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Tattooman schrieb:
Nur mal so doof gefragt PAPPE!

Die Layer und das Impressum läuft alles auf Dich?

also erzähl nix von kostenlos und gemeinnützig

Sowas in der Art hab ich mir auch gedacht.

Papenburger: Du hast sicher einen Gewerbeschein, oder?
 
@ErwinRommel: Wieso Gewerbeschein?
@Tattooman: Ja, das läuft alles auf mich, warum?
 
Papenburger schrieb:
@ErwinRommel: Wieso Gewerbeschein?
@Tattooman: Ja, das läuft alles auf mich, warum?

Gewerbe, da
wikipedia.de schrieb:
[..] Gewerbe ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, selbstständige Tätigkeit, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt wird [...]
In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. Danach muss jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden; umgangssprachlich spricht man von Gewerbeschein. [...]

Unter 18 darf man meines Wissens nach nicht Impressum stehen (=Verantwortlich / Voll rechtsfähig sein). Allerdings gibt es da (glaube ich) einige andere Möglichkeiten, auch unter 18 "verantwortlich" zu sein (Belehrung vom Vormundschaftsgericht / Beantragung des Gewerbescheins U 18).

[Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass du U 18 bist)

Keine Garantie auf die Richtigkeit dieser Angaben!
 
Papenburger: Ich geb dir 48 Stunden Zeit um

1. alle Werbung von der Seite zu nehmen oder

2. die Seite an jemanden zu übertragen, inkl. aller Rechte und Pflichten, der im Besitz eines gültigen Gewerbescheines ist, welcher auch für das Internet gültig ist oder

3. die Beantragung eines Gewerbescheines für dich mit Unterstützung des zuständigen Vormundschaftsgerichtes nachzuweisen.

Ansonsten dürfte dies für dich zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen.
 
ErwinRommel schrieb:
Ansonsten dürfte dies für dich zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen.

Öffentlich ankündigen? Mach es doch einfach.... oder kontaktiere ihn privat. Alles andere wirkt nicht sooo ernst :)
 
ErwinRommel schrieb:
Papenburger: Ich geb dir 48 Stunden Zeit um

1. alle Werbung von der Seite zu nehmen oder

2. die Seite an jemanden zu übertragen, inkl. aller Rechte und Pflichten, der im Besitz eines gültigen Gewerbescheines ist, welcher auch für das Internet gültig ist oder

3. die Beantragung eines Gewerbescheines für dich mit Unterstützung des zuständigen Vormundschaftsgerichtes nachzuweisen.

Ansonsten dürfte dies für dich zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen.

Ich werde erstmal die Werbung von der Seite nehmen und mich darüber gründlich Informieren. Glücklicherweise haben wir eine Juristin in der Familie die mir eigentlich Auskunft über sowas geben kann.

Ich werde mich dann melden, wenn alles besprochen wurde.

Theoretisch müsste dann aber jede Private Seite die Werbung auf Ihrer HP anbieten einen Gewerbeschein haben und das haben die meisten User nämlich nicht!

Oder die ganzen Lose-Seiten müssten auch ein Gewerbe anmelden, weil die Lose über E-Bay verkauft werden!!!

Ich habe soeben nen Bekannten nachgefragt der ein Gewerbe angemeldet hat und bekam folgendes als Antwort:
solange du nur deine umkosten damit ausgleichen willst brauchst du keinen Gewerbeschein... naja, sobald du nen großen umsatz damit machst, dann brauchste aber nen schen

Da ich ja eigentlich auch nur meine Umkosten damit decken will die mir entstehen bräuchte ich keinen Gewerbeschein.

Johnson schrieb:
Gewerbe, da

Unter 18 darf man meines Wissens nach nicht Impressum stehen (=Verantwortlich / Voll rechtsfähig sein). Allerdings gibt es da (glaube ich) einige andere Möglichkeiten, auch unter 18 "verantwortlich" zu sein (Belehrung vom Vormundschaftsgericht / Beantragung des Gewerbescheins U 18).

[Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass du U 18 bist)

Keine Garantie auf die Richtigkeit dieser Angaben!

Ich schon lange über 18 Jahre alt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mal so ne Frage an den ErwinRommel...

Hast du nen Gewerbeschein?

Denn soweit ich informiert bin, durch Verwandte, mit Gewerbeschein, ist es nicht nötig, sich einen Gewerbeschein für eine Seite anzuschaffen, wo man durch Werbeanforderungen nur seine eigenen Umkosten ausgleicht.

Ein Gewerbeschein ist nötig, sobald man einen bestimmten Umsatz erreicht und einen Ein- Verkauf tätigt.

Naja, falls ich falsch informiert worden sein sollte, poste hier bitte mal die Rechtstexte, die angeben, dass man einen Gewerbeschein benötigt, wenn man seine umkosten damit ausgleichen möchte.


Schließlich, mal so im Vergleich zu den "Raubkopien".

Als die großen Konzerne noch nicht das neue Gesetz angefordert haben, war es üblich, dass man zwar Kopien anfertigen darf, diese aber auch nur für einen Betrag verkaufen darf, welcher der Höhe der Umkosten, die man für die Kopie hatte betragen darf.

Aber nun, wie gesagt, ich brauche nen Rechtstext, der besagt, dass man das nicht ohne Schein darf.

MfG

chrizL
 
Papenburger schrieb:
Theoretisch müsste dann aber jede Private Seite die Werbung auf Ihrer HP anbieten einen Gewerbeschein haben und das haben die meisten User nämlich nicht!
Oder die ganzen Lose-Seiten müssten auch ein Gewerbe anmelden, weil die Lose über E-Bay verkauft werden!!!

Stimmt, das müssten die wahrscheinlich (zumindest die, die Kohle für die Werbung kriegen).
Die Professionellen Seiten haben das auch.

Da ich ja eigentlich auch nur meine Umkosten damit decken will die mir entstehen bräuchte ich keinen Gewerbeschein.

Welche Unkosten hast du?
 
Biehler schrieb:
Welche Unkosten hast du?

Wenn ich mir nun die Domain kaufe, dann würde ich schon gerne das Geld durch die Werbung wieder heraus bekommen.

Ich habe mal in anderen Foren nach gefragt und folgendes kam heraus:
Es gibt einen Freibetrag (dessen genaue Höhe mir unbekannt ist), den Du nicht überschreiten darfst. Solange Du unterhalb diesen "Grundfreibetrages" bleibst, dürfte nix passieren.

frei sind wohl 7680,- oder 16.000....weis es nicht sooo genau. aber soviel wirds nicht werden...

Ersterer Wert klingt realistischer. Hab was von grob 500€/mtl. im Kopf und 7680 : 12 = 640€ -> Also wären es 640€ im Monat.

Namen habe ich bewusst weg gelassen.
 
Papenburger schrieb:
Wenn ich mir nun die Domain kaufe, dann würde ich schon gerne das Geld durch die Werbung wieder heraus bekommen.
Weiter oben hast du aber gesagt, dass du die Domain gesponsort haben willst.

Ich habe mal in anderen Foren nach gefragt und folgendes kam heraus:


Namen habe ich bewusst weg gelassen.

Ich würd sagen, dass du nichts versteuern musst, unterhalb des Freibetrages.
Aber angeben musst du die Einnahmen trotzdem.

Am besten fragst du mal einen Finanzbeamten oder die zuständigen Gemeindebearbeiter in eurer Stadt.
 
Sorry für den Doppelpost aber ich habe noch etwas wichtiges gefunden! ErwinRommel oder soll ich Torsten zu dir sagen? Les dir das genau durch:

Kostenpflichtige Abmahnungen von Wettbewerbern sind im Internet an der Tagesordnung. Das Oberlandesgericht Jena (18.08.04 AZ.: 2 W 355/04) hatte nun zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Abmahnung durch einen Kleinunternehmen zulässig ist. Geklagt hatte der Inhaber eines kleinen Online-Shops, welcher zuvor im Wege der Abmahnung Unterlassungsansprüche gegen einen Mitbewerber geltend gemacht hatte.

Grundsätzliche Voraussetzung der wettbewerblichen Abmahnung ist die Eigenschaft des Abmahnenden als Gewerbetreibender. Hierzu gehört die Glaubhaftmachung einer ausreichenden, bereits in ausreichendem Umfang aufgenommenen und auf Dauer ausgerichteten geschäftlichen Betätigung mit entsprechender Gewinnerzielungsabsicht. Zwar hatte der Kläger hier einen kleinen Online-Shop bei einem großen Provider eröffnet, doch reicht dies nach Meinung des OLG noch nicht aus um die Eigenschaften als Gewerbetreibender zu erfüllen, da jeder Verbraucher einen solchen Shop gegen ein geringes monatliches Entgelt im Internet eröffnen kann.

Vielmehr müssen noch weitere Gesichtspunkte hinzukommen, um nicht die Grundregeln sowie die gesetzliche Zielsetzung des Wettbewerbsrechtes außer Kraft zu setzen und beliebig viele weitere potentiell Klagebefugte zuzulassen. Insbesondere hätten weitere Daten wie Anzahl der Geschäftsvorfälle, Kundenstammdaten und Umsatzzahlen dargelegt werden müssen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass der Kläger tatsächlich ein Gewerbetreibender ist und nicht etwa ein privater Verbraucher, dem es unter dem Schutz des Wettbewerbsrechtes darum geht, private Gegenstände zu verkaufen.

Vorliegend ist dies nicht geschehen, der Kläger konnte nicht ausreichend glaubhaft machen, dass er mit seinem Online-Shop in einem wettbewerbsrechtlichen Verhältnis zum Beklagten stand. Das Gericht sah hier den Fall einer mißbräuchlichen Abmahnung als gegeben an.

Zudem konnte der Abgemahnte Umstände dafür vortragen, dass die mißbräuchliche Abmahnung nur der privaten Gewinnerzielungsabsicht und nicht dem Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen dienen sollte. Das OLG entschied somit gegen den Abmahner.

Fazit: Voraussetzung für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches in Form der Abmahnung ist also zunächst, dass der Abmahnende die Eigenschaften eines Gewerbetreibenden erfüllt und in einem wettbewerbsrechtlichen Verhältnis zum Abgemahnten steht. Zudem muss ein entsprechender Unterlassungsanspruch gegenüber dem Abgemahnten bestehen.

Autor: Philipp Otto
Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de

Quelle: https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/285.html


Sonst noch fragen?
 
theHacker schrieb:
:roll:

Also entweder gehts hier gleich um .info-Domains oder hier is zu :-?

Mach den Thread zu!
@Tomas: Ichwerd die Werbung nicht von der Seite nehmen...

Für mich ist diese Sache nun abgeschlossen!


LG Papenburger
 
Papenburger schrieb:
Mach den Thread zu!
Is glaub ich besser ;)

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