tricky.at *und es geht weiter*

taurus schrieb:
hehehe hat sich alles wieder erledigt wie es aussieht.. hier der offizielle statement von ivf

Scheint so, als ob der Verein doch seriös ist. Na ja, T. O. hat nichts zu lachen:evil:
Der verzweifelte Versuch, an Kohle zu kommen, auch wieder gescheitert. Soviel also zu dem Versprechen, die Webbies würden bezahlt werden. Liebe T.O. Webbies: beantragt so schnell wie möglich einen Mahnbescheid gegen den Bengel bzw. laßt prüfen, ob man da nicht noch was wegen Betrug machen kann; weil wenn, dann kann man auch an sein Privatvermögen ran.

@mr.Voo: Wenn die Webbies die Insolvenz ablehnen, geht die Arschkarte an T.O. zurück. Bei seiner jetzigen Zahlungsmoral würde ich nicht damit rechnen, daß er einen Vergleich 6 Jahre lang durchhält...
 
Naja, der Spruch
Ich war jung und brauchte das Geld
zieht halt doch net mehr. Er hätte das ja sogar durchziehen können, aber 120 € für das bereitstellen von Affili-Links ist übertrieben. Bei 10 Euro wär das ja kein Problem gewesen. Achso, was ist eigentlich mit den MP3-Playern?^^
 
Pompei.Pit schrieb:
.............bzw. laßt prüfen, ob man da nicht noch was wegen Betrug machen kann; weil wenn, dann kann man auch an sein Privatvermögen ran.
:!:


Pompei.Pit schrieb:
@mr.Voo: Wenn die Webbies die Insolvenz ablehnen, geht die Arschkarte an T.O. zurück. Bei seiner jetzigen Zahlungsmoral würde ich nicht damit rechnen, daß er einen Vergleich 6 Jahre lang durchhält...
Falsch, eine einfache eV reicht, aber, da gibts genug Möglichkeiten, den guten sehen zu lassen, dass er damit nicht davon kommt ;) Immerhin isser noch recht jung <breitgrins>
Naja, wenn sich genug Webbis finden, mache ich die Verwaltungsarbeiten gegen ein kleines Honorar :D

mr.VVoo schrieb:
Achso, was ist eigentlich mit den MP3-Playern?^^
DAS würd mich auch mal interessieren ;)
 
Ich wollte nur einen mp3-Player gewinnen...

Hallo,

ich habe diese Klarstellung auch heute im Mailfach gehabt. Aber bei mir sind die Umstände etwas anders...(ich zermartere mir seit dieser Mahnung das Hirn:cry:

Also... Ich muss gestehen, dass ich nur den mp3-player gewinnen wollte und nicht rausgelesen habe, dass da etwas mit Gutscheinen, die ich nach Zahlung von 120.-€ erhalte, läuft. Ich hatte meine Mutter zu Besuch und fragte sie vorher, ob ich das auf ihren Namen machen darf. Falls ich den Player bekommen sollte, ist sie ja, als Rentnerin, immer zu Hause. So könnte der Postbote es zu ihr bringen. Sie willigte ein und ich füllte alles aus. Dann kam irgendwann die Stelle, wo man 3 Gutscheine zur Auswahl hatte. Diese fand ich alle total daneben, weil ich sie schon längst woanders angeboten und abgelehnt hatte. Ich habe die Tricky-Seite einfach geschlossen, weil ich nicht von diesen Gutscheinen wegkam. In meinen Augen war die Chance auf den Player somit vorbei. Nun kam aber die Rechnung und ich hatte im Februar KEINEN Widerspruch eingelegt. Was soll ich denn jetzt nur machen? Meine Mutter ist 79 und kriegt einen Herzschlag, wenn ich ihr die Sachlage erkläre. Schliesslich geht die Sache auf ihren Namen. Ich hab nen 1,50€-Job und schüttel mir die 120.-€ nicht aus dem Ärmel. Wie bei vielen anderen auch, würde ich es vom Essengeld bezahlen. Wenn ich aber gar nicht zahle, dann gibts evtl. Zusatzkosten. Wie hoch können die werden? Soll ich zahlen oder soll ich nicht zahlen? Bringt jetzt ein Widerspruch noch etwas?

Ich freu mich über jeden guten Rat!

Viele Grüße
Saba

conte00 schrieb:
Hallöchen Leute,

also ich hatte ebenfalls diese "Rechnung" in meinem Mailfach.
daraufhin habe ich bei der Firma Ifvangerufen. Ein sehr netter Herr meldete sich und erklärte mir folgendes:

Die Firma Ifv hat einen Vertrag mit Tricky.at. Sie sind lediglich für die Erstellung der Rechnung beauftragt worden.
Jeder der eine solche Mail erhalten hat, soll darauf antworten. Allerdings nur wenn ihr wirklich wiederrufen habt.
Antwortet auf die Mail, schreibt in die Mail das ihr wiederufen habt, die Firma wird das ganze dann weiterleiten nach Tricky.at.

Sobald die E-Mail bei der Firma eingegangen ist, ist der Fall für die Firma abgeschlossen.
Das war die Erklärung des Mannes am Telefon.

gruß conte00
 
@sabate: In dem Fall würd ich einfach mal abwarten.

Ist zwar rechtlich nicht ok, aber bei der Lage derzeit.......
 
Danke!

Hallo,

und Danke! Aber soll ich jetzt noch nachträglich widerrufen oder wäre das Quatsch?

Viele Grüße
Saba

NicoleWendt schrieb:
@sabate: In dem Fall würd ich einfach mal abwarten.

Ist zwar rechtlich nicht ok, aber bei der Lage derzeit.......
 
nö, "widerrufen" solltest am besten immer per einschreiben und das kostet auch bissl, ich denke mal, das wäre selbst bei erfolgreichem widerruf ein verlust, grade, wenn du nur nen 1,5€ job hast...

naja, und sonst, isses überhaupt der inetanschluss deiner mutter? wenn nein, könntest es immernoch auf datenklau schieben...
hab selber auch "mitgemacht" und nix bezahlt und glaube auch kaum, dass ich jemals zahlen muss ;)

also mach dir da nicht nen kopf! :D
 
Limited haftet nur mit Geschäftsvermögen

mr.VVoo schrieb:
Sollte er aber dann (Privat-)Insolvenz anmelden habt ihr alle die Arschkarte gezogen.[....]Keiner weiß ob er mit seinem Privatvermögen haften muss.

Da der "Gute" die Geschäftsform Limited gewählt hat, braucht es keine Privatinsolvenz.
Eine Limited ist nur in Höhe ihres Stammkapitals haftbar.
Um eine Limited zu gründen benötigt man ein Stammkapital in Höhe von sage und schreibe 1,50 Britische Pfund (1,50 bis 1500 BP).
Außerdem kann man locker flockig zig Limited gründen und zu einer Limited Holding zusammen fassen. Jeder einzelne "Geschäftsbereich" haftet wieder nur mit seinem Stammkapital.
Eine Insolvenz ist jeder Zeit möglich und eine Neugründung auch.
Ergo -> Keine Haftung mit dem Privatvermögen!
Ausstehende Gelder unter Lehrgeld abhaken.

so long,
Sandy
 
Ach Sandymaus, Betrug is Betrug, und die Webbis wurden eindeutig betrogen, also nützt ihm die Ltd überhaupt rein gar nix.
Titel holen gegen ihn privat und geputzt is der Fisch.......

Komisch, dass sich Leute extra beim Forum hier anmelden, um so nen Kommentar zu schreiben. Manchmal hab ich das Gefühl, der gute Timmyboy schaut mir beim Tippern über die Schulter...........
 
Ist kein Freibrief, da geb ich Dir schon recht,
aber für denjenigen deutlich einfacher.
Für den Geschädigten deutlich schwieriger, zu seinem Recht
zu kommen.
Zumindest, solange deutsche Gerichte zum Teil widersprüchliche
Urteile fällen.
 
Es gibt ganz klare Regelungen dafür:

Rechtspolitische Abteilung

Englische Limited Gesellschaft

Zweigniederlassung und Haftung



Die bei Gründung einer englischen Ltd mit Zweigniederlassung in Österreich oft gewünschte Beschränkung der Haftung auf das Unternehmenskapital bei minimalem Kapitaleinsatz funktioniert aus rechtlichen und praktischen Gründen meist nicht.



Der Geschäftsführer haftet, wie bei einer GmbH, auch bei einer Ltd persönlich für Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge, für Schäden aus verspäteter Insolvenzanmeldung sowie strafrechtlich für die fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie allenfalls Betrug.



Die Rechtsprechung des EuGH hat dazu geführt, dass die Gründung von österreichischen Zweigniederlassungen von Gesellschaften, die nach anderen europäischen Rechtsordnungen gegründet wurden, zulässig ist. Zumindest nach der Fachliteratur hat das zur Folge, dass die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und den Geschäftsführern und Gesellschaftern untereinander im Falle einer englischen Ltd dem englischen Recht unterliegen – viel Spaß dabei. Dies gilt natürlich auch für die englischen nationalen Bestimmungen über die Offenlegung von Bilanzinformationen basierend auf dem EU-Recht.



Schließt nun ein österreichischer Kunde mit einer inländischen Zweigniederlassung einer englischen Ltd ein Geschäft ab, so unterliegt dieses ohne Zweifel dem österreichischen Recht, wenn nicht ausdrücklich die Anwendung englischen Rechts vereinbart wird, wovon dringend abzuraten ist. Beim Konsumentenkunden ist zusätzlich eine durch eine allfällige solche Rechtswahl denkbare Rechtsverschlechterung durch das Konsumentenschutzgesetz weitgehend ausgeschlossen und er kann jedenfalls nur an seinem inländischen Gerichtsstand geklagt werden.



Nach der Fachliteratur gelten bei einer österreichischen Zweigniederlassung einer englischen Ltd aber jedenfalls die allgemeinen zivil- und öffentlich-rechtlichen Gesetzes-bestimmungen zum Schutz der Gläubiger. Dies gilt für die Haftung des Geschäftsführers und der leitenden Angestellten für die vorvertraglichen Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflichten. Weiters besteht eine persönliche Geschäftsführerhaftung für Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge bzw. für Schadenersatz bei einer verspäteten Insolvenzanmeldung, genau so wie bei einer inländischen GmbH. Und selbstverständlich gilt dies auch für die persönliche Verwirklichung von Tatbeständen nach dem Strafgesetzbuch, zB bei fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie allenfalls Betrug. Hier sei ausdrücklich der Fall genannt, dass der Geschäftsführer für die Ltd einen Vertrag abschließt, obwohl er weiß oder wissen müsste, dass das Unternehmen diesen nicht erfüllen wird können.



Daraus folgt, dass die bei Gründung einer Ltd oft gewünschte Beschränkung der Haftung auf das Firmenvermögen, wie bei der inländischen GmbH, aber mit minimalem Kapitaleinsatz (Mindestkapital lediglich 2 englische Pfund) rechtlich und praktisch nicht erreichbar ist. Als Kunde muss man sich aber im Fall der Nichterfüllung eines Vertrages oder im Schadensfall meist mehr Sorgen um die Deckung bzw. Einbringlichkeit machen.
Ich bin eindeutig Österreich-Lasting derzeit <lach> Aber für Deutschland gilt genau das selbe.
 
Ich hab mich nicht nur angemeldet, um "so nen Kommentar" zu schreiben...
Fakt ist, der Thread hat mich interessiert, weil ich mich nicht bei tricky
(übrigens ne interessante Namenswahl...) angemeldet habe, weil ich mir gleich
so was gedacht hatte.
 
Na dann :mrgreen:

Fakt ist jedenfalls:

:arrow:
Als Webbi -> Anzeige wegen gewerblichen Betruges gegen die LTD. Gleichfalls Anzeige wegen gewerblichen Betruges gegen Herrn Timmy.

Stellen der Insolvenz von aussen, da er das für die LTD sicher noch nicht gemacht hat.

Abwarten, was das Gericht entscheidet - er wird sicher verurteilt - dann Titel holen (er kann nicht mal mehr widersprechen) und die nächsten 30 Jahre Spass haben.


:arrow:
Als User -> nicht gezahlt -> Abwarten (Widerspruchsfrist ist eh vorbei)
Als User -> gezahlt -> keinen Player bekommen? -> Anzeige wegen gewerblichen Betruges gegen die LTD und Timmy.

Abwarten, was das Gericht entscheidet - er wird sicher verurteilt - dann Titel holen (er kann nicht mal mehr widersprechen) und die nächsten 30 Jahre Spass haben.


/Edit1:
Was die "abgelaufende Widerspruchsfrist" angeht, weiss BB wesentlich mehr, also überlass ich ihm den Part <g>
 
würd mir wünschen das der "Timmy" ein Lebenlang dafür bluten müsste,um dann einzusehen das Internetbetrug kein Kavaliersdelikt,ansonsten lieber Timmy geh Arbeiten und verdiene dein Geld auf ehrliche Weise!!!
 
Thema Widerrufsrecht. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt wo man über die Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Wenn Timy das damals gut versteckt hat (Nach meiner Ansicht ja, obliegt aber dem Gericht), läuft die Frist erst ab dem Zeitpunkt, wo du darüber erfahren hast (Im Zweifel jetzt hier im Forum) also würde ich dem "Vertrag" wegen arglistiger Täuschung widersprechen (Es war nicht auf dem ersten Blick erkennbar das es kostet, so mal groß vom Kostenlosen MP3-Player die Rede war) und behelftsweise den Vertrag widerrufen. Per Einschreiben (ich habe Rückschein gemacht, damit ich nachweisen kann das er es erhalten hat. Unter Zeugen eingetütet und zu Post gebracht. Ja, etwas paranoid...).

So weit von mir.
 
*megaablach*

Das erste Inkasso kündigt der#n Vetrag und SCHWUBS ist das nächste beauftragt:

Sehr geehrter Herr XXX,

Wir sind beauftragt von der Firma Mobile Premium Credits LTD (Tricky.at) den Mahnvorgang der IFV GmbH fortzusetzen und die offene Forderung vom 08.02.2006 einzuziehen.

Wie vertraglich vereinbart, berechnen wir Ihnen für die Einrichtung eines Accounts einmalig 120,- Euro mit welchem Sie Zugriff auf eine regelmäßig aktualisierte Liste von Gutscheinen erhalten haben. Da noch keine Zahlung von Ihnen eingegangen ist, berechnen wir 3,55 Euro Mahngebühren.

Ein Widerruf in der gesetzlichen Frist von 14 Tagen bis zum 22.02.2006 erfolgte nicht.

ALLE weiteren Informationen über Ihre Anmeldung entnehmen Sie bitte der Rechnung im Anhang.

Der offene Betrag in Höhe von 123,55 Euro ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Bekim MZI zu überweisen mit Ihrer Rechnungsnummer als Verwendungszweck.

Rechnungsbetrag ( Brutto ): 123,55 EURO
Rechnungsnummer: mpc06-24528

Bank: Walliser Kantonalbank
Empfänger: Bekim MZI
IBAN: XXXXXXXXXX
SWIFT-BIC: XXXXXXX

Wir möchten Sie bitten die Rechnung bis zum 08.06.2006 auszugleichen.


Mit freundlichen Grüßen

Bekim MZI
Englisch-Gruß-Str. 44
3902 Glis
Schweiz

Mail: info@bekim-finance.com

So laaaaangsam wird lästig!!!!!!!!!!!!
 
Ich habe mal zu dieser Person / Firma nach geforscht. Aus einer Selbstauskunft habe ich sein Tätigkeitsfeld mal kopiert.
Zitat von seiner OpenBC Seite: "Online Erotik (CAMS), Dialer/TELE & ABO Dienste, Handy Payment, SEO, Online/Offline Finanzdienstleistungen (EU), Textil"
zu dem kahm noch folgende Links zusammen:
https://w**.netbabe.de/impressum.html sein Projekt
https://www.netzwelt.de/forum/showthread.php?p=336958 Bei Probenzauber.de mischt er auch mit
https://www.openbc.com/hp/Bekim_Mzi/ für OpenBC Mitglieder hier interesannt
https://www.erotikcash-24.com/kundencenter/kunden.html auch seins
https://www.easy2flirt.ch/agb.php sein Projekt genauso aufgebaut wie Tricky, nur anderes Thema

Nur damit Ihr euch mal ein Bild machen könnt.
Gruss Lowfyr