11jähriger hat geklaut

??? Ich versteh nicht ganz auf was Du dich jetzt beziehst. Ich bitte um eine genauere Erläuterung.

Ich schließe mich dem an, was LordRoscommon schreibt und hänge noch dran, dass es sich hier um Vertragsrecht handelt, weil man bereits mit dem Betreten eines Ladens eine sog. vorvertragliche Beziehung mit dem Ladeninhaber eingeht. Daraus erwachsen gegenseitige Ansprüche.

Die Fangprämie entsteht in diesem Zusammenhang, wenn der Ladeninhaber das deutlich sichtbar kenntlich macht (deswegen hängen ja auch überall entsprechende Schilder).

Ein geschäftsfähiger Kunde stimmt dieser (vor-)vertraglichen Vereinbarung stillschweigend zu, wenn er den Laden nicht wieder verlässt. Der Minderjährige kann aber nicht zustimmen, weil die Vereinbarung für ihn rechtlich nachteilhaft ist (§ 107 BGB).

Edit: Was das deliktische angeht, siehe die Ausführungen von Arusiek (insbesondere § 828 BGB).
 
@baffi: Ah ok, jetzt verstehe ich auf was Du hinaus wolltest.
Aber das hier kein Vertrag vorliegt, wurde ja auch nie von mir bezweifelt.

Was das deliktische angeht, siehe die Ausführungen von Arusiek (insbesondere § 828 BGB).
Oh die Ausführungen habe ich ganz überlesen.
Ob hier Absatz III einschlägig ist, wage ich aber zu bezweifeln, die Voraussetzungen der Vorschrift sind hoch. Und wären, entgegen Arusieks Aussage, vom Sohn zu beweisen.
 
Ohne da jetzt in einen Kommentar zu gucken sage ich mal zur Beweislast nichts.

In der Realität müsste jedenfalls der Verkäufer erstmal klagen. Darauf würde ich es hier auf jeden Fall ankommen lassen (Aus Elternsicht).
 
Ohne da jetzt in einen Kommentar zu gucken sage ich mal zur Beweislast nichts.
Im Zivilverfahren trägt grundsätzlich jede Partei die Beweislast für Tatsachen, die zum Tatbestand einer ihr günstigen Rechtsnorm gehören. Die Wertung des 828 III wäre günstig für den Sohn, folglich ist sie auch von ihm zu beweisen.

In der Realität müsste jedenfalls der Verkäufer erstmal klagen. Darauf würde ich es hier auf jeden Fall ankommen lassen (Aus Elternsicht).
Klar, das muss erstmal geschehen. Wer weiß, vielleicht existiert gar keine Fangprämie für MA oder Detektive oder sonst irgendwas liegt vor, was wir gar nicht von hier abschätzen können.

Mir geht es einzig und alleine darum, dass hier generell eine nicht unbeträchtliche Gefahr besteht, erfolgreich verklagt zu werden. Das wäre dann nämlich noch teurer.
 
Im Zivilverfahren trägt grundsätzlich jede Partei die Beweislast für Tatsachen, die zum Tatbestand einer ihr günstigen Rechtsnorm gehören. Genau das ist hier der Fall.

Das ist mir grundsätzlich schon klar. Es ist aber fraglich, ob die Einsichtsfähigkeit nicht mittelbar ein Tatbestandsmerkmal für die Ausgangsanspruchsgrundlage (§ 823 BGB) des Ladeninhabers ist. Wie gesagt, dazu müsste man schon mal in einen BGB-Kommentar schauen.

Mir geht es einzig und alleine darum, dass hier generell eine nicht unbeträchtliche Gefahr besteht, erfolgreich verklagt zu werden. Das wäre dann nämlich noch teurer.

Rechtlich gesehen vielleicht, tatsächlich eher nicht. Ich glaube kaum, dass der Ladeninhaber sich den Streß antun wird.
 
Doch klar. Schaden ist beispielsweise die Prämie die vom Supermarkt an den Detektiv oder an das Personal für die Ergreifung des Ladendiebes zu zahlen ist.
An den Kaufhausdetektiv DARF das Kaufhaus KEINE Prämie zahlen. Der macht nur seinen Job. Hatte ich weiter oben schon erwähnt. Auch die Verkäufer(innen) kriegen diese Prämie nicht. Der Schaden besteht hier darin, daß der/die Verkäufer/in seinen/ihren regulären Job nicht machen kann in der Zeit, die mit Ladendieb fangen draufgeht (nein, ich finde diese Zeit NICHT verschwendet).
 
ich habe mich auch mal informiert und melde mich mal zu Wort...

An den Kaufhausdetektiv DARF das Kaufhaus KEINE Prämie zahlen

Das Kaufhaus bezahlt die Security-Firma, damit sie bzw. ihre Detektive dort aufpassen. Prämien und Bearbeitungsgebühen müssen sicherlich nicht von Eltern der Kinder gezahlt werden.

Würden mir die Eltern als Händler auch nur ansatzweise krumm kommen würde ich auf keinerlei Anzeigen verzichten und dass die gesamte Sippschaft Hausverbot hat versteht sich von selbst.

Wohl kaum. Die Starfmündigkeit in DE hat auch ihren Sinn. Die meisten Kinder wissen zwar, dass klauen schlecht ist, rechnen aber nicht mit diesen Konsequenzen und dem Stress, der dann kommt. Erwachsene können das schon und wissen, dass sie die Ware nicht nur zurück geben müssen, wenn sie erwischt werden.
 
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Wenn ja, wer? Und: Waren die Eltern bei der Vernehmung dabei? Da ein 11-jähriger nicht geschäftsfähig genug ist, sind Erklärungen seinerseits hierzu wertlos, wenn sie nicht von den Eltern bestätigt werden.

das kind ist bedingt geschäftsfähig.....dann wird ein dieb nicht vernommen,sondern befragt...abgesehen davon,wenn das kind es zugibt oder abstreitet ist das sehr wohl gültig

Die Spiele dürfen NICHT einfach bezahlt und dann behalten werden. Dann muß das Kaufhaus jegliche straf- und zivilrechtliche Verfolgung fallenlassen.

auch das ist falsch,denn der diebstahl wurde bereits begangen

Sollte irgendjemand auf die Idee kommen, das Jugendamt zu informieren: Jugendamt gegenüber höflich für das Interesse danken, aber sich jede Einmischung in familiäre Angelegenheiten verbitten - außer, die Eltern haben Bock auf die Stasi im Haus. Nicht belabern lassen! Das Jugendamt hat KEIN Recht, sich da einzumischen.

hmm warte,wofür ist das jugendamt doch gleich da?
stimmt,sich um auffällige kinder und jugendliche kümmern...und so ein diebeszug durch mehrere kaufhäuser ist schon kein kleines ding mehr,KÖNNTE(muss aber nicht sein) das jugendamt schon interessieren

edit: Die "Fangprämie" ist NICHT zu zahlen, wenn er von nem Kaufhausdetektiv erwischt worden ist. Der Detektiv hat nur seinen Job gemacht, und für den wird er vom Kaufhaus bezahlt. Nur wenn er von nem Verkäufer erwischt wurde, ist Prämie fällig. Eine irgendwie geartete "Bearbeitungsgebühr" ist illegal.

sowas von falsch.......eine FANGPRÄMIE gab es mal vor 20jahren,als ich angefangen habe,heute heisst das bearbeitungsgebühr/vertragsstrafe*gg*
und diese gebühr ist völliger schwachsinn und das geschäft hat KEINEN rechtsanspruch darauf,egal wer den dieb erwischt hat!das wird dem beschuldigten natürlich nicht gesagt,eher wird mit der einklagung gedroht...
 
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Was bringen alle Gesetze und §§, wenn das Kaufhaus unterm Strich doch am längeren Hebel sitzt? Durch das Hausrecht selbst ist einer Willkür Tor und Tür geöffnet; wenn die Fangprämie/Bearbeitungsgebühr/Vertragsstrafe von den Beklagten irgendwie in Frage gestellt bzw. nicht reumütig beglichen wird, kann das Kaufhaus eben (und auch schon vorher bzw. einfach mal so) ein lebenslanges Hausverbot aussprechen - in allen Filialen der angehörigen Ketten des Unternehmens.

Wenn man sich rechtlich wehren möchte, müsste das System "juristisch abgeschlossen" sein, also auch erstmal Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einen unverhältnismäßigen Machtmissbrauch durch das Unternehmen illegitimieren bzw. für Rechtsmittel angreifbar machen.

Und da es so eben nicht ist, basiert die ganze Geschichte nur auf "Kulanz" (dass man nur 50/75/100/? Euro zahlt und man - vielleicht auch erst nach einem Jahr oder so - wieder dort rein darf) und de facto einem Vergleich (dass man eben bereitwillig zahlt und die Klappe hält).
 
Wenn man sich rechtlich wehren möchte...

Interessant... habe ich das richtig verstanden, jemand geht klauen und möchte sich dann gegen die Folgen die das hat wehren?
Irgendwie in meinen Augen unsinnig.

Ebenso deine Aussagen zum Hausrecht, sobald etwas Privatgrund ist und dies gilt für Kaufhäuser und Läden genauso wie für Wohnhäuser, hat der Eigentümer doch jedes Recht, einen Schaden der entsteht zu bestrafen.
Wenn jemand in meine Wohnung oder mein Geschäft (sofern ich eins besitzen würde) geht und etwas klauen, kann dieser froh sein, wenn er mit einer "Bearbeitunsgebühr/Vertragsstrafe" von 50€ davon kommt.
Versteht mich nicht falsch, das Rechtssystem an sich ist eine gute Sache, aber man muss eben härter durchgreifen und auch mal ein Exempel statuieren...
Es gab mal Zeiten, da wurde einem für Diebstahl die Hand abgehakt.
Und heutzutage klauen 11 Jährige Videospiele und können dafür nicht bestraft werden, weil sie angeblich nicht strafmündig seien.
Okay, wenn ein kleines Kind die verführerischen Schokoriegel an der Kasse einsteckt, dann kann man das ja noch durchgehen lassen, aber von einem Kind das bereits zur Schule geht, erwarte ich, dass dieses weiss, was richtig und was falsch ist. Der Bengel ist ganz bewusst in den Laden gegangen und hat die Spiele geklaut. Normalerweise sollte der dafür mindestens 2 Tage in Arrest um mal zu sehen, wie das ist.
Und hier wird der Bub indirekt noch verteidigt, indem gesagt wird, eine Strafe, welche vom Kaufhaus verhängt wird, sei nicht richtig oder sogar rechtswidrig...
 
Ebenso deine Aussagen zum Hausrecht, sobald etwas Privatgrund ist und dies gilt für Kaufhäuser und Läden genauso wie für Wohnhäuser, hat der Eigentümer doch jedes Recht, einen Schaden der entsteht zu bestrafen.
Öhm... Nein!

Du hast das Recht, deinen Schaden ersetzt zu bekommen... "Bestrafen" steht alleine der Staatsgewalt zu.
Es gab mal Zeiten, da wurde einem für Diebstahl die Hand abgehakt.
Joa... In manchen Ländern ist das heute noch ähnlich. Evtl. würdest du dich dort ja wohler fühlen, als in einem Rechtsstaat.

Und hier wird der Bub indirekt noch verteidigt, indem gesagt wird, eine Strafe, welche vom Kaufhaus verhängt wird, sei nicht richtig oder sogar rechtswidrig...
Das behauptest du... Ich hab' schonmal geschrieben, daß es sicher nicht richtig ist zu stehlen, das steht ausser Frage. Das schließt aber nicht aus, daß das Erheben einer Bearbeitungsgebühr oder gar einer Strafe ebenso rechtswidrig ist.

Gruß Aru
 
Joa... In manchen Ländern ist das heute noch ähnlich. Evtl. würdest du dich dort ja wohler fühlen, als in einem Rechtsstaat.

:mrgreen:
Definiere doch bitte Rechtsstaat...
Wenn wir von der europäischen Vergangenheit und der Gegenwart anderer Länder ausgehen, in denen Strafen verhängt werden, die nicht nur die Freiheit, sondern auch den Körper betreffen, so sind die wenigsten davon keine Rechtsstaaten.
Schauen wir doch einmal rüber nach Amerika (USA), in besonders harten Fällen wird dort sogar mit dem Tod bestraft, aber erst nachdem belastende Beweise und Zeugenaussagen vor einem Richter und Geschworenen vorgelegt wurden.
Schauen wir uns die arabischen Länder an, wo die Scharia gilt, die auch Strafen wie Steinigung etc. (Hadd-Strafen) zu lässt, wird auch immer ein Prozess abgehalten, in denen Zeugen vorsprechen müssen.
Auch wenn man hier bemängeln kann, dass in arabischen Ländern oft keine Trennung zwischen Staat und Religion vorherrscht, so finde ich sind es doch Rechtsstaaten.
Es existieren Gesetze und Strafen werden erst nach einem geführten Prozess verhängt.

Nur weil dir das Strafmaß nicht gefällt, heisst es nicht, dass man auf den Rechtsstaat verzichtet, wenn man härtere Strafen fordert.
Deutsche Gefängnisse bieten eh schon Komfort der Extraklasse, Fernseher auf den Zellen etc., ist das richtig?
Ich bin der Meinung, man darf ruhig härtere Strafen verhängen, sowie den Justizvollzug ein wenig unangenehmer gestalten und auch schon unter 14 jährige der Verhältnismäßigkeit entsprechend bestrafen, wenn ich mir so ansehe, wie manch ein 10 jähriger schon rumpöbelt oder Sachen klaut, da bin ich der Meinung, zwei, drei Tage in der Zelle schaden da absolut nicht.

Achja, und ich bin der Meinung, auch in einem Rechtsstaat, habe ich das Recht auf meinem eigenen Grund und Boden Strafen zu verhängen, wenn ich den Beweis habe, dass mir etwas entwendet wurde. In meinen Augen ist das absolut nicht rechtswidrig, wenn ich daraufhin auf eine Anzeige und deren negative Folgen (Eintrag ins Führungszeugnis etc.) verzichte. Im Grunde ist das sogar noch nett und im Falle von Kaufhäusern, bei denen sich dies meist im Bereich um 50-100€ abspielt, sogar noch vergleichsweise günstig, als wenn man es zur Verhandlung kommen lässt und als Schuldiger Anwalt und Verhandlungskosten zu tragen hat, zusätzlich zur Geldstrafe und anderen Auflagen...
Sollte es wider der Erwartung trotzdem zu einer Anzeige und evntl. einer Verhandlung kommen, so würde ich allen vorangegangenen Postings bzgl. dessen zustimmen, keine Vertragsstrafe zu zahlen, da dann ja die Bestrafung über die offizielle rechtliche Institution läuft und nicht als "nicht öffentlicher Vergleich".
 
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Achja, und ich bin der Meinung, auch in einem Rechtsstaat, habe ich das Recht auf meinem eigenen Grund und Boden Strafen zu verhängen, wenn ich den Beweis habe, dass mir etwas entwendet wurde.
Da ist deine Meinung aber falsch... ;)
Wiki schrieb:
Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche Vorgehen von nicht dazu Berufenen gegen eine Straftat oder eine andere als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlung. Die Selbstjustiz widersetzt sich dem Gewaltmonopol des Staates und ist in diesem Rahmen strafbar. Der Staat behält sich das Recht der Bestrafung als Dritter selbst vor. Daher wird das Pendant der Selbstjustiz auch als „Fremdjustiz“ bezeichnet.
Spich: Das höchste ist, daß du den betreffenden Anzeigen kannst. Alles andere ist im besten Fall Erpressung

Aber davon abgesehen hast du da eh etwas falsch verstanden...
Im Grunde ist das sogar noch nett und im Falle von Kaufhäusern, bei denen sich dies meist im Bereich um 50-100€ abspielt, sogar noch vergleichsweise günstig, als wenn man es zur Verhandlung kommen lässt und als Schuldiger Anwalt und Verhandlungskosten zu tragen hat, zusätzlich zur Geldstrafe und anderen Auflagen...
Die Kaufhäuser erheben diese Gebühren und erstatten Anzeige. Die Anzeige ist hier nur deshalb nicht erfolgt, weil der Betroffene eben nicht Strafmündig ist.

Ansonsten zeigen deine Beiträge, entschuldigung, daß ich das mal so direkt sage, recht deutlich, daß du scheinbar nicht viel Ahnung von Recht hast. Deine Meinung oder Ansichten in allen Ehren, aber Realität ist anders ;)

Gruß Aru
 
Da ist deine Meinung aber falsch... ;)

Ich hab da mal ne ganz einfache Frage: Wie kann eine Meinung falsch sein?
Es ist nunmal meine Meinung. Wenn mir jemand was klaut und ich den auf frische Tat ertappe, dann ist mir Recht und Gesetz erst einmal egal. Das ist nunmal meine Meinung, die ich nicht von gegenwärtig geltenden Gesetzen oder Moralvorstellungen abhängig mache. Deshalb muss sie aber noch lange nicht falsch sein.
Ausserdem: Freie Meinungsäußerung, wenn du also behauptest, ich läge falsch mit meiner persönlichen Meinung und möchtest mir demnach verbieten so zu denken, darf ich dich drauf aufmerksam machen, dass du somit gegen geltendes Grundrecht verstößt. Du übst somit gerade praktisch Selbstjustiz, während ich sie bisher nur in der Theorie ausgeübt habe. Wer ist also derjenige der in deinen Augen "falsch" handelt. Fass dir an die eigene Nase, du Nasenbär :mrgreen:

Die Kaufhäuser erheben diese Gebühren und erstatten Anzeige. Die Anzeige ist hier nur deshalb nicht erfolgt, weil der Betroffene eben nicht Strafmündig ist.

Ansonsten zeigen deine Beiträge, entschuldigung, daß ich das mal so direkt sage, recht deutlich, daß du scheinbar nicht viel Ahnung von Recht hast. Deine Meinung oder Ansichten in allen Ehren, aber Realität ist anders ;)

Da kann ich nur wie oben bereits fortsetzen, meine Meinung, ob diese mit der gesetzlichen und praktischen Realität übereinstimmt tut nicht zur Sache.
Ich stimme lediglich im Allgemeinen einer Sanktionierung zu, die nicht durch die staatliche Gewalt erfolgt, wenn dabei im Gegenzug eben auf eine weitere Sanktionierung durch die Exekutive und Judikative verzichtet wird.
Ich weise darauf hin, dass du meinen Beitrag bitte in der Gesamtheit nochmal lesen möchtest, schrieb ich doch:
Sollte es wider der Erwartung trotzdem zu einer Anzeige und evntl. einer Verhandlung kommen, so würde ich allen vorangegangenen Postings bzgl. dessen zustimmen, keine Vertragsstrafe zu zahlen, da dann ja die Bestrafung über die offizielle rechtliche Institution läuft und nicht als "nicht öffentlicher Vergleich".
Ums mit einfachen Worten zu sagen, damit du,
entschuldigung, daß ich das mal so direkt sage
, dass auch kapierst: Wenn man trotzdem Anzeige stellt, sollte der "Schuldige" auf Zahlung verzichten mit der Begründung, dass er ja durch diese Aktion bereits von der Staatsgewalt bestraft werden wird.
 
Wie ist damit umzugehen? Welche Kosten kommen auf sie zu? Da der Junge noch nicht strafmündig ist, sollte eig. nicht viel passieren können, außer vllt. dass das Jugendamt informiert wird. Was meint ihr?

Hi,

da hier die antworten ja mal wieder ausarten in Pseudorechtsberatung (wie durch den komischen Lord mal wieder),welche vielleicht eher durch einen Juristen erfolgen sollte, wenn man diese denn braucht, möchte ich doch mal etwas auf normalen niveau dazu sagen.

Wie man damit umgehen soll ist sicherlich nicht pauschal zu beantworten. Mit dem Kind reden und ihm erklären, was am Klauen falsch ist, ist denke ich mal das Einzige, was unbestreitbar gemacht werden sollte. Ob man nun noch zusätzlich bestrafen möchte oder nicht ist halt individuell und sollte zur restlichen Erziehung passen. Ich persönlich würde zur Bestrafung tendieren, allein um aufzuzeigen, dass es Konsequenzen gibt auf eine Handlung hinaus.

Aber bei einmaliger Sache würde ich mir über Konsequenzen keine Sorgen machen ;)

Zudem würde ich übrigens die 50€ zahlen. Diebstahl ist falsch und schadet auch den Kuafhäusern. Eben hierdurch zeigt man seinem Kind, dass ein Schaden entstanden ist und das dafür gerade gestanden werden sollte. Ob ich den gesamten entstandenen Schaden dann vom Taschengeld abziehe wüsste ich aber nicht. Denke meine Strafe wäre nicht monetär, da das Kind wohl aus einem Mangel heraus gestohlen hat und man diesen Mangel ja durch Taschengeldstreichung noch erhöht. Also ich denke dies wäre moralisch und pädagogisch der richtige Weg. Natürlich kann man das aber auch anders sehen. Aber drüber nachdenken würde ich vielleicht.
 
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Ebenso deine Aussagen zum Hausrecht, sobald etwas Privatgrund ist und dies gilt für Kaufhäuser und Läden genauso wie für Wohnhäuser, hat der Eigentümer doch jedes Recht, einen Schaden der entsteht zu bestrafen..
Das ist hier klamm.de, und du wagst es einem von LK eingesetzten Mod zu widersprechen. Kann LK (oder der Mod) dich dafür bestrafen, indem er dich einsperrt oder dir Geld wegnimmt?
Zudem würde ich übrigens die 50€ zahlen.
Der Bekannte des TS wird sich bestimmt dafür bedanken, wenn du das tust :mrgreen:
 
Interessant... habe ich das richtig verstanden, jemand geht klauen und möchte sich dann gegen die Folgen die das hat wehren?

Mein Vorgehen wäre das freilich nicht, jedoch wurde doch genau das ausgiebig hier im Thread diskutiert, ob die Fangprämie rechtens usw. ist und bezahlt werden muss usw. ...

Ebenso deine Aussagen zum Hausrecht, sobald etwas Privatgrund ist und dies gilt für Kaufhäuser und Läden genauso wie für Wohnhäuser, hat der Eigentümer doch jedes Recht, einen Schaden der entsteht zu bestrafen.
Wenn jemand in meine Wohnung oder mein Geschäft (sofern ich eins besitzen würde) geht und etwas klauen, kann dieser froh sein, wenn er mit einer "Bearbeitunsgebühr/Vertragsstrafe" von 50€ davon kommt.

Du brauchst mir auch nicht nochmal mit anderen Worten erklären, was mir schon bekannt ist bzw. ich vorher schonmal geschrieben habe.

Und hier wird der Bub indirekt noch verteidigt, indem gesagt wird, eine Strafe, welche vom Kaufhaus verhängt wird, sei nicht richtig oder sogar rechtswidrig...

Ich hab ja auch geschrieben, dass die Strafe ok ist und beglichen werden sollte. Bis dahin sind wir wohl einer Meinung.

Ich spinne den Gedanken ums Hausrecht nun etwas weiter und führe an, dass der Laden auch grundlos die Möglichkeit hättet "den Bub" auf Lebenszeit auszuschließen. Das Hausrecht ist zwar sinnvoll, aber dessen Unbeschränktheit ist in Fällen, die man rein juristisch diskutieren möchte, wenig hilfreich.

Fazit:
Das Hausrecht so wie es jetzt ist, ist genauso zu sehen wie ein Strafrecht worin grundlos IMMER eine lebenslange Höchststrafe verhängt werden kann, dies aber alles im Ermessen eines Richters liegt. Klingt etwas merkwürdig, aber auch wenn es sich Haus"recht" nennt, so mangelt es darin dennoch an fundamentalen rechtstaatlichen Prinzipien und Grenzen.
 
... Das Hausrecht ist zwar sinnvoll, aber dessen Unbeschränktheit ist in Fällen, die man rein juristisch diskutieren möchte, wenig hilfreich.

Wer möchte denn hier bitte was rein juristisch diskutieren? Der Threadersteller hat ein Problem oder eher gesagt ein Bekannter von ihm hat dieses. Ich denke, wenn man ernsthafte Rechtsberatung möchte, dann geht man zum juristen. Ich denke nicht, dass jemand, der hier postet erwartet, dass sich Pseudojuristen hier über die strafrechtlichen Grundlagen oder eben zivilrechtlichen Grundlagen unterhalten, er möchtet wohl einfach mal ratschläge aus dem Leben.

Das artet hier doch wieder in Selbstprofilierungssucht einzelner User aus statt über ein Thema zu reden, was den Threadersteller wohl interessiert, wird das Thema Todgeredet durch sinnloses geschawafel.

So nun aber noch mal zum Threadersteller, dessen Antwort hier im Thread bei mir fast untergangen ist durch das ganze hin und her hier über belangloses eigentlich.

Wohl kaum. Die Starfmündigkeit in DE hat auch ihren Sinn. Die meisten Kinder wissen zwar, dass klauen schlecht ist, rechnen aber nicht mit diesen Konsequenzen und dem Stress, der dann kommt.

Was du hier schreibst ist für mich eines der Hauptargumente, weshalb ich die 50 € zahlen würde. Wahrscheinlich würde ich die 50 € nicht überweisen, sondern mit dem Kind vor Ort bezahlen, so dass es die Konsequenzen eben sieht. Ich kenne die finanziellen Verhältnisse nun nicht, in der die Familie sich befindet, aber mir würden die 50 € nicht wirklich weh tun und mir wäre es Wert, dass mein Kind sieht, dass es Konsequenzen gibt und es richtig ist für sein handeln gerade zu stehen. Aber ist halt Geschmackssache.
 
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Das Kind selbst sollte die 50 Euro übergeben, damit er weiß wie sich sowas anfühlt, es für sowas weggeben zu müssen. Wenn man dann noch ein "Entschuldigung" rausbringt wäre das schonmal ein Erfolg. Aber das liegt auch ein bisschen an dem Verantwortlichem des Ladens, ob er den quasi erzieherisch zugespielten Ball annimmt oder nicht.
 
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Ich hab da mal ne ganz einfache Frage: Wie kann eine Meinung falsch sein?
Soll das jetzt eine philosophische Frage sein?

Lass es mich mal so sagen... Wenn du der Meinung bist, daß du, ohne Hilfsmittel, von einem Hochhaus fliegen kannst, dann ist das definitiv falsch und auch gefährlich. ;)

Wenn du der Meinung bist, über dem Gesetz und dem Gewaltmonopol des Staates zu stehen, dann ist das ebenfalls falsch und, wenn auch in anderer Beziehung, ebenfalls gefährlich.

Also ja, eine Meinung kann definitiv falsch sein...

Es ist nunmal meine Meinung. Wenn mir jemand was klaut und ich den auf frische Tat ertappe, dann ist mir Recht und Gesetz erst einmal egal. Das ist nunmal meine Meinung, die ich nicht von gegenwärtig geltenden Gesetzen oder Moralvorstellungen abhängig mache.
Hm... Also diese Aussage ist imho schon sehr grenzwertig. Du bist, wie jeder andere auch an die Gesetze der BRD gebunden, ob dir das passt oder nicht.

Aber wenn es dir dann besser geht, lass es mich umformulieren.
Deine Meinung dazu ist irrelevant.

Denn genau deshalb haben wir unser Recht in Gesetze verfasst (hier §249 BGB), an welche die Judikative gebunden ist und nicht der Meinung des Einzelnen überlassen...

Ausserdem: Freie Meinungsäußerung, wenn du also behauptest, ich läge falsch mit meiner persönlichen Meinung und möchtest mir demnach verbieten so zu denken, darf ich dich drauf aufmerksam machen, dass du somit gegen geltendes Grundrecht verstößt.
Auch hier hast du offensichtlich was falsch verstanden.
Mal abgesehen davon, daß mich in dem Fall das GG wenig berührt...
Das du eine Meinung haben darfst, bedeutet noch lange nicht, daß ich diese akzeptieren muss oder nicht widerlegen darf ;)

Ausserdem verbiete ich dir nicht so zu denken, der Staat dir aber so zu handeln.

Allgemein würde ich dir empfehlen, dich mal mit dem Grundgesetz ernsthaft zu beschäftigen, als es für unpassende Vergleiche zu missbrauchen.

Gruß Aru