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#1 |
Benutzer
Reg: 06.06.2008
Beiträge: 88
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![]() Offene Forderungen sollten bis zum 13.08.2010 an den Insovelnzverwalter gestellt werden. Das Aktenzeichen mit dem man auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de die Bekanntmachung suchen kann ist zwar angegeben, aber ich bekam keinen Sucherfolg darüber. Nach der Beschreibung sollte ich weitere Angaben haben,Leider habe ich die nicht. Kann da mir da jemand weiter helfen? |
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#3 |
Benutzer
Reg: 06.06.2008
Beiträge: 88
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Vielen Dank :-)
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#4 |
Erfahrener Benutzer
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Vorsicht beim Anmelden der Forderungen beim Insolvenzverwalter!
Dieses ist mit Kosten verbunden. Die Überprüfung des Anspruches lässt sich der Insoplvenzverwalter bezahlen. Dann wird der Anspruch nicht anerkannt und man kann dann Klagen. Lohnt sich nur bei sehr großen Summen. |
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#5 |
Benutzer
Reg: 06.06.2008
Beiträge: 88
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Danke maximo.
Das wußte ich bisher nicht. |
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#6 | |
Kaffeejunkie
Reg: 04.05.2006
Beiträge: 917
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![]() Zitat:
Ich habe schon etliche Forderungen beruflich angemeldet und noch NIE eine Rechnung für die Anmeldung bekommen. Das einzige was passieren kann ist, daß der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet und dann kläre ich das immer mit einem Anruf bei dem. Sollte er die Forderung dann immer noch bestreiten, so muß man gegen den Insolvenzverwalter klagen und das ist natürlich mit Kosten verbunden (sofern man die Klage verliert). Die einzig mir bekannten Kosten im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Forderung sind Kosten die entstehen wenn man seine Forderung "verspätet" also nach dem im Beschluß genannten Termin anmeldet. Diese Kosten liegen imho bei 20-25 Euro. Geändert von MoonmanXL (04.08.2010 um 23:56:35 Uhr) |
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#7 |
Erfahrener Benutzer
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Der Insolvenzverwalter lässt sich die Kosten der "Überprüfung des Anspruchs" bezahlen! So geschehen bei mir mit dem Stromanbieter Strom 2000.
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#8 | |
Kaffeejunkie
Reg: 04.05.2006
Beiträge: 917
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![]() Zitat:
Du bist sicher, daß Du Deine Forderung nicht zu spät angemeldet hast ? Geändert von MoonmanXL (05.08.2010 um 19:01:57 Uhr) |
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