob es sich bei der Summe überhaupt lohnt. Zahlen musst du zwar nichts, wenn dir nachweislich Geld fehlt, was du aber auf jedenfall machen musst, ist ihm schriftlich eine Frist setzen... am besten unter Zeugen den Brief überreichen oder einwerfen...

Darf ich die Kosten für das Papier und die Briefmarke auf deren Rechnung stellen?

Also auf keinen fall einen normalen Briefversenden :D
Nehm lieber ein "Brief mit empfangsbestätigung"
 
Also wenn's wirklich 100%ig klar ist, dann auf zum Arbeitsgericht, wenn sich da seit Wochen nix tut. Da du ja keinen Anwalt brauchst, kostet es dich nichts, da die Kosten ja der "Unterliegende" trägt.

Andererseits: wenn's nicht wichtig genug ist, um mal persönlich bei der Firma aufzuschlagen, dann schreib's doch gleich in den Wind. Zum Arbeitsgericht musste auch mindestens zweimal...dat is auch'n Weg und Aufwand.
 
Wegen 27€ zum Arbeitsgericht, seid ihr irre? :roll: Ist ja lächerlich.

Der Kerl ist 16 Jahre alt und kennt dementsprechend nichtmal den Unterschied zwischen dem Abrechnungszeitraum und dem Datum der Gehaltsauszahlung.

Es ist durchaus möglich das er da einfach was durcheinandergebracht hat.
Wenn es tatsächlich ein Fehler der Firma war, wird er eine Kohle auch sicher bekommen.
 
Wegen 27€ zum Arbeitsgericht, seid ihr irre? :roll: Ist ja lächerlich.
Lächerlich ist es, wenn man sich abziehen lässt.
Ich würde auch für 5€ vors Arbeitsgericht ziehen, wenn der Arbeitgeber sich komplett stur stellt.

Ist ja nicht seine Schuld, dass es vor dem Arbeitsgericht landet, sondern die Schuld des AG.

So ne Klage vor dem Arbeitsgericht ist übrigens kein Problem, die kann man auch ohne Anwalt problemlos durchziehen.

Ich würde nochmal eindringlich mit Frist mahnen mit detaillierter Aufschlüsselung der fehlenden Beträge (und wie hier schon gesagt per Einschreiben oder unter Zeugen den Brief zustellen) und bei verstreichen der Frist vors Arbeitsgericht ziehen.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wegen 27€ zum Arbeitsgericht, seid ihr irre? :roll: Ist ja lächerlich.

nicht wegen 27 Euro sondern wegen dem guten Gefühl sich nicht verarschen zu lassen



Der Kerl ist 16 Jahre alt und kennt dementsprechend nichtmal den Unterschied zwischen dem Abrechnungszeitraum und dem Datum der Gehaltsauszahlung.

Es ist durchaus möglich das er da einfach was durcheinandergebracht hat.
Wenn es tatsächlich ein Fehler der Firma war, wird er eine Kohle auch sicher bekommen.


er wird wohl in der Lage sein zusammenzurechnen was ihm zwischen Januar und März an Geld zustand und mit dem zu vergleichen was er tatsächlich bekommen hat

und nach schriftlicher Erinnerung und Telefongespräch hatten sie ja nun auch genug Gelegenheit sich zu äußern oder ihn einfach zu geben was ihm scheinbar zusteht
 
Wegen 27€ zum Arbeitsgericht, seid ihr irre? :roll: Ist ja lächerlich.

Der Kerl ist 16 Jahre alt und kennt dementsprechend nichtmal den Unterschied zwischen dem Abrechnungszeitraum und dem Datum der Gehaltsauszahlung.

Es ist durchaus möglich das er da einfach was durcheinandergebracht hat.
Wenn es tatsächlich ein Fehler der Firma war, wird er eine Kohle auch sicher bekommen.

1. Ich bin nicht blöd!
2. Dafür spricht sicherlich, dass ich aufs Gymnasium gehe und zu den besten des Jahrgangs zähle.
3. Ich weiß sehr wohl was der "Unterschied zwischen dem Abrechnungszeitraum und dem Datum der Gehaltsauszahlung" ist!
4. Imübrigen hatte ich selbst eine (Schüler-)Firma ( Stichwort: JUNIOR... einfach mal googlen...obwohl damit du siehst, dass ich selbst das kann: BITTESCHÖN! (1. Ergebnis))

5.:roll:
 
Also es lohnt sich auf jeden Fall nach einer Kündigung zu einem Anwalt zu gehen. Alleine wegen einer Abfindung... Zudem sind die Arbeitsgerichte sehr Arbeitnehmerfreundlich... aber letztendlich muss es jeder selbst wissen. ;)

edit: Ok, wenn es sich um eine Teilzeitstelle bzw. auf 400-EUR-Basis, dann lohnt es sich wohl weniger ;)
 
Also es lohnt sich auf jeden Fall nach einer Kündigung zu einem Anwalt zu gehen. Alleine wegen einer Abfindung... Zudem sind die Arbeitsgerichte sehr Arbeitnehmerfreundlich... aber letztendlich muss es jeder selbst wissen. ;)

edit: Ok, wenn es sich um eine Teilzeitstelle bzw. auf 400-EUR-Basis, dann lohnt es sich wohl weniger ;)

Der Arbeitnehmer wurde nicht gekündigt, sondern hat gekündigt. Teilzeitstelle hast du ja niedlich ausgedrückt. Es handelt sich um einen Werbemittelverteiler-Vertrag mit 20 - 30 € Monatsgehalt.