News Polizisten, die 18-jährigen Betrunkenen aussetzten, erhalten ...

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25 April 2006
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[N] Polizisten, die 18-jährigen Betrunkenen aussetzten, erhalten ...

Folgende News wurde am 31.05.2007 um 11:56:00 Uhr veröffentlicht:
Polizisten, die 18-jährigen Betrunkenen aussetzten, erhalten Bewährungsstrafe
Shortnews

Im Jahre 2002 ließen zwei Polizisten einen 18-jährigen Betrunkenen auf einer Landstraße zurück. Er wurde überfahren (SN berichtete). In dem Prozess gegen die Beamten plädierten Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch. Der Richter sah es anders. Die Beamten erhalten eine Bewährungsstrafe. Die Dauer beträgt neun Monate. Zudem wird eine Geldbuße fällig. Eine Verkettung unglücklicher Umstände, wie dies der Staatsanwalt und auch der Verteidiger sahen, liegt somit nicht vor. Der 18-Jährige ...
 
Warum härter bestrafen? Der Jugendliche wollte wieder aussteigen, wenn ich das richtig in Erinnerung hatte.

Er hat nichts gemacht (außer betrunken zu sein) und das ist einem 18 jährigen nicht verboten.
 
Warum härter bestrafen? Der Jugendliche wollte wieder aussteigen, wenn ich das richtig in Erinnerung hatte.

Er hat nichts gemacht (außer betrunken zu sein) und das ist einem 18 jährigen nicht verboten.

Aber man kann doch ein Volltrunkenen nicht mitten in der Nacht irgendwo aussetzen und hoffen, dass er sich ein Taxi ruft. Vor allem war das im Dezember, ich will gar nicht wissen, wie kalt es da war.
Die hätten den in die Ausnüchterungszelle oder nach Hause fahren können, aber doch nicht irgendwo absetzten.
 
das ist aber die polizei und kein kindermädchen für volltrunkende 18 jährige! wenn er aussteigen will, bitte, dann ist er aber auch für sich selber verantwortlich!
 
Warum härter bestrafen? Der Jugendliche wollte wieder aussteigen, wenn ich das richtig in Erinnerung hatte.
Und? Jemand der dermaßen orientierungslos ist, dass er nachts bei
fremden Leuten klingelt, weil er glaubt er sei daheim, den kann man nicht
mehr allein rumlaufen lassen - schon garnicht bei 3° C ohne Jacke!

Er hat nichts gemacht (außer betrunken zu sein) und das ist einem 18 jährigen nicht verboten.
Natürlich nicht. Wenn er aber ein wandelndes Sicherheitsrisiko darstellt,
darf man ihn nicht mehr alleine durch die Gegen laufen lassen.

Jeder normale Pozilist hätte ihn bis zur Haustür gebracht oder zumindest
für diese Nacht in die Ausnüchterungszelle gesteckt.


Edit:
das ist aber die polizei und kein kindermädchen für volltrunkende 18 jährige! wenn er aussteigen will, bitte, dann ist er aber auch für sich selber verantwortlich!
Erinnerst du dich vielleicht noch an die Zeiten als Streifenwagen den netten
Spruch "Polizei dein Freund und Helfer" auf den Seiten stehen hatten?
Genau das hätten sie in diesem Moment sein müssen. Sie hätten das Risiko
einschätzen und erkennen müssen. Allein, weil er keine Jacke anhatte, hätte
ich ihn nicht aussteigen lassen.
 
Aber man kann doch ein Volltrunkenen nicht mitten in der Nacht irgendwo aussetzen und hoffen, dass er sich ein Taxi ruft. Vor allem war das im Dezember, ich will gar nicht wissen, wie kalt es da war.
Die hätten den in die Ausnüchterungszelle oder nach Hause fahren können, aber doch nicht irgendwo absetzten.

Ich würde mich schön bedanken, wenn mich die Polizei einfach "festnimmt" obwohl ich nichts getan habe. Das ist aber scheinbar ansichtssache. Das Gericht ist ja deiner Ausführung gefolgt, SA und RA sind eher mit meiner Meinung konform. Kann man lange drüber streiten, aber wenn ich als mündiger Bürger ohne Grund von der Polizei "festgenommen" werde würde ich Terz machen.

Nur weil jemand ohne Jacke unterwegs ist und dann nach betrunken, ist das kein Grund ihn einzusperren. (Sehe ich so) Zumal er laut den Aussage "auf eigenen Wunsch" wieder aussteigen wollte. Hätte die Polizei ihn mitgenommen, hätten sie ne Anzeige wegen Freiheitsberaubung bekommen.
 
Nur weil jemand ohne Jacke unterwegs ist und dann nach betrunken, ist das kein Grund ihn einzusperren. (Sehe ich so) Zumal er laut den Aussage "auf eigenen Wunsch" wieder aussteigen wollte. Hätte die Polizei ihn mitgenommen, hätten sie ne Anzeige wegen Freiheitsberaubung bekommen.
Ok, um dem vorzubeugen einfach heimfahren und alles wäre ok gewesen.
Wie gehabt, wer so unzurechnugnsfähig ist, dass er an fremden Häusern klingelt,
den kann man meiner Meinung nach nicht mehr alleine lassen.

Dass er auf eigenen Wunsch aussteigen wollte, kann ja auch nur
eine Ausrede der beiden sein. Kann, muss nicht, aber kann ... :think:
 
Erinnerst du dich vielleicht noch an die Zeiten als Streifenwagen den netten
Spruch "Polizei dein Freund und Helfer" auf den Seiten stehen hatten?
Genau das hätten sie in diesem Moment sein müssen. Sie hätten das Risiko
einschätzen und erkennen müssen. Allein, weil er keine Jacke anhatte, hätte
ich ihn nicht aussteigen lassen.

Er wollte aber aussteigen! Also kannst Du ihn nicht gegen seinen Wunsch einfach mitnehmen, nur weil er keine Jacke an hat.
 
Naja, selbst wenn man nur als "Mensch" gehandelt hätte. Man lässt doch jemand, der volltrunken ist und womöglich Drogen genommen hat, nicht einfach allein zurück.
Klar, ich hätte vielleicht auch gesagt, lasst mich in ruhe ich kann allein gehen. aber ich denk mal, der Junge war schon ziemlich fertig, wenn er nichtmal nach mehrfachen Hinweisen merkt, dass er nicht vor seinem Haus steht, sondern vor nem ganz anderem.

„Ich dachte, er hätte sich bereits ein Taxi gerufen, welches aus Lübeck kommen würde.“
Warum haben sie dann nicht einfach gewartet, bis er in ein Taxi eingestiegen ist?

Ich würd auch nicht in ein Taxi steigen, wenn die Polizei mich gerade von meinem Haus weggefahren hat. Ich wär wahrscheinlich auch wieder zurückgelaufen.
 
Ok, um dem vorzubeugen einfach heimfahren und alles wäre ok gewesen.
Wie gehabt, wer so unzurechnugnsfähig ist, dass er an fremden Häusern klingelt,
den kann man meiner Meinung nach nicht mehr alleine lassen.

:LOL: Was soll er an fremden Häuser sonst tun? Einsteigen?

Die Polizei ist doch kein Taxi Unternehmen, klar 110 lässt sich schneller als 544544 wählen,

Wenn der junge Mann so unzurechnungsfähig war, müssten ihn die Leute ja reinlassen, wäre sonst Unterlassene Hilfeleistung ... also ich finde die Strafe ist zu hart. Definitiv, aber ich bin auch kein Richter.
 
Naja, selbst wenn man nur als "Mensch" gehandelt hätte. Man lässt doch jemand, der volltrunken ist und womöglich Drogen genommen hat, nicht einfach allein zurück.

So jemanden würde ich auch nicht in mein Auto mit nehmen, ganz ehrlich! Da hätte ich nämlich auch noch Angst, das er austickt. Wie Cybo schon schrieb, die Polizei ist kein Taxiunternehmen und wenn jemand sagt, er will keine Hilfe, dann kannst Du ihn auch nicht dazu zwingen.
 
So jemanden würde ich auch nicht in mein Auto mit nehmen, ganz ehrlich! Da hätte ich nämlich auch noch Angst, das er austickt. Wie Cybo schon schrieb, die Polizei ist kein Taxiunternehmen und wenn jemand sagt, er will keine Hilfe, dann kannst Du ihn auch nicht dazu zwingen.

Dann hätte ich aber wenigstens dafür gesorgt, dass er auch weiter versorgt wird. Z.B. Eltern, Freundin oder so angerufen. Du kannst den doch nicht einfach allein da sitzen lassen. Der ist doch völlig Hilflos, auch wenn er meint, er kommt noch gut zurecht.
 
Ich bin doch aber nicht dafür verantwortlich einen erwachsenen Menschen nach Hause zu geleiten! Sorry, wenn es ein Kind, kein Ding, würde ich sofort machen! Aber ich bin der Meinung ab einen gewissen Alter hat man auch dafür Sorge zu tragen, das man auch wieder anständig nach Hause kommt! Es wurde ihm angeboten und er wollte nicht! Er ist erwachsen und für sich selbst verantwortlich und nicht Du, oder ich oder sonstwer!
 
Für mich ist man ab 18 noch nicht Erwachsen.
Und als Polizist - dein Freund und Helfer - würde ich schon erwarten, dass sie sich um dich kümmern, egal ob volltrunken oder nur verlaufen etc.
 
Ab wann ist man denn für Dich erwachsen? gut mit 18 ist man volljährig, ab 21 dann erst erwachsen. Aber trotzdem kann man von jemanden in dem Alter eine gewisse Reife erwarten.

Mehr wie Hilfe anbieten kann man nicht, wenn diese ausgeschlagen wird, dann sollte man das auch akzeptieren.
 
Für mich ist man ab 18 noch nicht Erwachsen.
Und als Polizist - dein Freund und Helfer - würde ich schon erwarten, dass sie sich um dich kümmern, egal ob volltrunken oder nur verlaufen etc.

Ja, wenn man drum gebeten wird. Wenn du dich verläufst ich zerre dich in einen Wagen und bringe dich da hin wo du scheinbar hin willst (aber nicht freiwillig), ist das auch nicht gut.

18->Volljährig in der BRD. Solange keine Gründe vorliegen, darf die Polizei ihn nicht einsacken.
 
Für mich ist jeder ab einem anderen Zeitpunkt Erwachsen, aber die wenigsten (die ich kenne) sind das mit 18. Ab 21 könnte man das schon eher sagen.

Ich finde halt, die Polizei hätte schon noch was machen können, wenn auch nicht viel. Die Strafe ist auf jeden Fall gerecht.

18->Volljährig in der BRD. Solange keine Gründe vorliegen, darf die Polizei ihn nicht einsacken.

Ist Volltrunkenheit nicht Grund genug?
 
Hätten Sie Ihn nicht aus dem Auto gelassen, hätten Sie ne Klage wegen Freiheitsentzug oder ähnliches am Hals.

Wer säuft, riskiert halt was, vor allem wenn er zu viel säuft.

Typischer Fall von Pech gehabt.

gruss kelle!