Zum Kassieren von Finderlohn und Zins:
Beides geht nicht.
Ersteres deshalb weil der Finderlohn eine sachenrechtliche Regelung ist, die hier nicht einschlägig ist weil Buchgeld nunmal keine Sache (=körperlicher Gegenstand) sondern eine Forderung ist.
Letzteres funktioniert nicht, weil die Zinsen der Bank ebenfalls zustehen. Sie wird das Geld nach §812 I 1 Alt. 1 BGB zurückfordern. Zum Umfang dieser Forderung gehören nach §818 I auch die gezogenen Nutzungen, in diesem Falle eben die Zinsen.
Gruß, logarino
Beides geht nicht.
Ersteres deshalb weil der Finderlohn eine sachenrechtliche Regelung ist, die hier nicht einschlägig ist weil Buchgeld nunmal keine Sache (=körperlicher Gegenstand) sondern eine Forderung ist.
Letzteres funktioniert nicht, weil die Zinsen der Bank ebenfalls zustehen. Sie wird das Geld nach §812 I 1 Alt. 1 BGB zurückfordern. Zum Umfang dieser Forderung gehören nach §818 I auch die gezogenen Nutzungen, in diesem Falle eben die Zinsen.
Gruß, logarino