Frage zu den Auszahlungsdauern der Anbieter

MisterS

Well-known member
16 Mai 2006
4.208
176
Hi!

Ich hab mal eine Frage zu den Auszahlungsdauern der Anbieter.

Ich warte schon länger auf ein paar.

Ich hab keine Lust mehr nach Abstreichen der 3 monatigen AGB dauer erst anzufangen zu mahnen.

Kann ich nicht bereits nach der Beantragung eine Mail schicken welche an die eigenen AGB erinnert und welche als erste Zahlungserinnerung gilt?

Ich weiß, eigentlich kann ich eine Erinnerung erst nach verstreichen der in den AGB festgelegten Auszahlungsdauer verschicken. Aber es nervt einfach nur das zu viele "Webmaster" erst auf einen MAhnbescheid reagieren.
Also frage ich mich ob ich nicht eine ERINNERUNG gleich nach anfordern verschicken kann. Und danach, ohne weitere Anmahnung halt den Mahnbescheid verfassen?

Ich hab ja dann eine Zahlungsaufforderung welche an die eigenen AGB erinnert, zwar keine Anmahnung des offenen Betrages, aber einen Beleg das auf eine vorzeitige Erinnerung nicht reagiert wurde.

Und was machen wir eigentlich mit WM die sagen:

"Ich hab meine Mails 6 Wochen nicht abgerufen".
"Hab lange nicht im Admin nachgeschaut".
"Oh, ich war in Afrika".

Offensichtliche Ausreden, aber wie umgehen damit?
 
Alsoo, für einen Mahnbescheid benötigst du nur eine offene Forderung. Ist die Auszahlungsdauer laut AGB abgelaufen, dann kannst du einen Mahnbescheid rausschicken. Sollte keine Dauer in den AGB stehen, sind es 30 Tage(soweit ich weiß, steht glaub ich im HGB oder so).

"Ich hab meine Mails 6 Wochen nicht abgerufen".
"Hab lange nicht im Admin nachgeschaut".
"Oh, ich war in Afrika".

Das ist dann wohl Fahrlässigkeit und Unzuverlässigkeit. Bei der Zustellung von Nachrichten ist die Briefform mit Einschreiben und Rückschein meistens jedoch die einzigste Möglichkeit, die vor Gericht anerkannt wird. Ich weiß aber nicht, ob das auch für Verträge gilt, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind.
 
Aha... jetzt werden von den Usern schon alle Paid4-Webbies über einen Kamm geschert und gleich von vornherein als unseriös hingestellt und ohne den geringsten Anlass zu haben, von dir daran erinnert, dass sie sich gefälligst an die AGB zu halten haben, ohne dass konkret etwas vorgefallen ist?

Geil... ich sehe ab sofort auch von vornherein in jedem User einen Faker und Betrüger, dann muss ich ja gar nichts mehr auszahlen.

Wenn so eine "Erinnerung" bei mir ankommen würde, dann würde ich diese gleich in die Tonne treten, dich schnellstens auszahlen und zusehen, dass ich dich irgendwie loswerde. Bei manchen Leuten kann man echt nur noch mit dem Kopf schütteln und man möchte am liebsten schreiend davonrennen!
 
Aha... jetzt werden von den Usern schon alle Paid4-Webbies über einen Kamm geschert und gleich von vornherein als unseriös hingestellt und ohne den geringsten Anlass zu haben, von dir daran erinnert, dass sie sich gefälligst an die AGB zu halten haben, ohne dass konkret etwas vorgefallen ist?

Geil... ich sehe ab sofort auch von vornherein in jedem User einen Faker und Betrüger, dann muss ich ja gar nichts mehr auszahlen.

Wenn so eine "Erinnerung" bei mir ankommen würde, dann würde ich diese gleich in die Tonne treten, dich schnellstens auszahlen und zusehen, dass ich dich irgendwie loswerde. Bei manchen Leuten kann man echt nur noch mit dem Kopf schütteln und man möchte am liebsten schreiend davonrennen!

Genau das ist es was ich bei manch Anbieter will...
weil die Seite ist neu...man meldet sich an...es dauert bis man die AZG erreicht...und in der Zwischenzeit liest man hier so vieles...
also will ich dort nur mein Geld und dann find ich selbst den Link zum abmelden...

Fake-User gibt es im übrigen gar nicht.
Was soll das sein?
Doppelaccount?
Falsche Daten?
Ist doch ganz egal.
Dann ist dein Script Mist, und ich zahle auch diese User mit 1 Euro aus und danke für den Hinweis das mein Script nen Fehler hat.
 
1. Eine Zahlungsfrist laut AGB sollte man schon verstreichen lassen

2. Eine höffliche Nachfrage sollte dann zumindest drinnen sein nach Ablauf, kann ja auch mal durch irgendwelcher andere Dinge/Stress in Vergessheit geraten ... kein Mensch ist unfehlbar

3. Wenn dann immer noch keine Reaktion, dann halt eben mit letzter Fristsetzung und Ankündigung weiteren rechtlichen Folgen

Das ist im allgemeinen der Wertegang. Sofort harte Geschütze auffahren halte ich persönlich für etwas überzogen, wobei Geschäftsleute, soweit ich weiß, ohne weitere Zahlungserinnerungen gleich rechtliche Schritte (Inkasso ect.) einleiten können. Eine Zahlungserinnerung ist in diesem Fall im Ermessen des Handelspartner. Wie dies jetzt auf Privatpersonen/User (umgekehrter Sinn) zutrifft wäre mal interessant zu wissen ;)

Was der Webbie letztendlich mit der "Erinnerungsmail" anstellt, kann dem User schnurz-piepe sein, hauptsache er reagiert darauf, ob per AW oder Zahlung.


Dass alle Webbies hier über einen Kamm geschert werden, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
Ich warte schon länger auf ein paar.
... heißt doch nicht ALLE ... ein paar, „einige wenige“, ein unbestimmte Zahlwort Quelle: Wiki
 
wobei Geschäftsleute, soweit ich weiß, ohne weitere Zahlungserinnerungen gleich rechtliche Schritte (Inkasso ect.) einleiten können.

Die Einschaltung eines Inkassobüros ist kein "rechtlicher Schritt", sondern lediglich die Beauftragung eines damit Vertretungsberechtigten, die offene Forderung einzutreiben. Aber auch ein Inkassobüro ist daran gebunden, 3 Mahnungen (Zahlungserinnerungen) an den Schuldner zuzustellen. Ob diese nun vom Gläubiger direkt oder einem vertretenden Inkassobüro kommen, ist egal. Kommen müssen sie aber... Die "rechtlichen Schritte" beginnen erst ab der Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheids, welche eben erst nach der Zustellung von vorherigen 3 Mahnungen erfolgen kann.

Dass alle Webbies hier über einen Kamm geschert werden, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Na, dann lies den ersten Post mal richtig...
Da geht es darum, dass MisterS, gleich nachdem er eine AZ bei einem Dienst beantragt hat, dem betreffenden Betreiber sofort eine Zahlungserinnerung hinterherschicken will, dass dieser sich doch gefälligst an seine AGB halten und pünktlich auszahlen soll. Diese Aussage war weder auf eine bestimmte Anzahl an Diensten, noch auf einige bestimmte Dienste bezogen, sondern eben gleich auf ALLE.

Und bei solchen Usern soll man noch ruhig und freundlich bleiben...
 
Hi!

Stimmt schon.

Aber ihr wisst doch, so ganz unrecht hab ich nicht.

Ich hab gerade alle Gelder erhalten.
Jetzt eben gerade...
es gibt einige Anbieter die zahlen gar nicht, dann gibt es welche die zahlen erst auf Anfrage, und wenige (ich z.B.) sofort...

Deswegen, weil ich bekomm eine Mail, "Auszahlung angefordert von XXX", dann geh ich ins Admin und mache das. Es gibt unter den Anbietern viele die haben ein Paid4Siegel. Und um das zu bekommen braucht man einen Gewerbeschein. Also sollte man auch ein Geschäftskonto haben. Damit kann man dann doch umgehend auszahlen. Ok, vlt. übertreibe ich mit meiner nicht warten können. Aber das hat 2 Gründe...egal ob Adbutler oder Mailer X...ich hab einen Kalender...da ist alles vermerkt...und wenn ich eine AZ beantrage trage ich das ein, autom. eine Erinnerung das die AGB Frist abgelaufen ist...und fast täglich geht hier beim starten das Fenster auf...so ist das halt im Paid4 Bereich.

Ich starte meinen Mailer neu, und wen Affili.net und Co. am ersten bezahlt wird das auf ein DiBa Sparkonto ausgezahlt. Ich hab grad nen Mailer mit 700 Usern, nicht weil weil brach, aber mit 0,01 AZG..., davon laß ich mir Auszahlungsbeträge + X aufs Geschäftskonto überweißen...Zinsen am Ende des Jahres gehen in die Pay...ich versteh es von daher nicht. Es werden doch nur Gelder umgerechnet die bereits da sind. Wen sie nicht da sind wurden sie ausgegeben. Das nervt mich...es MUSS möglich sein für eine ordentliche Seite, wie Klamm z.B., sofort auszuzahlen, es gibt keinen Grund dafür dies nicht zu tun. Außer Bereicherung durch den Betreiber.

Es gibt immer wieder das Argument ich hab 3 Tage damit zu tun alle Auszahlungen zu tätigen. Das doch Unsinn.

1.) Wenn ich nicht alle sofort mache, es gibt genug User die "sammeln", dann hab ich doch am Stichtag viel zu tun, das wie aufräumen...mach ich immer Dienstags...hab ich mehr zu tun wie jeden Tag.

2.) Belastet es doch mein Konto viel mehr...

Fakt ist einfach, das ist einfach so...
Geld MÜSSTE da sein, ist es aber nicht, im Paid4 Bereich.
Ich hab nicht nur Paid4 Seiten...
aber ein Geschäftskonto...
Warum kann man nicht sofort auf eine, kaum Taler kostende, Auszahlung reagieren, warum nicht? Ist kein Geld da?
Ich manchen Fällen wurde es ausgegeben, in anderen muss man Nachfragen weil nur dann bekommt man eine AZ...

Leute, echt...
bringt es doch selbst auf einen guten Weg den Paid4 Bereich sauber zu halten. Das doch nichts schimmes, ganz im Gegenteil. Man muss es nur richtig sehen, und machen. Klamm? Keine Paid4 Seite? Nein, ein Portal....Points24, keine Paid4 Seite? Nein, ein Bonussystem...
 
@ morpheus1510

Rechtliche Schritte einleiten bedeutet doch im Grunde nichts anders wie einen Rechtsanwalt zu konsultieren und ihn mit meinen rechtlichen Interessen zu beauftragen.

Ok, mit Inkassobüro habich etwas falsch gelegen und ist eine Forderungsabtretung.
Inkassobüros sind an Mahnungen gebunden, aber nicht Händler mit großen Kundenkreis ... deshalb auch "soweit ich weiß"

Das Über-einen-Kamm-scheren hatte ich eher auf die paar Webbies bezogen, dessen Zahlungsmoral etwas zu wünschen übrig lassen und ich denke nicht, dass MisterS dies auch bei allen tätigt, sprich diese, die schnell und im vorgegebenen Zeitraum zahlen.

Zu deinem letzten Absatz kann ich nur sagen ... rechnen muß man können ... was vorhanden kann auch ausgezahlt werden, nicht andersherrum ...

Jeder sollte etwas Geduld aufbringen, aber diese sollte nicht ausgenutzt werden, was aber leider bei einigen häufig der Fall ist.

@ MisterS

Du darfst Klamm nicht mit einer Paid4- oder anderen Seite vergleichen ... Klamm hat ein gewissen Privileg und einen Namen in der ganzen Szene ... soll keine Vorwurf gegen Klamm sein ... also bitte ja nicht falsch verstehen, denn ich denke, es wird sich kaum jemand mit Klamm anlegen wollen in punkto Zahlungen (AZs nicht gemeint) ;)
 
Aber auch ein Inkassobüro ist daran gebunden, 3 Mahnungen (Zahlungserinnerungen) an den Schuldner zuzustellen. Ob diese nun vom Gläubiger direkt oder einem vertretenden Inkassobüro kommen, ist egal. Kommen müssen sie aber... Die "rechtlichen Schritte" beginnen erst ab der Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheids, welche eben erst nach der Zustellung von vorherigen 3 Mahnungen erfolgen kann.

Wo haste denn diese "Information" her? Abgesehen davon, dass das totaler Käse ist (sorry! ;)), verunsichert es vermeintliche User, die berechtigte Forderungen haben, nur.

Wenn Du in den AGB nen konkreten Auszahlungszeitpunkt angegeben hast (z.B. 30 Tage nach Beantragung), kommt der Webbi automatisch in Verzug, wenn er sich daran nicht hält.

Selten größeren Unsinn hier gelesen...:roll:
 
Wo haste denn diese "Information" her?

Das habe ich irgendwann mal, während meiner kaufmännischen Ausbildung, in der Berufsschule gelernt. Aber wenn das Blödsinn ist, dann nehme ich mal eine Nachschulung bei dir, damit ich auch was richtiges lerne.

In Kurzform kann man aber den Ablauf des "Mahnwegs" auch bei Wikipedia nachlesen:

Der Mahnweg beschreibt die einzuleitenden Schritte bis zum Erhalt einer fälligen Forderung aus einem Waren- oder Dienstleistungsgeschäft. Der Mahnweg wird unternehmensspezifisch individuell festgelegt und umfasst in der Regel:

1. Mahnung (Zahlungserinnerung)
2. Mahnung (Mahnung mit Verzugszinsen)
3. Mahnung (letzte Mahnung mit Verzugszinsen)

Die Festlegung eines Mahnwegs einschließlich der Zeiträume für jede Stufe des Mahnwegs (z.B. 10 Tage) ist für die Liquidität eines Unternehmens oder einer Organisation von Bedeutung, um Außenstände möglichst schnell zu beseitigen. Jedem Tag eines fälligen Zahlungsbetrags stehen Zinsschäden gegenüber. Deshalb werden Verzugszinsen berechnet.

Nach fruchtlosem betrieblichem Mahnverfahren wird dann in der Regel das gerichtliche Mahnverfahren durch Ausfertigung eines Mahnbescheids bzw. Zahlungsklage eingeleitet.
 
Du hast schon ganz richtig zitiert

... und umfasst in der Regel: ...

In der Regel wird es so gemacht, verpflichtend ist es aber nicht (mehr). Ich hab auch nicht schlecht geschaut als ich 'ne kostenpflichtige Mahnung bekommen habe ohne vorherige Zahlungserinnerung. Hab da gleich angerufen und wollte die rund machen. Aber die Rechtslage ist leider mittlerweile so, dass die Zahlungserinnerung nicht mehr verpflichtend ist.
 
Das mag so sein und entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ich bin kein Rechtsanwalt und will es auch nicht werden. Darum ging es mir doch auch gar nicht...

Der Punkt ist doch der, dass hier ursprünglich gesagt wurde, einem Dienstanbieter bereits eine Zahlungserinnerung zukommen zu lassen, bevor dieser mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug ist. Der Verzug ist aber absolute Voraussetzung, um mit einer Zahlungserinnerung (oder welchen Schritten auch immer) reagieren zu können und ein solcher liegt nicht mit dem Zeitpunkt des Auszahlungsantrags vor, sondern erst, wenn die in den AGB vereinbarte Frist oder die gesetzlich vorgegebene Frist von 30 Tagen abgelaufen ist. Es ist (mir zumindest) völlig unverständlich, wenn hier gesagt wird "mach das mal so, ist in Ordnung".

Das war der einzige Punkt, der mir hier übel aufgestossen ist und welchen man wohl kaum so akzeptieren kann. Aber da reden hier irgendwie alle drum herum.
 
Der Punkt ist doch der, dass hier ursprünglich gesagt wurde, einem Dienstanbieter bereits eine Zahlungserinnerung zukommen zu lassen, bevor dieser mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug ist. Der Verzug ist aber absolute Voraussetzung, um mit einer Zahlungserinnerung (oder welchen Schritten auch immer) reagieren zu können und ein solcher liegt nicht mit dem Zeitpunkt des Auszahlungsantrags vor, sondern erst, wenn die in den AGB vereinbarte Frist oder die gesetzlich vorgegebene Frist von 30 Tagen abgelaufen ist. Es ist (mir zumindest) völlig unverständlich, wenn hier gesagt wird "mach das mal so, ist in Ordnung".

Das war der einzige Punkt, der mir hier übel aufgestossen ist und welchen man wohl kaum so akzeptieren kann. Aber da reden hier irgendwie alle drum herum.
Da kann ich dir bedenkenlos zustimmen ... eben allgemeiner Wertegang Punkt 1-3 unter #7

Mal anders herum gesehen ... A kauft bei B etwas ... B schickt gleich mit Versendung der Ware A eine Zahlungserinnerung.
Was würde A tun ... wohl nie wieder dort was kaufen, oder etwa nicht.
 
Was würde A tun ... wohl nie wieder dort was kaufen, oder etwa nicht.

Ich jedenfalls mit Sicherheit nicht.
Und einen User, der so handelt, würde ich als Betreiber dann auch tatsächlich bis zur letzten Minute der geltenden Frist auf seine AZ warten lassen, obwohl andere User im Regelfall ihre AZ lange vor Ablauf der vereinbarten Frist erhalten. Solche Anbieter soll es nämlich auch noch geben, wo das möglich ist.

Und wer der Meinung ist, dass die gesamte Paid4-Szene verkommen ist, der soll halt einfach seine Griffel davon lassen!
 
Solche Anbieter soll es nämlich auch noch geben, wo das möglich ist.

Die gibt es in der Tat, oft sogar schon lange.

Und wer der Meinung ist, dass die gesamte Paid4-Szene verkommen ist, der soll halt einfach seine Griffel davon lassen!

Nö, nicht die ganze Szene ist verkommen, obwohl sich dort schon seltsame Gestalten tummeln. :LOL:

Zum topic: Mit der Zahlungsanforderung daran zu erinnern, dass der Webbi auch pünktlich zahlen soll, halte ich für Schwachsinn und rechtlich gesehen sogar absolut unnötig. Das in Verzug setzen ist nicht mehr nötig, wie hier hoffentlich geklärt wurde.

Obwohl heute nicht mehr erforderlich, kann man im gepflegten Ton daran erinnern, wenn er z.B. drei Tage drüber ist.

Man sollte sich aber nicht scheuen, wenn dann nicht gezahlt wird, zu anderen Mitteln zu greifen.

Ein Anruf, falls möglich, kann auch Wunder bewirken. Ich habe sogar mal Geld von einem Dienst bekommen, den es gar nicht mehr gab und bei dem
die Domain auf die Mutter registriert war. :)

Noch ein Tipp: Bevor man einen Mahnbescheid an einen Paidmailwebbi schickt, sollte man sich informieren, ob die im Impressum angegebene Adresse überhaupt stimmt.

Von Online-MB halte ich übrigens wenig und ohne jetzt die Anwälte brotlos machen zu wollen ;), so einen MB kann man im Schreibwarenhandel bekommen und wer alleine auf´s Klo kann, sollte ihn auch ausfüllen können.

Den Weg zum nächsten Amtsgericht kennt TomTom.

katrawi schrieb:
Was würde A tun ... wohl nie wieder dort was kaufen, oder etwa nicht.

Ein User kauft aber nichts bei einem Webbi, eher ist das Gegenteil der Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein User kauft aber nichts bei einem Webbi, eher ist das Gegenteil der Fall.
War ja auch nicht aufs Kaufen bezogen, sondern auf pünktliche Zahlung die geleistet werden müssen/"sollten".

Erinnert ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber auch ob dieser auch pünktlich den Lohn/Gehalt zahlt?

Besser so ;)

Um was es letztendlich geht, wissen doch die meisten ... AZ im Rahmen der Frist auszahlen ...