Masche von Paidmailern (84% Auszahlung)

G

Gelöscht-9314

Hallo,

habt Ihr schon festgestellt das Paidmailer abzüglich 16% zahlen- also nur 84% des erwirtschafteten.

Man klickt ewig bis man die AZG erreicht hat, wie zum Beispiel bei dem einen Paidmailer 50,00 EUR und bekommt dann nur 42,00 EUR ausbezahlt. Das heißt bei diesem Anbieter bestätige ich 160 Mails umsonst nur weil dieser 8,00 Steuer abzieht. Er ist leider auch nicht der einzige. Bei InfoM***, Geldmail***** ist das genau so.

Was haltet Ihr davon? Ich persönlich finde das unmöglich. :(

Gruß
 
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Ich hatte neulich was drüber gelesen, leider hab ich den Link nicht mehr. Mist, ich kann mich nicht mehr dran erinnern, aber ich finde es ehrlich gesagt auch nicht so wichtig, ob er die Steuern nun für mich abführt, oder nicht.
Selbst wenn ich das volle Geld bekomme, hätte ich die Steuern zahlen müssen, von daher wäre es mir egal, wenn er mich vorher darüber informiert.
Hast du wenigstens ne ausgewiesene Gutschrift bekommen, oder so, dass du nachweisen kannst, dass Steuern entrichtet wurden?

Schade, dass ich den Link ned mehr finde :(
 
Als Masche kann man das wohl kaum bezeichnen, denn die Paidmailer führen diese 16% ans Finanzamt ab und behalten sie nicht selbst ein. Zumindest gilt das für seriöse Anbieter.

Bei der Anmeldung sollte man dies ja normerlweise gesehen haben, daß dies der Fall ist.

Rechtlich gesehen sind das Einnahmen, die du angeben musst.
 
Wenn ich mit diesen Einnahmen aber unter diversen Freigrenzen bleibe, da ich zum Beispiel sonst keine weiteren Einnahmen habe, brauch ich eigentlich auch diese Gelder nicht ans FA abzuführen oder irre ich mich da gerade?
 
Ja, es gibt diese Freibeträge. Man kann es aber trotzdem so machen und dann als Steuererstattung zurück bekommen, nachdem das Finanzamt alles nachgerechnet hat. Angeben muss man es auf jeden Fall, wie es mit dem direkten Abführen aussieht weiß ich leider nicht aus dem Kopf.
Ich geb einfach immer alles an, ich komm eh nicht über die Freibeträge, also was solls, da hab ich auch nichts zu befürchten.
Deswegen isses mir auch egal, ob ich das abführe oder der Webbi, solange ich die Rechnung bekomme und nachweisen kann, dass ich (wenn auch über den Webbi) gezahlt habe, dann klappt das auch mit der Erstattung.
 
Ich geb einfach immer alles an, ich komm eh nicht über die Freibeträge, also was solls, da hab ich auch nichts zu befürchten.
Deswegen isses mir auch egal, ob ich das abführe oder der Webbi, solange ich die Rechnung bekomme und nachweisen kann, dass ich (wenn auch über den Webbi) gezahlt habe, dann klappt das auch mit der Erstattung.

.... und genau das ist der Punkt. Ich bin nicht Umsatzsteuerpflichtig und bekomme deshalb keine Rechnung. Ich muß diese Einnahmen evtl. als sonstige Nebeneinkünfte versteuern. Also bekomme ich von diesem Webbi 16%abgezogen die ich nirgends geltend machen. Bei Gewerbetreibenden ist das anders. Die Steuer wird als Vorsteuer geltend gemacht und Sie haben dadurch weniger zu versteuern.

Gruß
 
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Hast du denn eine Rechnung bekommen? Wenn der Webbi Steuern abführt, geht er ja von einer Steuerpflicht (warum auch immer, wenn du nicht steuerplichtig bist) aus, dann ist er dazu glaube ich sogar verpflichtet, dir das zu bescheinigen. Steht es in den AGB? Wenn ja, dann hast du das doch vorher schon gewusst, oder steht das da nirgends? Ich weiß jetzt nicht, um welchen Mailer es geht, aber wenn du die Rechnung hast, kannst du diese doch theoretisch als zuviel gezahlte Steuer geltend machen und bekommst eine Erstattung, so sollte es jedenfalls sein. Wenn nicht, dann bitte ihn, dir den Rest auszuzahlen.
Ich bekomme eigentlich immer alles komplett und müsste alles selbst abführen.

Müsste man mal witti fragen, eventuell auch BB, die kennen sich doch mit sowas sicherlich genauer aus.

Aber wenn du absolut nicht steuerpflichtig bist, dann dürfte er nix abziehen. Er meldet es zwar dem FA, aber er dürfte dann m.E. nach nichts abziehen.
 
Hey eigentlich ziehen wir euch noch mehr ab. Eins habt ihr vergessen den Thailandfond. In den zahlen alle Paid4Webbis 25% der monatlichen Payrate ein und einmal im Jahr treffen wir uns alle dort und lassen auf eure Kosten so richtig die Sau raus. :ugly:
 
Hallo,

das habe ich nicht behauptet. :naughty:

Na weil du es nicht wusstest. Ich plaudere ja nur aus dem Nähkästchen.

Aber mal zur Info als Kleinunternehmer nach §19 darf ich weder Umsatzsteuer einnehmen noch abführen also zieh ich meinen Usern auch nichts ab.

Normalgewerbetreibende müssen das sogar. Ich denke aber die wenigsten ziehen euch die 16% sondern zahlen sie so an das FA dazu sind sie verpflichtet. Die Userauszahlungen sind eigentlich als Netto anzusehen wäre ein User berechtigt Umsatzsteuer einzunehmen und diese abzuführen bekäme er 16% mehr ausgezahlt und muss diese 16% wieder ans FA abführen.

Ich stelle jeden User eine Gutschrift bei Auszahlung aus somit kann jeder seinen Verdienst beim FA angeben.
 
aber wenn du die Rechnung hast, kannst du diese doch theoretisch als zuviel gezahlte Steuer geltend machen und bekommst eine Erstattung, so sollte es jedenfalls sein. .

Nein, denn jeder Teil der Steuer ist gesondert anzusehen. Also wenn du nicht USt-pflichtig bist und keine Anmeldung(Umsatzsteueranmeldung/Umsatzsteuererklärung) erstellen mußt, so kannst du auch keine von dir bezahlte geltend machen. Denke mal an den normalen Einkauf. Du zahlst jedesmal 7% oder 16% MwSt. Kannst du die irgendwo als Privatmann absetzen? Nein. Das kann nur ein Gewerbetreibender der USt-pflichtig ist und wie oben erwähnt abgeben muß. Deshalb kann ich auch wenn ich eine Rechnung hätte nichts unternehmen. :(

Gruß
 
Na, das machen ein paar Große, die umsatzsteuerpflichtig sind bzw. gewählt haben, Umsatzsteuer zu zahlen.

Das Thema hatte wir übrigens schon mal im alten Forum.

Ich bin mir ehrlich gesagt auch nicht sicher, ob das so korrekt ist, ich wollte da mal mit einem reden, der es wissen müsste. Natürlich vergessen. ;)

Fakt für mich ist eigentlich, daß das Verhältniss User - Paid4-Betreiber ganz ähnlich ist wie Lieferant - Kunde, wobei der User Lieferant ist. Das sehen die Betreiber, die Mwst. einbehalten und abführen, wohl auch so. ;)

Fakt ist aber ebenfalls, das der Ausweis von Mehrwertsteuer sich nach dem Lieferanten richtet und nicht nach dem Kunden. De facto ist es also so, daß sie tatsächlich nur 86,2% ihrer versprochenen Vergütung auszahlen und nicht 100%, außer man man schickt ihnen eine Rechnung mit Mehrwertsteuer. ;)

Und wer kann das als User? Wohl die wenigsten. Von daher könnte man das schon mal prüfen lassen, sie müßten IMHO wenigstens deutlicher machen, in den AGB steht es drin.

Ich weiß auch nicht, ob das nötig ist, steuerlich gesehen. Für die Betreiber aber ganz sicher vorteilhaft, mindert es doch ihre Steuerlast.

Edit: Wenn sie das denn wirklich abführen. Aber in den Buchhaltungen von dem einen oder anderen würde ich auch schon mal ganz gerne reinschauen.

Edit2: Bitte, es geht hier um einbehaltene Umsatzsteuer, sonst nichts.
 
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Na, das machen ein paar Große, die umsatzsteuerpflichtig sind bzw. gewählt haben, Umsatzsteuer zu zahlen.

Das Thema hatte wir übrigens schon mal im alten Forum.

Ich bin mir ehrlich gesagt auch nicht sicher, ob das so korrekt ist, ich wollte da mal mit einem reden, der es wissen müsste. Natürlich vergessen. ;)

Fakt für mich ist eigentlich, daß das Verhältniss User - Paid4-Betreiber ganz ähnlich ist wie Lieferant - Kunde, wobei der User Lieferant ist. Das sehen die Betreiber, die Mwst. einbehalten und abführen, wohl auch so. ;)

Fakt ist aber ebenfalls, das der Ausweis von Mehrwertsteuer sich nach dem Lieferanten richtet und nicht nach dem Kunden. De facto ist es also so, daß sie tatsächlich nur 86,2% ihrer versprochenen Vergütung auszahlen und nicht 100%, außer man man schickt ihnen eine Rechnung mit Mehrwertsteuer. ;)

Und wer kann das als User? Wohl die wenigsten. Von daher könnte man das schon mal prüfen lassen, sie müßten IMHO wenigstens deutlicher machen, in den AGB steht es drin.

Ich weiß auch nicht, ob das nötig ist, steuerlich gesehen. Für die Betreiber aber ganz sicher vorteilhaft, mindert es doch ihre Steuerlast.

Edit: Wenn sie das denn wirklich abführen. Aber in den Buchhaltungen von dem einen oder anderen würde ich auch schon mal ganz gerne reinschauen.

Edit2: Bitte, es geht hier um einbehaltene Umsatzsteuer, sonst nichts.

Also ich hatte bisher einmal einen User der fragte ob er die Mwst mit ausbezahlt bekommen könnte, als ich ihm erklärt hatte das ich als Kleinunternehmer keine Mwst ausweisen darf war das Thema auch vom Tisch.

Ich denke mal ebenso muss ein ein Betreiber der einem Vollgewerbe nachgeht sich von den Usern die Umsatzsteuer berechtigt wären also keine Privatpersonen einen Nachweis geben lassen das er diesen Usern die Mwst auszahlen darf. Tut er das nicht und zahlt einem User die Mwst aus und dieser User steckt Sie ein und führt Sie beim FA nich ab macht sich der Betreiber sogar strafbar. Deshalb kann man davon ausgehen muss man sogar das jeder Paid4betreiber mit Vollgewerbe die Mwst für seine User abführt.
 
Also ich hatte bisher einmal einen User der fragte ob er die Mwst mit ausbezahlt bekommen könnte, als ich ihm erklärt hatte das ich als Kleinunternehmer keine Mwst ausweisen darf war das Thema auch vom Tisch.

Ich denke mal ebenso muss ein ein Betreiber der einem Vollgewerbe nachgeht sich von den Usern die Umsatzsteuer berechtigt wären also keine Privatpersonen einen Nachweis geben lassen das er diesen Usern die Mwst auszahlen darf. Tut er das nicht und zahlt einem User die Mwst aus und dieser User steckt Sie ein und führt Sie beim FA nich ab macht sich der Betreiber sogar strafbar. Deshalb kann man davon ausgehen muss man sogar das jeder Paid4betreiber mit Vollgewerbe die Mwst für seine User abführt.

Die Frage ist erstmal, ob die Leistung bzw. der Leistungsersteller überhaupt Mehrwertsteuerpflichtig ist. Du darfst keine Vorsteuer in Rechnung stellen, wenn du sie nicht abführst. Das führt mich zu dem Gegenschluß, ob mir einer einer die Vorsteuer abziehen darf, wenn ich sie ihm doch gar nicht als Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt habe. :think:

Ich habe zwar schon X Umsatzsteuererklärungen abgegeben und weiß auch, was Vorsteuer im Abzugsverfahren ist, aber hier bin ich mir doch nicht sicher.

Bei Vorsteuer im Abzugsverfahren ist es tatsächlich so, daß der Kunde für seinen Lieferanten die Mehrwertsteuer an das FA abführt. Ich weiß das nur, weil ich mal so einen Fall hatte. ;) Von der Mwst. und seinen Gesetzen und Ausnahmen habe ich mich nach Möglichkeit immer ferngehalten und das besser bezahlten Leuten überlassen.

Aber ein wenig kenne ich mich zwangsläufig aus und ich bin mir nicht sicher, ob das hier so korrekt gehandhabt wird.

Edit:

Meiner Meinung nach ist das eine steuerfreie Leistung des Lieferanten, außer er stellt Mwst. in Rechnung. Von daher wäre es wirklich interessant, ob die Mehrwertsteuer tatsächlich abgeführt wird, oder eben nur nicht ausgezahlt wird und so die Vergütung eben nach unten gedrückt wird bzw. auf der Startseite nach oben "geschönt" wird.
 
Die Frage ist erstmal, ob die Leistung bzw. der Leistungsersteller überhaupt Mehrwertsteuerpflichtig ist. Du darfst keine Vorsteuer in Rechnung stellen, wenn du sie nicht abführst. Das führt mich zu dem Gegenschluß, ob mir einer einer die Vorsteuer abziehen darf, wenn ich sie ihm doch gar nicht als Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt habe. :think:

Ich habe zwar schon X Umsatzsteuererklärungen abgegeben und weiß auch, was Vorsteuer im Abzugsverfahren ist, aber hier bin ich mir doch nicht sicher.

Bei Vorsteuer im Abzugsverfahren ist es tatsächlich so, daß der Kunde für seinen Lieferanten die Mehrwertsteuer an das FA abführt. Ich weiß das nur, weil ich mal so einen Fall hatte. ;) Von der Mwst. und seinen Gesetzen und Ausnahmen habe ich mich nach Möglichkeit immer ferngehalten und das besser bezahlten Leuten überlassen.

Aber ein wenig kenne ich mich zwangsläufig aus und ich bin mir nicht sicher, ob das hier so korrekt gehandhabt wird.

Kann ich so auch nich sagen wie das genau läuft weil es mich auch nicht direkt betrifft.

Ich bin aber Publisher bei einigen Sponsorennetzwerken und diese führen eben die Umsatzsteuer für mich ab. Ich bekomme meinen Verdienst netto. Wäre ich Umsatsteuerberechtigt bekäme ich 16% mehr ausgezahlt und müsste diese selbst ans FA abführen. Ich denke mal diese Vorgehensweise kann man auch auf einen Paid4Dienst übertragen.
 
Wenn das die richtige Verfahrensweise ist, ja. Da wird aber evt. deutlicher stehen, daß die Vergütungen Brutto sind? Als Webbi sollte man dann halt schon wissen, daß es eigentlich weniger ist. Ob man das auch von Usern verlangen kann?

Ich denke jetzt auch mal wieder an das Transparenzgebot in AGB und so Sachen. :mrgreen:

Edit:
Das Preisauszeichnungsgesetz verlangt aber ausdrücklich Bruttoangaben, das ist in solchen Fällen eher nicht im Sinne der Verbraucher. ;) Wobei es sich hier aber nicht um Verbraucher handelt, sondern um "Lieferanten". Das gilt für Paid4 Dienste genauso wie für Sponsorennetzwerke.
 
Wenn das die richtige Verfahrensweise ist, ja. Da wird aber evt. deutlicher stehen, daß die Vergütungen Brutto sind? Als Webbi sollte man dann halt schon wissen, daß es eigentlich weniger ist. Ob man das auch von Usern verlangen kann?

Ich denke jetzt auch mal wieder an das Transparenzgebot in AGB und so Sachen. :mrgreen:

Naja wie das in den AGB zu stehen hat is mir eigentlich wurscht. Wie gesagt mich betrifft es nicht. Bei den Gutschriften welche die User bei jeder Auszahlung erhalten "sollten", sollte dies aber schon zu Erkennen sein.

EDIT: Ich denke auch das wir hier von einem Userstamm reden der deutlich unter 2% des gesamten Userstamms liegt.