Domain-Recht: Vorname wie eine Marke?

Eli

#5000
ID: 5000
L
1 Mai 2006
89
1
Hallo,

hat jemand vllt Ahnung ob man aufgrund seines Vornamen oder 2. Vornamens Recht an einer gleichlautenden DE-Domain hätte, die von einer Firma gehalten wird, die aber kein entsprechendes Schutzrecht an der Domain hat?

Gruß
Eli
 
Namen sind generell keine Marke, somit hast du kein Vorrecht.

Wie machst du es den, wenn z.b. 2 Leute Egon heißen, wer hat dann vorrecht bei egon.de ?

mfg

X Future Media
 
das is schon klar.

aber wenn martin die domain egon.de hat - dann hat wohl ein egon mehr recht an egon.de als martin, oder?
 
aber dachte ein vor bzw nachname wäre grunds. schon ein recht?

habe mal vom fall schmidt.de gehört - da hat sat1. verloren und die domain an einen RA schmidt abgeben müssen, weil sat1 selbst kein recht am namen hat - wäre die domain auf harald schmidt gelaufen, wärs wohl anders ausgegangen.

kennst dann fall?
 
aber dachte ein vor bzw nachname wäre grunds. schon ein recht?

habe mal vom fall schmidt.de gehört - da hat sat1. verloren und die domain an einen RA schmidt abgeben müssen, weil sat1 selbst kein recht am namen hat - wäre die domain auf harald schmidt gelaufen, wärs wohl anders ausgegangen.

kennst dann fall?

Ja kenne den Fall, allerdings hatte der andere Hintergründe.

Ein Name alleine ist kein Recht. Wenn du den als Markenzeichen hast z.b. Müller.de , der Gründer heißt meiner Meinung nach auch Müller und die Firma auch, somit hat der Name auch ne Marke, somit nen Recht drauf.

Bei nem Normalen 0815 User Allerdings nicht.

mfg

X Future Media
 
mh okay.

wie siehts aus wenn ich mir erst jetzt meine vornamen/nachnamen als marke schützen lassen würde.

hätte ich dann ein recht auf die domain, auch wenn die marke eingetragen wurde, nachdem die domain längst von einem anderen registriert wurde?
 
mh okay.

wie siehts aus wenn ich mir erst jetzt meine vornamen/nachnamen als marke schützen lassen würde.

hätte ich dann ein recht auf die domain, auch wenn die marke eingetragen wurde, nachdem die domain längst von einem anderen registriert wurde?

Theoretisch würde es klappen. Aber Praktisch ist immer ne andere sache.

Man kann ja nicht einfach Hingehen und sagen, ich will das haben und daher mache ich das und das und nehm die dir weg, wenn du mir die nicht freiwillig gibst. So einfach ist es dann doch nicht.

mfg

X Future Media
 
genauso wie dennis möchte ich dir hier keine rechtsberatung geben allerdings geb ich mal meinen senf dazu ab:

wenn du ein produkt (nennen wir es mal "müller") ne zeit lang unter dem namen verbreitet hast und hinterher lässt es sich jemand schützen hättest du sogar eventuell die möglichkeit denjenigen zu verklagen und das ganze damit zu begründen das du zu erst da warst...

wenn du dir jetzt also ne mnarke registrierst weil du jemandem die domain ab nehmen willst kann der hin gehen und kann sagen "moment ich war zu erst da" und wenn du pech hast musst du ihm die rechte an der marke übertragen ;)

so hab ich das zumindest noch im kopf kann natürlich sein das sich da was ändert mit der zeit aber ne klare auskunft kann dir da n anwalt für markenrecht geben.

bei vornamen hast du da prinzipiell schlechte karten (zumindest schlechtere als bei nachnamen) wobei es da auch andere fälle gibt (Mercedes ist auch ein vorname, allerdings steht der halt für viele leute für ne auto marke... und da die so bekannt ist wird wohl niemand das recht an dem namen in dem geschäftsbereich ab sprechen ;) )