Rechnung als Kleinunternehmer?

konseyko

Well-known member
3 Mai 2006
88
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Hallo Leute,

habe meine Gewerbe angemeldet , und zwar als Kleinunternehmer nach §19.

Habe jetzt Textlink verkauft an Kunden.
Muss ich jetzt unbedingt eine Rechnung stellen , obwohl der Kunde dies garnicht aufgefordert hat.
Ich weiß nur , dass ich keine Umsatzsteuer auf meine Rechungen stellen kann.

Gruß
konseyko
 
Wenn er das nicht will, musst du ihm keine schicken. Aber du musst schon einen Beleg für dich machen für die laufende Buchhaltung (Eigenbeleg).

Tip: Mach nen online-Forumular, wo der Kunde ankreuzen kann, ob er eine Rechnung haben möchte.

Es gibt, glaube ich, auch addons, mit denen der Kunde automtisch eine Rechnung erhält, du in Kopie. Das wäre das Einfachste. Ob er sie dann
in den Papierkorb schickt, kann dir ja egal sein.
 
Bad_Boy schrieb:
Wenn er das nicht will, musst du ihm keine schicken. Aber du musst schon einen Beleg für dich machen für die laufende Buchhaltung (Eigenbeleg).

Danke dir Bad_Boy für die Antwort.:D

Korrigiere mich bitte wenn es falsch ist:

Buchführungspflicht gibt es keine bei Kleinunternehmern , also Geschäftsverkehr erfordert keine vollkaufmännischen Einrichtungen wie Buchhaltung.

Aber irgendwie muss ich ja zeigen können , wegen der Einkommensteuer, wieviel ich verdient habe.Deswegen meinst du sicherlich den "Beleg für die Buchhaltung" oben.
Kann ich dann auch die Ausgaben als Beleg anzeigen, wie zum Beispiel DSL-Kosten oder Hosting-Kosten ?

Übrigens danke für den TIP.
 
konseyko schrieb:
Danke dir Bad_Boy für die Antwort.:D

Korrigiere mich bitte wenn es falsch ist:

Buchführungspflicht gibt es keine bei Kleinunternehmern , also Geschäftsverkehr erfordert keine vollkaufmännischen Einrichtungen wie Buchhaltung.

Aber irgendwie muss ich ja zeigen können , wegen der Einkommensteuer, wieviel ich verdient habe.Deswegen meinst du sicherlich den "Beleg für die Buchhaltung" oben.
Kann ich dann auch die Ausgaben als Beleg anzeigen, wie zum Beispiel DSL-Kosten oder Hosting-Kosten ?

Übrigens danke für den TIP.

Doch es gibt eine vereinfachte Buchführungspflicht. Du musst keine doppelte Buchführung machen, das ist richtig. Das allermindeste, was du immer machen musst, ist ein Kassenbuch führen und deine Bankbelege ordentlich abheften. ;) Alle anderen Belege natürlich auch.

Aber du musst ja auch eine Einkommenssteuererklärung abgeben, das kannst du alleine aus diesen zwei Sachen nicht machen. Dann müsstest du zum Steuerberater oder zur Buchführungshilfe oder Lohnsteuerverein (wesentlich preiswerter) gehen, die das machen.

Aber auch für Kleingewerbe gibt es z.B. Regeln, die z.B. bei der Rechnungserstellung zu beachten hast. Das steht auch im Umsatzsteuergesetz.

Ich habe da einige Links, die suche ich dir mal im Laufe des Tages raus.
 
Deine Rechnungen müssen trotz Deines Kleingewerbes dem §14 des UStG entsprechen https://www.gesetze.2me.net/ustg/ustg0028.htm, sprich sie müssen

  • Deinen Namen und Deine Anschrift aufweisen
  • den (Leistungs-)/Rechnungsempfänger mit vollständiger Anschrift
  • Dein Leistungsdatum
  • Deine erbrachte Leistung in handelsüblicher Bezeichnung und Menge
  • Dein Entgelt
  • im Fall des Kleingewerbes den Hinweis auf die Regelung nach §19 UStG


Für Deine buchhalterische Pflicht reicht es, wenn Du eine EÜR (Einnahme-Überschuß-Rechnung) am Jahresende machst, sprich Du stellst Deine Einnahmen den Ausgaben gegenüber und weist den Gewinn/Verlust in Deiner Steuererklärung aus.

Sofern Du ein Programm für Deine Steuererklärung nutzt (z.B. WISO Sparbuch) wirst Du bequem und schnell durch die Gewerbefragen geleitet. Das FA interessiert sich übrigens für eine Aufteilung der Kosten nach Bürokosten, Wareneinkauf, Reisen etc. Also solltest Du Dir immer notieren, welche Gelder Du wofür ausgegeben hast.

Ein seperates Girokonto wäre ratsam, dann musst Du das Ganze nicht aus Deinem privaten Kram herausrechnen und das FA sieht bei einer Prüfung keine anderen Kontenbewegungen ;-)

Vermeide übrigens Bargeschäfte, die sind im Kleingewerbe etwas unpraktisch (persönliche Meinung)

Viele Grüße
buhacont
 
uups, hatte ich ganz vergessen, aber den Ausführungen von Buhacont ist nichts hinzuzufügen, ausser, dass auch eine fortlaufende Nummerierung der Rechnung nötig ist und auf jeden Fall die Steuernummer drauf muss, falls keine Umsatzsteuer ID Nummer vorhanden ist.

Nützlich sind auch die Seiten der IHK, mir gefällt die aus Stuttgart besonders gut. https://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK...endung/Anmeldung_eines_Unternehmens/index.jsp

Rechnungserstellung, Punkt 15-17. Punkt 17 zuerst lesen. ;)
https://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworten/Umsatzsteuer.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Wollte wegen einer weiteren Frage nicht nochmal ein Thread öffnen.

Bekomme regelmäßig Auszahlungen von einer Popup Sponsor.
Bei dem kann ich meine Auszahlungen als PDF Datei runterladen und drucken.

Reicht es jetzt wenn ich bei der Finanzamt diesen PDF Datei als Beweiß für meine Einnahmen zeige?Es handlet sich um eine PAYPAL Zahlung.

konseyko
 
Zuletzt bearbeitet:
Das reicht als "Beweis" für das FA aus. Du musst ja nix beweisen, sondern nur belegen. :)

Bei Rechnungen solltest Du NIE vergessen:

  • Kundenummer
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum

Lege für jeden Kunden eine Nummer an, Rechnungsdatum hilft Dir bei Beweisführungen zu säumigen Kunden und Vollstreckungsmassnahmen und ist UNERLÄSSICH für fristgerechten Zahlungseingang, Rechnungsnummer ist vorgeschrieben (fortlaufende Nummerierung).

Noch ein Tip: Rechnungen werden NIE unterschrieben!

Als Programm für eine E/Ü-Rechnung empfehle ich Dir das kostenlose GS-EAR;
Ich nutze es seit 10 Jahren, es gab nie Probleme, weder technisch, noch mit dem FA.

Grüße,
HB
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

ich nutz für Rechnungen und alles: Rchnungs-Manager 1.4 kostet 33 Eur und reicht allemale aus. Macht dir sogar ne Zusamenrechnung von allen Rechnungen die du gestellt hast.

Grüße
 
Doch es gibt eine vereinfachte Buchführungspflicht. Du musst keine doppelte Buchführung machen, das ist richtig. Das allermindeste, was du immer machen musst, ist ein Kassenbuch führen und deine Bankbelege ordentlich abheften. ;) Alle anderen Belege natürlich auch.

Aber du musst ja auch eine Einkommenssteuererklärung abgeben, das kannst du alleine aus diesen zwei Sachen nicht machen. Dann müsstest du zum Steuerberater oder zur Buchführungshilfe oder Lohnsteuerverein (wesentlich preiswerter) gehen, die das machen.

Aber auch für Kleingewerbe gibt es z.B. Regeln, die z.B. bei der Rechnungserstellung zu beachten hast. Das steht auch im Umsatzsteuergesetz.

Ich habe da einige Links, die suche ich dir mal im Laufe des Tages raus.

Das is auch von Finanzmat zu Finanzamt verschieden mein Sachbearbeiter hat mir im "Vertrauen nahe gelegt doppelte Buchführung zu machen damit ich immer auf der sicheren Seite bin.

Müssen tu ich es nicht als Kleinunternehmer ist klar aber eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt schadet sicher nicht, is besser als wenn später das grosse erwachen kommt.

Gruss
 
Jain. Solange es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, bist du auch mit ner EA auf der "sicheren" Seite. Ich pers. würde es trotzdem jedem raten, die hat nämlich auch Vorteile. Wenn das ordentlich gemacht wird, hast du nämlich bei der Steuererklärung wesentlich weniger Arbeit. Außerdem kann es durchaus auch finanzielle Vorteile haben. Da kommt jetzt wieder drauf an, was man macht.
 
Jain. Solange es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, bist du auch mit ner EA auf der "sicheren" Seite. Ich pers. würde es trotzdem jedem raten, die hat nämlich auch Vorteile. Wenn das ordentlich gemacht wird, hast du nämlich bei der Steuererklärung wesentlich weniger Arbeit. Außerdem kann es durchaus auch finanzielle Vorteile haben. Da kommt jetzt wieder drauf an, was man macht.

ei ja sag ich ja die wolln es ja auch einfach haben. Ich hab es aber so auch einfacher, rein der Übersicht wegen. Wenn ein Sponsor bucht bekommt er automatisch ne Rechn beantragt ein User ne Auszahlung bekommt er automatisch ne Gutschrift. Ich habe meine Übersicht und das Ganze gleich belegt für die Buchführung.

Wenn ich sehe was ich als Sponsor manchmal für Rechnungen erhalte sträuben sich mir die Nackenhaare.

RechnungsNr.? Brauch kein Mensch

Steuernummer? is das was zum Essen?

Von den Rechtschreibfehlern in dem im word abgespeicherten Vordruck mal ganz zu schweigen.

Es gibt wirklich Dinge da sollte man sehr grossen Wert drauf legen.
 
Das würde mir aber zu denken geben, fortlaufende Nummern sind ebenso vorgeschrieben wie die Nennung der Steuernummer auf Rechnungen.

Das gilt auch für "Kleinunternehmen", die keine Umsatzsteuer ausweisen.

Da sollte man auch drauf achten. Abgesehen davon, daß bei keinem FA bei solchen Rechnungen die Ausweisung einer evt. ausgestellten Mehrwertsteuer anerkannt wird, könnte fast Schwierigkeiten bekommen, sie überhaupt als Betriebsausgaben anerkannt zu bekommen.
 
Ei ja mir musste das nich sagen. Mach doch mal ein Workshop, wie werde ich von einem "unfähigen Unternehmer" ein fähiger. :D Bei EINIGEN würde dies sicher helfen.

huch das hatten wir doch schon mal. *gg*

Das würde mir aber zu denken geben, fortlaufende Nummern sind ebenso vorgeschrieben wie die Nennung der Steuernummer auf Rechnungen.

Das gilt auch für "Kleinunternehmen", die keine Umsatzsteuer ausweisen.

Da sollte man auch drauf achten. Abgesehen davon, daß bei keinem FA bei solchen Rechnungen die Ausweisung einer evt. ausgestellten Mehrwertsteuer anerkannt wird, könnte fast Schwierigkeiten bekommen, sie überhaupt als Betriebsausgaben anerkannt zu bekommen.
 
Nix Workshop. Ebooks, die ich dann teuer verticke. :biggrin: Dann wäre es mir dann auch egal, ob´s hilft. Bei denen es nicht hilft, die bekommen dann halt den Nachschulungskurs noch viel teurer verkauft.
 
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