eigenen Hoster eröffnen! Was ist zu beachten?

Hallo

Also ein Reseller Webspace bringt dir 0 :biggrin:
Das was du brauchst sind richtige Server. Ich nutze z.B für meine Projekte 3HighEnd Server von Strato, und da kann ich dir sagen die kosten.
Zudem musst du ein Gewerbe eröffnen, und das mit 15? :ugly:
 
wirklich interessant das Thema! :)
Und ich hab gedacht, ich wär ein Kinderzimmer-Hoster ... aber anscheinend geht es noch unprofessioneller und vor allem jünger. Vor allem wenn man hier noch die ICQ-Adresse vom Chef weitergibt, (sicherlich wird der Support auch ausschließlich hierüber geleistet..), nur um sich bestätigt zu fühlen, wird das interessant.


PS: Rote Bobbel sind willkommen, ich schreib hier nur was ich denke ;)
 
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Die Bilder auf dem Space machen einen echt Angst :D Aber noch besser als die Playerbilder auf dem Webspace ist ja die Bestellseite. Absolut ästhetisch und mit einer wahren Informationsflut über die bestellten Produkte und zum Anbieter.
 
also alles was recht ist...wer bei solch einem Anbieter bestellt, ist blind...die Rechtschreibung sollte mal ausgebessert werden, solch heftige Fehler darf man sich bei so einer Seite nicht erlauben. Und bevor man solch eine page online stellt, sollte man sich vergewissern, ob AGB und Impressum vorhanden sind...Ich hoffe nur für euch dass euer Angebot noch nicht aktiv ist! Eine gewerbliche Seite ohne Impressum...*peinlich peinlich*
Man sollte solch eine Seite nur eröffnen, wenn man das nötige Know-How dazu hat und auch weiß was man tut...UND vll erst wenn man volljährig ist.
Bin ja mal gespannt wann ihr eure erste Abmahnung o.Ä. erhaltet ^^

Aber dennoch, der Thread ist sehr belustigend. :ugly:
 
Wir haben mit der oben genannten Page nicht zu tun. Ich würde die richtige posten, darf aber nicht : /.


Ich durfte die ICQ Nummer posten, bzw. wurde drum gebeten!

Und NEIN, das ist nicht der Chef^^!

Wer will, dem schick ich den Link per PN!


EDIT: Meinen richtigen Lohn werde ich wohl kaum sagen, es ist aber ein angemessener Lohn!

EDIT2: Oha, ich kenne 3rd Generation. Der Leiter ist ein 22-jähriger aus der Nähe meines Chefchens^^!
 
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Habe jetzt denke ich zumindest die richtie Page gefunden.

https://game-plattform.de

Das Logo/Label ist trotz R nicht geschützt? Zumindest hab ich in bei der DPMA nichts gefunden.
 
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@ thomas21:

Richtiger Link.

Ich hab keine Ahnung ob das Logo R oder C geschützt ist.

Ich seh es schon kommen, jetzt wird die Page auf jeden Nachteil und Fehler durchforstet.
Darf ich fragen warum?
 
Ich seh es schon kommen, jetzt wird die Page auf jeden Nachteil und Fehler durchforstet.
Darf ich fragen warum?

Das machen die nur, damit sie ihr Argument untermauern können, Minderjährige wären nicht zu was Vernünftigem in der Lage. Lass Dich davon nicht ärgern.

Ich finde die Seite sehr gut, übersichtlich und sie lädt schnell. Das Impressum lässt noch eine Telefonnummer vermissen, ansonsten ist das auch ausreichend.

Ich bin persönlich auch kein Freund davon, wenn Minderjährige sich auf so eine Aufgabe stürzen. Weil ich weiß, wie schnell sich Prioritäten im Leben ändern können und wie schnell dann das eigene "Geschäft" vernachlässigt wird, weil z.B. die neue Freundin plötzlich Zeit fordert...

Aber daraus darauf zu schliessen, dass es nicht auch verantwortungsbewusste und fähige Jugendliche gibt, wäre fahrlässig.

Gruss
Marty
 
=D

Schön mal so einen Beitrag zu lesen, ich dachte hier wären alle "so" ^^!

Das mit der Telefonnummer werde ich ansprechen, das Kompliment leite ich mal an den Designer weiter :D!
 
prinzipell nichts dagegen wenn Minderjährige sowas machen, nur oft sind solche Leute sich nicht der Verantwortung bewußt, die sie auf sich nehmen.

Gerade als Schüler ist ein 24Stunden Business wie das Webhosting eben nur schwer unter einen Hut zu bekommen.
 
...
3. keine AGB
...

... Und bevor man solch eine page online stellt, sollte man sich vergewissern, ob AGB und Impressum vorhanden sind...


Möchte nicht altklug tun, aber in Sachen AGB habt ihr beiden nicht recht. Es ist nicht zwingend notwendig, auf einer Internetseite, über die man etwas verkauft, auch AGB anzugeben. AGB sind nur solange gültig, bis es wegen irgendetwas vor Gericht geht. Danach gilt nur noch das Recht der Bundesrepublik Deutschland. AGB dienen nur der Ergänzung und/oder Grundlage von Verträgen, die über die Seite abgeschlossen werden. Diese braucht man z.B. auch nicht, wenn man z.B. im Bestellformular das entsprechende reinschreibt und der Kunde dies gegenzeichnet.
Deshalb lesen sich die AGB von z.b. www.speicherzentrum.de recht schnell :)
 
AGB sind nur solange gültig, bis es wegen irgendetwas vor Gericht geht.

Die AGB sind auch dann gültig wenn man vor Gericht ist, sofern die AGB nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Zunächst gilt die deutsche Rechtsprechung (Gesetze), wenn diese bestimmte Abweichungen zulassen, dann gelten die AGB. Demnach gelten, wenn keine AGB vorhanden sind, einfach die Gesetze.

AGB sind nun mal da um Spielräume von Gesetzen dem kunden genau darzulegen. (Z.b. wie viel Gebühren auf ihn zukommen, wenn er nicht rechtzeitig zahlt. Die Rechtsprechung hat das nicht genau definiert.)

Ich frage mich nur ob dem Kunden im Nachhinein nicht noch die Möglichkeit gegeben sein sollte die AGB nachzulesen?
 
er sollte sie im nachhinein nochmal lesen können, ja.

Oder weißt du so auf anhieb wie die Kündigungszeit bei allen Sachen ist wo du nen Vertrag hast? Auch wenn ich sie gelesen habe und damit einverstanden war, heißt es doch nciht, das ich nach Monaten oder Jahren noch weiß was drin stand... Und deswegen sollte man doch finde ich die Möglichkeit haben das nachzulesen, wenn es eine AGB gab...

jetzt verstanden was ich meine??
 
Oder weißt du so auf anhieb wie die Kündigungszeit bei allen Sachen ist wo du nen Vertrag hast?
Nee, warum muss ich das auch wissen? Wenn ich das wissen will, dann schaue ich in den AGB nach, die ich bei dem Vertrag beiligen habe und mit abhefte.

Für alle Verträge, die mich Geld kosten, habe ich die AGB entweder schriftlich bekommen oder ausgedruckt.

jetzt verstanden was ich meine??
Klar, aber das ist doch eine Sache, die man selber erledigen muss, siehe oben.

Marty